Zitat:
Zitat von larac4 Der Händler hat mit dem Prospekt kein Angebot gemacht, sondern nur Werbung. |
Oder, juristischer ausgedrückt: Ein Prospekt ist kein
Angebot im rechtlichen Sinne, sondern eine "
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots", was im allgemeinen Sprachgebrauch aber eigentlich nie beachtet wird. Das Angebot macht der Kunde, indem er eine
Willenserklärung (dieser Begriff fehlt oben) abgibt ("Ich möchte diesen Fernseher [zu Preis xyz] kaufen."). Nimmt der Verkäufer (bei SB-Artikeln ist das letztlich der Kassierer) dieses Angebot an, kommt der Kaufvertrag zustande. Hier also nicht.