Falsche werbung

Alt 19.10.2011, 18:17   # 1
Crazy_Paul
 
Benutzerbild von Crazy_Paul
 
Registriert seit: 19.10.2011
Beiträge: 1
Hay Leute,
ich bin neu auf dieser seite und weis nicht ob ich auch alles richtig mache aber ich hab da mal eine frage.

In der Media Markt werbung (Zeitung) wird ein Fernsehr für 666,00€ angeboten, aber als ich im Laden wahr kostete der Fernsehr ca.1500€.
Angeblich hat der Verkäufer ein falschen Fernsehr fotografirt und den Preis des anderen angegeben.
ich hab aber schonmal gehört das wen ein preis für ein Artikel angegeben wird aber der nicht stimmt man trotzdem den Artikel für den angegebenen preis kaufen kann Stimmt das??

DANKE im Vorraus
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Alt 19.10.2011, 18:54   # 2
docloy
 
Registriert seit: 03.05.2011
Beiträge: 41
Hey Paul, was du meinst stimmt dann, wenn du beispielsweise ein schriftliches Angebot, dass nur an dich gerichtet ist erhälst. Meist steht dann auf dem Angebot, dass es für dich bis zu dem Datum gültig ist. Dann kannst du auf den Preis bestehen. Bei den Werbeprospekten handelt es sich aber nicht um ein Angebot aus juristischer Sicht, da es nicht an eine Person gerichtet war, sondern generell an jeden und deshalb auch unverbindlich ist.
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Alt 19.10.2011, 21:38   # 3
larac4
 
Registriert seit: 30.06.2011
Beiträge: 51
Fehler können passieren .... auch MediaMarkt.

Und nein du hast kein Anrecht den Fernseher für den im Prospekt fälschlicherweise beworbenen Preis zu bekommen, denn ein Kaufvertrag wurde ja nicht geschlossen.

Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages sind ein Angebot und eine Annahme. Die eine Seite macht ein Angebot, in der die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten sein müssen. Beim Kaufvertrag sind dies zumindest die Vertragsparteien, die Kaufsache und der Kaufpreis. Die andere Seite muss dann nur noch zuzustimmen, d.h. das Angebot annehmen. Der Kaufvertrag ist dann geschlossen.
Der Händler hat mit dem Prospekt kein Angebot gemacht, sondern nur Werbung.

Auf deinen Fall bezogen stelt sich das folgendermaßen dar:

Auf Grund dieser falschen Werbung bist du dann in den MM gegangen und hast dem Händler (MM) das Angebot gemacht den Fernseher für den billigeren Preis zu nehmen. Der Händler hat diese Angebot nicht angenommen, sondern abgelehnt. Damit ist Kein Kaufvertrag zustande gekommen.

Du könntest ihn nur wegen unlauterer Werbung beim Verbraucherschutz melden.

Aber oft heisst es ja bei den Photos "Abbildung ähnlich", dann wird selbst das schwierig.
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Alt 20.10.2011, 13:16   # 4
Alumini
 
Registriert seit: 19.05.2011
Beiträge: 89
Zitat:
Zitat von larac4 Beitrag anzeigen
Der Händler hat mit dem Prospekt kein Angebot gemacht, sondern nur Werbung.
Oder, juristischer ausgedrückt: Ein Prospekt ist kein Angebot im rechtlichen Sinne, sondern eine "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots", was im allgemeinen Sprachgebrauch aber eigentlich nie beachtet wird. Das Angebot macht der Kunde, indem er eine Willenserklärung (dieser Begriff fehlt oben) abgibt ("Ich möchte diesen Fernseher [zu Preis xyz] kaufen."). Nimmt der Verkäufer (bei SB-Artikeln ist das letztlich der Kassierer) dieses Angebot an, kommt der Kaufvertrag zustande. Hier also nicht.
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Alt 28.05.2012, 15:19 # --
News Flash
 
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