Hallo Ralf,
Zitat:
Zitat von SatFreund Brauche ich überhaupt einen Potentialausgleich? |
In der alten EN 60728-11:2005 war der Potenzialausgleich grundsätzlich Pflicht. In der neuen EN 60728-11:2011-06 wurde der PA liberalisiert. Für Antennen die
- im Gebäude oder im Schutzbereich der Fassade installiert sind und
- nur eine Wohneinheit versorgen
ist der PA nach neuer EN 60728-11:2011-06 nur noch dringend empfohlen. Sofern der Ableitstrom aller Endgeräte 3,5 mA
eff nicht übersteigt (= max. 7 bis höchstens ca. 14 Endgeräte), ist die Ausführung freigestellt und obliegt der eigenen Entscheidung.
Zitat:
Zitat von SatFreund Wenn ja, ist es ausreichend den Potentialausgleich der Multischalterausgänge direkt an den Mast zu schrauben? |
Nein, denn nur die Multischalter-Sternleitungen zu erden, ist ohnehin nicht normkompatibel.
Außerdem müsste selbst ein 3 m tief eingebauter Mast als normgerechter Zusatzerder mit dem Schutzpotenzialausgleich des Gebäudes blitzstromtragfähig verbunden werden.
Da Erdleitungen zu allen anderen Kabeln einschließlich der Koaxleitungen und dem Potenzialausgleichsleiter einen Trennungsabstand einhalten müssen, sind Gartenantennen insbesondere wegen der erforderlichen zwei Gräben meistens wesentlich komplizierter und aufwändiger als eine Dachantenne zu schützen.