so, ich hab mich nun weiterhin mit dem Thema beschäftigt.
Nochmal kurz zusammengefasst, was ich machen möchte. Ich möchte eine Satelitenanlage und ein Computernetzwerk in unser Haus installieren.
Netzwerk: Es werden auf dem Dachboden eine "Zentrale" installiert. Vom Patchfeld aus gehen die entsprechenden Cat7 Verlegeleitungen an die Dosen, welche im Haus verteilt sind. Der Schirm wird sowohl im Patchfeld, als auch in den Dosen aufgelegt. Weiterhin wird das Patchfeld mit einem 4 qmm Kupferdraht über die Potentialausgleichsschiene geerdet. Somit ist der Schirm geerdet. Bis hier kein Problem.
Satanlage: Vorschriftsmäßig ist es, wenn ich es richtig verstanden habe, wenn ich den Mast (Ich unterstelle, dass die Schüssel nicht im geschützten Bereich montiert ist. Dazu unten mehr.) mit einem 16qmm Kupferdraht außerhalb des Gebäudes auf direktem Weg vertikal nach unten an einen Staberder zu gehen. Der Staberder muss 2,5 Meter lang sein, vertikal in das Erdreich eingebracht werden und min. 50 unter der Oberfläche beginnen. Außerdem muss er min. 1 Meter vom Fundament(erdet) entfernt sein. Außerdem ist vom Staberder ein 16 qmm Kupferdraht in Erdnähe verlegt eine Verbindung zur Potentialausgelichsschiene zu schaffen. So weit auch alles klar.
Weiterhin ist ein Potentialausgleich zu schaffen. Dazu sind die Satleitungen unmittelbar nach Eintritt in das Gebäude über einen Erdungsblock zu verbinden. Der Erdungsblock ist mit einem 4 qmm Kupferdraht an den Mast zu erden. Weitere Satgeräte, wie beispielsweise Switche, sind, wenn es passive Geräte sind, mit einem 4 qmm Kupferdraht an den Mast zu erden. Die Schirme der Satleitungen am Switch sind auch an die Erdung anzubringen, welche vom Switch an den Mast geht, in unmittelbarer Nähe des Switches. Soweit auch alles klar.
Eine Verbindung, beispielsweise, vom Switch direkt an die Potentialausgleichsschiene ist nicht erlaubt, wegen der Schleifenbildungsgefahr. Und hier kommen die Probleme...
Problem Schleifenbildung: Mir ist der Gedanke gekommen, dass ja spätestens an den Verbrauchern doch wieder eine Schleifenbildung stattfindet. Denn der Schirm der Sat- und der Netzwerkleitung werden über das Gerät miteinander verbunden. Bei Schutzklasse I Geräten, beispielsweise Computer, werden sogar der PE, der Netzwerk- und Satschirm miteinander verbunden.
Was sagen die Vorschriften zu dieser "Problematik"? Was passiert in der Praxis im Normalbetrieb? Was passiert im Falle des Blitzeinschlages?
Vielen Dank und Gruß
Stefan
14.09.2011, 21:12
#
2
Dipol
Team SAT-Technik
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Beiträge: 4.147
Zitat:
Zitat von Verrückter
so, ich hab mich nun weiterhin mit dem Thema beschäftigt.
Man merkt es, Willkommen im erlauchten Kreis der versprengten Kenner der EN 60728-11 Grundlagen.
Zitat:
Zitat von Verrückter
Problem Schleifenbildung: Mir ist der Gedanke gekommen, dass ja spätestens an den Verbrauchern doch wieder eine Schleifenbildung stattfindet. Denn der Schirm der Sat- und der Netzwerkleitung werden über das Gerät miteinander verbunden. Bei Schutzklasse I Geräten, beispielsweise Computer, werden sogar der PE, der Netzwerk- und Satschirm miteinander verbunden.
Das ist der Schwachpunkt des Ideals der Schleifenfreiheit: Sie wird durch den Anschluss von Endgeräten mehr oder weniger torpediert. Als normentreuer Fachplaner hatte ich deswegen größte Akzeptanzprobleme, als diese Anforderung 2005 mit der EN 60728-11/DIN VDE 0855-1 eingeführt wurde.
Bei den sehr seltenen galvanischen (Direkttreffer) und schon häufigeren induktiven Blitzstromeintragungen wird die Wirkung der Schleifenfreiheit durch Endgeräte aber auch z. B. Steckdosen in Kombirahmenmontage reduziert. Da es auch Konstellationen gibt, bei denen die Schleifenfreiheit auch noch bei eingesteckten Endgeräten z. B. bei der immer wichtigeren Brummvermeidung Vorteile hat, habe ich damit heute weniger Akzeptanzprobleme als 2005.
Dass bei Funk-Sendeantennen die DIN VDE 0855-300 mit einem ganz anderen Schutzkonzept gilt und nach EN 60728-11 seit Juni 2011 bei Direktanschluss an eine Blitzschutzanlage der PA von Empfangsantennen mit einem Potenzialausgleichleiter von mind. 16 mm² Cu-Draht direkt -Schleifenfreiheit adieu- an die Haupterdungsschiene erfolgen muss, macht es auch nicht weniger widersprüchlich.
Lustig wird es insbesondere bei Sat.-Antennen mit Internetanbindung (ASTRA2 Connect o. ä.) wenn man zwei miteinander unvereinbare Normen beachten soll. Siehe Klick!. Ob wie hier Umsetzer oder wie in meinen Modifikationen Multischalter installiert sind, ist unerheblich.
Zitat:
Zitat von Verrückter
Was sagen die Vorschriften zu dieser "Problematik"? Was passiert in der Praxis im Normalbetrieb?
Meine von DEHN-Grafiken abgeleiteten Folien im Erdungsthread wurden auf aktuellen Normenstand für Empfangsantennenanlagen mit Multischalter modifiziert. Die meisten Überspannungsschäden entstehen nicht durch Direkttreffer, sondern kommen über Stark- und Schwachstrom-Netze ins Haus.
Zitat:
Zitat von Verrückter
Was passiert im Falle des Blitzeinschlages?
Das hängt davon ab
ob der Blitz beispielsweise nur 10 oder 200 kA hat
wie nahe der Einschlagpunkt liegt
welche Erdungsart gewählt wurde
Wie erdfühlig der Hauserder ist
Angesichts des allgemeinen Elends flächendeckend normwidrig installierter Antennenanlagen, ist die Schleifenfreiheit für mich heute von nachgeordneter Priorität. Wer seine Elektronik zuverlässig schützen will, hat keine gleichwertige Alternative zur einer getrennten Fangeinrichtung bzw. dem Isolierten Blitzschutz. Nur so ist auch das Single-Entry-Point-Prinzip (SEP) ohne Brummschleifen durchzuführen.
Bei konventioneller Direkterdung bekommen die Koaxkabel bei noch so normkonformer Ausführung im Falle eines Direkttreffers immer noch reichlich Teilblitzströme ab.
14.09.2011, 21:24
#
3
Verrückter
Threadstarter
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Beiträge: 73
Hallo Dipol!
Zunächst vielen Dank! Auch für das Kompliment
Ich schau mir Deine Infos später, wahrscheinlich erst Morgen, mal in Ruhe an. Aber auf den Trichter mit der getrennten Fangeinrichtung bin ich auch schon gekommen. Das ist also quasi ein verstecktes und ungewolltes Kompliment
Aber wenn man da so drüber nachdenkt, stellt sich ja schon fast die Frage, bitte schlag mich nicht, ob eine Anlage ohne Erdung aber mit Potentialausgleich in solche indem Fall nicht fast die bessere Lösung ist.
Weiteres Problem ist ja auch noch, wenn man die einzelnen Leitungen auf unterschiedlichen Wegen durch das Haus verlegt. Dann dürften sich die induktiven Felder ausbilden. Auch nicht wirklich prickelnd Oder?
Gruß
Stefan
14.09.2011, 22:09
#
4
Dipol
Team SAT-Technik
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Beiträge: 4.147
Zitat:
Zitat von Verrückter
Aber wenn man da so drüber nachdenkt, stellt sich ja schon fast die Frage, bitte schlag mich nicht, ob eine Anlage ohne Erdung aber mit Potentialausgleich in solche indem Fall nicht fast die bessere Lösung ist.
Bitte um Rücksicht auf meinen Herzschrittmacher!
War ich mit dem Kompliment zu voreilig?
Zitat:
Zitat von Verrückter
Weiteres Problem ist ja auch noch, wenn man die einzelnen Leitungen auf unterschiedlichen Wegen durch das Haus verlegt. Dann dürften sich die induktiven Felder ausbilden. Auch nicht wirklich prickelnd Oder?
Ebensowenig wie ein Umzug in einen Faradayschen Käfig , denn von dem Effekt sind auch alle anderen Hausnetze betroffen.
14.09.2011, 22:11
#
5
Verrückter
Threadstarter
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Nein! Schlag mich nicht! Ich hab das schon richtig verstanden!
Stefan
15.09.2011, 10:20
#
6
Verrückter
Threadstarter
Registriert seit: 08.09.2011
Beiträge: 73
Hallo!
So, weiter gelernt!
Also, das Thema Fangstange ist ja wirklich sinnvoll!
Wenn man es so machen möchte, dann muss/kann man folgendes machen. Die Fangstange wird im entsprechenden Bereich des Mastes montiert. Dann erfolgt eine Verbindung (16 qmm Kupfer?) zum Staberder und vom Staberder wieder mit 16 qmm in erdnähe zur Potentialausgleichsschiene. Also genauso wie oben, nur dass die Leitung nicht am Mast, sondern der Fangstange angeschlossen wird.
Es findet wieder unmittelbar nach Eintritt in das Gebäude ein Potentialausgleich der Satleitungen statt. Also auch wie gehabt. Ebenso der Switch, wie gehabt. Muss der Mast mit an den Potentialausgleich? Zusätzlich muss hier eine Verbindung mit 4 qmm vom Potentialausgleich der Satleitungen zur Potentialausgleichsschiene. Von welcher Stelle aus muss/darf der Potentialausgleich zur Potentialausgleichsschiene gehen? Darf er vom Switch aus gehen?
Zusätzlich muss hier eine Verbindung mit 4 qmm vom Potentialausgleich der Satleitungen zur Potentialausgleichsschiene. Von welcher Stelle aus muss/darf der Potentialausgleich zur Potentialausgleichsschiene gehen? Darf er vom Switch aus gehen?
Nach neuer Norm ist auch ein Potenzialausgleichsleiter von nur noch 2,5 mm² zulässig, der ist mir persönlich aber zu mickrig. Für den PA-Draht einer Antenne im Schutzraum einer Fangstange gibt es keine besonderen Festsetzungen. Wenn sicher gestellt ist, dass der PA auch bei Komponentenausbau (Multischalter) erhalten bleibt, ist es nebensächlich wie der Draht geführt wird.
Zitat:
Zitat von Verrückter
Ist sie im geschützten Bereich oder nicht?
Die Antenne steht weit über der Fassade und der Dachrinne und ist somit eindeutig erdungspflichtig. Aus einem Dach mit zwei Neigungen kann man keine Schutzzone ableiten.
15.09.2011, 19:09
#
10
Verrückter
Threadstarter
Registriert seit: 08.09.2011
Beiträge: 73
Hervorragend!
Dann kann es in die Planungsendphase gehen.
Danke und Gruß
Stefan
15.09.2011, 19:11
#
11
Dipol
Team SAT-Technik
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Beiträge: 4.147
Zitat:
Zitat von Verrückter
Besser?
Und ob! Nur ändert die bessere Erkennbarkeit nichts an der Erdungspflicht.
15.09.2011, 19:13
#
12
Verrückter
Threadstarter
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Beiträge: 73
Jo, vielen Dank!
Aber ne Verständnisfrage. Warum muss, auch bei Einsatz der Fangstange, der Mast geerdet werden? Der LNB ist doch isoliert montiert. Oder?
Stefan
15.09.2011, 20:45
#
13
Dipol
Team SAT-Technik
Registriert seit: 19.03.2007
Beiträge: 4.147
Zitat:
Zitat von Verrückter
Warum muss, auch bei Einsatz der Fangstange, der Mast geerdet werden? Der LNB ist doch isoliert montiert.
Isolierter Blitzschutzschutz bedeutet, dass die Erdung und der PA getrennt zum Fundamenterder geführt werden.
Alle metallischen Bauteile im Schutzraum von Fangsstangen, egal ob es ein Mast mit Antenne(n), das Gestell einer Fotovoltaikanlage, ein Dachlüfter, größere Eisenteile und Verwahrungen oder ein Edelstahlschornstein ist, müssen in den PA einbezogen werden.
15.09.2011, 21:08
#
14
Verrückter
Threadstarter
Registriert seit: 08.09.2011
Beiträge: 73
ok.
Noch eine Frage. Was wäre, wenn der Mast aus einem nicht leitenden Material besteht?
Stefan
---------- Doppelpost zusammengeführt ----------
Zitat:
Zitat von Dipol
Ob wie hier Umsetzer oder wie in meinen Modifikationen Multischalter installiert sind, ist unerheblich.
Hast Du nähere Infos zu Deinen Modifikationen?
Danke
Stefan
15.09.2011, 21:57
#
15
Dipol
Team SAT-Technik
Registriert seit: 19.03.2007
Beiträge: 4.147
Zitat:
Zitat von Verrückter
Noch eine Frage. Was wäre, wenn der Mast aus einem nicht leitenden Material besteht?
Du findest auch noch immer eine Zusatzfrage. Nicht metallische Bauteile = nicht leitend = Einbeziehung in den PA sinnlos. Was sonst auch. Ein Antennenmast muss aber metallisch sein, siehe Beitrag # 17.
Zitat:
Zitat von Verrückter
Hast Du nähere Infos zu Deinen Modifikationen?
Worauf zielt die Frage ab? Bei den Grafiken habe ich die Vorlage von DEHN auf Multischalter umgestellt und den aktuellen Normenstand eingearbeitet.
Weitere Grafiken sind in Vorbereitung, in denen dann auf LWL-LNB eingegangen wird. Auch wird die nicht erdungspflichtige Schutzzone bei verschiedenen Dachformen dargestellt sein.
15.09.2011, 22:03
#
16
Verrückter
Threadstarter
Registriert seit: 08.09.2011
Beiträge: 73
Zitat:
Zitat von Dipol
Du findest auch noch immer eine Zusatzfrage. Nicht metallisch = nicht leitend = Einbeziehung in den PA sinnlos. Was sonst auch.
Jo, klar. Aber die Schüssel?! Dann muss die wahrscheinlich mit in den PA einbezogen werden?!
Stefan
16.09.2011, 13:13
#
17
Dipol
Team SAT-Technik
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Zitat:
Zitat von Verrückter
Jo, klar. Aber die Schüssel?! Dann muss die wahrscheinlich mit in den PA einbezogen werden?!
Na Logo!
Damit kein Besenstiel oder was auch sonst als Antennenmast verwendet wird:
Zitat:
Zitat von EN 60728-11
12.4 Mastkonstruktion
Für Standrohre verwendeter Stahl muss eine gewährleistete Steckgrenze haben, und die maximale Werkstoff-
beanspruchung darf 90 % der Steckgrenze nicht überschreiten (0,9 B 0,2), so dass der Antennenmast bei Überlastung
nicht abbricht, sondern sich nur verbiegt
Die Wanddicke des Mastes im Einspannbereich muss mindestens 2 mm betragen.
Heißt im Klartext, dass der Mast aus Stahl sein muss, Beitrag # 15 wurde editiert.