Hallo Stafan,
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Zitat von Verrückter Muss der Mast geerdet wären? Ich denke ja. Es ist keine Blitzableiteranlage vorhanden. |
Wenn sich die Antenne nicht mindestens 2 m unterhalb der Dachrinne oder Dachkante befindet und eine Ausladung von 1,5 m übersteigt, ist sie erdungspflichtig.
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Zitat von Verrückter 1. Reicht es nun, wenn ich einen isolierten 16qmm Kupferdraht vom Mast Zur Potentialausgleichsschiene lege? Oder reicht ein 4qmm Draht? |
Für Blitzströme ist mindestens 16 mm² Cu Einzelmassivdraht, für den Potenzialausgleich der Kabel etc. reicht nach alter EN 60728-11 ein Cu-Querschnitt von 4 mm², nach neuester Normfestsetzung genügen sogar 2,5 mm².
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Zitat von Verrückter 2. Muss der Draht außerhalb des Hauses verlegt werden? Oder geht es innerhalb und/oder im Gesimse? |
Bei Innenverlegung werden zumeist die nach der Blitzschutznorm EN 62305 geforderten Trennungsabstände nicht eingehalten, weshalb eine Außenableitung sicherheitstechnisch vorzuziehen ist.
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Zitat von Verrückter 3. Da allein für das Netzwerk eine Erdung, also Verbindung zur Potentialausgleichsschiene, gemacht werden soll (Rackrahmen), stellt sich mir die Frage, ob ich den Multiswitch auch gleich an den Rahmen des Racks erden kann.
4. Muss/Kann ich vom Mast zum Rack auch eine Erdungsverbindung legen? Wenn ja und oder oder? Und welchen Querschnitt muss sie haben? |
Bei konventioneller Antennen-Direkterdung darf auch nach neuer EN 60728-11 (2011-06) der PA ausschließlich am Mast und auch nicht zusätzlich im UG direkt an die Haupterdungsschiene angeschlossen oder vermascht werden.
Wenn man schon Tabula-Rasa macht, sollte man den Blitzschutz über eine Isolierte Fangeinrichtung ausführen. Bei Direkterdung bekommen die Kabel bei Direkteinschlägen immer noch erhebliche Teilblitzströme ab. Isolierter Blitzschutz vereinfacht auch den Potenzialausgleich mit anderen Netzen wie z. B. Internetanschluss über das BK-Netz.