Noch eine spezielle Frage zum Blitzschutz

Alt 04.08.2011, 07:46   # 1
Iggy
 
Registriert seit: 28.02.2011
Beiträge: 8
Hallo,

ich möchte auf dem Hausdach meiner Eltern eine Sat-Antenne montieren.
Bezüglich Erdung/Blitzschutz für diesen Fall habe ich mir schon mal eingelesen.
Ergebnis für mich war erstmal, daß es die blitzschutzmäßig optimale Lösung wäre, eine Fangstange nahe der Sat-Antenne zu montieren / montieren zu lassen.
Das Haus verfügt über eine Blitzschutzanlage, an die die Fangstange recht einfach anzuschließen wäre.

Zusätzlich kam mir allerdings die Frage, ob nicht der sich in relativer Nähe befindende Mast der terrestrischen Antenne, der bereits in die Blitzschutzanlage eingebunden ist, sowieso automatisch als Fangstange fungiert und eine extra Fangstange an der Sat-Antenne doppelt gemoppelt und somit unnötig wäre.
Die Sat-Antenne befände sich am geplanten Installationsort nämlich exakt und ganz locker im Schutzwinkelbereich des terrestr. Antennenmastes.

Nochmal kurz und knapp: Kann man unter o.g. Bedingungen auf eine Einbindung der Sat-Antenne in die Blitzschutzanlage bzw. eine extra Fangstange an der Sat-Antenne verzichten?
(Daß unabh. davon ein vernünftiger Potentialausgleich zu erfolgen hat, das ist klar.)


Grüße

Stefan
  Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2011, 17:04   # 2
Dipol
Team SAT-Technik
 
Registriert seit: 19.03.2007
Beiträge: 4.147
Hallo Stefan, nw welcome

Zitat:
Zitat von Iggy Beitrag anzeigen
Ergebnis für mich war erstmal, daß es die blitzschutzmäßig optimale Lösung wäre, eine Fangstange nahe der Sat-Antenne zu montieren / montieren zu lassen.
Das Haus verfügt über eine Blitzschutzanlage, an die die Fangstange recht einfach anzuschließen wäre.
Recht einfach aber nur, wenn die Blitzschutzanlage im Rahmen der Wartungsintervalle
  1. als funktionstüchtig gemessen und testiert,
  2. sowie nach aktuellem Normenstand mit dem Schutzpotenzialausgleich des Gebäudes blitzstromtragfähig verbunden ist. Die früher üblichen separaten Erdspieße sind normwidrig!
Hat die Blitzschutzanlage einen Bestandsschutz nach alten Normen, erlischt dieser mit jeder Änderung. Das könnte u. U. bereits eingetreten sein, wenn die terrestrische Antenne später an der Blitzschutzanlage geerdet wurde. Sollte die Antenne über eine eigene Erdung nach altem Normenstand verfügen, erlischt auch hierfür ein evtl. bestehender Bestandsschutz mit der Erstellung eines zweiten Antennenmastes. Bei der Sat.-Montage an den terrestrischen Altmast gibt es widersprüchliche Aussagen ob ein Bestandsschutz erhalten bleibt.
Zitat:
Zitat von Iggy Beitrag anzeigen
Zusätzlich kam mir allerdings die Frage, ob nicht der sich in relativer Nähe befindende Mast der terrestrischen Antenne, der bereits in die Blitzschutzanlage eingebunden ist, sowieso automatisch als Fangstange fungiert und eine extra Fangstange an der Sat-Antenne doppelt gemoppelt und somit unnötig wäre.
Die Sat-Antenne befände sich am geplanten Installationsort nämlich exakt und ganz locker im Schutzwinkelbereich des terrestr. Antennenmastes.
Selbst wenn sich die Satellitenantenne nach Schutzwinkel- oder Blitzkugel-Verfahren im theoretischen Schutzraum der tererstrischen Antenne befinden sollte, kann das nix werden.
Zitat:
Zitat von Iggy Beitrag anzeigen
(Daß unabh. davon ein vernünftiger Potentialausgleich zu erfolgen hat, das ist klar.)
Wenn man vernünftig mit normgerecht gleich setzt, ist die Antwort ganz einfach. Blitzschutz, Erdung und PA kann man nicht nach eigenen Gusto mixen. Entweder beide Antennen liegen im Schutzraum einer getrennten Fangeinrichtung und werden "isoliert" in den PA einbezogen, oder beide Antennen sind konventionell direkt geerdet und der PA ist an der Masterde anzuschließen.

Die alte EN 60728-11 darf noch bis zum 01.10.2013 angewendet werden, bis zu diesem Termin kann der PA bei Direkterdung an eine normgerechte Blitzschutzanlage noch mit 4 mm² Cu-Draht am Mast angeschlossen werden,

Nach neuer EN 60728-11 (2011-06) ist dafür ein Potenzialausgleichsleiter mit 16 mm² Cu erforderlich, welcher in möglichst engem Kontakt mit den Kabeln direkt zur Haupterdungsschiene zu verlegen ist. So ist es auch bereits in den Grafiken des Beitrags 3 im Erdungsthread dargestellt.
  Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2011, 17:45   # 3
Iggy
Threadstarter
 
Registriert seit: 28.02.2011
Beiträge: 8
Hallo Dipol,

DANKE erstmal für die Antwort!

Fagen sind aber trotzdem noch einige geblieben:

Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
Hallo Stefan,

Recht einfach aber nur, wenn die Blitzschutzanlage im Rahmen der Wartungsintervalle
  1. als funktionstüchtig gemessen und testiert,
  2. sowie nach aktuellem Normenstand mit dem Schutzpotenzialausgleich des Gebäudes blitzstromtragfähig verbunden ist. Die früher üblichen separaten Erdspieße sind normwidrig!
Hat die Blitzschutzanlage einen Bestandsschutz nach alten Normen, erlischt dieser mit jeder Änderung. Das könnte u. U. bereits eingetreten sein, wenn die terrestrische Antenne später an der Blitzschutzanlage geerdet wurde. Sollte die Antenne über eine eigene Erdung nach altem Normenstand verfügen, erlischt auch hierfür ein evtl. bestehender Bestandsschutz mit der Erstellung eines zweiten Antennenmastes. Bei der Sat.-Montage an den terrestrischen Altmast gibt es widersprüchliche Aussagen ob ein Bestandsschutz erhalten bleibt.
...
Die Blitzschutzanlage wurde 1974 errichtet und seitdem wurde außer dem Anschluß einer nachträglich angebrachten Einblechung eines Kamins an die Blitzschutzanlage nichts verändert.
Gemessen und testiert wurde seit '74 sicher niemals etwas.
Also dürfte schon durch die angeschlossene Kamineinblechung der Bestandsschutz weg sein?!?

Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
...

Selbst wenn sich die Satellitenantenne nach Schutzwinkel- oder Blitzkugel-Verfahren im theoretischen Schutzraum der tererstrischen Antenne befinden sollte, kann das nix werden.
...
DAS würde ich gerne verstehen!
Was ist der Funktionsunterschied zwischen einer neu angebrachten Fangeinrichtung und dem alten (terrestrischen) Antennenmast?
Was ich nicht ganz korrekt beschrieben hatte: Die alte terrestrische Antenne soll demontiert werden und der von Anfang an an die Blitzschutzanlage angeschlossene Mast ggf. als Fangeinrichtung stehen bleiben.
Eine zweite Möglichkeit wäre dann, den alten Mast komplett zu demontieren und anschließend an exakt seiner Stelle eine Fangeinrichtung in ähnlicher Länge, wie sie der Mast hatte, für die neue Sat-Antenne anzubringen. Das erscheint mir irgendwie widersinnig.


Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen

Wenn man vernünftig mit normgerecht gleich setzt, ist die Antwort ganz einfach. Blitzschutz, Erdung und PA kann man nicht nach eigenen Gusto mixen. Entweder beide Antennen liegen im Schutzraum einer getrennten Fangeinrichtung und werden "isoliert" in den PA einbezogen, oder beide Antennen sind konventionell direkt geerdet und der PA ist an der Masterde anzuschließen.
...
Heißt „beide Antennen sind konventionell geerdet“, mit anderen Worten, sie sind an die Blitzschutzanlage angeschlossen?


Grüße

Stefan
  Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2011, 21:39   # 4
Dipol
Team SAT-Technik
 
Registriert seit: 19.03.2007
Beiträge: 4.147
Zitat:
Zitat von Iggy Beitrag anzeigen
Also dürfte schon durch die angeschlossene Kamineinblechung der Bestandsschutz weg sein?!?
Den Anschluss eines Kaminblechs würde ich noch nicht als Nutzungsänderung definieren. Bei der nachträglichen Erdung einer Antenne ist der Bestandsschutz futsch, da muss nachgerüstet werden.
Zitat:
Zitat von Iggy Beitrag anzeigen
Was ist der Funktionsunterschied zwischen einer neu angebrachten Fangeinrichtung und dem alten (terrestrischen) Antennenmast?
Mit einer getrennten Fangeinrichtung nach dem Stand der Technik vermeidet man galvanische Blitzstromeintragungen in die Antennenkabel.
Zitat:
Zitat von Iggy Beitrag anzeigen
Die alte terrestrische Antenne soll demontiert werden und der von Anfang an an die Blitzschutzanlage angeschlossene Mast ggf. als Fangeinrichtung stehen bleiben.
Eine zweite Möglichkeit wäre dann, den alten Mast komplett zu demontieren und anschließend an exakt seiner Stelle eine Fangeinrichtung in ähnlicher Länge, wie sie der Mast hatte, für die neue Sat-Antenne anzubringen. Das erscheint mir irgendwie widersinnig.
Der Mast steht im Dach, die Fangstange nur darüber. Auch wenn der terrestrische Mast dort bleibt wo er auch vorher war, ist die Umnutzung als Fangstange Pfusch. Das auch dann, wenn Trennungsabstand und Schutzwinkel korrekt eingehalten wurden. Bei einem im Dach eingespannten 48 mm Mast (Nennmaß 1 1/2 Zoll) mit nur einer Satellitenantenne, kann man davon ausgehen, dass die max. zulässigen Biegemomente durch die Windlast der Fangstange + Distanzhalter aus GFK nicht überschritten werden. Somit gibt es auch nicht wie häufig bei Dachsparrenhaltern die Notwendigkeit für einen eigenen Träger.

Wenn eine getrennte Fangeinrichtung installiert wird, muss auch der Mast der Satelliten-Antenne und die Kabel mit einem eigenen Potenzialausgleichsleiter an der Haupterdungsschiene angeschlossen werden.

Ich habe bislang noch keinen "normalen" Elektroinstallateur getroffen, der Trennungsabstände und Schutzwinkel berechnen kann, oder auch nur bei Windlastberechnungen firm ist. Heimwerker sollten sich damit nicht übernehmen, man kann zu viel falsch machen.
Überall dort wo ein normgerechter Trennungsabstand nicht einzuhalten ist, muss gebrückt werden. Insbesondere bei mit Solar- oder Fotovoltaikanlagen hirnlos vollgepflasterten Dächern führt dies immer wieder dazu, dass der um Klassen bessere Isolierte Blitzschutz nicht mehr möglich ist.

So lange der Status der Blitzschutzanlage ungeklärt ist, ist das eine Geisterkonversation. Zuerst muss eine Blitzschutzfachkraft ran, danach kann man sich über reale Alternativen unterhalten.
Zitat:
Zitat von Iggy Beitrag anzeigen
Heißt „beide Antennen sind konventionell geerdet“, mit anderen Worten, sie sind an die Blitzschutzanlage angeschlossen?
Konventionell oder direkt kann man eine Antenne an Gebäuden ohne Blitzschutzanlage auch mit einem Erdungsdraht erden. Es gibt genug Antennen, die an der Blitzschutzanlage und an einem Erdungsdraht angeschlossen sind. Das kommt dem nach neuer EN 60728-11 bei Erdung an die Blitzschutzanlage geforderten Potenzialausgleichleiter mit 16 mm² Cu-Draht ziemlich nahe.

Bei dieser Abart eines normgerechten Potenzialausgleichsleiters kräuseln sich allerdings einigen Fachleuten die Fingernägel.
  Mit Zitat antworten

Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:56 Uhr.