Verpflichtung für Verlegung von 2fach geschirmtem Kabel ? (Umstieg von Kabel auf SAT)

Alt 19.07.2011, 22:39   # 1
sumnit
 
Registriert seit: 19.07.2011
Beiträge: 4
Hallo zusammen,

ich suche seit einiger Zeit im Netz, konnte dabei leider nichts finden, bin aber immer wieder auf Artikel aus dem Netzwelt gestoßen, die aber leider nicht meine konkrete Frage/Suche betreffen.

Vorgeschichte zur Frage:

Wir wollen in einem Mehrfamilienhaus von Kabel auf SAT Empfang umrüsten. Nach einigen Recherchen haben wir uns auch für eine passende Einkabellösung (mit Technisat TechniRoutern) entschieden, da wir dabei unsere Baumstruktur mit den alten Kabeln beibehalten können. Alte Kabel, weil diese Kabel in den 60er Jahren verlegt wurden. Wir haben Pegelmessungen durchgeführt und die Qualität der Kabel würde für die erwähnte Technisat Technirouter Umsetzung vollkommen ausreichen.

Soweit also alles in Ordnung. Jetzt hat mir aber jemand erzählt, dass es irgendeine Verpflichtung oder Verordnung geben soll, dass man eben früher oder später dazu verpflichtet wird ein mind. 2fach geschirmtes Kabel zu verlegen/zu nutzen !!!

Als Begründung hat er was von der abgegebenen Strahlung (ich nehme an EMF Strahlung) und deren Nebenwirkungen auf WLAN, etc. erzählt. Unser altes Kabel ist nur einfach geschirmt. Wenn das wirklich der Fall wäre, das es da früher oder später eine Verpflichtung für das Verlegen von mind. doppelt geschirmten Koaxialkabeln für Fernsehen in Mehrfamilienhäusern geben würde, dann würden wir uns die Lösung mit dem Technisat Einkabelsystem sparen und würden/müssten dann gleich zu einer kompletten Verkabelung mit Sternverteilung greifen müssen. Diese Sternverkabelung wäre durch die Bauweise unseres Hauses leider sehr schwierig und teuer. Daher würden wird eben gerne zur Einkabellösung mit den bereits verlegten Kabeln greifen.

Meine Recherchen im Netz nach Schirmungsverordnung, Kabelverlegungspflichtung und vielen weiteren Kombination hat aber nicht wirklich etwas hervorgebracht (außer einige schweizer Ergebnisse, da scheint es wirklich eine Art Verordnung/Vorgabe für die Kabelverlegung zu geben). Auch hier im Forum habe ich dazu nicht wirklich etwas passendes gefunden, vielleicht brauche ich auch nur den richtigen Suchbegriff

Nunja, daher also mal hier die Frage in die Runde: Hat jemand schon mal etwas von dieser Verpflichtung/Verordnung/Vorgabe o.ä. gehört oder hat irgendwelche Infos dazu ???

Ich wäre dankbar für ein paar Hiweise, da wir wie erwähnt sonst unsere bisherigen Planungen komplett über den Haufen werfen müssten und erst mal eine komplett neue Kostenkalkulation machen müssten.

Danke im Voraus....
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Alt 19.07.2011, 22:57   # 2
polskafan
Team SAT-Technik
 
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 555
Hall und nw welcome

Schau mal in diesen Beitrag. Dort wird deine Frage wohl beantwortet.

Gruß
- polskafan
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Alt 20.07.2011, 00:39   # 3
Dipol
Team SAT-Technik
 
Registriert seit: 19.03.2007
Beiträge: 4.147
Zitat:
Zitat von sumnit Beitrag anzeigen
Ich wäre dankbar für ein paar Hiweise, ..
Wenn das nicht reicht unter SchuTSEV, NB 30 oder EMV googlen:

BMWi - Gesetze
FRK | Kundeninformation auf der Web-Seite des FRK zur St
http://www.kabelverband-frk.de/files...belanlagen.pdf
http://www.kabelverband-frk.de/files...tionsblatt.pdf
http://www.kabelverband-frk.de/files...nde_310809.pdf
http://www.kabelverband-frk.de/files...v_31.08.09.pdf
http://www.rfe-online.de/fileadmin/r...eh_10_2010.pdf
http://www.ce-richtlinien.eu/richtli...Kabelnetze.pdf (Überholt aber noch immer informativ)
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Alt 20.07.2011, 10:13   # 4
sumnit
Threadstarter
 
Registriert seit: 19.07.2011
Beiträge: 4
Vielen Dank für die schnellen Infos. Da habe ich ja erst mal etwas Lesestoff

Ich habe die Sachen aus Zeitnot gerade nur mal kurz überflogen, aber ich denke da finde ich schon was. Nochmals Dankeschön...
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Alt 28.05.2012, 10:51 # --
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