| | # 2 | ||
| Team SAT-Technik Registriert seit: 19.03.2007
Beiträge: 4.147
| Hallo Balu1, herzlich Willkommen im Forum! Der Link zu Dehn ist dir vermutlich schon vertraut: http://dehn.de/newsletter/3_05/3_05_top3.pdf. Jede Dachantenne ist erdungspflichtig. Wie weit der First die Antenne überragt ist weder ein Normkriterium, noch bietet es einen hypothetischen Schutz. Erst > 2 Meter Abstand unterhalb der Dachkante entfällt die Erdungspflicht. Zitat:
Zitat:
Eine Empfehlung kann nur vor Ort von einer Elektrofachkraft gegeben werden, die sich in der EN 60728-11 und EN 62305 gut auskennt. Die sind aber nach meinen leidvollen Erfahrungen seeehr rar. Normen sind -auch wenn sie einem nicht gefallen- einzuhalten. Falls tatsächlich ein Bestandsschutz nach altem Normenstand vorliegen sollte, entfällt dieser mit der Montage einer erdungspflichtigen Antenne. Wenn die Haupterdungsschiene unvernünftiger Weise unzugänglich verschalt wurde, muss sie eben wieder frei gelegt werden. | ||
|
| | # 5 | ||
| Team SAT-Technik Registriert seit: 19.03.2007
Beiträge: 4.147
| Zitat:
Zitat:
| ||
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren:
Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |





