Hallo Thomas1981, herzlich Willkommen im Forum!
Zitat:
Zitat von Thomas1981 Der Techniker möchte gerne,soweit ich das richtig verstanden habe, die Erdung (oder auch den Potentialausgleich) an den Rohren der Therme vornehmen. Er sagt,dass dieses absolut legitim sei und den VDE Vorschriften entspricht. |
Na ja, Unkenntnis der aktuellen Norm ist bei Erdung und Potenzilalausgleich leider der Normalfall. Im Installateurverzeichnis eingetragene Handwerker müssen ein VDE-Auswahl-Abo haben, aber kaum einer kann sich das heute noch leisten und bei EN 60728-11 hören nicht nur Gebirgselektriker meist nur noch Bahnhof.
Hier ein Auszug von Seite 23 - 24 der der aktuellen Norm:
Zitat:
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Zitat von DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2005-10
11.3.3 Erdungsleiter
Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestqueschnitt von 16 mm² Kupfer, isoliert oder blank, oder 25 mm² Aluminium, isoliert, oder 50 mm² Stahl. Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die sich untereinander nicht korrosiv verhalten.
"Natürliche" Bestandteile können verwendet werden (siehe Bild 10), wie z. B.:
- metallische Installationen, vorausgesetzt, dass:
- dies die örtlichen Vorschriften zulassen;
- die elektrisch leitende Verbindung verschiedener Teile dauerhaft ausgeführt ist;
- ihre Abmessungen mindestens denen der genormten Erdungsleiter entsprechen;
ANMERKUNG Nach IEC 60364-5-54 genügen metallene Wasserrohre üblicherweise den Anforderungen an Erdungsleiter nicht.
- das Metallgerüst der baulichen Anlage
- der durchverbundene Bewehrungsstahl der baulichen Anlage
- Fassaden, Geländer und Unterkonstruktionen von Metallfassaden, vorausgesetzt, dass:
- ihre Abmessungen den Anforderungen an Ableitungen entsprechen und ihre Dicke nicht weniger als 0,5 mm beträgt.
- ihre elektrisch leitende Verbindung in senkrechter Richtung sichergestellt ist ...
Folgende Elemente sind auf keinen Fall als Erdungsleiter geeignet:
- Schutzleiter und/oder Neutralleiter des Starkstromnetzes;
- der Kabelschirm (äußerer Leiter) eines beliebigen Koaxialkabels. |
Im Gegensatz zu früheren Ausgaben der Vorgängernorm EN 50083-1 sind die häuslichen Sanitärnetze wegen des möglichen Einbaus von Verbundrohren für Erdung und PA tabu, die äußerst großzügig bemessene Übergangsfrist für die Anwendung der Altnorm ist am
01.04.2008 abgelaufen!
Zitat:
Zitat von Thomas1981 Ich bin mir in dieser Sache relativ unsicher und wollte daher Euch fragen, ob die Aussage so korrekt vom Techniker ist oder hier ein separates Kabel für die Erdung und Potentialausgleich in den Hauswirtschaftsraum gelegt werden muss. |
Man darf gespannt sein, was dein Eli nach diesem Text so meint und wie er dabei drein schaut. Das war aber noch nicht alles:
- Der Antennenmast muss mit mindestens 16 mm² Cu-Einzelmassivdraht an die Haupterdungsschiene des Schutzpotenzialausgleichs geerdet werden. Lass dir keine mehrdrähtige Ausführung aufschwatzen, die ist auch schon seit einer Ewigkeit normwidrig, wird aber heute noch aus Normunkenntnis überwiegend installiert.
- Der Potenzialausgleich des Multischalters im UG darf nach EN 60728-11 ausschließlich am Antennenmast erfolgen. Zu den vier Satellitenkabeln muss somit noch ein 4 mm² Cu-Draht eingezogen werden.
- Der PA muss auch nach Ausbau des Multischalters erhalten bleiben, siehe Thread Erdung und Potenzialausgleich.
Na denn viel Spass morgen!