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| Team SAT-Technik Registriert seit: 19.03.2007
Beiträge: 4.147
| Hallo gunterdd, herzlich Willkommen im Forum! Zitat:
Im Klartext: Wenn der Mast nicht mit mindestens 16 mm² Cu-Volldraht mit der Haupterdungsschiene des Schutzpotenzialausgleichs vom Nachbarn verbunden ist, liegt eine blitzschutztechnisch normwidrige und gefährliche Ausführung vor. Zwischen dem Mast und dem Hauserder können bei Blitzeinschlägen bis in 2 km Entfernung extreme Potenzialunterschiede auftreten. Siehe http://dehn.de/newsletter/3_05/3_05_top3.pdf. Zitat:
Zitat:
Um Schleifen zu vermeiden muss nach EN 60728-11 auch der PA eines Multischalter der im UG in unmittelbarer Nähe der HES montiert ist, am Antennenmast erfolgen. Analog dazu wären auch bei horizontaler Verteilung alle Kabel und Multischalter mit 4 mm² Cu-Draht am Mast zu erden. Zitat:
Zitat:
Absolut! Mein Fazit: Die Montage einer eigenen Mittelklasse-Antenne ist jedenfalls einfacher, vermutlich auch billiger. Ohne normgerechte Verbindungen der Fundamenterder besteht nicht nur ein Sicherheitsrissiko, es kann auch zu Brummstörungen kommen, die sich insbesondere auf HDTV-Signale auswirken können. Optimale Lösung: Eine eigene Antenne im Schutzbereich der Fassade. Diese muss nicht mit 16 mm² Cu-Volldraht geerdet werden, und es ist nur noch mit 4 mm² Cu-Draht ein Potenzialausgleich der Kabel an beliebiger Stelle erforderlich. | |||||
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| | # 3 |
| Threadstarter Registriert seit: 21.07.2010
Beiträge: 6
| Es hat etwas länger gedauert, ich musste erstmal die genaueren Gegebenheiten klären. Also mein Nachbar hat die Antennenanlage nicht mit dem Fundamenterder verbunden. Das würde mir also bei Mitnutzung bevorstehen. Dazu kommt dann noch der Potentialausgleich (den sehe ich aber entspannt). Eine Installation einer eigenen SAT Anlage ist als allerletzter Ausweg zu sehen, da es ein Mietobjekt ist welches Kabelanschluss besitzt und der Vermieter nur schwer von der Notwendigkeit einer solchen Anlage zu überzeugen ist. Für mich stellt sich jetzt die Frage: Ist es zulässig die Antennenanlage mit besagtem 16 mm² Kupferkabel über eine Strecke von ca. 10 m Waagerecht zu verbinden? Die Antennenanlage steht hinter dem Haus, der Fundamenterder ist jedoch vorn. Also muss ich einmal durch das komplette Haus. Zur besseren Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten mal noch ein Google Maps Link |
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| | # 6 |
| Team SAT-Technik Registriert seit: 19.03.2007
Beiträge: 4.147
| Nach EN 60728-11 und EN 62305 sind
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| | # 7 |
| Threadstarter Registriert seit: 21.07.2010
Beiträge: 6
| Wo kann ich die geforderten Abstände zu anderen Leitungen und Zonen mit Publikumsverkehr nachlesen? Das Problem ist, das ich wie gesagt durch den gesamten Keller muss (ca. 10 m). Es existiert wohl nur einen über alle Häuser des einen Blocks ein Fundamentringerder, so das diese nicht zusätzlich miteinander verbunden werden müssen. Die andere Variante wäre eine Armierung des Gebäudes mit dem Mast zu verbinden. Das Haus ist vollständig aus Stahlbeton gebaut (auch der Dachstuhl), wobei die Armierungen durchgehend verbunden sind. Deshalb hat das Haus auch selbst wohl keinen Blitzschutz (Aussage des Vermieters) |
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| | # 8 | |||
| Team SAT-Technik Registriert seit: 19.03.2007
Beiträge: 4.147
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Die jeweiligen Landesbaurordnungen verlangen auch nur für bestimmte Gebäude Blitzschutzanlagen. Der Umkehrschluss "Keine Blitzschutzanlage = Armierung blitzstromtragfähig verbunden" entspringt ohne Dokumention auch reinem Wunschdenken. | |||
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