Widerrufsrecht bei defekter Ware

Alt 24.02.2010, 21:59   # 1
ulli79
 
Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 20
Hallo.

Ich habe mir bei Amazon einen HD Sat Receiver bestellt. Der kam nicht direkt von Amazon, sondern von einem Verkäufer, der nur die Plattform nutzt.
Der Receiver kostete 75,51 € + 5,90 € Porto.
Ich hatte noch einen 25 € Warengutschein bei Amazon, der mit verrechnet wurde. Die restlichen 56,41 € wurden von A eingezogen und an den Verkäufer weitergeleitet, der daraufhin den Artikel verschickt hat.
Innerhalb der ersten Woche ist das Ding ziemlich oft abgestürzt, zum Schluß konnte man ihn nichmal mehr anschalten.
Nachdem ich zwei Tage lang vergeblich versuchte beim Verkäufer anzurufen, hab ich eine Email geschickt, mit Fehlerbeschreibung und das ich den Receiver zurück schicke. Als Antwort kam das das ok ist, ich aber unbedingt den Rücksendeschein beilegen soll.
Auf dem Rücksendeschein soll man den Grund angeben ( bei mir z.b. Artikel defekt ), und hat im Feld "Kundenwunsch" die Wahl zwischen Gerätetausch/Ersatzlieferung/ggf. Reparatur und Erstattung des Kaufpreises.

Ich habe die Erstattung gewählt. Gestern bekam ich eine Mail das die Reklamation geprüft wurde, und die Erstattung an Amazon angewiesen wurde.
Heute kam die Email von Amazon das das Geld da ist.

Damit komm ich zur eigentlichen Frage:
Zitat:
Und so setzt sich die Erstattung zusammen:

Artikel Erstattung : 75,51 €

Die Erstattung erfolgt wie im Folgenden aufgefuehrt:

* auf Ihr Bankkonto: 56,41 €
Geschenkgutschein: 19,10 €
Die 5,90 € Porto sowie das Porto für die Rücksendung, welches ich bezahlt habe, wurden nicht zurück überwiesen.

Bei einem "normalen" Widerruf (nichtgefallen usw.) + Warenwert über 40€ hat der Verkäufer ja die Portokosten zu tragen, aber wie ist das denn in meinem Fall?

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der VK bei einem defekt das Recht auf Nachbesserung. Jetzt habe ich bei "Kundenwunsch" ja Erstattung des KAUFpreises gewählt und nicht Reparatur, hab ich damit jetzt irgendwie auf die angefallenen Portokosten verzichtet oder so?

Habe den VK noch nicht angeschrieben, würde gerne erstmal wissen ob ich überhaupt noch Anspruch auf irgend etwas habe
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Alt 28.05.2012, 09:07 # --
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