Probleme mit einem eBay käufer

Alt 19.12.2009, 19:39   # 1
cheese5tick
 
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Hallo mal an alle!

ich habe eben ein Problem mit einem Käufer.

Ich habe meine PSP verkauft.

Er sagt jetzt das sich die nicht mehr einschalten lässt und das der Schalter zum ein/aus schalten kaputt ist.

Ich weiß selber noch das bevor ich ihm die PSP abgeschickt hab am gleichen Tag noch kurz gesurft habt. Also hab ich in meinem Router den Log des PSP drinnen das er online war und logischerweiße noch funktioniert hat.

Irgendwie hab ich das gefühl das ihm die PSP nicht mehr gefällt (war ein bissi zerkratzt) und will es deshalb retour geben. Wäre auch möglich das er die PSP mutwillig kaputt macht, damit sie eben nicht funktionsfähig ist.

Was soll ich jetzt machen ? Er verlangt wieder das Geld retour.
Aber ich weiß ja das die PSP noch bei mir ging, den Router log hab ich mir sicherheitshalber noch gespeichert.

Ich hab keine lust ihm das geld retour zu geben und eine kaputte PSP wieder zu bekommen, die ich dann wegschmeißen kann.


lg
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Alt 19.12.2009, 20:53   # 2
NeeBee44
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Nun schreibe ihm, das du mit der PSP Online warst und dies auch dokumentierst hast. Das also das Gerät noch funktionierte, als du es zu den Käufer geschickt hast. Idealerweise wäre es sehr gut, wenn irgendeine Person dabeigewesen währe, als du mit der PSP online warst.
Aus diesem Grund und wenn deine Angaben stimmen, brauchst du die PSP nicht zurück Nehmen. Sollte der Käufer dir blöde kommen, kannst du ja immer noch mit auf einer Betrugsanzeige, die du dir vorbehältst, hinweisen.

Ich Glaube, das daß jetzt zur Masche bei E-Bay wird, denn meinen Schwager, war das in den letzten 4!! Verkäufen die gleiche Art. Er hat E-Bay informiert und ich bin mal gespannt, was daraus wird.
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Alt 19.12.2009, 20:58   # 3
cheese5tick
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Zitat:
Zitat von NeeBee44 Beitrag anzeigen
Nun schreibe ihm, das du mit der PSP Online warst und dies auch dokumentierst hast. Das also das Gerät noch funktionierte, als du es zu den Käufer geschickt hast. Idealerweise wäre es sehr gut, wenn irgendeine Person dabeigewesen währe, als du mit der PSP online warst.
Aus diesem Grund und wenn deine Angaben stimmen, brauchst du die PSP nicht zurück Nehmen. Sollte der Käufer dir blöde kommen, kannst du ja immer noch mit auf einer Betrugsanzeige, die du dir vorbehältst, hinweisen.

Ich Glaube, das daß jetzt zur Masche bei E-Bay wird, denn meinen Schwager, war das in den letzten 4!! Verkäufen die gleiche Art. Er hat E-Bay informiert und ich bin mal gespannt, was daraus wird.
habe ich ihm auch gerad geschrieben. seine Antwort:


Hey!
Du sorry, aber die garantie bezieht sich darauf, wenn das gerät kaputt geht das du dafür nicht haftest und nicht wenn du es kaputt herschickst. Wenns beim transport hin wurde hast ja gesagt dass der versand versichert war, also müsstest es bei der post melden. online sufen sagt gar nichts darüber aus ob die psp funktioniert hat. ich habe sie kaputt erhalten und das ist fakt! zweitens is bei der psp der knopf zum einschalten hin, was der beschreibung nicht entspricht, ansonsten muss ich dich leider anzeigen, obs per polizei geht oder anders informier ich mich noch.
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Alt 19.12.2009, 21:13   # 4
butano
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Zitat:
Zitat von cheese5tick Beitrag anzeigen
Hallo mal an alle!

ich habe eben ein Problem mit einem Käufer.

Ich habe meine PSP verkauft.

Er sagt jetzt das sich die nicht mehr einschalten lässt und das der Schalter zum ein/aus schalten kaputt ist.

Ich weiß selber noch das bevor ich ihm die PSP abgeschickt hab am gleichen Tag noch kurz gesurft habt. Also hab ich in meinem Router den Log des PSP drinnen das er online war und logischerweiße noch funktioniert hat.

Irgendwie hab ich das gefühl das ihm die PSP nicht mehr gefällt (war ein bissi zerkratzt) und will es deshalb retour geben. Wäre auch möglich das er die PSP mutwillig kaputt macht, damit sie eben nicht funktionsfähig ist.

Was soll ich jetzt machen ? Er verlangt wieder das Geld retour.
Aber ich weiß ja das die PSP noch bei mir ging, den Router log hab ich mir sicherheitshalber noch gespeichert.

Ich hab keine lust ihm das geld retour zu geben und eine kaputte PSP wieder zu bekommen, die ich dann wegschmeißen kann.


lg
Wenn es sich bei der Auktion um eine Privatauktion gehandelt hat (also: Du als Privatperson hast an eine andere Privatperson den Artikel verkauft), kannst Du Dich mit Unterstützung von eBay darauf berufen, daß es sich um eine Privatauktion gehandelt hat. Rein rechtlich ist das sogar darin begründet, daß man bei einer Privatauktion für einen verkauften Artikel keine Haftung übernimmt und daß die Rückgabe des verkauften Artikels ausgeschlossen ist.

Wenn es sich jedoch um eine gewerbliche Auktion gehandelt hat (also mal angenommen, Du würdest mehrere gleiche Artikel verkaufen), kann der Käufer auf sein Umtauschrecht bestehen.

Ich vermute aber mal, daß es sich um eine Privatauktion handelt. Da kann Dir der Käufer nichst wollen.

In dem vor Dir geschilderten Fall würdest Du bei einer Rücknahme der PSP das Risiko eingehen, daß Dir der Käufer eine andere, tatsächlich beschädigte PSP schickt - oder keine, nachdem Du ihm das Geld zurückgezahlt hast. Du würdest dann so oder so erfolglos aus der ganzen Sache rausgehen. Und eben das wurde vom Gesetzgeber dadurch verhindert, daß sich Privatleute bei eBay auf Privatauktionen berufen können (keine Gewährleistung und keine Rücknahme).
Bei allem Respekt, muß man immer auch die betrügerische Seite bei solchen Auktionen in Betracht ziehen.

Im äußersten Fall kann er Dir höchstens eine negative Bewertung geben oder keine. Andere Möglichkeiten hat der Käufer gar nicht.

Mit seiner Anzeige bei der Polizei will er Dich nur einschüchtern. Also, wenn einer schon so vorgeht kannst Du dran riechen, daß an der Sache etwas faul ist. Ich an Deiner Stelle würde den Küufer vorsichtshalber auch mal bei eBay melden.

Wenn er meint, sich bei der Post beschweren zu müssen, dann soll er das doch tun.

Bei eBay existiert dieser rechtliche Hinweis, der Dich absichert: http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_6.html
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Alt 19.12.2009, 21:25   # 5
NeeBee44
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Zitat:
Zitat von cheese5tick Beitrag anzeigen
habe ich ihm auch gerad geschrieben. seine Antwort:


Hey!
Du sorry, aber die garantie bezieht sich darauf, wenn das gerät kaputt geht das du dafür nicht haftest und nicht wenn du es kaputt herschickst. Wenns beim transport hin wurde hast ja gesagt dass der versand versichert war, also müsstest es bei der post melden. online sufen sagt gar nichts darüber aus ob die psp funktioniert hat. ich habe sie kaputt erhalten und das ist fakt! zweitens is bei der psp der knopf zum einschalten hin, was der beschreibung nicht entspricht, ansonsten muss ich dich leider anzeigen, obs per polizei geht oder anders informier ich mich noch.
Was für ein Experte. Wenn man mit der PSP Online gehen will, muss man sie doch mit dem Knopf anschalten. Da er dir mit einer Anzeige droht, schreibe ihm, was butano dir schon gepostet hat und drohe ebenfalls mit einer Betrugsanzeige. Eine schlechte Bewertung bei E-Bay kannst du beantworten, so das alle sie Lesen können oder auch zurücknehmen lassen.
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Alt 19.12.2009, 21:28   # 6
cheese5tick
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Ja es war ne Privatauktion. Ich hab eben ihm das auch geschrieben das es rechtlich die Gewährleistung ausgeschlossen ist.

Er sagt dann aber, das ich ihm das Gerät schon kaputt geschickt habe.
Hab aber eben schriftlich das es funktioniert hat.

Aber was mich eben gerade stutzig macht.
Er hat letzten Donnerstag die PSP erhalten.
Am gleichen Tag bekomm ich einen Anruf von ihm "ja der Schalter ist locker und es schaltet sich nicht ein".

Heute in der Mail schreibt er mir das der Schalter kaputt ist.

EDIT: es ist gemeint das ich bevor ichs abgeschickt hab noch mit der PSP online war am gleichen Tag
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Alt 19.12.2009, 21:41   # 7
butano
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Zitat:
Zitat von cheese5tick Beitrag anzeigen
Ja es war ne Privatauktion. Ich hab eben ihm das auch geschrieben das es rechtlich die Gewährleistung ausgeschlossen ist.

Er sagt dann aber, das ich ihm das Gerät schon kaputt geschickt habe.
Hab aber eben schriftlich das es funktioniert hat.

Aber was mich eben gerade stutzig macht.
Er hat letzten Donnerstag die PSP erhalten.
Am gleichen Tag bekomm ich einen Anruf von ihm "ja der Schalter ist locker und es schaltet sich nicht ein".

Heute in der Mail schreibt er mir das der Schalter kaputt ist.

EDIT: es ist gemeint das ich bevor ichs abgeschickt hab noch mit der PSP online war am gleichen Tag
Es bringt nichts, mit dem Käufer über Haarspalterei zu diskutieren. Fakt ist, daß Du die PSP nicht zurücknehmen musst und Du ihm das Geld nicht zurück zu zahlen brauchst (auf freiwilliger Basis ist das natürlich möglich, aber dazu besteht kein Anlaß).

Schreibe ihm abschließend, daß Du ausdrücklich von Deinem Recht als privater Verkäufer Gebrauch machst und schick' ihm meinetwegen auch mal den eBay-Link, den ich gepostet habe. Wenn es der gute Mensch darauf anlegt, kann er ja mal selbst im BGB nachlesen (und auch nicht weiterkommen).

Auf seine Nachrichten oder Anrufe solltest Du nicht mehr reagieren (Spamfilter im eMail-Programm entsprechend konfigurieren und seine Rufnummer wenn möglich sperren [kannst Du z.B. in "Fr!tzBox" einrichten]).
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Alt 19.12.2009, 22:10   # 8
Bonkers203
 
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Zitat:
Zitat von cheese5tick Beitrag anzeigen
habe ich ihm auch gerad geschrieben. seine Antwort:


Hey!
Du sorry, aber die garantie bezieht sich darauf, wenn das gerät kaputt geht das du dafür nicht haftest und nicht wenn du es kaputt herschickst. Wenns beim transport hin wurde hast ja gesagt dass der versand versichert war, also müsstest es bei der post melden. online sufen sagt gar nichts darüber aus ob die psp funktioniert hat. ich habe sie kaputt erhalten und das ist fakt! zweitens is bei der psp der knopf zum einschalten hin, was der beschreibung nicht entspricht, ansonsten muss ich dich leider anzeigen, obs per polizei geht oder anders informier ich mich noch.
Sorry, aber bezieht sich nicht der versicherter Versand nicht darauf dass ein Paket erst dann versichert ist, wenn es bei der Post verschwindet??
Auf jeden Fall würd ich persönlich so handeln wie es bereits beschrieben wurde. Bei ebay melden und auf seine "Kommentare" nicht mehr reagieren. Was man eventuell noch machen könnte, so "spaßeshalber".... man könnte mal gucken wie er von anderen Leuten so bewertet wurde...vielleicht ist er ja mit seiner Masche schon öfters aufgetreten??

Und .... wer sagt denn dass Du überhaupt Deine PSP wieder zurückgeschickt bekommst und nicht nen anderes Teil???
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Alt 19.12.2009, 22:17   # 9
butano
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Zitat:
Zitat von Bonkers203 Beitrag anzeigen
Und .... wer sagt denn dass Du überhaupt Deine PSP wieder zurückgeschickt bekommst und nicht nen anderes Teil???
Sagte ich schon.

Die Sache mit der Versicherungsleistung der Post bezieht sich auf Beschädigung bzw. Verlust der versicherten Sendung bei/durch der/die Post.
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Alt 19.12.2009, 22:26   # 10
cheese5tick
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Zitat:
Zitat von Bonkers203 Beitrag anzeigen
Sorry, aber bezieht sich nicht der versicherter Versand nicht darauf dass ein Paket erst dann versichert ist, wenn es bei der Post verschwindet??
Auf jeden Fall würd ich persönlich so handeln wie es bereits beschrieben wurde. Bei ebay melden und auf seine "Kommentare" nicht mehr reagieren. Was man eventuell noch machen könnte, so "spaßeshalber".... man könnte mal gucken wie er von anderen Leuten so bewertet wurde...vielleicht ist er ja mit seiner Masche schon öfters aufgetreten??

Und .... wer sagt denn dass Du überhaupt Deine PSP wieder zurückgeschickt bekommst und nicht nen anderes Teil???
Also wegen seiner Bewertung.

Er hat sein Account seit Ende 2006 aber 0 Bewertungen bis jetzt ..
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Alt 19.12.2009, 22:28   # 11
butano
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Zitat:
Zitat von cheese5tick Beitrag anzeigen
Er hat sein Account seit Ende 2006 aber 0 Bewertungen bis jetzt ..
Na dann: Aufpassen! Lass den Typen laufen.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es jemand, der gelegentlich versucht Leute zu betrügen.

Rein logisch macht es nämlich gar keinen Sinn, daß jemand in seiner gesamten Zeit bei eBay keine Bewertungen erhalten hat (warum nur?....)
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Alt 19.12.2009, 22:34   # 12
cheese5tick
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Zitat:
Zitat von butano Beitrag anzeigen
Na dann: Aufpassen! Lass den Typen laufen.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es jemand, der gelegentlich versucht Leute zu betrügen.

Rein logisch macht es nämlich gar keinen Sinn, daß jemand in seiner gesamten Zeit bei eBay keine Bewertungen erhalten hat (warum nur?....)
Was mir gerade aufgefallen ist, aber bin mir nicht sicher ob es etwas damit zutun hat.

Ich schau ma gerade alle seine Gebote an der PSP.
Er hat von anfang an geboten, aber irgendwie einen sehr hohen Maximalbetrag geboten (was eindeutig über den Wert der Gebrauchten PSP geht)
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Alt 19.12.2009, 22:35   # 13
HEAD
 
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Vorsicht, wenn er mit paypal bezahlt hat kann er dich leicht ausrauben.
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Alt 19.12.2009, 22:45   # 14
cheese5tick
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Zitat:
Zitat von HEAD Beitrag anzeigen
Vorsicht, wenn er mit paypal bezahlt hat kann er dich leicht ausrauben.
asoo, ja na ich hab per Überweisung den Betrag erhalten
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Alt 19.12.2009, 22:49   # 15
butano
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Zitat:
Zitat von cheese5tick Beitrag anzeigen
Er hat von anfang an geboten, aber irgendwie einen sehr hohen Maximalbetrag geboten (was eindeutig über den Wert der Gebrauchten PSP geht)
Er wollte die gebrauchte PSP um jeden Preis haben und er war sich dessen bewusst. Es scheint sich [ * unbewiesene Behauptung/Vermutung gelöscht ]
Es sollte in Betracht gezogen werden, daß er kein Originalfoto der PSP in seiner Auktion veröffentlicht sondern ein Foto, das eine (nahezu) fabrikneue PSP zeigt.

Den Käufer solltest Du bitte sofort bei eBay melden.

* aus rechtlichen Gründen geändert
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Alt 19.12.2009, 22:51   # 16
Bonkers203
 
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...Nachtigall ick hör Dir trapsen.... Schon mal im ebay Forum was über ihn gelesen, so rein zuuuufällig?

Ist wirklich sehr ungewöhnlich so lange angemeldet zu sein und keine einzige Bewertung bekommen zu haben....

Und er hat Dir quasi für ne gebrauchte PSP mehr zahlen müssen, als wenn er sie neu gekauft hätte??
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Alt 19.12.2009, 22:58   # 17
cheese5tick
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Zitat:
Zitat von Bonkers203 Beitrag anzeigen
...Nachtigall ick hör Dir trapsen.... Schon mal im ebay Forum was über ihn gelesen, so rein zuuuufällig?

Ist wirklich sehr ungewöhnlich so lange angemeldet zu sein und keine einzige Bewertung bekommen zu haben....

Und er hat Dir quasi für ne gebrauchte PSP mehr zahlen müssen, als wenn er sie neu gekauft hätte??
ja na ich finds komisch weil ich in meiner Auktion auch drinnenstehen gehabt habe, dass das Plastik des Analog Sticks fehlt und es schon bissi mehr zerkratzt ist (ist aber alles am Foto auch zu sehen).
Er hat es um 70 € ersteigert, aber damals gleich nach dem Ende der Auktion hat er mir irgendwas geschrieben, dass sein Maximalgebot 120 Euro gewesen wäre. (obwohl man echt sieht es eben sehr zerkratzt ist und der Analog Stick fehlt)
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Alt 19.12.2009, 23:08   # 18
butano
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Zitat:
Zitat von cheese5tick Beitrag anzeigen
ja na ich finds komisch weil ich in meiner Auktion auch drinnenstehen gehabt habe, dass das Plastik des Analog Sticks fehlt und es schon bissi mehr zerkratzt ist (ist aber alles am Foto auch zu sehen).
Er hat es um 70 € ersteigert, aber damals gleich nach dem Ende der Auktion hat er mir irgendwas geschrieben, dass sein Maximalgebot 120 Euro gewesen wäre. (obwohl man echt sieht es eben sehr zerkratzt ist und der Analog Stick fehlt)
Wie ich schon sagte: Melde den Knaben bei eBay und ignoriere seine Nachrichten und Anrufe. Alles andere ist sein Problem, dem er selbst Rechnung tragen muß.
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Alt 19.12.2009, 23:37   # 19
NeeBee44
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Zitat:
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Er wollte die gebrauchte PSP um jeden Preis haben und er war sich dessen bewusst. ...
Hmmm, dem kann ich jetzt nicht folgen. Nach dem bisherigen Fakten ist es doch so, das der Käufer behauptet, die ersteigerte PSP sei defekt und er daher das Geld wieder haben will. Das lässt den Schluss zu, das er seine defekte PSP gegen die funktionierende ersteigerte PSP austauschen will. Das der Käufer die PSP selber anbieten will, kann ich hier nirgends wo Lesen.

Zitat:
Zitat von cheese5tick Beitrag anzeigen
..aber damals gleich nach dem Ende der Auktion hat er mir irgendwas geschrieben, dass sein Maximalgebot 120 Euro gewesen wäre.....
Das ist schon sehr seltsam. Wenn ich etwas ersteigere, sage ich doch nicht, nach der gewonnenen Auktion dem Verkäufer, wie hoch mein Maximalgebot ist. Naja egal, wie schon hier gesagt wurde, mach dir keinen Kopf darüber. Du musst nicht zurücknehmen und auch nicht mehr Antworten. Mach Meldung bei E-Bay und kontrolliere deine Kontoauszüge auf Ungereimtheiten.
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Alt 19.12.2009, 23:48   # 20
butano
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Zitat:
Zitat von NeeBee44 Beitrag anzeigen
Das lässt den Schluss zu, das er seine defekte PSP gegen die funktionierende ersteigerte PSP austauschen* will. Das der Käufer die PSP selber anbieten will, kann ich hier nirgends wo Lesen**.
*= das kann der Käufer nicht, da der Verkäufer nur eine PSP angeboten hat. Ein Umtausch ist daher nicht möglich. Ein Umtausch wäre nur möglich, wenn der Verkäufer mehr als eine PSP zur Versteigerung angeboten hätte, was rein offensichtlich nicht der Fall war.

**= wie es aussieht [ * unbewiesene Behauptung/Vermutung gelöscht ] Der Käufer hat ein Maximalgebot in Höhe von € 120,- abgegeben. Also hat er sich logischer Wiese schon von Anfang an etwas bei der Abgabe seines Maximalgebotes gedacht. .Würde der Verkäufer darauf eingegehen und dem Käufer das Geld zurück erstatten bevor er die Ware erhalten hat, ginge er ein unkalkulierbares Risiko ein. Im Extremfall erhielte der Käufer sein Geld zurück und der Verkäufer keine Ware. Der Käufer wäre dann theoretisch in der Position die gebrauchte PSP als neu weiter zu verkaufen.

Merkwürdig ist die ganze Sache sowieso, weshalb gegenüber dem Käufer äußerste Vorsicht geboten zu sein scheint.

* aus rechtlichen Gründen gelöscht
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Alt 28.05.2012, 09:06 # --
News Flash
 
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