| | # 4 |
| Registriert seit: 08.06.2009 Ort: hinter der Garage
Beiträge: 370
| Ich finde, da hat immorb recht. Angenommen der Käufer würde Dir das Parfüm zurückschicken, woher willst Du denn wissen, ob das genau die Flasche ist, die Du ihm geschickt hast und nicht ein Plagiat. ![]() Die Beweislage dürfte auf beiden Seiten schwierig sein |
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| | # 5 | |
| Gastposter | Lese dir das mal hier durch. Da geht es um eine Hose. Ebay Verkauf Internetauktionen frag-einen-anwalt.de Zitat:
![]() Solltest du beweisen können, dass es echt ist dann lese das hier mal durch. werde von eBay Käufer zu unrecht beschuldigt ein Plagiat verkauft zu haben Urheber, Marken, Patente frag-einen-anwalt.de Vielleicht will er auch die Differenz zum Originalpreis von dir bekommen. Also ich würde das erst einmal klären, ob das überhaupt eine Fälschung ist. Ob der ,der dir das geschenkt hat es auch beweisen kann , das es echt ist. Da er deine Angebote alle nicht annimmt sieht es für mich so aus, dass er Geld rausschlagen will. Ist aber nur meine Meinung. | |
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| | # 6 |
| Threadstarter Registriert seit: 20.08.2009
Beiträge: 5
| ... erstmal danke für eure Antworten. Natürlich gibt es keinen Kaufbeleg mehr, Weihnachten ist ja nun auch schon acht Monate her Bei der ganzen Sache geht es um 45,- ( Versand mitgerechnet) Ach ich weiß auch nicht was ich machen soll, überweis ich ihm das Geld zurück werde ich wohlmöglich selbst zum Opfer, mach ich es nicht hab ich wohl möglich bald ne Klage am Hals?? Was würdet ihr denn tun?? |
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| | # 7 |
| Registriert seit: 08.06.2009 Ort: hinter der Garage
Beiträge: 370
| Also, wenn ich in dieser Situation wäre und ich ein Parfüm im gutem Glauben, das es echt ist, über ebay verkauft hätte, dann würde ich mir keinen Kopf machen wenn einer behauptet, ich hätte ihm ein Plagiat verkauft. Das muß er mir erst einmal beweisen. Selbst wenn es ein Plagiat wäre,(was ich bezweifle) wie will er dann beweisen, das ausgerechnet das was er zur Prüfung gegeben hätte, auch von mir stammt? ![]() Ich würde abwarten wie er reagiert, da ich nichts in betrügerischer Absicht zum Verkauf angeboten hatte. So das war nur meine Meinung, was Du draus machst, ist Deine Entscheidung. |
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| | # 8 |
| Hat immer ein offenes Ohr Registriert seit: 07.01.2008 Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent! ;)
Beiträge: 4.981
| also, ich hatte eine situation, als käufer, wo ich nicht zufrieden war mit dem, was ich ersteigert habe. nach längerem hin und her, habe ich mich an den käuferschutz gewendet und mußte, auf eigene kosten, einen kostenvoranschlag machen lassen ( in deinem fall müßte der käufer ein gutachten machen lassen) und einen teil der kaufsumme hat ebay, für seine dienste, einbehalten. bei einem betrag von 45 müßte ich mir als käufer 3 mal überlegen, ob ich mich an ebay wende! da lohnt der ( finanzielle) aufwand nicht!
__________________ 9 von 10 stimmen in meinem kopf sagen, ich bin irre, eine summt!![]() das ist perdita! proggi: verkleinern von bildern |
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| | # 9 |
| Threadstarter Registriert seit: 20.08.2009
Beiträge: 5
| Hallo zusammen, da von dem Parfum kein Beleg mehr existiert habe ich versucht dem Käufer über Ebay eine Nachricht zukommen zu lassen, mit der Bitte die Transaktion abzubrechen. Käufer hat es abgelehnt... Dann habe ich ihn nochmal angeschrieben, dass ich das Parfum zurück nehme (weil ich auch langsam kein Bock mehr auf den Mist habe), jedoch will ich natürlich erst die Ware zurück bevor ich überweise... Er hat auch dies abgeblockt, droht mir weiterhin die Ware prüfen zu lassen wenn ich nicht erst überweise... Am liebsten würde ich ihm schreiben: Dann lassen sie es doch prüfen!! - aber was ist wenn es sich wirklich als Plagiat entpuppt?? Eine 100%ige Garantie das es echt ist, habe ich ja wirklich nicht... Bitte um Rat, Mellos |
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| | # 11 |
| Registriert seit: 03.08.2008 Ort: DZ Nordsachsen
Beiträge: 7
| Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Parfüm hin Betrug her...wer etwas behauptet sollte es auch beweisen können oder schweigen. Ich verkaufe auch viel bei eBay und mir ist da auch schon einiges untergekommen. Aber nach "Hunde die bellen, beißen nicht" gehe ich davon aus, das dein Käufer sich im nachhinein über sein eigenes Gebot ärgert...speziell über dessen Höhe Wenn es so einfach wäre wie er es darstellt hättest du sicher schon Post von irgendwelchen Rechtsanwälten. Laß ihn drohen und wenn wirklich mal was nachkommen sollte muß man dir dann den Vorsatz nachweisen... Also keine Panik auf der Titanic... |
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| | # 12 |
| Registriert seit: 16.01.2010
Beiträge: 1
| Frage: eBay-->Bewertungskommentar samt Punkt einfach gelöscht? Ich habe einen Artikel von einem Powerseller in eBay ersteigert (Erstkauf bei diesem VK), der nicht gefiel. Ich leitete die Rückabwicklung ein. Wenige Minuten später entdeckte ich einen anderen, mich ansprechenden Artikel des gleichen Verkäufers und wollte diesen per Sofortkauf ordern. Siehe da, es erschien eine Fehlermeldung, wonach mich dieser VK ab sofort gesperrt, also auf seine "Blacklist" gesetzt habe. Das verwunderte und ärgerte mich sehr. Daraufhin liess ich das in meine Bewertung einfliessen, jedoch sachlich, objektiv und höflich. Ich staunte nicht schlecht, als ich per puren Zufall einige Tage später entdeckte, dass meine GESAMTE BEWERTUNG von eBay entfernt wurde. Und nicht nur das! Auch der dazugehörige Minuspunkt wurde fein säuberlich ausradiert ![]() Nun sage nur noch einer, eBay würde nicht manipulieren? Mein Protest bei eBay & VK brachte das Ergebnis, dass eBay schlussendlich diese Löschung zugab und als RECHTENS charakterisierte, quasi als "Verstoss gegen die Bewertungsrichtlinien". Nun ist es ja so, dass man solche Bewertungen weder archiviert, noch ausdruckt. Damit sind sie später nicht mehr nachweisbar und man stünde für den Klagefall im Regen. Ich hatte es mir jedoch in einer Art Eingebung/Vorhersehung ausgedruckt. Frage: wie kann man solch unseriöse Geschäftsparktiken von eBay an den Pranger stellen, öffentlich machen und (hoffentlich) irgendwie abstellen? Hier paktieren die Ebaypowersellerbetreuer ganz offensichtlich und ganz ungeniert mit dem Verkäuferklientel, sehr zum Nachteil der gebeutelten Käufer. Brisant, da eBay ja stets vehement verneint, in das Bewertungssystem eingreifen zu können bzw. zu wollen...! Zumindest ist es so geregelt, dass in groben Verfehlungen und Verunglimpfungsfällen schon mal Kommentare gelöscht werden, aber doch die die dazugehörigen Plus- oder Minuspunkte, oder? Ich halte das für einen gigantischen Schwindel und Skandal. Normalerweise schaut man ja später nicht mehr in seine vergangenen Bewertungsabgaben, kriegt diese "Säuberungsaktionen" zugunsten 100% VK-Profile seitens eBay also gar nicht mit? Es lohnt sich, den Fokus auf diese und ähnliche Machenschaften zu legen. Betroffene und Gleichgesinnte bitte melden, danke ![]() MfG Trollo-lein ![]() 16. 01. 2010 |
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Geschenke verkauft man nicht.

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