Da es bei eBay genug Händler gibt ,stelle ich es mal hier für die Österreicher unter uns mit ein.
Österreich: Testen und Zurückschicken nach Onlinebestellung OK Zitat:
|
Österreichische Konsumenten dürfen online oder sonst im Fernabsatz bei einem Unternehmer bestellte Waren auspacken, kurz ausprobieren und dann unter Rücktritt vom Vertrag zurückschicken. Der Händler muss dann den gesamten Kaufpreis rückerstatten und darf nichts einbehalten, auch wenn er das in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen hat. (Scans als PDF-Dateien: Urteil Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz 6 R 224/08t, Beschluss des Obersten Gerichtshofes (OGH) 8 Ob 25/09y)........weiter oben im link
|
Ausgeschlossen ist:
Zitat:
|
Dennoch ist das Urteil keineswegs auf alle online bestellten Waren anwendbar: Ausgeschlossen vom Rücktrittsrecht sind etwa Maßanfertigungen, entsiegelte Träger von Software oder Audio- oder Videoinhalten, schnell verderbliche Waren und Glücksspiel-Dienstleistungen. Auch stundenlanger Gebrauch gilt sehr wohl als Benutzung im Sinne des KSchG und führt zu einer Zahlungspflicht.
|