Forumskauf ohne Ausschluß von Gewährleistung


Alt 19.06.2009, 17:38   # 1
Oho79at
 
Registriert seit: 26.06.2007
Beiträge: 24
Hallo!
Ich hab in einem Forum eine Tasche gekauft. Direkt im Forum ist ein Flohmarkt eingerichtet, wo alle Artikel aufgelistet werden mit Bilder und Beschreibung. Ich hab eine Tasche gekauft, die sichtlich mehr Mängel hat, als in der Beschreibung angegeben war. Die Bilder waren daher nicht aussagekräftig und die Ware entsprach nicht der Artikelbeschreibung. Es war nur angegeben, dass die Tasche Gebrauchspuren hat, nicht, dass sie kaputt ist!
Der Verkäufer (ein Verbraucher) hat im Text jedoch keine Gewährleistung, Haftung und Garantie ausgeschlossen, wie man es als Privatperson auch tun muss laut EU Gesetz.
Wenn der Verkäufer den Betrag nicht rückerstattet, wie kann ich weiter vorgehen?
Bringt es denn wirklich was, einen Anwalt einzuschalten? Was kann der schon groß verrichten, als den Verkäufer darauf hinzuweisen, dass er dies und das nicht ausgeschlossen hat?
Wäre über Infos dankbar. Hierbei geht es um einen Betrag von € 160,-
lg
oho79at
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Alt 19.06.2009, 18:01   # 2
Respacetaxi
 
Benutzerbild von Respacetaxi
 
Registriert seit: 15.01.2008
Beiträge: 152
Bei einem so großen Betrag ist das natürlich schon ein größeres Problem, aber ich fürchte, da kannst du leider nichts tun, außer dich höflich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen und ihn zu fragen, ob er dir nicht dein Geld zurückgibt und du ihm die Tasche zurückschickst, weil sie dir nicht gefällt.

In einem Forumsflohmarkt hast du keinerlei Recht auf Rückgabe oder Gewährleistungen. Genauso gibt es dort keine Verkäuferbewertung, so dass dort genug schwarze Schafe Dinge anbieten und damit Käufer über den Tisch ziehen. Leider gibt es da keinerleih Gesetz dass dir da helfen kann.

Wie gesagt, die einzige Chance die ich sehe ist, sich höflich mit dem Verkäufer auseinanderzusetzen.

Ich hab selbst in diesem Sinne Erfahrung damit, dass ich auch einmal ein paar getragene Sachen in einem Forum verkauft habe, die dem Käufer aber nicht gut genug waren. Es war zwar ein weitaus kleinerer Betrag aber wir haben uns dann daruaf geeinigt, dass er das Porto für die Rücksendung der Ware bezahlt und von mir dann sein Geld zurückbekommt. Das hat gut funktioniert.
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Alt 19.06.2009, 19:32   # 3
Oho79at
Threadstarter
 
Registriert seit: 26.06.2007
Beiträge: 24
erstmal danke für deinen beitrag!
bei dem forum ist es so, dass man den verkäufer sehr wohl bewerten kann, auch negativ...
wieso gilt hier die klausel mit der gewährleistung nicht? ist doch auch ein marktplatz oder wie wird das gehandhabt???
ich hab dem verkäufer schon ne höfliche mail geschickt, retour kam leider noch nix. mal abwarten...
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Alt 19.06.2009, 20:13   # 4
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Respacetaxi Beitrag anzeigen
[..]
In einem Forumsflohmarkt hast du keinerlei Recht auf Rückgabe oder Gewährleistungen.
Nicht richtig.


Zitat:
Zitat von Oho79at Beitrag anzeigen
[..]
wieso gilt hier die klausel mit der gewährleistung nicht? ist doch auch ein marktplatz oder wie wird das gehandhabt???
[..]
Bei einem "Privatverkauf" sind Klauseln wie z.B."Keine Garantie;Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder Umtausch.“unwirksam.

Hier>> it-recht-kanzlei. wird der Sachverhalt ausführlich erklärt.

m.f.G.
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