Wie verhalten bei nicht gelieferter Ware


Alt 02.06.2009, 18:31   # 1
Flummi
 
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Hallo,

wie sollte man sich als Käufer verhalten, wenn man einen Artikel bezahlt hat (gut 800 Euro), und keine Lieferung und auch keine Antwort auf Emails erhält?

Wäre es ratsam, eine Lieferfrist per Einschreiben mit Rückschein zu setzen, und falls diese ohne Reaktion des Verkäufers verstreicht, Anzeige wegen Betrugs zu erstatten? Oder was wäre der beste Weg?

VG
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Alt 02.06.2009, 19:10   # 2
Samy
 
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Hallo Flummi,
keine Ahnung wo du bestellt hast, war ein wohl nicht sehr seriöser Händler, oder ?
Würde so vorgehen wie du schon geschrieben hast, Frist setzen mit Einschreiben/Rückschein und gleich in diesem Schreiben vermerken, das du bei Nichtlieferung die Verbraucherzentrale, die Presse und einen Rechtsanwalt einschalten wirst. Wirkt manchmal Wunder.
Sollte der Verkäufer nicht reagieren, beliben dir nur noch diese Schritte.
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Alt 02.06.2009, 19:37   # 3
Flummi
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Beiträge: 6
Danke für die schnelle Antwort!

Und wenn es kein Shop ist, sondern ein privater Verkäufer? Gleiches Vorgehen, ooder?
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Alt 02.06.2009, 20:57   # 4
Samy
 
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Beiträge: 302
Hallo Flummi,
da muss ich leider sagen, warst du sehr leichtsinnig.
Hier kannst du dir wahrscheinlich die Presse sparen, Verbraucherzentrale würde ich versuchen und Rechtsanwalt auf jeden Fall.
In diesem Fall wäre es sogar sinnvoll, gleich einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
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Alt 02.06.2009, 21:22   # 5
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Flummi Beitrag anzeigen
Danke für die schnelle Antwort!

Und wenn es kein Shop ist, sondern ein privater Verkäufer?
[...]
Was heisst "Privatverkäufer"? Wie bist du mit ihm in Kontakt gekommen.
über eins der üblichen Auktions-Portale?
Bisschen mehr Info wäre angebracht.
Zitat:
Zitat von Flummi Beitrag anzeigen
[...]
Wäre es ratsam, eine Lieferfrist per Einschreiben mit Rückschein zu setzen, und falls diese ohne Reaktion des Verkäufers verstreicht, Anzeige wegen Betrugs zu erstatten? Oder was wäre der beste Weg?

VG
Was der "beste" Weg ist darf man dir hier nicht sagen.
Denn dann kommt man sehr schnell in die Rechtsberatung,was uns nicht erlaubt ist.

Ich kann dir wohl sagen wie ich in solch einem Fall handele.
Lieferfrist setzen (etwa 14 tage) mit Einschreiben/Rückschein.
wird nicht geliefert;
vom Kaufvertrag zurücktreten;Einschreiben/Rückschein.Gleichzeitig den Betrag zurückfordern,wieder fristsetzen.
Kommt kein Geld> Mahnbescheid beantragen. (Kann man auch als Privatperson)
Gleichzeitig,um den Druck zu erhöhen,Anzeige.

m.f.G.
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Alt 02.06.2009, 23:26   # 6
Flummi
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Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Was heisst "Privatverkäufer"? Wie bist du mit ihm in Kontakt gekommen.
über eins der üblichen Auktions-Portale?
Bisschen mehr Info wäre angebracht.
Es war eine ganz normale eBay-Auktion, die jemand als Privatperson und nicht als gewerblicher Anbieter gemacht hat.
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Alt 03.06.2009, 09:11   # 7
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Flummi Beitrag anzeigen
Es war eine ganz normale eBay-Auktion, die jemand als Privatperson und nicht als gewerblicher Anbieter gemacht hat.
Und wie bezahlt?
Wenn du PayPal benutzt hast,hast du gute Chancen noch etwas von dem Geld zu sehen.
Auf jedenfall,wende dich auch an E-Bay>> E-Bay,Wie gehe ich vor, wenn ich einen Artikel nicht erhalten habe

m.f.G.
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Alt 04.06.2009, 02:12   # 8
Flummi
Threadstarter
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von immorb Beitrag anzeigen
Und wie bezahlt?
Dummer Weise per Überweisung.
Und er hatte die Bankverbindung seiner Frau angegeben. Ist es dadurch irgendwie komplizierter, das Geld zur Not vor Gericht zurück zu bekommen?

Viele Grüße.
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Alt 11.06.2009, 01:02   # 9
derAbgemahnte
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 120
Hallo Flummi!

Wie hier im Thread schon erwähnt darf man keinen Rat geben daher berichte ich Dir von meinem Vorfall.

Fall:
Ware bei eBay ersteigert, per Überweisung an Privatperson bezahlt, keine Ware geliefert und keine Antwort auf Mailanfragen erhalten

Mein Vorgang:
habe den normalen Käuferschutz über eBay angewendet, dauert lange und man kriegt nicht den kompl. Betrag zurück, des weiterem habe ich eine Anzeige erstattet,
Wenn Du glück hast, (ich hatte glück) wird er Dir das Geld zurück überweisen damit er eine geringere Strafe bekommt,

Des weiterem könntest Du natürlich noch zivilrechtlich gegen Ihn vorgehen und das Geld einklagen, es sollte meiner Meinung kein Problem sein das er das Konto seiner Frau angegeben hat

Zum Schluß noch eins, egal wie Du Dich entscheidest: Du brauchst Zeit und Geduld denn es wird nichts was sich innerhalb kurzer Zeit klären wird....
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Alt 14.06.2009, 14:02   # 10
Flummi
Threadstarter
 
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Beiträge: 6
Hallo,

vielen Dank für die Beiträge!
Er hat jetzt geantwortet und geschrieben, dass er auf Geschäftsreise war. Das Paket hat er angeblich vorher abgeschickt, aber es wurde beschädigt und die Ware dabei zerstört. Er will mir den Betrag daher zurücküberweisen.
Eigentlich gar nicht schlecht, ich hatte mit wesentlich mehr Aufwand gerechnet. Allerdings vermute ich, dass er die Ware nie abgeschickt hat, sondern dass ihm der erzielte Preis viel zu niedrig war, so dass er zu diesem Preis nicht verkaufen will.
Muss er irgendwie nachweisen, dass die Ware wirklich beschädigt wurde? Wenn nicht, kann man als Verkäufer auf diese Weise ja jeden Verkauf rückgängig machen.
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Alt 14.06.2009, 14:21   # 11
Oldi
 
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Hallo Flummi,find ich gut das es sich auf diese Weise regeln lässt und er das Geld zurück überweisen will.Ob die Ware nun wirklich beim Transport beschädigt wurde oder ob er es auch abgeschickt hat dürfte dann wenn Du dein Geld wieder bekommen hast Nebensächlich sein

Und zu dem Mindererlös kann ich nur sagen das ich auch schon das eine oder andere wirkliche Schnäppchen bei Ebay gemacht habe,ob es nun das Samsung Handy für nicht mal 10€ incl. Versand oder das ECS Mainboard für den gleichen Betrag war,es ist halt einfach Glück wenn der Verkäufer dann schreibt Geld ist aufs Konto eingegangen und Ware ist Unterwegs.
Ansonsten hätte ich dann Verständnis dafür gehabt wenn mir wer geschrieben hätte: "Sorry aber das ist nen bischen wenig,ich möchte es nochmal einsetzen."

Erzähl uns doch dann wenn er Überwiesen hat wie lange das gedauert hat,würde sicher noch mehr Leser hier interessieren.
__________________
Ich wachse noch...die Frage ist nur in welche Richtung
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Alt 30.06.2009, 13:44   # 12
Flummi
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Was weiter passiert ist: Ich habe ihm meine Bankverbindung geschickt und keine Reaktion erhalten. Nachdem ich ihn dann bei eBay gemeldet habe, hat er mir geschrieben und behauptet, er hätte die Bankverbindung nie bekommen.
Daraufhin habe ich sie ihm noch ein mal geschickt und er hat dann auch geantwortet, dass er sie erhalten hat. Das ist jetzt auch schon wieder zwei Wochen her, und ich habe noch immer kein Geld bekommen. Mehrere Emails, in denen ich gefragt habe, was los ist, hat er nicht beantwortet.

Ich werde ihn jetzt wegen Betrugs anzeigen und entweder ein Inkassounternhmen oder einen Rechtsanwalt damit beauftragen, das Geld einzutreiben.

Dazu habe ich eine Frage: Wenn ich einen RA beauftrage, muss dann der, der mir das Geld schuldet ihn dann auf jeden Fall bezahlen? Oder kann er auch nur den Betrag, den er mir schuldet zurückzahlen und ich bleibe auf den Anwaltskosten bzw. Kosten für das Inkassounternehmen sitzen?
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Alt 08.07.2009, 14:05   # 13
da83num
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Zitat:
Zitat von Flummi Beitrag anzeigen
Dummer Weise per Überweisung.
Und er hatte die Bankverbindung seiner Frau angegeben. Ist es dadurch irgendwie komplizierter, das Geld zur Not vor Gericht zurück zu bekommen?

Viele Grüße.
Ich würde die Sache schnell und einfach über die Polizei regeln. Geh zu deinem zusständigen und mache eine Anzeige wegen Betrug. Die Polizei muss dieser Betrugsanzeige nachkommen (kleines Schlupfloch ). Da sparst du dir den Anwalt.

Bei 800 Euro auf jeden mal 15 Minuten Wert sich Zeit zu nehmen.
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Alt 10.07.2009, 02:07   # 14
Cokomo
 
Benutzerbild von Cokomo
 
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Beiträge: 83
Hallo,

um dies mit einem selbst erlebten Fall zu vergleichen :

jede Hilfe seitens von e - bay ist rein theoretisch und bringt dir praktisch gar nichts .

ein Verkäufer der lauter "Dinger" dreht und über 100 negative Bewertungen hat , wird nicht angetastet , allenfalls "beobachtet" .

schade , aber es ist so

Gruss
Cokomo
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Alt 10.07.2009, 13:02   # 15
da83num
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.06.2009
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von Cokomo Beitrag anzeigen
Hallo,

um dies mit einem selbst erlebten Fall zu vergleichen :

jede Hilfe seitens von e - bay ist rein theoretisch und bringt dir praktisch gar nichts .

ein Verkäufer der lauter "Dinger" dreht und über 100 negative Bewertungen hat , wird nicht angetastet , allenfalls "beobachtet" .

schade , aber es ist so

Gruss
Cokomo
Nach welchen Richtlinien ebay dabei vorgeht, versteht sowieso keiner bzw. ist logisch nachvollziehbar... glaube da sitzt ein Ire an der Würfelbox und bei einem pasch darf derjenige angemeldet bleiben und bei allen anderen zahlen wird er gesperrt
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Alt 07.10.2009, 19:46   # 16
greenhand
 
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und was hast du erreicht???
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