Hallo, ich habe ein kleines Problem, ich hab mir vor ca 4 Wochen ein ps3 spiel im Aktionshaus ebay ersteigert für ca 25 Euro... Doch nun geriet alles auser Kontrolle.
Habe meine Wohnung verloren weil das Haus abgerssen wurde nun musst ich mir schnell eine neue Bleibe suchen und brauche eben jeden Cent...
Das kam aber plötzlich wusst ich vorher nicht das hat mich schon sehr getroffen
Doch nun bin ich bei ebay gesperrt worden weil ich den Artikel nicht bezahlt habe
Der Verkäufer schrieb wenn ich die 25 Euro nicht bis 2.6 bezahlt habe geht er zur Poli und zeigt mich an wegen Betrug
Stimmt das kann er das wirklich machen ist das ein Betrug wenn ich mein Kaufvertrag nicht einhalte????
Bitte um schnelle Hilfe den Polizei kann ich echt nicht gebrauchen jetz
Liebe grüße
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30.05.2009, 21:40
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2
Samy
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Hallo kinki1989,
also wenn du den Artikel bekommen und auch behalten hast, hat der Verkäufer das Recht auf sein Geld. Das wäre dann schon einem Betrug gleichzusetzen.
Kannst du nicht mit ihm Kontakt aufnehmen und fragen ob er es wieder zurücknimmt, ohne weitere Probleme zu bekommen.
Du hast einen Kaufvertrag übers Internet abgeschlossen und musst dafür bezahlen.
Erklär ihm deine momentane Situation, vielleicht geht er dann auf die Rückgabe ein, ansonsten wirst du das Geld irgendwie auftreiben müssen.
Bei Ebay wirst du wohl erst mal gesperrt bleiben.
31.05.2009, 01:48
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3
Oldi
Registriert seit: 29.04.2009
Ort: Neumünster
Beiträge: 175
moin
Nur ne kurze Frage dazu,wird man nicht Monate vorher darüber informiert da man sich eine neue Bleibe suchen muß wenns Haus verkauft/abgerissen wird?
Also bei mir war das damals so das ich nen halbes Jahr vorher die Wohnungskündigung bekam und planen konnte...
Und um beim Thema zu bleiben,eine Einigung mit dem Verkäufer ist immer das Sinnvollste was man versuchen sollte.Dazu gehört das man von sich aus den Verkäufer anschreibt und ihn die Lage erklärt und beweist.Eine ganz kleine Klientel hat dafür sogar Verständnis und man findet dann meistens auch einen Gemeinsamen Weg und die Sperre dürfte Geschichte sein
__________________ Ich wachse noch...die Frage ist nur in welche Richtung
31.05.2009, 11:45
#
4
kinki1989
Threadstarter
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 5
Hey ne bei mir war das nicht so eine Woche vorher kamen sie ich muss die Wohnung räumen
Zum Thema ebay ich habe den Artikel nicht mal und auch noch nicht bezahlt, ich will den Artikel ja auch nicht mehr
Und nur weil ich das nicht mache weil es wichtigeres gibt im Moment wie ein ps3 spiel kann man doch nicht zu polizei gehen und Anzeigen wegen Betrug????
Ich hab ihm doch nur nicht sein geld gegebn soll ers wieder neu einstellen wo ist das Problem auf jedenfall drot er mir und ich kann momentan echt kein stress mit den bulln gebrauchn...
bitte helft mir
31.05.2009, 12:25
#
5
Oldi
Registriert seit: 29.04.2009
Ort: Neumünster
Beiträge: 175
Na okääh,lassen wir das mit der Wohnung und dem Abriss mal...
Also,Du hast ein Rechtsgültiges Geschäft getätigt und es wäre dann deine Pflicht gewesen den Verkäufer darüber zu informieren das es Probleme geben kann.
Dafür dient bei Ebay der Link "Frage an den Verkäufer" im Artikel des Händlers den man auch lange nach einer Auktion noch benutzen kann.
Nicht er ist verpflichtet dir hinterher zu rennen,sondern Du mußt dich von dir aus sofort an den Verkäufer wenden um Schaden von dir fern zu halten.Und ich denke das der Verkäufer wenn Du dich sofort gemeldet hättest anders reagiert hätte.
Jetzt ist das Kind im Brunnen und Du kannst nur noch den Verkäufer bitten das er deine Notlage anerkennt,aber Bedenke bitte das man alle deine Angaben Nachprüfen kann und wird.Es liegt alles nur an dir wie es in dem Streit Weiter geht.
Schöne Pfingsten
PS: Auch wenn man mit der Polizei aus welchen Gründen auch immer nichts zu tun haben möchte,Verdienen Sie den Respekt mit Polizei betitelt zu werden
__________________ Ich wachse noch...die Frage ist nur in welche Richtung
31.05.2009, 12:28
#
6
Samy
Registriert seit: 06.04.2009
Ort: Sierksdorf/Ostsee
Beiträge: 302
Hallo kinki1989,
ich bin in deinem ersten Thread davon ausgegangen, das du da Gerät schon hast.
Dann würde ich, wie hier bereits geschrieben wurde, mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und ihm die Situation erklären. Eigentlich müsste er doch dafür Verständnis haben und könnte das Teil doch bei Ebay wieder reinstellen. Hattest du den überhaupt schon mal Kontakt zu dem Verkäufer ?
31.05.2009, 12:28
#
7
kinki1989
Threadstarter
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 5
Also sehe ich das richtig muss ich bezahlen sonst hat er die möglichkeit es als betrug zu betitteln und anzeige zu machen? Nur weil ich ein Artikel nicht bezahle ihm die verkaufs provs und geb zurück erstatten würde und er es an unterliegene bieter verkaufen bzw neu einsetzen kann?
ist das betrug???
31.05.2009, 12:44
#
8
Samy
Registriert seit: 06.04.2009
Ort: Sierksdorf/Ostsee
Beiträge: 302
Zitat:
Zitat von Oldi
Na okääh,lassen wir das mit der Wohnung und dem Abriss mal...
Also,Du hast ein Rechtsgültiges Geschäft getätigt und es wäre dann deine Pflicht gewesen den Verkäufer darüber zu informieren das es Probleme geben kann.
Dafür dient bei Ebay der Link "Frage an den Verkäufer" im Artikel des Händlers den man auch lange nach einer Auktion noch benutzen kann.
Nicht er ist verpflichtet dir hinterher zu rennen,sondern Du mußt dich von dir aus sofort an den Verkäufer wenden um Schaden von dir fern zu halten.Und ich denke das der Verkäufer wenn Du dich sofort gemeldet hättest anders reagiert hätte.
Jetzt ist das Kind im Brunnen und Du kannst nur noch den Verkäufer bitten das er deine Notlage anerkennt,aber Bedenke bitte das man alle deine Angaben Nachprüfen kann und wird.Es liegt alles nur an dir wie es in dem Streit Weiter geht.
Schöne Pfingsten
PS: Auch wenn man mit der Polizei aus welchen Gründen auch immer nichts zu tun haben möchte,Verdienen Sie den Respekt mit Polizei betitelt zu werden
Hier wurde es dir auch super erklärt. Es liegt jetzt nun an dir was du daraus machen willst. Wie gesagt, nehme mit dem Verkäufer Kontakt auf.
31.05.2009, 18:15
#
9
immorb
Gastposter
Zitat:
Zitat von kinki1989
[...]
Zum Thema ebay ich habe den Artikel nicht mal und auch noch nicht bezahlt, ich will den Artikel ja auch nicht mehr
[...]
Du hast den Artikel noch nicht im Besitz?
Verkäufer ist> privat oder gewerblicher Verkäufer?
Ist er "gewerblicher Verkäufer" hast du ein Widerrufs-.Rückgaberecht.
Bei Privatverkäufer kannst du nur auf das Wohlwollen hoffen.
Zitat:
Zitat von kinki1989
Also sehe ich das richtig muss ich bezahlen sonst hat er die möglichkeit es als betrug zu betitteln und anzeige zu machen? Nur weil ich ein Artikel nicht bezahle ihm die verkaufs provs und geb zurück erstatten würde und er es an unterliegene bieter verkaufen bzw neu einsetzen kann?
ist das betrug???
Betrug setzt immer Vorsatz voraus und es muss ein Schaden entstehen.
Da du Unkosten erstatten willst,entsteht kein Schaden.
Er kann höchstens auf Erfüllung des Vertrages pochen.
Kurz zu diesem:
Zitat:
Zitat von kinki1989
Hey ne bei mir war das nicht so eine Woche vorher kamen sie ich muss die Wohnung räumen
[...]
Sehr dubios und unglaubwürdig.
Du hast einen Mietvertrag? Auch "ohne", wenn du regelmässig Miete bezahlt hast,kann man dich nicht von Heute auf Morgen vor die Tür setzen.
Im Gegenteil,der Vermieter muss für Ersatz sorgen und dir die Unkosten erstatten.
m.f.G.
31.05.2009, 18:32
#
10
kinki1989
Threadstarter
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 5
okay ne ich hab den artikel nicht bezahlt und auch nicht bekommen er droht mir wenn ich nicht zahl ne anzeige wegen betrug aber das kann er doch iw nich weils kein betrug is???
31.05.2009, 19:22
#
11
immorb
Gastposter
Zitat:
Zitat von kinki1989
okay ne ich hab den artikel nicht bezahlt und auch nicht bekommen er droht mir wenn ich nicht zahl ne anzeige wegen betrug aber das kann er doch iw nich weils kein betrug is???
Wie wäre es wenn du mal auf Fragen antwortest?
Ich wiederhole.....Privater Verkäufer oder Gewerblicher Verkäufer.
Da du ihm angeboten hast,den Schaden zu ersetzen,was du natürliich beweisen kannst,nein.
Er kann aber auf Erfüllung des Vertrages bestehen.Notfalls gerichtlich.Und das kann sehr teuer werden.
m.f.G.
31.05.2009, 19:50
#
12
kinki1989
Threadstarter
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 5
Ja ich und er sind Private Verkäufer.
Die angfallenen Gebühren würde ich ja zahlen habe ich auch schon Vorgeschlagen somit wurd er doch nicht benachteiligt?!Also finde ich ist es auch Kein betrug er soll es doch einfach neu einsetzten.
01.06.2009, 15:48
#
13
immorb
Gastposter
Zitat:
Zitat von kinki1989
[...]Also finde ich ist es auch Kein betrug
[....]
Ob es Betrug ist entscheidest nicht du oder der Verkäufer,sondern ein Richter, "wenn" Anzeige erstattet wird.
Zitat:
Zitat von kinki1989
[...]
er soll es doch einfach neu einsetzten.[...]
Ich habe schon einmal erwähnt,du bist auf sein wohlwollen angewiesen.
Er muss auf deinen Vorschlag nicht eingehen.
Im Gegenteil,er kann die Erfüllung des Vertrages fordern.Notfalls über ein Gericht.
Genauso gut kannst du den Artikel später bei E-Bay oder sonst wo versteigern.
m.f.G.
02.06.2009, 09:51
#
14
Oldi
Registriert seit: 29.04.2009
Ort: Neumünster
Beiträge: 175
Hallo immorb
Darauf wird der Verkäufer dann mit Sicherheit auch bestehen.Er hatte die Unkosten bei Ebay,dazu einen Käufer mit einer herrlich Naiven Einstellung zum Leben.Da würde ich dann auch auf Erfüllung des Vertrages bestehen wollen.
LG
PS: Nich mal im Internet findet man was über Hausabrisse bei Nacht und Nebel...ist nen garstig Ding.
__________________ Ich wachse noch...die Frage ist nur in welche Richtung
02.06.2009, 10:53
#
15
Samy
Registriert seit: 06.04.2009
Ort: Sierksdorf/Ostsee
Beiträge: 302
Zitat:
Zitat von Oldi
Hallo immorb
Darauf wird der Verkäufer dann mit Sicherheit auch bestehen.Er hatte die Unkosten bei Ebay,dazu einen Käufer mit einer herrlich Naiven Einstellung zum Leben.Da würde ich dann auch auf Erfüllung des Vertrages bestehen wollen.
LG
PS: Nich mal im Internet findet man was über Hausabrisse bei Nacht und Nebel...ist nen garstig Ding.
Ehrlich, das mit dem Hausabriss in einer Nacht- und Nebelaktion glaube ich einfach nicht.
Abgesehen davon ist der Verkäufer, so wie es momentan aussieht, im Recht.
Wenn kinki nicht einlenkt, hat er wohl schlechte Karten.
11.06.2009, 01:12
#
16
derAbgemahnte
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 120
Hallo Kinki,
wie Dir bereit mehrere hier schon mitgeteilt haben, wurde mit dem Höchstgebpt von Dir ein rechtsgültiger Kaufvertrag abgeschlossen.
Somit bist Du der Zahlung verpflichtet.
Mein Rat an Dich wäre den Käufer nochmals zu kontaktieren und Ihn höflichst bitten den Kaufvertrag aufzulösen. Dies kann man auch über eBay machen. Somit kriegt der Verkäufer auch seine Gebühren gutgeschrieben.
Wenn Du glück hast lässt er sich drauf ein.
Ich muß Dir aber auch sagen, das Deine Geschichte nicht grad sehr glaubwürdig klingt. Du hast doch einen Mietvertrag gehabt. Diesen kann man nicht innerhalb von 7 Tagen mal eben so auflösen. Würde dann evtl. auch mal an Schadensersatz dem Vermieter gegenüber nachdenken.
Nur als Rat nebenher...
14.06.2011, 16:30
#
17
janb
Registriert seit: 14.06.2011
Beiträge: 7
Ich muss mich meinem Vorredner und anderen anschließen: ein Kaufvertrag, der ordnungsgemäß zustande kam, ist rechtsgültig und damit auch einzuhalten. Du kannst nur versuchen, dich zu einigen mit dem Verkäufer. Und genauso muss dein Mietvertrag eingehalten werden - man darf dich nicht einfach rauswerfen. Hier kannst du dein Recht fordern. Ausserdem wirst du doch eine Kaution zurück bekommen, die dir finanziell weiter hilft?
14.06.2011, 17:51
#
18
vanHelsing
hell-singer
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.421
Zitat:
Zitat von janb
Ich muss mich meinem Vorredner und anderen anschließen:...
Glaubst Du, das interessiert nach zwei Jahren noch jemanden?
Oder warum meinst Du, dieses Thema aus der Tiefe des Archivs wieder beleben zu müssen?