[GELÖST] Käufer will mich anzeigen-Hat er wirklich Recht?

Alt 25.05.2009, 11:27   # 1
NEWWAVE88
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Hallo,
ich habe ein Kleid bei Ebay verkauft. Der Käufer wählte unversicherten Versand. Nun schrieb er mir das nichts angekommen sei. Ich ´sagte ich habe versendet und gab einen Suchauftrag bei der Post auf. Außerdem sagte ich wenn das Kleid nicht wiederauftaucht erstatte ich die Kosten, da unsere neue Kioskpost mir ziemlich ,,verpeilt" erscheint und ich mir vorstellen kann das da einieges schief läuft. Kurz zuvor war nämlich schon mal wás verschwundenen und dann plötzlich wiedr aufgetaucht.
Meine Schwester hat über einen anderen Account dasselbe Kleid zurzeiz drin. Nun behauptet der Käufer ich würde ihn betrügen. Ich habe erklärt das wir beide das Kleid damals zusammen bekommen haben und nun beide Geld brauchen,weil wir in den Sommerferien gerne nach Afrika wollen. Das Kleid meiner Schwester wird auch mit Etikett verlkauft, im Gegensatz zu meinem. Der Käufer meint aber es gäbe viele Beweise das es dasselbe ist. Ich weiß nicht was er damit meint. Denn beid Kleider sind neu und es gibt keine selbstgemachten Fotos,Macken oder irgendwas. Eigentlich nur den Unterschied das ihrs nen Etikett hat. Wir haben halt dieses Supreme Auction auf unserem PC und nutzen das beide. Da werden die Einstellungen und so ja immer gespeichert und unsere Angebote sehen halt sehr identlisch aus.Wir haben eben dieseleben Texte und Bilder genutzt.
Der Account über den ich das Kleid gekauft habe, läuft auf den Namen meiner Mutter. Deswegen habe ich schnell eine falsche Adresse eingegeben. Meine Mutter bringt mich um wenn hier ne Anzeige auf ihren Namen ankommt. Denn sie nutzt das ja gar nicht und das war einfach noch von früher so bestehen geblieben.
Was meint ihr dazu? Glaubt ihr ne Anzeige hat Erfolg und ich sollte meine Schwester das Kleid abkaufen und íhr schicken? Hatte ihr ja schon die Erstattung angeboten,damit Ruhe ist.
Rein rechtlich hätte ich jetzt mal so gedacht, könnte ich das Kleid auch noch 10 mal über meinen eigenen Account verkaufen.Denn es handelt sich ja einfach um ein neues Kleid,welches genau so mit jede menge anderen Kleidern identisch ist. Also ich meine jetzt zb. das Kleid meiner Schwester hätte ich auch als meines, über meinen Account verkaufen können. Denn es ist doch nicht verboten dasselbe Kleid zwei mal zu besitzen und eben auch zu verkaufen. Und wenn eines nun verloren geht,ist es doch kein Betrug nur weil ich dasselbe noch mal verkaufe. Denn ich biete ja auch versicherten versand für 50 cent mehr an.theoretisch müsste ich doch nicht mal das geld erstattten.ich hasse halt solche situationen und deswegen habe ich es in aussicht gestellt. oder sehe ich das alles falsch und muss wirklich mir kosequenzen rechnen? Wenn mein Ebay Konto gelöscht ist mir das egal, aber nicht wenn ich eine Anzeige kriege.

-----Doppelpost zusammengeführt am 25.5.2009 um 11:50:18-----

achso was ich noch überlegt habe,ist meinen Account zu löschen und das Geld einfach zurückzuschicken. Bringt das was, oder kann derjenige dann immernoch darauf zurückgreifen?
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Alt 25.05.2009, 11:52   # 2
schnurri_
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Hallo NEWWAVE88, erst einmal Hallo bei Netzwelt.de

Zu deiner Lage:

Theoretisch bist du in der Beweislage, sprich du musst beweisen, das du das Kleid abgesendet hast.
Ist es nun, wie in deinem fall vorgekommen, das das Geld "angeblich" beim käufer nicht aufgetauscht ist, musst du einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen - dieser prüft, wo das Pakte geblieben ist.

Auf den Schmu, den der Käufer in Bezug auf deine Schwester mit dem selben Kleid hinweist, lass dich keines wegs ein - schliesslich handelt es sich ja nicht um ein Unikat und somit könnten noch 50 andere User bei ebay das selbe Kleid verkaufen - und er kann ja nicht behaupten, das ihr alle unter einer Decke steckt.

Ich würde den gesamten EMAIL-Verkehr mit dem Käufer aufheben (zwecks Beweise) und erst mal abwarten, was bei der Post rauskommt.

Du warst ja schon so kulant, das Geld zurückzugeben - warum nimmt das der Käufer nicht an ? Ich vermute mal, das ist jemand der unbedingt Stress sucht und keine Freunde hat - normale Menschen reagieren ja wohl kaum so.

Drück aber die Daumen, das die Post (wenn es wirklich von denen verschlampt worden ist) das Paket wiederfindet

LG

schnurri_
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Alt 25.05.2009, 12:00   # 3
NEWWAVE88
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okay danke.jetzt fühle ich mich schon etwa besser. ich habe schon einen suchauftrag aufgegeben. aber das problem ist das man bei unversichertem versand ja keine chance hat zu beweisen das man das wirklich abgeschickt hat. das es halt dasselbe kleid ist, behauptet er sicher wegen der gleichen angebotsaufmachugn. aber wiegsagt, wir benutzen einen pc und die texte und bilder sind eben gleich. ich weiß nich genau ob sie das von meinem angebot kopiert hat oder ob es bei supreme auction gespeichert war. naja die angeote sind halt identisch,bís auf das mit dem etikett. aber ich mein sie ist meine schwester und wenn sie das von mir kopiert finde ich das nicht schlimm.naja bis jetzt hat die käuferin mir nich mehr geantwortet.das macht mich schon unruhig.ich habe auch gesagt,dass wenn meine schwester jetzt keinen höheren preis erzielt,ich meiner schwester ja auch ihr kleid abkaufen kann anstatt der frau das geld zu erstatten.ich denke aber das meine schwester ihr kleid schon teurer verkaufen wird,weil es noch das etikett hat.und auch aus erfahrung kommt bei díesen suchaufträgen nich viel raus.
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Alt 25.05.2009, 12:02   # 4
trbpl
 
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Das lernt man schon in der kaufmännischen Ausbildung: Warenschulden sind Holschulden und Geldschulden sind Bringschulden. Also ist der Käufer für das ordnungsgemäße Eintreffen der Ware und des Geldes verantwortlich.
Du bist folglich für den Verlust auf dem Transportweg NICHT haftbar zu machen.
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Alt 25.05.2009, 12:05   # 5
NEWWAVE88
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ja das weiß der käufer sicher selber. er denkt halt er wurde betrogen.das ist eigentlich die grundlage des problems.er will mich wegen betrug anzeigen und hat mit bis heute ein ultimatum gestzt,dass kleid ihm versichert zuzuschicken.
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Alt 25.05.2009, 12:21   # 6
schnurri_
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Zitat von NEWWAVE88 Beitrag anzeigen
ja das weiß der käufer sicher selber. er denkt halt er wurde betrogen.das ist eigentlich die grundlage des problems.er will mich wegen betrug anzeigen und hat mit bis heute ein ultimatum gestzt,dass kleid ihm versichert zuzuschicken.
vielleicht schaust du dir mal folgende Links an:

KLICK

KLCIK


@trbpl

Deine Aussage ist so nicht richtig. Der Verkäufer ist verpflichtet, nachzuweisen, das das Paket versandt worden ist - sollte es beim Empfänger nicht ankommen, muss der Verkäufer den Beweis des Versand darlegen.
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Alt 25.05.2009, 12:25   # 7
trbpl
 
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Zitat:
Zitat von schnurri_ Beitrag anzeigen

@trbpl

Deine Aussage ist so nicht richtig. Der Verkäufer ist verpflichtet, nachzuweisen, das das Paket versandt worden ist - sollte es beim Empfänger nicht ankommen, muss der Verkäufer den Beweis des Versand darlegen.
Das stellt ja wohl das kleinste Problem dar -Einlieferungsschein wird ja vorhanden sein!
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Alt 25.05.2009, 12:29   # 8
schnurri_
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Zitat von trbpl Beitrag anzeigen
Das stellt ja wohl das kleinste Problem dar -Einlieferungsschein wird ja vorhanden sein!
wenn man den dann wirklich bekommen hat, bzw. zur Seite gelegen hat, dann ist das kein problem - Stimmt.
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Alt 25.05.2009, 12:35   # 9
NEWWAVE88
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hmm also es is ja unversichert. einen kassenbon habe ich mir nicht extra geben lassen. ich verkaufe sehr viel bei ebay und hebe nur die versicherten sachen auf. aber es war eine freundin von mir dabei. aber ich meine genauso kann ja auch der käufer lügen,dass es nich angekommen ist. und ich habe ja nun schon erstattung angeboten. ich denke halt nen einfacherer kassenbon ist doch gar kein beweis. kann ja auch meiner oma oder sonst wem ein päckchen geschickt haben.
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Alt 25.05.2009, 12:37   # 10
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Zitat:
Zitat von NEWWAVE88 Beitrag anzeigen
hmm also es is ja unversichert. einen kassenbon habe ich mir nicht extra geben lassen. ich verkaufe sehr viel bei ebay und hebe nur die versicherten sachen auf. aber es war eine freundin von mir dabei. aber ich meine genauso kann ja auch der käufer lügen,dass es nich angekommen ist. und ich habe ja nun schon erstattung angeboten. ich denke halt nen einfacherer kassenbon ist doch gar kein beweis. kann ja auch meiner oma oder sonst wem ein päckchen geschickt haben.
wie hast du dann den Nachforschungsantrag bei der Post gestellt - du musst denen ja irgendeine ID-Nummer mitteilen, sonst können die ja schlecht prüfen, wo das Paket ist ?!
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Alt 25.05.2009, 12:39   # 11
NEWWAVE88
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hey, eine id nummer habe ich nicht, da es eben éinfach als päckchen versendet wurde. ich habe einfach geschrieben was verloren gegangen ist und eben die adressen. und wenn sie jetzt irgednwo so ein kleid finden melden die sich.
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Alt 25.05.2009, 12:42   # 12
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Zitat:
Zitat von NEWWAVE88 Beitrag anzeigen
hey, eine id nummer habe ich nicht, da es eben éinfach als päckchen versendet wurde. ich habe einfach geschrieben was verloren gegangen ist und eben die adressen. und wenn sie jetzt irgednwo so ein kleid finden melden die sich.
oje, dann wird es schon schwieriger, denn so gesehen, hast du ja nichts, was du belegen kannst, das du das Paket abgeschickt hast - und wenn der Käufer das so sieht.....verstehe nur nicht, das der käufer sich nicht eigelassen hat, das geld wiederzubekommen - das finde ich mehr als komisch. Ich an seiner Stelle wäre doch froh, wenigstens das Geld zurückzubekommen...schon seltsam.
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Alt 25.05.2009, 12:48   # 13
NEWWAVE88
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das liegt einfach daran, dass der mir nicht glaubt das es so war. und anscheinend denkt ich habe jetzt irgendwie selbst nen etikett gebastelt und das ganze wiedereingestellt um mehr geld zu kriegen.eben eimfach nur unter einem anderen account. aber der käufer hat ja selber diese versandart gewählt,die eben für ihn unsicher ist und wo er das risiko trägt. deswegen hätte ich jetzt nicht gedacht das ein einfacher kassenbon so wichtig ist.
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Alt 25.05.2009, 12:55   # 14
schnurri_
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stimmt - denn wer denkt schon daran, an solche leute zu geraten ?!

Ich würde dem Käufer noch einmal anbieten, das Geld zurückzuerstatten und ansonsten würd ich gar nichts tun.

Eine Anzeige würde dem Käufer nur etwas bringen, wenn du dich weigern würdest, das Geld zurückzugeben - in deinem falle ist es ja nicht so, ABER EMails auf jeden fall aufheben / im falle das doch noch irgendwas kommen sollte.
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Alt 25.05.2009, 16:44   # 15
NEWWAVE88
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ja ich denke auch ich mache jetzt erst mal gar nichts. er weiß ja was ich ihm angeboten habe und schreibt mir ja auch nicht mehr seit gestern. was haltet ihr davon den account zu löschen? kann er dann trotzdem noch darauf zurückgreifen. Auch stimmt ja jetzt meine Adresse nicht mehr, also ich denke mal wenn er sich das nicht rechtzeitig abgeschrieben hat, hat er nur meine ausgedachte adresse.Account löschen?
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Alt 25.05.2009, 16:49   # 16
immorb
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Zitat:
Zitat von trbpl Beitrag anzeigen
Das lernt man schon in der kaufmännischen Ausbildung: Warenschulden sind Holschulden
[...]
Zitat:
Zitat von schnurri_ Beitrag anzeigen
[..]
Deine Aussage ist so nicht richtig.
[..]
Allgemein ist die Aussage richtig.
Der Gläubiger/Käufer hat die Ware beim Schuldner abzuholen.
Warenschulden können auch Bringschulden werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.Siehe z.B. Heizöllieferungen.
Hier wurde aber ein Versand vereinbart,also werden es Schickschulden.

"Erfüllungsort" ist bei Hol-,Schickschulden der Ort des Verkäufers.
Der Verkäufer muß allerdings nachweisen können, dass er die betreffende Sendung aufgegeben hat
Wurde erwähhnt,das Risiko liegt dann beim Käufer,aber ein Zeuge muss vom verpacken bis zur Abgabe bei z.B. Post anwesend gewesen sein.

was lernen wir daraus?
Folgender Satz sollte bei solchen Verkäufen nie fehlen:
"Versand erfolgt auf Risiko des Käufers"
Zitat:
Zitat von NEWWAVE88 Beitrag anzeigen
[..] was haltet ihr davon den account zu löschen? kann er dann trotzdem noch darauf zurückgreifen. Auch stimmt ja jetzt meine Adresse nicht mehr, also ich denke mal wenn er sich das nicht rechtzeitig abgeschrieben hat, hat er nur meine ausgedachte adresse.Account löschen?
Nicht viel.Dadurch machst du dich nur verdächtig.

m.f.G.
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Alt 25.05.2009, 17:36   # 17
nauen
 
Registriert seit: 25.05.2009
Beiträge: 3
Also ich möchte meinen Senf auch noch dazugeben. Im Prinzip ist ja schon alles gesagt.

1. Bleib ruhig

2. Keine Sorge!

Eine Anzeige hätte nur Bestand wenn Du den Käufer betrogen hast. Das ist nicht der Fall, da Du das Kleid versendet hast. Da Du dies nicht beweisen kannst, kannst Du nur die Wandlung des Kaufs anbieten.

3. Evt. selbst betrogen!

Weißt Du nicht ob der Käufer bewusst unversichert gewählt hat um das Geld und Kleid zu bekommen.

4. Verkaufe IMMER versichert!

oder mit Einlieferunsschein. Bei der Post bekommst Du sowas nicht bei normalen Sendungen, Bon hilft hier nicht weiter, ich weiß. Aber bei Hermes geht es schon ab 4€ los und es ist versichert. Spar dir den Ärger!

5. Lösche den Account nicht!

Die Daten sind trotzdem nachvollziehbar und Du hast hinterher mehr Ärger.

6. Du bist verantwortlich!

Wie oben schon erklärt bist Du dafür verantwortlich das das Paket beim Käufer ankommt, egal wie Du es verschickst. Ob eine Klausel in der Auktion bestand hat bezweifel ich, es ist aber nicht vertrauenserweckend.

7. Mach dir wegen der Drohung bzgl. des Kleids deiner Schwester keine Sorgen, Sein Gedankengang ist vielleicht nachvollziehbar, aber deiner auch. Es ist nicht strafbar, das man denkt betrogen zu werden.

8. Hebe die Emails auf! Wie schon erwähnt

9. W I C H T I G Schreibe dem Käufer heute noch eine Email, wo Du den Sachverhalt erklärst, dass Du das Paket abgeschickt hast, unversichert und bereits bei der Post einen Auftrag zur Suche erteilt hast. Das andere Kleid nichts mit dir zu tun hat. Und wenn das Kleid innerhalb einer Woche nicht auftaucht er sein Geld zurück bekommt. Mehr kannst und musst Du nicht sagen oder machen.
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Alt 25.05.2009, 18:16   # 18
NEWWAVE88
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hallo,
danke.also ich habe ihm das ja alles schon geschrieben,so in der art wie hier.noch mal ist doch jetzt nen bischen blöd oder trotzdem? soll ich die adresse wieder in meine richtige umändern? ich hab einfach panik gekommen und eine erfunden. ich habe auch immer angst wenn so komische leute meine richtige adresse haben. damit das leichter nachvollziehbar ist stell ich hier mal die beiden angebote rein. dann könnt ihr selbst beurteilen ob eine betrungsklage durchkommen würde. es ist halt echt so das ´die texte und so identisch sind und meine schwester das einfach kopiert hat...)-:

Link entfernt

und das alte angebot:

Link entfernt
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Alt 25.05.2009, 18:26   # 19
immorb
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Zitat:
Zitat von nauen Beitrag anzeigen
[...]
Wie oben schon erklärt bist Du dafür verantwortlich das das Paket beim Käufer ankommt, egal wie Du es verschickst.
[...]
Eben nicht.
Ich bin nur für den ordnungsgemässen Versand verantwortlich.
Bei Schickschuld trägt der Gläubiger/Käufer das Risiko das die Ware ankommt.
Zitat:
Zitat von NEWWAVE88 Beitrag anzeigen
[..]
theoretisch müsste ich doch nicht mal das geld erstattten.
[..]
Richtig.
"Schadensersatz" ist "fast" immer verschuldensabhängig.
Das heisst,nach meiner Meinung,man muss dir eine Schuld nachweisen.

Nachtrag:
[QUOTE=NEWWAVE88;639060] damit das leichter nachvollziehbar ist stell ich hier mal die beiden angebote rein. dann könnt ihr selbst beurteilen ob eine betrungsklage durchkommen würde. es ist halt echt so das ´die texte und so identisch sind und meine schwester das einfach kopiert hat...)-:

Link entfernt

und das alte angebot:

Link entfernt
Das nächste Problem ist im Anmarsch.
Vermutlich verwendest du Fotos an denen du keine Rechte hast,was,wenn ein böser Anwalt dies sieht, sehr teuer werden kan.

m.f.G.
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Alt 25.05.2009, 18:29   # 20
NEWWAVE88
Gastposter
 
hier noch mal die sachen die ich dem käufer bisher geschrieben habe.

hallo,
oh nein ist es noch nicht da?! das gibts doch nicht. Ich habe es schon vor ner ewigkeit versendet. an dem tag habe ich ihnen eine positive bewertung gegeben. da können sie das genaue datum nachgucken. also ich werde heute mal zu unserer post gehen und eventuell auch bei der post anrufen und fragen was man jetzt machen kann. wir haben hier nur so ne kleine dorfpost, vielleicht haben die da irgendwas vertüddelt. naja ich werde das heute versuchen zu klären. heute abend schreibe ich ihnen noch mal was ich rausbekommen habe.
lg und sorry für den stress,
julia
ps: keine sorge,im schlimmstens fall bekommen sie ihr geld wieder. da es sich ja nicht um so eine große summe handelt. ich denke nämlich das unsere post schuld ist, die haben nämlich ne neue besetzung. die hat keinerlei ausbildung und betreibt das neben dem kiosk. und die haben sehr wenig ahnung und haben mir auch schon falsche infos gegeben.von daher kann ich mir auch vorstellen das denen son päckchen mal verloren geht. aber noch hoffe ich mal das ich das so klären kann

hallo,
also peta-fan ist meine schwester. und es stimmt das sie dasselbe kleid verkauft. wir kaufen uns viele sachen zusammen und waren mit meíner mum in´dem shop in oberhausen.außerdem nutzen wir den selben editor zur erstellung der angebote. in den sommerferien wollen wir nach afrika, deswegen brauchen wir geld. also selbstverständlich werde ich ihnen das kleid (wenn es wieder auftauchen sollte) nicht versichert senden,es sei denn sie zahlen den differenzbetrag. ich war heute bei der post und habe einen suchautrag aufgegeben. die nummer sende ich ihnen sobald ich den brief erhalte. dann können sie das selbst mitverfolgen. ich wollte ihnen jetzt vorschlagen das wir 2 wochen warten. ein suchauftrag läuft ca. einen monat. nach erfahrung tritt ei´n erfolg,wenn er vorkommt,nach 2 wochen ein. außerdem kann ich natrülich bei meiner schwester gucken wie ihr angebot läuft und wenn sie jetzt nicht mehr verdienen würde, dann kann ich ihr sicher das kleid abkaufen.denn es ist ja egal ob ich ihnen ihr geld erstatte oder ob ich es ihr gebe. auch dazu müssen wir natürlich noch etwas warten. wenn sie wollen können sie auch erst mal ihr geld zurück kriegen und bezahlen dann noch mal oder wir warten wenigstens diese 2 wochen. ein mal hatte ich schon erfolg und der artikel kam zurück und ich konnte ihn doch noch versenden.natürlich dürfen sie das auch ebay oder der polizei melden. letztendtlich sehe ich keinen fehler bei mir.ich biete ja extra auch immer versicherten versand an, der kostet nur 50 cent mehr.
nagut tun sie was sie möchten. wenn sie mit mir kooperieren wollen melden sie sich,ansonsten viel erfolg.
sorry.lg

hier übrigens noch mal das rechtilche zitat aus dem angebot:,,Bitte bedenke, dass ich für Schaden oder Verlust innerhalb des Postweges KEINE Verantwortung übernehme. Wenn du den Paketversand wählst,bzw. den Hermes Versand ist deine Sendung natürlich abgesichert." Ich müsste ihnen also theroetisch gar nichts erstatten unc weise hier extra noch mal darauf hin welche versandarten abgesichert sind. außerdem ist ein wesentlicher unterschied zwischen dem kleid meiner schwetser und meinem das ihres noch das etikett hat. das hatte ich schon abgemacht,da natürlich eigentlich gedacht war wir behalten die sachen.
ich verstehe das sie sich ärgern und natürlich ist es ihre entscheidung was sie jetzt tun. wenn sie wirklich glauben sie sind im recht ist das in ord´nung und ihre entscheidung. für mich ist das auch nich toll. und ich dachte um den stress für beide gering zu halten,biete ich ihnen wenigstens die erstattung an.2 wochen warten würde ich an ihrer stelle aber,dann geht alles immernoch. lg

So das wars. Antwort habe ich nicht mehr bekommen.Das stammt jetzt vom 23.05.09. Sollte ich noch irgendwas schreiben oder machen? Oder lieber einfach abwarten. Und eben Adresse wieder richitg machen? Oder auch das Geld einfach zurückschicken?

-----Doppelpost zusammengeführt am 25.5.2009 um 18:59:44-----

Nachtrag:

Das nächste Problem ist im Anmarsch.
Vermutlich verwendest du Fotos an denen du keine Rechte hast,was,wenn ein böser Anwalt dies sieht, sehr teuer werden kan.

m.f.G.[/QUOTE]


Aber macht das nich fast jeder bei Ebay? das sieht man doch total oft,dass Leute da Originalfotos nehmen von den Seiten wo sie diese gekauft haben. Die Fotos für unser Angebot sind von der Website von Patricia Field aus den USA.
Aber dafür kann mich doch nicht der Käufer des Kleides verklagen oder?
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Alt 28.05.2012, 09:04 # --
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