| | # 6 | |
| Weiß von allem etwas Registriert seit: 28.11.2008 Ort: Cafe del Mar
Beiträge: 1.877
| Zitat:
KLICK KLCIK @trbpl Deine Aussage ist so nicht richtig. Der Verkäufer ist verpflichtet, nachzuweisen, das das Paket versandt worden ist - sollte es beim Empfänger nicht ankommen, muss der Verkäufer den Beweis des Versand darlegen. | |
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| | # 12 |
| Weiß von allem etwas Registriert seit: 28.11.2008 Ort: Cafe del Mar
Beiträge: 1.877
| oje, dann wird es schon schwieriger, denn so gesehen, hast du ja nichts, was du belegen kannst, das du das Paket abgeschickt hast - und wenn der Käufer das so sieht.....verstehe nur nicht, das der käufer sich nicht eigelassen hat, das geld wiederzubekommen - das finde ich mehr als komisch. Ich an seiner Stelle wäre doch froh, wenigstens das Geld zurückzubekommen...schon seltsam. |
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| | # 13 |
| Gastposter | das liegt einfach daran, dass der mir nicht glaubt das es so war. und anscheinend denkt ich habe jetzt irgendwie selbst nen etikett gebastelt und das ganze wiedereingestellt um mehr geld zu kriegen.eben eimfach nur unter einem anderen account. aber der käufer hat ja selber diese versandart gewählt,die eben für ihn unsicher ist und wo er das risiko trägt. deswegen hätte ich jetzt nicht gedacht das ein einfacher kassenbon so wichtig ist. |
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| | # 14 |
| Weiß von allem etwas Registriert seit: 28.11.2008 Ort: Cafe del Mar
Beiträge: 1.877
| stimmt - denn wer denkt schon daran, an solche leute zu geraten ?! Ich würde dem Käufer noch einmal anbieten, das Geld zurückzuerstatten und ansonsten würd ich gar nichts tun. Eine Anzeige würde dem Käufer nur etwas bringen, wenn du dich weigern würdest, das Geld zurückzugeben - in deinem falle ist es ja nicht so, ABER EMails auf jeden fall aufheben / im falle das doch noch irgendwas kommen sollte. |
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| | # 15 |
| Gastposter | ja ich denke auch ich mache jetzt erst mal gar nichts. er weiß ja was ich ihm angeboten habe und schreibt mir ja auch nicht mehr seit gestern. was haltet ihr davon den account zu löschen? kann er dann trotzdem noch darauf zurückgreifen. Auch stimmt ja jetzt meine Adresse nicht mehr, also ich denke mal wenn er sich das nicht rechtzeitig abgeschrieben hat, hat er nur meine ausgedachte adresse.Account löschen? |
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| | # 16 | ||
| Gastposter | Zitat: Der Gläubiger/Käufer hat die Ware beim Schuldner abzuholen. Warenschulden können auch Bringschulden werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.Siehe z.B. Heizöllieferungen. Hier wurde aber ein Versand vereinbart,also werden es Schickschulden. "Erfüllungsort" ist bei Hol-,Schickschulden der Ort des Verkäufers. Der Verkäufer muß allerdings nachweisen können, dass er die betreffende Sendung aufgegeben hat Wurde erwähhnt,das Risiko liegt dann beim Käufer,aber ein Zeuge muss vom verpacken bis zur Abgabe bei z.B. Post anwesend gewesen sein. was lernen wir daraus? ![]() Folgender Satz sollte bei solchen Verkäufen nie fehlen: "Versand erfolgt auf Risiko des Käufers" Zitat:
m.f.G. | ||
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| | # 17 |
| Registriert seit: 25.05.2009
Beiträge: 3
| Also ich möchte meinen Senf auch noch dazugeben. Im Prinzip ist ja schon alles gesagt. 1. Bleib ruhig 2. Keine Sorge! Eine Anzeige hätte nur Bestand wenn Du den Käufer betrogen hast. Das ist nicht der Fall, da Du das Kleid versendet hast. Da Du dies nicht beweisen kannst, kannst Du nur die Wandlung des Kaufs anbieten. 3. Evt. selbst betrogen! Weißt Du nicht ob der Käufer bewusst unversichert gewählt hat um das Geld und Kleid zu bekommen. 4. Verkaufe IMMER versichert! oder mit Einlieferunsschein. Bei der Post bekommst Du sowas nicht bei normalen Sendungen, Bon hilft hier nicht weiter, ich weiß. Aber bei Hermes geht es schon ab 4 los und es ist versichert. Spar dir den Ärger! 5. Lösche den Account nicht! Die Daten sind trotzdem nachvollziehbar und Du hast hinterher mehr Ärger. 6. Du bist verantwortlich! Wie oben schon erklärt bist Du dafür verantwortlich das das Paket beim Käufer ankommt, egal wie Du es verschickst. Ob eine Klausel in der Auktion bestand hat bezweifel ich, es ist aber nicht vertrauenserweckend. 7. Mach dir wegen der Drohung bzgl. des Kleids deiner Schwester keine Sorgen, Sein Gedankengang ist vielleicht nachvollziehbar, aber deiner auch. Es ist nicht strafbar, das man denkt betrogen zu werden. 8. Hebe die Emails auf! Wie schon erwähnt 9. W I C H T I G Schreibe dem Käufer heute noch eine Email, wo Du den Sachverhalt erklärst, dass Du das Paket abgeschickt hast, unversichert und bereits bei der Post einen Auftrag zur Suche erteilt hast. Das andere Kleid nichts mit dir zu tun hat. Und wenn das Kleid innerhalb einer Woche nicht auftaucht er sein Geld zurück bekommt. Mehr kannst und musst Du nicht sagen oder machen. |
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| | # 18 |
| Gastposter | hallo, danke.also ich habe ihm das ja alles schon geschrieben,so in der art wie hier.noch mal ist doch jetzt nen bischen blöd oder trotzdem? soll ich die adresse wieder in meine richtige umändern? ich hab einfach panik gekommen und eine erfunden. ich habe auch immer angst wenn so komische leute meine richtige adresse haben. damit das leichter nachvollziehbar ist stell ich hier mal die beiden angebote rein. dann könnt ihr selbst beurteilen ob eine betrungsklage durchkommen würde. es ist halt echt so das ´die texte und so identisch sind und meine schwester das einfach kopiert hat...)-: Link entfernt und das alte angebot: Link entfernt |
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| | # 19 | |
| Gastposter | Zitat:
Ich bin nur für den ordnungsgemässen Versand verantwortlich. Bei Schickschuld trägt der Gläubiger/Käufer das Risiko das die Ware ankommt. Richtig. "Schadensersatz" ist "fast" immer verschuldensabhängig.Das heisst,nach meiner Meinung,man muss dir eine Schuld nachweisen. Nachtrag: [QUOTE=NEWWAVE88;639060] damit das leichter nachvollziehbar ist stell ich hier mal die beiden angebote rein. dann könnt ihr selbst beurteilen ob eine betrungsklage durchkommen würde. es ist halt echt so das ´die texte und so identisch sind und meine schwester das einfach kopiert hat...)-: Link entfernt und das alte angebot: Link entfernt Das nächste Problem ist im Anmarsch. Vermutlich verwendest du Fotos an denen du keine Rechte hast,was,wenn ein böser Anwalt dies sieht, sehr teuer werden kan. m.f.G. | |
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| | # 20 |
| Gastposter | hier noch mal die sachen die ich dem käufer bisher geschrieben habe. hallo, oh nein ist es noch nicht da?! das gibts doch nicht. Ich habe es schon vor ner ewigkeit versendet. an dem tag habe ich ihnen eine positive bewertung gegeben. da können sie das genaue datum nachgucken. also ich werde heute mal zu unserer post gehen und eventuell auch bei der post anrufen und fragen was man jetzt machen kann. wir haben hier nur so ne kleine dorfpost, vielleicht haben die da irgendwas vertüddelt. naja ich werde das heute versuchen zu klären. heute abend schreibe ich ihnen noch mal was ich rausbekommen habe. lg und sorry für den stress, julia ps: keine sorge,im schlimmstens fall bekommen sie ihr geld wieder. da es sich ja nicht um so eine große summe handelt. ich denke nämlich das unsere post schuld ist, die haben nämlich ne neue besetzung. die hat keinerlei ausbildung und betreibt das neben dem kiosk. und die haben sehr wenig ahnung und haben mir auch schon falsche infos gegeben.von daher kann ich mir auch vorstellen das denen son päckchen mal verloren geht. aber noch hoffe ich mal das ich das so klären kann hallo, also peta-fan ist meine schwester. und es stimmt das sie dasselbe kleid verkauft. wir kaufen uns viele sachen zusammen und waren mit meíner mum in´dem shop in oberhausen.außerdem nutzen wir den selben editor zur erstellung der angebote. in den sommerferien wollen wir nach afrika, deswegen brauchen wir geld. also selbstverständlich werde ich ihnen das kleid (wenn es wieder auftauchen sollte) nicht versichert senden,es sei denn sie zahlen den differenzbetrag. ich war heute bei der post und habe einen suchautrag aufgegeben. die nummer sende ich ihnen sobald ich den brief erhalte. dann können sie das selbst mitverfolgen. ich wollte ihnen jetzt vorschlagen das wir 2 wochen warten. ein suchauftrag läuft ca. einen monat. nach erfahrung tritt ei´n erfolg,wenn er vorkommt,nach 2 wochen ein. außerdem kann ich natrülich bei meiner schwester gucken wie ihr angebot läuft und wenn sie jetzt nicht mehr verdienen würde, dann kann ich ihr sicher das kleid abkaufen.denn es ist ja egal ob ich ihnen ihr geld erstatte oder ob ich es ihr gebe. auch dazu müssen wir natürlich noch etwas warten. wenn sie wollen können sie auch erst mal ihr geld zurück kriegen und bezahlen dann noch mal oder wir warten wenigstens diese 2 wochen. ein mal hatte ich schon erfolg und der artikel kam zurück und ich konnte ihn doch noch versenden.natürlich dürfen sie das auch ebay oder der polizei melden. letztendtlich sehe ich keinen fehler bei mir.ich biete ja extra auch immer versicherten versand an, der kostet nur 50 cent mehr. nagut tun sie was sie möchten. wenn sie mit mir kooperieren wollen melden sie sich,ansonsten viel erfolg. sorry.lg hier übrigens noch mal das rechtilche zitat aus dem angebot:,,Bitte bedenke, dass ich für Schaden oder Verlust innerhalb des Postweges KEINE Verantwortung übernehme. Wenn du den Paketversand wählst,bzw. den Hermes Versand ist deine Sendung natürlich abgesichert." Ich müsste ihnen also theroetisch gar nichts erstatten unc weise hier extra noch mal darauf hin welche versandarten abgesichert sind. außerdem ist ein wesentlicher unterschied zwischen dem kleid meiner schwetser und meinem das ihres noch das etikett hat. das hatte ich schon abgemacht,da natürlich eigentlich gedacht war wir behalten die sachen. ich verstehe das sie sich ärgern und natürlich ist es ihre entscheidung was sie jetzt tun. wenn sie wirklich glauben sie sind im recht ist das in ord´nung und ihre entscheidung. für mich ist das auch nich toll. und ich dachte um den stress für beide gering zu halten,biete ich ihnen wenigstens die erstattung an.2 wochen warten würde ich an ihrer stelle aber,dann geht alles immernoch. lg So das wars. Antwort habe ich nicht mehr bekommen.Das stammt jetzt vom 23.05.09. Sollte ich noch irgendwas schreiben oder machen? Oder lieber einfach abwarten. Und eben Adresse wieder richitg machen? Oder auch das Geld einfach zurückschicken? -----Doppelpost zusammengeführt am 25.5.2009 um 18:59:44----- Nachtrag: Das nächste Problem ist im Anmarsch. Vermutlich verwendest du Fotos an denen du keine Rechte hast,was,wenn ein böser Anwalt dies sieht, sehr teuer werden kan. m.f.G.[/QUOTE] Aber macht das nich fast jeder bei Ebay? das sieht man doch total oft,dass Leute da Originalfotos nehmen von den Seiten wo sie diese gekauft haben. Die Fotos für unser Angebot sind von der Website von Patricia Field aus den USA. Aber dafür kann mich doch nicht der Käufer des Kleides verklagen oder? |
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