ebay


Alt 06.05.2009, 13:02   # 1
gamer 81
 
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ich habe einen acer aspire laptop für 1200 € in ebay ersteigert
(per nachnahme)

sie hat den beleg mitgeschickt (von neckermann)
auf dem steht aber das sie das per raten zahlt
was ist wenn die den nicht bezahlt
der artikel ist glaub ich per eigentumsvorbehalt

und schon irgenwie komisch
sie hat den für 2400 € gekauft
und hat ihn in ebay für 1200 wieder verkauft
der artikel war orginal verschlossen und neu
sie hätte ja auch den artikel wieder zurück geben können

wie sieht der fall aus was soll ich machen ??
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Alt 06.05.2009, 13:17   # 2
vitzlibutzli
 
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Am besten erstmal Ebay anschreiben und mitteilen. Desweiteren einen Anwalt konsultieren, da nur der eine Rechtsberatung machen darf... Kaufverträge kannst Du Dir natürlich auch hier ansehen. Damit Du mal eine kleine Ahnung kriegst, wie kompliziert das sein kann



^V^
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Alt 06.05.2009, 13:34   # 3
gamer 81
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ich hab ihn erst vor 1 stunde vor per nachnahem bezahlt kann ich da irgenwas machen ??
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Alt 06.05.2009, 16:35   # 4
Drstrunck
 
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Beiträge: 128
Zitat:
Zitat von gamer 81 Beitrag anzeigen
ich habe einen acer aspire laptop für 1200 € in ebay ersteigert
(per nachnahme)

sie hat den beleg mitgeschickt (von neckermann)
auf dem steht aber das sie das per raten zahlt
was ist wenn die den nicht bezahlt
der artikel ist glaub ich per eigentumsvorbehalt

und schon irgenwie komisch
sie hat den für 2400 € gekauft
und hat ihn in ebay für 1200 wieder verkauft
der artikel war orginal verschlossen und neu
sie hätte ja auch den artikel wieder zurück geben können

wie sieht der fall aus was soll ich machen ??
Also erstmal: Glauben tut man in der Kirche.

Hier mal ein Link zum Wissen:
http://www.anwalt-wagner.de/Dokument...es%20Recht.pdf

Da liest Du Dir den Absatz zum gutgläubigen Erwerb mal durch (S. 12) (§ 932BGB).
Du kannst also, wenn Du zum Zeitpunkt des Kaufes "gutgläubig" gehandelt hast, durchaus Eigentum an Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, erwerben.
So blöd das jetzt klingt, die beigelegte Quittung kann sogar die Berechtigung zum Verkauf beweisen (also: Aufheben).

Eigentumsvorbehalt kommt im Geschäftsleben häufiger vor. Dein Fernsehhändler kann Dir z,B. ein Gerät verkaufen, daß noch unter Eigentumvorbehalt steht. Trotzdem wird allein dadurch das Geschäft nicht ungültig.
In diesem Fall hast Du gutgläubig gehandelt.

Wenn Du das Gerät allerdigs beim örtlichen Dealertreff für 1/4 des Ladenpreises erwirbst, ist das nicht mehr gutgläubig, sondern u.U. Hehlerei.
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Alt 06.05.2009, 19:33   # 5
gamer 81
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ok thx
____________________-
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