Artikel fälschlicher Weise um 1€ unter sofort kaufen eingestellt

Alt 29.04.2009, 18:06   # 1
stivi077
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Hallo alle zusammen!

Benötige euren Rat.

Ich habe vor zwei Tagen einen Artikel (handy htc touch hd mit einem Marktwert von ca. 550€) um 1€ bei ebay gekauft, er war unter sofort kaufen eingestellt. Ich habe natürlich sofort zugeschlagen. Sofort nachdem ich den Artikel gekauft habe, hat sich der Verkäufer bei mir gemeldet und versucht zu erklären, dass er den Artikel irrtümlicherweise unter sofort kaufen eingestellt hat, er wollte das Handy versteigern.

Nun meine Frage: kann ich, rein rechtlich gesehen, darauf bestehen, dass er mir das Handy um 1€ verkauft??

Vielen Dank für eure
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Alt 29.04.2009, 18:27   # 2
antiTank
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M.E. und nach nicht gerade intensiver Sofortsuche würde ich die Angelegenheit folgendermaßen beurteilen:
Zunächst einmal dürfte der Kaufvertrag zustandegekommen sein. Der Verkäufer kann ihn m.E. jedoch nach §120 in Verb. mit §119 BGB wegen Irrtums bzw. falscher Übermittlung anfechten. Der Palandt (Kommentar zum BGB) sagt hierzu: Der Erklärende kann die Erklärung anfechten, sofern er sie bei "verständiger Würdigung" nicht mit dem zugegangenen Inhalt abgegeben hätte, muß dem gutgläubigen Erklärungsempfänger aber gem. § 122 den Vertrauensschaden ersetzen.
Das ist aber, wie gesagt, mein rein persönlicher erster Eindruck. Kann auch sein, daß ich falsch liege. BGB ist schon reichlich kompliziert, und man muß sich da schon richtig reinknien, um zu brauchbaren Ergebnissen zu kommen.
Gruß
antiTank
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Alt 30.04.2009, 12:34   # 3
antiTank
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Hi Stivi,
mir ist zu der Geschichte noch folgendes eingefallen: Unser Dozent im Vertragsrecht hatte dat immer mit seinem "Käse". Ich will mal den von ihm ewig genannten Käse in ein modernes Ding umwandeln:
Angenommen, Du siehst in einem Shop in der Auslage einen 2m breiten Plasma - Fernseher zu dem Preis von 9,99€, das ist normalerweise das Angebot an Dich zum Kauf. Gehst Du rein, legst das Geld auf den Tisch und sagst:" Den da möchte ich", hat er Dir normalerweise das Gerät zu übergeben. Ein Kaufvertrag wäre also zustandegekommen. Hier jedoch nicht: Er bemerkt seinen Fehler und, das ist eben vermutlich analog zu Deinem Falle zu sehen, Du selbst hättest bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände zu dem Schluß gelangen müssen, daß das so nicht sein kann.
Gruß
antiTank
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Alt 30.04.2009, 13:31   # 4
vitzlibutzli
 
Registriert seit: 07.11.2008
Ort: Munich Outback
Beiträge: 24
Das erinnert mich fatal an die Prüfung vom Kaufvertrag... entstanden, erloschen, einrede...

was bin ich froh, dass ich meinen Fachwirt bestanden habe

Leider kannst Du nicht auf die Erfüllung des Kaufvertrages hoffen, da der Verkäufer einem "Irrtum" aufgesessen ist.

^V^
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Alt 24.05.2009, 22:51   # 5
alstertal65
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 38
Hallo Stivi077,

rechtlich gesehen ist ein Kaufvertrag zustanden gekommen. Der Verkäufer muß das Handy für ein EUR ausliefern.

Bei eBay gibt es private und gewerbliche Anbieter. Der Verkäufer muß nun belegen das bei der Angebotserstellung ein Fehler unterlaufen ist.
Im normal Fall wenn ich Angebote erstelle, kontrolliere ich es nochmal bevor ich Sie hoch lade.

Ein weiterer Betrachtungspunkt ist: Wie lang lief das betreffende Angebot schon auf der Plattform das Sie mit Sofortkauf beendet haben?

Vielleicht hilft Ihnen meine Gedanken weiter.



Mit freundlichen Grüßen
Alstertal65
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Alt 25.05.2009, 03:55   # 6
antiTank
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Zitat:
rechtlich gesehen ist ein Kaufvertrag zustanden gekommen. Der Verkäufer muß das Handy für ein EUR ausliefern.
Einspruch: Der Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen, weil der Verkäufer seinen Irrtum bemerkt hat und dieser auch dem Käufer hätte auffallen müssen.

Zitat:
Bei eBay gibt es private und gewerbliche Anbieter. Der Verkäufer muß nun belegen das bei der Angebotserstellung ein Fehler unterlaufen ist.
Im normal Fall wenn ich Angebote erstelle, kontrolliere ich es nochmal bevor ich Sie hoch lade.
Ob der Verkäufer ein privater oder gewerblicher Anbieter ist, ist völlig unerheblich. Der Fehler des Verkäufers ist in diesem krassen Fall auch dermaßen offenkundig, daß er gar nichts nachweisen muß.

Gruß
antiTank
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Alt 25.05.2009, 23:00   # 7
alstertal65
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 38
Ebay – Urteil

Wer Auktion startet, muss auch verkaufen

Es handelt sich dabei um einen Fehler im Sofort-Kauf-Preis. Pecht für den Verkäufer
Auch bei T-Mobile werden Handys für ein EUR verkauft, wo der Wert des Gerätes höher ist.

Als Bieter ( Käufer ) ist für einen nicht immer klar ob im Angebot ein Fehler vorliegt.
Im vorliegenden Fall fehlt mir die Produktbeschreibung vom eBay – Angebot.. Ist das Handy mit Vertrag angeboten worden?

Hier zum Nachlesen bei Spiegel Online.

Ebay-Urteil: Wer Auktion startet, muss auch verkaufen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt

Ein weiterer Link zum Nachlesen:

http://www.onlinemarktplatz.de/5546/...ag_anfechtbar/

Wenn sich die Parteien nicht einigen, muß es gerichtlich erklärt werden.
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Alt 26.05.2009, 01:32   # 8
overreaction
 
Registriert seit: 18.03.2008
Beiträge: 34
Zitat:
Zitat von stivi077 Beitrag anzeigen
Hallo alle zusammen!

Benötige euren Rat.

Ich habe vor zwei Tagen einen Artikel (handy htc touch hd mit einem Marktwert von ca. 550€) um 1€ bei ebay gekauft, er war unter sofort kaufen eingestellt. Ich habe natürlich sofort zugeschlagen. Sofort nachdem ich den Artikel gekauft habe, hat sich der Verkäufer bei mir gemeldet und versucht zu erklären, dass er den Artikel irrtümlicherweise unter sofort kaufen eingestellt hat, er wollte das Handy versteigern.

Nun meine Frage: kann ich, rein rechtlich gesehen, darauf bestehen, dass er mir das Handy um 1€ verkauft??

Vielen Dank für eure
überelege lieber, ob es moralisch zu vertreten wäre

mfg
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Alt 26.05.2009, 04:37   # 9
antiTank
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Zitat:
Zitat von alstertal65 Beitrag anzeigen
Ebay – Urteil
Wer Auktion startet, muss auch verkaufen
Es handelt sich dabei um einen Fehler im Sofort-Kauf-Preis. Pecht für den Verkäufer
.
Dein link zum Urteil des OLG Oldenburg bestätigt doch ganz klar meine Auffassung. Offensichtlicher als hier kann ein Irrtum doch gar nicht sein. Anders sähe es aus, wenn dem Verkäufer regelmäßig solche "Irrtümer" passieren, dann wird es komplizierter. Hier würde wohl auch ebay selbst eingreifen und den Verkäufer entweder verwarnen oder ganz sperren. Aber, das ist internes ebay Recht. Ansonsten gilt für ebay-Verkäufe (zumindest im Inland) dasselbe wie für alle anderen Kaufverträge auch, die Bestimmungen des BGB.
Die 1€ oder früher 1DM Verträge gibt es, so lange es Mobiltelefone gibt. Da dürfte dem Käufer wohl zuzumuten sein, sich danach zu erkundigen, ob das Telefon vertragsgebunden ist oder nicht. Bei 1€ Angeboten ist das durchweg der Fall, das weiß eigentlich jeder.
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Alt 28.05.2012, 09:04 # --
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