Shopbewertung allgemein


Alt 27.04.2009, 14:19   # 1
antiTank
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Hallo erst einmal,
habe zur Zeit folgendes Problem: Im November vergangenen Jahres habe ich über den Berliner Internetshop, den ich wiederum über eine bekannte Preissuchmaschine gefunden habe, einen DVD-player bestellt und so um den 1. Dezember herum auch erhalten. Ich habe ihn aus dem Grunde im web bestellt, weil ich gern einen günstigen player haben wollte, der auch double-layer abspielt, das machen bekanntlich die wenigsten.
Ok, hatte den player 3 oder 4 Tage in Gebrauch, da ließ sich das Laufwerk nicht mehr öffnen, eine geliehene DVD war nicht mehr entnehmbar. Um möglicherweise die DVD doch entnehmen zu können, habe ich die 3 oder 4 Gehäuseschrauben gelöst und dabei natürlich das sogenannte "Garantiesiegel" gebrochen. Es bestand trotzdem keine Chance, an die DVD heranzukommen; habe dann also das Gehäuse wieder geschlossen und den player incl. DVD am 8. Dezember an die Fa. zurückgeschickt. Der seit diesem Zeitpunkt in meinem Archivordner befindliche e-mail Verkehr mit der Fa. ist wirklich kurios. Erst hatte die Herstellerfirma XXXX Weihnachtsurlaub, und man wisse nicht, ob die den player wegen des gebrochenen Garantiesiegels überhaupt entgegennehmen würden. Dann erhielt ich wieder wochenlang gar keine Antwort. Irgendwann schrieb man mir einmal wörtlich: Erst n Fehler machen und dann noch frech werden!!! Schließlich, muß wohl so im Februar gewesen sein, schrieb man mir, man habe jetzt die DVD und würde sie mir unverzüglich zuschicken; ob die Firma XXX den player reparieren würde, sei noch offen. Habe dann irgendwann auch mal geschrieben, man möge mir doch den defekten player und die DVD zurückschicken, schließlich sei der player mein Eigentum; ich habe ihn ja bezahlt. Am 23. März (habe gerade in meinen Archivordner gesehen) kam dann eine mail mit der Bitte, zusätzliche 15Euro "wegen dem gebrochenen Garantiesiegel-Zitat" zu überweisen, was ich sofort getan habe.
Es tat sich wieder nichts, absolut nichts. Ok, mir ging es natürlich nun inzwischen längst nicht mehr um den player, sondern ums Prinzip: Habe die Herstellerfirma angeschrieben und von dort dann die Mitteilung bekommen, die Fa. würde sich unverzüglich mit mir in Verbindung setzen. Hat sie wenige Tage später dann auch getan und in etwa in der mail gesagt, "man habe ja schließlich nicht wissen können, daß die Fa. ein Gerät mit einem gebrochenen Garantiesiegel zurücknehme und des wegen möge ich die späte Antwort entschuldigen". Erst jetzt, vor ca. einer Woche, habe ich mich noch einmal in die Preissuchmaschine eingelinkt und dort in Kürze zum Ausdruck gebracht, was ich hier in etwas längerer Form dargestellt habe. Überschrift: Finger weg von diesem shop.
Heute Mittag kam nun eine mail, mit der der fragliche shop mir sinngemäß "gerichtliche Schritte" androhte, wenn ich meine Beurteilung nicht aus der Preissuchmaschine herausnehmen würde. Bin eigentlich nicht geneigt, mich da erpressen zu lassen (anders kann man es doch nicht bezeichnen). Auf den DVD-player sowie die geliehene DVD warte ich bis heute vergeblich.
Wie würdet ihr da reagieren?? Vor einer möglichen Klage muß ich selbstverständlich keine Angst haben, da das oben Dargestellte alles nachweisbar ist. Und den player sowie die DVD brauche ich nach jetzt in etwa 5 (fünf) Monaten auch nicht mehr.
Gruß
antiTank
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Alt 27.04.2009, 14:29   # 2
schnurri_
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rofl - also echt - dreistigkeit siegt. das es so etwas überhaupt gibt, scheint ja keine seltenheit zu sein.

da du ja den dvd-player bezahlt hast, hättest du gute chancen, per anwalt das einzuklagen - sei es darum ob der player nun geht oder nicht. da geht es mehr um das prinzip.

das garantiesiegel ist kein garant dafür, das der hersteller, bzw. der vertrieb so ein firlefanz macht, wie du beschrieben hast.

diejenigen hätten das garät auch dann instand setzen müssen, wenn du das garantiesiegel gegessen hättest - der gipfel der frechheit ist nachträgliche forderung von 15€ - ich hätte das geld nicht überwiesen, welche chancen hast du dir damals da ausgerechnet ?

danke aber für dein posting - vor solchen shops sollte auf jeden fall gwarnt werden, welches du vortrefflich hiermit gemacht hast
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Alt 27.04.2009, 14:36   # 3
antiTank
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Ich hatte ja in der Zwischenzeit einen Anwalt eingeschaltet. Da besteht wiederum das Problem, daß die von der Rechtsschutzversicherung für das geringe Honorar wohl schon einen Brief schreiben (was dieser auch getan hat), aber, solange der player in Berlin ist, kaum nach dort zu einer möglichen Gerichtsverhandlung fahren. Aus meinem Archivordner herauskopiert:

Das Schreiben von Ihrem Anwalt betrachten wir als Gegenstandslos, da dieser nicht einmal in der Lage war ein ordentliches Schreiben zu verfassen und die Bevollmächtigung gefählt hat.

Da legst di nieder, wa?
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Alt 27.04.2009, 14:38   # 4
schnurri_
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Alt 27.04.2009, 14:39   # 5
antiTank
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Zitat:
Zitat von schnurri_ Beitrag anzeigen
vor solchen shops sollte auf jeden fall gwarnt werden, welches du vortrefflich hiermit gemacht hast


Also würdest Du vermutlich auch die Beurteilung bei b.....de nicht herausnehmen und Dich damit nicht erpressen lassen?????
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Alt 27.04.2009, 14:41   # 6
schnurri_
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Zitat:
Zitat von antiTank Beitrag anzeigen

Also würdest Du vermutlich auch die Beurteilung bei b.....de nicht herausnehmen und Dich damit nicht erpressen lassen?????
sicher nicht - die bewertung würde ich auf jedem fall drinne lassen - sowas tut denen mehr weh, als irgendeine drohung per anwalt - nichtsdestotrotz würde ich alle rechtlichen möglichkeiten ausnutzen
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Alt 27.04.2009, 14:45   # 7
sn00py603
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hey alter Seebär, ich kann mich da der Meinung von @schnurri_ nur anschließen. Die Bewertung würde ich auch stehen lassen. Sollen die doch versuchen gerichtlich gegen dich vorzugehen, schließlich hast du doch die Beweise fest im Griff, oder nicht?

Ich habe mich einmal in meinem Leben bequatschen lassen, eine schriftliche Äußerung zurückzunehmen. Hinterher habe ich mich Maßlos drüber geärgert.
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Alt 27.04.2009, 14:46   # 8
antiTank
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Ok, danke erstmal, werde in jedem Falle eine Antwort der Preissuchmaschine abwarten, an die ich die "Erpressermail" sofort weitergeleitet habe.
Text, herauskopiert:
Besser Sie entfernen Ihre Bewertung bei xxx(geändert von antiTank).de, wir werden sonst wegen Rufschädigung gegen Sie vorgehen. Es war immerhin Ihre Schuld, dass Sie das Garantiesiegel gebrochen haben. Dass XXX(dto.) das Gerät im Nachhinein auch mit gebrochenen Garantiesiegel austauscht, war für uns von vornhinein nicht klar.

Bitte tun Sie sich und uns den Gefallen und entfernen sie die Bewertung, es wäre nur unnötiger Stress. Fakt ist, dass wir das so nicht hinnehmen werden.

In Erwartung auf Ihre baldige positive Antwort verbleibe ich

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Alt 27.04.2009, 14:47   # 9
FreewareGuide
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Zitat:
Zitat von antiTank Beitrag anzeigen
aber, solange der player in Berlin ist, kaum nach dort zu einer möglichen Gerichtsverhandlung fahren.
Nö, üblicherweise beauftragt Dein Anwalt einen Kollegen vor Ort.

Ansonsten, mein Erlebnis mit einer eBay-Bewertung: Geschäftsnummer E1 C 1335/03 (XX)

Wichtig ist aber, dass man Faktenbehauptungen beweisen können muss. Ist ein recht schmaler Grad zwischen Meinung und Faktenbehauptung, aber dafür ist ja Dein Anwalt da...

Grüße,
Thorsten
__________________
...bin letztens durch die Aufnahmeprüfung zur Hellseherschule gekracht! smiley crystal ball
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Alt 27.04.2009, 14:48   # 10
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das grenzt echt an nötigung und das ist in deutschland strafbar :

§ 240 StGB Nötigung
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Alt 27.04.2009, 14:49   # 11
antiTank
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Zitat:
Zitat von sn00py603 Beitrag anzeigen
Ich habe mich einmal in meinem Leben bequatschen lassen, eine schriftliche Äußerung zurückzunehmen. Hinterher habe ich mich Maßlos drüber geärgert.


Danke auch an Dich, Sn00py, werde euch in jedem Falle informieren, sobald ich eine Antwort von xxxxxx.de erhalten habe!
Gruß
antiTank
(jetzt mut ik erstmol Wäsche uphängen, schau nachher nochmal rein)
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Alt 27.04.2009, 15:57   # 12
antiTank
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Zitat:
Zitat von FreewareGuide Beitrag anzeigen
Nö, üblicherweise beauftragt Dein Anwalt einen Kollegen vor Ort.
Ansonsten, mein Erlebnis mit einer eBay-Bewertung: Geschäftsnummer E1 C 1335/03 (XX)


Sehr interessant, Dein Erlebnis da.
Die Anwälte sind prinzipiell an Angelegenheiten mit einem so geringen Streitwert (schätze ihn mal so alles in allem auf ca. 100€) nicht interessiert; die Erfahrung habe ich zumindest gemacht. Auch der DAS ist wohl nicht mehr das, was er mal war. Die wollen wohl neuerdings (hatte ihn lange, lange Zeit nicht in Anspruch genommen) für jede einzelne neue Aktion des Anwalts auch jeweils ne neue Kostenschutzzusage. Da mußte schon mit ner Scheidung kommen, dann reißen die Anwälte sich drum . Aber, kann ich auch nicht machen, weil die wiederum nicht rechtsschutzversichert wäre, haha. Also, bleiben wir verheiratet und regeln die Geschichte erstmal auf eigene Faust.
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Alt 28.04.2009, 18:50   # 13
antiTank
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Zitat:
Zitat von antiTank Beitrag anzeigen
werde euch in jedem Falle informieren, sobald ich eine Antwort von xxxxxx.de erhalten habe!


Hallo,
also, von xxxxxx.de habe ich (auszugsweise) folgende Antwort erhalten:

Uns ist es leider nicht möglich, den Wahrheitsgehalt der Bewertungen, die bei xxxxxx.de abgegeben werden, zu überprüfen. Der Shop xxxxxxxx hat sich jedoch noch nicht mit uns in Verbindung gesetzt und den Inhalt Ihrer Bewertung angezweifelt. Sollte dies der Fall sein, so würden wir sofort mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um nach Belegen zu fragen, die den Wahrheitsgehalt der Bewertung bestätigen.(Die haben sie von mir bekommen, Anmerk. antiTank)Ansonsten werden bereits freigegebene Bewertungen bei xxxxx.de nur dann nachträglich gesperrt, wenn der Nutzer dies selbst wünscht oder uns Belege über die Nichtrichtigkeit einer Bewertung vorliegen.
Auf meine mail vom heutigen Morgen an den shop: Guten Morgen Herr xxxxx,
bedeutet das, daß ich den player und die DVD nur dann wiederbekomme, wenn ich die Beurteilung entferne?? Kann ja eigentlich nicht sein. Das gehört ja beides mir.
Mit freundlichem Gruß
habe ich natürlich keine Antwort erhalten.

Glaube auch kaum, daß ich eine erhalten werde. Mein Eigentum natürlich auch nicht. Bin eigentlich fest entschlossen, die Bewertung nicht herauszunehmen!!!!!!
Gruß
antiTank
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Alt 29.04.2009, 18:55   # 14
antiTank
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Selbstverständlich kriegen Sie diese wieder! Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, ich würde Sie aber trotzdem bitten die Bewertung zu entfernen, wir sehen unseren Ruf geschädigt und werden das sicherlich nicht so hinnehmen!
In Ewartung auf eine positive Stellungnahme bis morgen verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen,


Hallo zusammen,
die obige mail fand ich soeben vor. DVD-player und DVD habe ich natürlich immer noch nicht. Bin allerdings fast geneigt nachzugeben bzw. ihm zu sagen, daß ich die Bewertung entferne, sobald ich die Ware habe, was meint ihr dazu???
Gruß
antiTank
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Alt 30.04.2009, 07:15   # 15
schnurri_
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Kannst ja so zum Schein auf den Deal eingehen - letztendlich ist das deine bezahlte Ware und wenn der Händler so eine erpresserischen Methoden anwendet, sollte er sich nicht wundern, wenn das mal ganz schnell nach hinten los geht - aber musst du wissen, ob du dem zusagst mit anschliessender Löschung oder zusagst und die Bewertung drinne lässt oder wie auch immer

-----Doppelpost zusammengeführt am 30.4.2009 um 06:49:42-----

Ausserdem muss ich dazu noch sagen, das der Händler wohl das Bewertungssystem nicht verstanden hat - gearde in Bezug auf deinen Fall ist so ein Bewertungssystem eingerichtet worden - damit andere Kunden gewarnt sind, das es jeden treffen könnte.

Also seriös ist für mich was anderes
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Alt 09.05.2009, 09:16   # 16
antiTank
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Moin erstmal,
gestern (also exakt 5 Monate nach Rücksendung des Geräts) hat sich die Angelegenheit nun endgültig erledigt: Man hat mir alles, auch die zusätzlich überwiesenen 15€, auf mein Konto überwiesen und auch die DVD per Post zugesandt. Ich habe daraufhin, wie dem shopbetreiber zugesagt, meine dsbzgl. Bewertung entfernen lassen.
Tscha, was lernen wir daraus??? Eine Veröffentlichung im Internet kann zuweilen wirksamer sein als die Einschaltung eines Anwalts!!!
Gruß
antiTank
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Alt 11.05.2009, 07:26   # 17
schnurri_
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Glückwunsch das sich doch noch alles zum Guten gewendet hat - auch wenn es nur mit paar Einsparungen ging - der Erfolg ist das, was zählt
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