Ich glaube der Beitrag von der Verbraucherzentrale könnte den ein oder anderen User hier im Forum ein wenig weiter helfen.
Leider weiss ich nicht so recht wohin damit.
Aus für Nutzungsentschädigung: Kunden haben Anspruch auf Rückzahlung Zitat:
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Die Ware hat einen Mangel, und der Fehler lässt sich nicht beheben. Während der gesetzlichen Gewährleistung tauschen Firmen dann meist das defekte gegen ein einwandfreies Produkt aus. Diese Ersatzlieferung hatte bislang jedoch oft einen Haken: Für die Zeit, in der die kaputte Ware in Gebrauch war, verlangten Händler häufig einen Obolus des Kunden: die so genannte Nutzungsentschädigung. Diese deutsche Spezialität hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun endlich als unzulässig verworfen. Mit dem Urteil (Az: VIII ZR 200/05) hat sich der Bundesverband Verbraucherzentrale gegen die Quelle AG durchgesetzt.
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mehr darüber im Link