ich habe bei dem Versandhaus Baur in einem Sonder-Katalog ein Super Angebot (So dachte ich) gesehen: Eine digitale Spiegelreflexkamera Nikon D-60 inklusive zweier VR-Objektive (VR=Bildstabilisator) und einer Tasche zu dem unschlagbaren Preis von 449,90 Euro.
Als ich im Internet Preisvergleiche anstellte, fand ich kein Angebot unter 600 Euro. Also dachte ich rufe ich mal an, um mich zu vergewissern. Die Dame vom Kundenservice versicherte mir, dass bei diesem Angebot diese zwei VR-Objektive dabei seien zu dem Preis von 449,90, ich habe explizit nachgefragt wirklich VR-Objektive, wirklich zwei und wirklich zu dem Preis. Dies wurde mir ausdrücklich bestätigt. Also habe ich natürlich bestellt und dachte ich hätte ein Super-Schnäppchen gemacht.
Als dann drei Wochen später (nach mehrmaligem Rückfragen und einer Vorauszahlung die gemacht werden musste, aber über die ich nicht informiert wurde) endlich das Paket kam, Riesen-Entäuschung. Statt zweier Objektive war nur eines dabei und das nichtmal mit VR...
Dann rief ich natürlich wieder bei dem Kundenservice an um nachzufragen. Am Telefon wurde mir von der Callcenter-Dame erklärt, dass Sie bei dem Aufruf der angegebenen Artikelnummer nur die Kamera inklusive einem Objektiv sehe. Ich verwies auf das Angebot im Katalog und wurde daraufhin zu einer anderen Abteilung verwiesen, die ich anrufen sollte. Samstag mittag war dort aber niemand zu erreichen. Ich rief wieder den Kundenservice an und wurde auf Montag vertröstet.
Ich fühle mich auf gut deutsch ein wenig ver******. Wie kann es sein, dass wenn ich extra nachfrage und mir versichert wird, ich bekomme das Angebot so wie im Katalog und dann wird mir ein minderwertiges Paket geschickt?
Natürlich könnte ich es einfach zurück geben, aber ich bestehe eigentlich darauf, es so zu bekommen wie ich es bestellt habe, denn ich habe extra dreimal nachgefragt.
Was meint ihr dazu? Habe ich einen Anspruch darauf, das Paket so zu bekommen wie im Katalog abgebildet oder können die einfach machen was sie wollen?
LG Rikku
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30.11.2008, 13:33
#
2
immorb
Gastposter
Zitat:
Zitat von Rpg_Rikku
Was meint ihr dazu? Habe ich einen Anspruch darauf, das Paket so zu bekommen wie im Katalog abgebildet oder können die einfach machen was sie wollen?
Meiner Meinung nach müssen sie es nicht.
Formal gesehen ist jede Preisangabe (Katalog, Werbeprospekt, sogar eine Preisauszeichnung am Regal/Produkt) nur ein Angebot.
Massgeblich ist der Preis den du bei einem eventuellen Kauf bezahlen musst.
Passend dazu ein Urteil:
Zitat:
10 Minuten nach Erhalt dieser Auftragsbestätigung erhielt er auf der Mailbox seines Handys eine Nachricht, in der sinngemäß mitgeteilt wurde, dass bei der Preisangabe des Fernsehers ein Tippfehler vorliege. Er wurde gefragt, ob er den Fernseher auch zu dem höheren Preis erwerben würde,
Quelle: Anfechtbarkeit einer irrtümlich falschen Preisangabe im Internet
Zitat:
Zitat von Rpg_Rikku
Also dachte ich rufe ich mal an, um mich zu vergewissern.
Vermutlich hättest du bessere Chancen gehabt wenn du es schriftlich gemacht hättest.
Dies ist meine laienhafte Ansicht der Sache.
m.f.G.
30.11.2008, 21:03
#
3
Rpg_Rikku
Threadstarter
Registriert seit: 13.02.2007
Beiträge: 12
Was mich halt am meisten an der Sache ärgert, dass mir am Telefon versprochen wurde ich würde das Paket so bekommen. Das nächste Mal lasse ich mir das wirklich schriftlich geben.
Danke für die schnelle Antwort Immorb, auch wenn sie leider so ausfällt wie ich befürchtet habe.
Mfg Rikku
02.12.2008, 09:28
#
4
Göre
Registriert seit: 23.02.2006
Beiträge: 123
Hallo,
da gabs doch mal so einen ähnlichen Fall mit dem LCD Fernseher. Der viel zu günstig im Internet Angeboten wurde und so auch verkauft werden musste an die Kunden (Jahr 200.
Werbeangebote müssen so verkauft werden wie sie abgebildet sind. Man kann ja auch nicht bei einem Auto schreiben das es 2,3 L Verbraucht, wenn es tatsächlich 3 L Verbraucht. Hier hat man ja auch Recht auf Erstattung/ Nachbesserung usw.
Somit müsstest du das Recht haben das fehlende Teil nach zu fordern sofern es im Katalog so beschrieben war. Steht im Katalog nichts über 2 Objektive wird es ein problem da noch etwas nach zu fordern.
02.12.2008, 09:43
#
5
manne2002
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Hawaii,Nordindien,selten BRD
Beiträge: 80
Das war damals Quelle.
Der Fall ist jedoch ein wenig anders.
Hier hat ein bestehender Kunde 2 Flat-TV bestellt, und auch geliefert bekommen.
Nachträglich stellte der Versender dann den Fehler fest.
Erst vor Gericht musste dann Quelle nachgeben.
Neukunden hat Quelle damals nicht beliefert.
Am Beispiel eines PKWs und dessen Spritverbrauchs nur soviel:
Daimler warb damals mit einem Spritverbrauch, der real nicht zutraf.
Da es sich um ein Leasingfahrzeug handelte, hat der Leasingnehmer Daimler verklagt. Es ging damals um 800 .
Man muss sich vorstellen, ein PKW im Wert von ca. 50.000 leasen und dann eine Klage über mehrere Instanzen wegen einer Zahlung von 800 .
Wie sagte der Kläger des Daimlers: Ihm ginge es um das Prinzip.
Also ich hätte so nicht meine Zeit vergeudet.
Zum Fall Baur:
Grundsätzlich sollte man so etwas schriftlich machen. Das heisst, das was am Telefon besprochen wurde, per E-Mail nochmals denen mitteilen. So ist man dann auf der sicheren Seite.