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| Spielhallen-Queen Threadstarter Registriert seit: 31.07.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 821
| Erst einmal vielen Dank Ich werde mal googlen wie so etwas genau auszusehen hat. Bisher habe ich - wenn überhaupt - immer nur per Mail kurze Hinweise bekommen. Das man eben einen Monat Zeit hat den Artikel zurückzusenden - ohne Angaben von Gründen und das man das Porto selbst zu tragen hat, sofern man unter einem Wert von 40€ liegt. Bei o.g. Verkäufer kam dazu gar nichts. Viele Verkäufer haben dazu etwas auf ihren mich-Seiten zu stehen, auf die sie auch verweisen. Nur was wenn man diese mich-Seiten nicht liest ... Oder was, wenn die Mail nicht ankommt, in der man darauf hingewiesen wird ? Ich merke schon, es tuen sich Fragen auf - ist gar nicht so einfach. Jedenfalls wenn man davon keine Ahnung hat Ich glaube ich mache es dann wie immer. Wenn der Artikel nicht paßt, dann verkaufe ich ihn selbst wieder. Ist sicher die einfachste und nervenschonendste Lösung, oder ?! -----Doppelpost zusammengeführt am 30.11.2008 um 14:15:47----- Habe gerade wieder etwas gekauft und hier habe ich dann auch eine korrekte Wiederrufserklärung bekommen - denke ich .... Sofern Sie als Verbraucher handeln, koennen Sie Ihre Vertragserklaerung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gruenden in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf ueberlassen wird - durch Ruecksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfaenger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfuellung unserer Informationspflichten gemaeß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemaeß § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genuegt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Den fetten Teil verstehe ich aber nicht. Die Belehrung beginnt mit der Mail aber nicht vor Erhalt der Ware ? Ja wie jetzt ??? Also dann doch erst NACH Erhalt der Ware. Man kann das aber auch kompliziert schreiben *g*
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| Gastposter | Zitat:
![]() Es ist eine der vielen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform.. Der Anbieter schickt dir eine Mail mit der Belehrung. Frist beginnt. Der Anbieter hat den Zusatz jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfaenger Du hast die Mail erhalten,aber noch keine Ware.Erst wenn du die Ware erhalten hast beginnt die Frist. Noch etwas komplizierter? ![]() Der Anbieter räumt dir zum Widerrufsrecht zusätzlich ein Rückgaberecht ein. Widerruf innerhalb der Frist,(nach Erhalt der Belehrung in Textform). Nach Erhalt der Ware kannst du sie,weil du ein Rückgaberecht hast,zurücksenden,bist aber weil du das Widerrufsrecht nicht genutzt hast an den Vertrag gebunden. Müsstes eventuell eine ähnliche Ware,oder eine Gutschrift akzeptieren. >> Wettbewerszentrale: Widerrufsbelehrung und die Gestaltungsmöglichkeiten m.f.G. | |
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| | # 5 |
| Spielhallen-Queen Threadstarter Registriert seit: 31.07.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 821
| Ich finde die Ausdrucksweise etwas kompliziert - verstanden habe ich das schon. Dennoch ist das ganz schön verwirrend für meinereiner *g* Und ja danke, es ging noch komplizierter - hast Du gut gemacht *lach* Jetzt weiß ich doch wenigstens mal Bescheid. Bisher habe ich mich dafür nie interessiert da ich es für zu aufwendig erachte, Artikel wieder zurückzusenden. Es sei den es handelt sich um große & sperrige Dinge. Ansonsten werde ich auch in Zukunft lieber den Artikel selbst einstellen und verkaufen. Auch wenn das zu oft mit Verlusten einher geht. Doch anders herum .... Nutzt man das Wiederrufs- und Rückgaberecht bleibt man ja auch auf den Versandkosten sitzen. Kommt summasumarum ja auf das selbe hinaus. In meinem Fall war mir eben das mit der Fristsetzung nicht ganz klar. Denn wenn die Frist mit Belehrung (also mit Erhalt der Mail) in Kraft tritt und der Verkäufer den Artikel erst so spät absendet, daß die Frist abgelaufen ist, dann wäre das wohl ziemlich blöd. Das jedenfalls war so mein Ursprungsgedanke
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| | # 6 |
| Spielhallen-Queen Threadstarter Registriert seit: 31.07.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 821
| Mal eine Frage an Immorb, oder jeden der sich sonst damit gut auskennt *g* Nun ist der Fall das erste Mal eingetreten, daß ich gerne vom Widerurrufsrecht gebrauch machen und den Artikel zurückschicken möchte. Es handelt sich um ein paar Stiefel die mir leider vorne zu eng sind und am Schaft zu weit. Ich muß für das Rückporto aufkommen, da der Wert keine 40€ übersteigt. Soweit so gut ... Laut VK muß ich nicht einmal Angaben machen warum ich zurückschicke - soweit auch gut. Meine Frage ist nun folgende: Bekommt man rein den Auktionspreis zurück erstattet oder auch die Versandkosten ? Es geht hier - wie gesagt - nur um das erstgezahlte Porto um mir die Stiefel zu schicken - nicht um das Rückporto. Nur wenn ich rein den Auktionspreis erstattet bekomme - ohne Versandkosten - dann lohnt es sich eigentlich nicht die zurückzuschicken da ich dann mehr Verlust habe an den Versandkosten als die Stiefel eigentlich gekostet haben .... Ich hoffe mir kann da jemnad einen Tipp geben ? Gibt es da eine gesetzliche Regelung ? Hat sich erledigt. Habe im Inet gerade folgendes dazu gefunden: Der Verkäufer erhält vom Käufer die Ware zurück und muss dann den erhaltenen Kaufpreis zurückzahlen. Die Hinsendekosten erhält er jedoch nicht zurück. Diese Kosten sind verbraucht und können faktisch nicht zurückgegeben werden. Also hat sich das für mich erledigt. Das wären ja dann 11,00€ Versandkosten und der Kaufpreis der Stiefel betrug gerade mal 12,49€. Ich denke das lohnt sich dann leider nicht
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