Schrott gekauft, was nun?


Alt 28.11.2008, 11:10   # 1
Coolness
 
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Hallo,

habe mir im Oktober einen gebrauchten Verstärker bei Ebay ersteigert.

Im Angebot des Verkäufers(Privatverkäufer) stand, daß er voll funktionstüchtig sei. Er gab an, daß der Verstärker aus seinem Wohnzimmer stamme und einwandfrei funktioniere.

Die Beschreibung zum Gerät war detailliert. Der Verkäufer hat 100% positive Bewertungen bei Ebay.

Als der Verstärker da war, schien auch alles o. k. So gab ich dem Verkäufer(leider zu früh) eine postive Bewertung(ich Trottel!)

Aber nach kurzer Zeit merkten wir sehr schnell, daß einige Dinge am Gerät defekt waren. Der Power-Schalter brach ab, z.B.
Wir konnten das Teil nicht mehr einschalten.

In der Reparaturwerkstatt sagte man uns nun, daß nicht nur der Schalter kaputt ist(was das geringste Problem darstellt) sondern auch ein Relais und der Balanceregler hinüber sind. Eine Reparatur wäre viel zu teuer.

Den Verkäufer habe ich kontaktiert(hat noch nicht geantwortet).

Meine Fragen nun: habe ich Möglichkeiten mein Geld zurück zu bekommen?
Gibt es eine Gewährleistungspflicht auch für Privatverkäufer?

Würde mich über jede Antwort freuen.

Liebe Grüße
Kerstin
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Alt 28.11.2008, 13:41   # 2
schnurri_
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versuch über den käuferschutz von ebay hilfe zu bekommen - allerdings ist das in deinem fall etwas pikant, da du ja bereits eine positive bewertung abgegeben hast und - im falle das der verkäufer dies in seiner auktion angegeben hat - dessen erklärung zwecks garantie und rückgabe zugestimmt hast.

aber dennoch würd ich es über den käuferschutz versuchen, bzw dem verkäufer eine email mit eventuell teilrückzahlung des von dir geleisteten betrages anbieten
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Alt 28.11.2008, 14:32   # 3
Coolness
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Hallo Schnurri,

danke für deine Antwort!
Hab ich schon gemacht.
Bin schon gespannt, wie es weiter geht.

Gruß
Kerstin
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Alt 29.11.2008, 01:11   # 4
Schneckenfuss
Spielhallen-Queen
 
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Da bin ich auch mal gespannt ... Ich kann mir aber leider nicht vorstellen, daß da noch etwas zu machen ist. Zumal die Transaktion ja quasi mit Abgabe der pos. Bewertung zu Ende ist.

Auf jeden Fall bin ich auf den Ausgang sehr gespannt - ich drücke mal die Daumen !!!
__________________
nervlich
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Alt 29.11.2008, 13:14   # 5
Coolness
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Hallo,

ja, bei Ebay wird sich da nicht mehr viel machen lassen, kann ich mir vorstellen.

Allerdings dürfte der Verkäufer, der sich bisher nicht gemeldet hat, Angst vor dem Finanzamt haben.
Er hat sich als privater Verkäufer angemeldet(über 600 Bewertungen), verkauft aber auffallend viel gebrauchte Elektronik. Alles stand angeblich in seinem Wohnzimmer.

Na, mal abwarten, wie es weiter geht.

Gruß
Kerstin
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Alt 29.11.2008, 15:33   # 6
Schneckenfuss
Spielhallen-Queen
 
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Hallo Kerstin,

also ich bin jetzt seit 7 Jahren bei Ebay und habe auch inzwischen 1171 Bewertungen. Ich verkaufe auch nur privat - kaufe aber auch extrem viel bei Ebay (verkaufe nur, wenn die Artikel nicht passen !). Also ich hoffe ja, daß wenn das Finanzamt mal gucken geht, die auch wirklich darauf achten WAS man verkauft und vor allem in welcher Stückzahl. Es gibt ja sehr viele Privatverkäufer die einen Artikel sogar mehrmals anbieten. Da ist wohl jedem klar, daß das nicht Privat sein kann ...

Ok - davon mal abgesehen würde ich noch nicht locker lassen. Mir wurden auch schon defekte Sachen verkauft aber irgendwie habe ich es fast immer geschafft, daß mir das Geld zurück erstattet wurde.

Ich bin halt sehr nervig wenn ich sauer bin und zu 90% hatte ich damit immer Erfolg. Ich weise dann darauf hin, daß der Verkäufer gegen die Ebayrichtlinien verstoßen hat und ich ihn, sofern ich das Geld nicht zurückbekomme, als unzuverlässigen Verkäufer bei Ebay melden werde - was sogar zum Ausschluß von Ebay führen kann. Und ich weise darauf hin, dass ich ihn wegen Betruges anzeigen werde, wenn ich das Geld nicht zurück erhalte. Eben aufgrund der Tatsache, daß er Mängel arglistig verschwiegen hat, oder sogar völlig falsche Angaben zu dem Artikel gemacht hat.

Wie es Rechtlich aussieht kannst Du ja mal auf dieser Seite (Ebay) nachlesen. Oder Du fragst mal einen Anwalt, sofern Du dazu die Möglichkeit hast.

Das ist zwar alles keine Garantie das die Sache noch gut ausgehen wird, aber vielleicht hast Du ja Glück. Ich würde immer nerven, nerven, nerven. Solange bis der Verkäufer völlig genervt ist und das Geld freiwillig zurückerstattet *g* Wie gesagt, bei mir hat das in den meisten Fällen funktioniert !

Ich wünsch Dir weiterhin viel Glück! Solche Sachen sind echt ärgerlich und dadurch vergeht einem irgendwann die Lust auf Ebay !




P.S.: Schau doch mal bei Google ob Du vielleicht etwas für Dich findest, was Du auch für bzw. gegen ihn verwenden kannst ....Ich bin jetzt nur die Links überflogen aber ich denke da könntest Du noch einiges zum nachlesen finden - einfach auf "google" klicken *g*
__________________
nervlich
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Alt 30.11.2008, 15:36   # 7
Coolness
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Hallo,

danke für dein Posting.

Ja, ich werde dran bleiben. Habe mich bereits bei Ebay beschwert.

Außerdem frage ich einen Anwalt. Das ist mir das Geld wert. Da lasse ich den Verkäufer nicht so einfach raus, schon aus Prinzip nicht.

Der hat sich übrigens immer noch nicht gemeldet.

Natürlich kann es sein, daß all diese Dinge, die er in den letzten Monaten über Ebay verkauft hat, sein Privateigentum waren.
Aber es ist schon verwunderlich, daß es sich um sehr viele Teile aus der Elektronikbranche handelt. Er schreibt immer den gleichen Text dazu.
All diese Stereoanlagen, Verstärker, Satanlagen usw. haben gerade noch bei ihm im Wohnzimmer gestanden und sind vollkommen in Ordnung. Er ist erst kurze Zeit bei Ebay.

Im Prinzip ist mir das aber egal.
Ich möchte ihm nur den Verstärker zurückschicken und das Geld wieder haben.

Natürlich würde ich mich am Liebsten gütlich mit ihm einigen. Aber wenn es nicht anders geht, dann ist das halt so.

Lieber Gruß und Danke
Kerstin
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Alt 01.12.2008, 14:37   # 8
Coolness
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Hallo allerseits,

der Verkäufer hat nun geantwortet(von Ebay aufgefordert).

Er meint, der Schaden sei dann wohl beim Transport entstanden (was aber definitiv nicht sein kann, wie die Leute in der Werkstatt sagten). Wir sollten uns dann an die DHL halten.

Ebay hat den Vorfall an ihre Rechtsabteilung zur Überprüfung gegeben. Ich dagegen drohe nicht nur mit einem Anwalt-ich habe auch inzwischen einen.

Gruß
Kerstin
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Alt 03.12.2008, 11:21   # 9
Coolness
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Hallo allerseits,

also: inzwischen habe ich mir juristischen Rat geholt(meine Tochter ist Jura-Studentin und hat einfach erst einmal ihren Dozenten gefragt).

So einfach, wie der Verkäufer sich die Sache vorstellt, ist es nicht. Er kann nicht die Verantwortung auf die DHL abschieben, wie er es ja inzwischen macht, und das war´s für ihn.

Zuerst einmal kann der Verstärker nicht beim Transport kaputtgegangen sein, was er behauptet. Die Werkstatt sieht das anders.
Außerdem hat er in seiner Artikelbeschreibung angegeben, daß es sich um TOPP-Ware handelt. Dann muß er die auch liefern.
Desweiteren hat er von sich aus den Versand und die Versendungsart angegeben.-Er hätte somit dann eine Bring-Schuld und muß auch für den ordunungsgemäßen Transport sorgen, durch die angegebene Firma.

Zudem hat es wohl ein Gerichtsurteil gegeben, daß besagt daß Privatverkäufer, die viele Artikel von der gleichen Art(Kinderkleidung war´s wohl in dem Fall) über Ebay versteigern, gleichzusetzen sind mit gewerblichen Verkäufern, in jeder Hinsicht.

Halte euch auf dem Laufenden.

Kerstin
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Alt 03.12.2008, 11:57   # 10
schnurri_
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spannend spannend *popcorn hol und mitfieber -

daumen drück !!!
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Alt 03.12.2008, 16:15   # 11
Coolness
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Hi,

Popcorn? Gute Idee! Ich nehm auch was!

Gruß
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