Brief von Ebay-Händler bzw. dessen Anwalt


Alt 29.10.2008, 17:42   # 1
Geschädigter#XX
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 12
Hallo,

stellen wir uns folgende situation vor:
herr X hat ein kleines Problem.
Er weiß auch nicht ob er hier im richtigen Forum ist damit.
er hat über seinen Ebayaccount in den letzten 2 Monaten 10 iPhones verkauft (vom 2.9 bis zum 17.10)
Davon musste er 3 Stück 2mal verkaufen weil der Käufer sich nicht gemeldet hat und den Artikel nicht bezahlte.
also hat er 7 Stück richtig verkauft. diese 7 stück gehn aber nicht nur auf seine rechnung, da er für 2 freunde ebenfalls 1 bzw. 2 geräte verkauft hat. sie haben die geräte von einen aufenthalt in tschechien mit nach deutschland genommen und über seinen account verkauft, da dieser die besten bewertungen hat.

nun hat er sein altes iphone (gebraucht, die anderen sind alles 3g geräte) und ein 3g gerät aus der schweiz aktuell bei ebay zum versteigern drinnen.
heute hat er einen brief von einen anwalt bekommen welcher einen ebay-händler vertritt und eine forderung von 603€ an ihn stellt und die aufforderung beide iphones sofort von ebay zu entfehrnen, da herr x privatverkäufer ist und schon zuviel verkauft habe. die forderung deswegen, weil es wettbewerbswidrig sei. außerdem steht in den schreiben, dass er alles bis heute abend (also selber tag) geklärt haben will. also er will quasi schon eine bestätigung dass die 603€ gezahlt wurden bzw gezahlt werden.

wie soll sich herr x nun verhalten?

vielen dank für antworten
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Alt 29.10.2008, 21:42   # 2
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Geschädigter#XX
wie soll sich herr x nun verhalten?
Einen Rechtsanwalt aufsuchen der sich mit Internethandel im Allgemeinen,E-Bay im besonderen und "Abmahnungen" auskennt.

m.f.G.
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Alt 29.10.2008, 22:18   # 3
Geschädigter#XX
Threadstarter
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 12
kann mir da vll jemand jemanden empfehlen der sich, vorallen mit ebay abmahnungen, auskennt.
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Alt 03.11.2008, 22:53   # 4
takeiteasyxxl
Gastposter
 
@ Geschädigter#XX


immorb hat recht ! dir wird unterstellt, daß du gewerblich tätig bist. aber ich schätze auch, viel wird dir ein RA wahrscheinlich nicht nützen, denn hat sowas ersteinmal stattgefunden, wird's schwierig da wieder rauszukommen ! vll. läuft's dann aber u.u. auf einen vergleich hinaus...

s.hier :

http://www.freenet.de/freenet/finanz...ahnung/02.html

http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...=5789&ccheck=1
-> speziell die antwort vom rechtsanwalt

http://web2.justiz.hessen.de/migrati...8?Opendocument

grüße !
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Alt 12.02.2012, 05:49 # --
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