club-clever


Alt 24.09.2008, 14:12   # 1
helga37
 
Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 5
hat jemand Erfahrung mit club-clever? Habe mich leider angemeldet, jetzt habe ich mich per Mail abgemeldet, da ich nicht noch einmal 175,-€ zahlen möchte, ich habe weder per mail eine Antwort erhalten, noch geht jemand an das Telefon.
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Alt 24.09.2008, 17:12   # 2
immorb
Gastposter
 
Was ist Club-Clever?
Warum machst du keine genaueren Angaben,denke aber an die Regeln in Bezug auf persönliche Daten.

club-clever.** (ein Gewinnspiel-Club)
Zitat:
Zitat von helga37
jetzt habe ich mich per Mail abgemeldet
Abgemeldet?
Ich kündige Verträge immer,innerhalb der Kündigungsfrist.
Und das "schriftlich,per Einschreiben,mit Empfangsbestätigung".
Viele Firmen schreiben sogar schriftform vor.

m.f.G.
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Alt 17.10.2008, 02:59   # 3
takeiteasyxxl
Gastposter
 
...verwechselst du vll. den club-clever mit dem toggo clever-club ?
...hast du dich per internet angemeldet ?

sei's drum...

Zitat:
immorb : Und das "schriftlich,per Einschreiben,mit Empfangsbestätigung".
Viele Firmen schreiben sogar schriftform vor.
zur kündigung nur soviel, s.h. :

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung

"Zitat :Empfangsbedürftigkeit (von Kündigungen) :

Die Kündigung ist weiterhin empfangsbedürftig, sie muss dem Vertragspartner zugehen. Das bedeutet, dass der Kündigungsempfänger von der Kündigung Kenntnis erlangen muss. Der Zugang einer schriftlichen Erklärung erfolgt dadurch, dass die Erklärung „in den Machtbereich des Empfängers“ gelangt. Wird beispielsweise eine per Einschreiben/Rückschein versandte schriftliche Kündigung nicht vom Adressaten bei der Post abgeholt und wird sie nach Ende der Wartezeit an den Absender zurückgesandt, so ist sie dem Vertragspartner nicht zugegangen und wird daher nicht wirksam. Sie ist nicht in seinen „Machtbereich“ gelangt, er hatte keinen unmittelbaren Zugriff auf die Kündigung. Dass der Kündigungsempfänger von der Kündigung Kenntnis erlangen konnte, wenn er sie abgeholt hätte, ist unerheblich.

Umgekehrt reicht es beispielsweise aus, dass die Kündigung zugeht, indem sie in den Briefkasten eingeworfen wird. Dies gilt selbst dann, wenn der Kündigende weiß, dass der Kündigungsempfänger sich in Urlaub befindet. Mit Einwurf in den Briefkasten gelangt sie in den Machtbereich des Kündigungsempfängers und ist damit zugegangen."

grüße !
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