| | # 2 |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
| Geh mal auf den Link und arbeite sorgfältig alles durch, besonders den Teil über die modifizierte Unterlassungserklärung: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/ Meiner Meinung nach, ist es ein 100-Fall, wenn du deinen Ebay-Handel nicht gewerblich betreibst, daher würde ich trotzdem emfehlen, zu einen Anwalt zu gehen. Wenn du kein Geld hast, kannst du auch Rechtsberatungshilfe beantragen, dann wird der Anwalt kostenlos für dich. |
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| | # 3 | |||
| Gastposter | Zitat:
Was für eine Preissteigerung, es gibt/gab Fälle da wurden nur 150,- gefordert.In dem Link:>> Zitat:
Dort wo du dein zweites Posting eingestellt hast. >> ra-dr-alexander-wachs Zitat:
>> Beratungs-,Prozesskostenhilfe m.f.G. | |||
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| | # 5 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Es handelt sich hierbei um ein "freundliches" Angebot zur außergerichtlichen Einigung. Im Abmahnthread hatte 00Speedy mit dem Gangsta-Rapper neben weiteren Beispielen schon vergleichbaren ebay-Ärger. | |
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| | # 7 | ||
| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Zitat:
diesen Beitrag möchte ich nicht unkommentiert lassen:- in jedem Fall solltest Du den anwaltlichen Rat eines Urheberrechtsexperten einholen; denn im Fall vom Rapper ist die Verwendung des Logos (auch als Tattoo an seinem Hals ... ) im Gegenstandswert durchaus schwierig zu beurteilen.[nach eigenen Angaben sind alle seine Produkte und Merchandising-Zeugs mit diesem Abbild versehen und damit hat man schnell schlechte Karten] Ggf. ist die Marke B. auch noch eingetragen und somit die Verwendung im Zusammenhang mit bestimmten Artikelgruppen (Musik, Bekleidung etc.) ein Markenrechtsverstoß. In diesem Fall ist sogar eine Unterscheidung nach privat / gewerblich unerheblich, da Du unter Nutzung der Marke versucht hast bei eBay etwas zu verkaufen ( Was die weiterhin von der Kanzlei geforderten Auskünfte angeht (Erlöse usw.) - auch da sollte Dir ein versierter Anwalt weiterhelfen können.
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Zitat:
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Was für eine Preissteigerung, es gibt/gab Fälle da wurden nur 150,- gefordert.
diesen Beitrag möchte ich nicht unkommentiert lassen:
) im Gegenstandswert durchaus schwierig zu beurteilen.
- im Informations-Portal
gibt es Antworten!
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