Unterlassungserklärung von Bush...Anwälten....


Alt 19.09.2008, 15:26   # 1
flash1
 
Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 4
Hallo,
hatte vor einigen Tagen in ebay etwas eingestellt und im Foto das Logo von einem deutschen Rapper eingebunden.

In der Beschreibung hatte ich dann auch noch seinen namen erwähnt.

Soweit sogut, nach glaub ich 3 Tagen bekam ich ne mail von ebay, dass Sie meine Auktion gelöscht haben, wegen Urheberrechtsverletzung und Logo Verletzung (oder wie man das nennt). Ok hab ich gedacht das wars, dann verkauf ich es eben nicht.

Jetzt habe ich gestern ein Schreiben der Kanzlei Bindhardt,Fiedler, Prixen und Zerbe bekommen die den Rapper vertreten.

Darin haben Sie mich aufgefordert, es zukünftig zu unterlassen Artikel mit dem Namen und dem Logo des Künstlers beim Auktionshaus Ebay zu verkaufen.
Das soll ich dann noch mit einer vertragsstrafenbewehrten? Unterlassungserklärung bestätigen. Sie haben mir auch gleich einen Formulierungsvorschlag mitgeschickt.

Dazu fordern Sie mich auch noch auf, wieviel der angebotenen Artikel verkauft wurden ( es war nur 1) und zu welchen Erlös (keinen, da ebay das Angebot ja gelöscht hat).

Auch haben Sie mich aufgefordert, dass nach der rechtsprechung des Bundesgerichthofes ich dazu verpflichtet bin, die Rechtsanwaltkosten für die Abmahnung zu erstatten. Die belaufen sich auf knapp 1200euro. Der Gegenstandswert beläuft sich auf 40.000,00 Euro (was immer das auch ist, ist das nicht ein wenig zu hoch?)

Aber ganz unten steht dann noch: Unser Mandant hat uns jedoch gebeten, ein angebot dahingehend zu unterbreiten bla bla bla... wenn ich die Unterlassungserklärung fristgerecht abgebe muss ich nur einen Pauschalbetrag von 250 Euro bezahlen.

In der Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung steht:

1) es bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00 u für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter dem Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zukünftig zu unterlassen.
2)Der Verletzer erkennt dem Grunde nach die Auskunfts- und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung gemäß der erteilten Abmahnung an.
3)Der Verletzte verpflichtet sich, die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes aus einem Gegenstandswert von € 40.000,00 in Höhe einer 1,3 Gebühr gemäß Nr.2300VVRVG zuzüglich Auslagen zu erstatten.
4)Die Ansprüche aus Ziffer 2 und 3 sind abgegolten und erledigt, wenn der Verletzer bis spätestens zum 27.9 einen Abgeltungsbetrag von netto 250 Euro auf das Konto gezahlt hat.

Was soll man da machen? Bezahlen? Zum Rechtsanwalt reicht es mir nicht (habe echt kein geld) kann man wenn man bei denen Zahlt auch ratenzahlung machen?

Gruß
flash
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Alt 21.09.2008, 10:53   # 2
Lotec
 
Benutzerbild von Lotec
 
Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
Geh mal auf den Link und arbeite sorgfältig alles durch, besonders den Teil über die modifizierte Unterlassungserklärung:

http://www.abmahnwahn-dreipage.de/

Meiner Meinung nach, ist es ein 100€-Fall, wenn du deinen Ebay-Handel nicht gewerblich betreibst, daher würde ich trotzdem emfehlen, zu einen Anwalt zu gehen. Wenn du kein Geld hast, kannst du auch Rechtsberatungshilfe beantragen, dann wird der Anwalt kostenlos für dich.
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Alt 21.09.2008, 13:07   # 3
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von flash1
4)Die Ansprüche aus Ziffer 2 und 3 sind abgegolten und erledigt, wenn der Verletzer bis spätestens zum 27.9 einen Abgeltungsbetrag von netto 250 Euro auf das Konto gezahlt hat.
Was für eine Preissteigerung, es gibt/gab Fälle da wurden nur €150,- gefordert.

In dem Link:>>
Zitat:
Zitat von Lotec Beitrag anzeigen
Geh mal auf den Link und arbeite sorgfältig alles durch, besonders den Teil über die modifizierte Unterlassungserklärung:

http://www.abmahnwahn-dreipage.de/
[...]
Findest du einen Link zu RA Alexander Wachs.Den findest du,da es bei dir um eine Urheberrechtsverletzung geht,auch hier im Forum.
Dort wo du dein zweites Posting eingestellt hast.
>> ra-dr-alexander-wachs
Zitat:
Zitat von flash1
Zum Rechtsanwalt reicht es mir nicht (habe echt kein geld)
Fachlicher Rat ist dringend notwendig.
>> Beratungs-,Prozesskostenhilfe


m.f.G.
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Alt 21.09.2008, 19:46   # 4
flash1
Threadstarter
 
Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 4
ich verstehe nicht, warum es nicht erst einmal ne abmahnung gibt und dass die gleich einem ne strafe aufbrummen:n00b:
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Alt 21.09.2008, 20:35   # 5
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
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Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von flash1 Beitrag anzeigen
ich verstehe nicht, warum es nicht erst einmal ne abmahnung gibt und dass die gleich einem ne strafe aufbrummen:n00b:
Genau das, was Du erhalten hast, ist eine ABMAHNUNG.

Es handelt sich hierbei um ein "freundliches" Angebot zur außergerichtlichen Einigung.

Im Abmahnthread hatte 00Speedy mit dem Gangsta-Rapper neben weiteren Beispielen schon vergleichbaren ebay-Ärger.
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Alt 01.10.2008, 13:56   # 6
Bauarbeiter
 
Benutzerbild von Bauarbeiter
 
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Beiträge: 23
Ich glaube, in dem Fall würde ich fast dazu raten, zu bezahlen. Es ist relativ eindeutig, dass die Sache von Deiner Seite aus vergeigt wurde.
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Alt 01.10.2008, 16:37   # 7
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
 
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Zitat:
Zitat von Bauarbeiter Beitrag anzeigen
Ich glaube, in dem Fall würde ich fast dazu raten, zu bezahlen. Es ist relativ eindeutig, dass die Sache von Deiner Seite aus vergeigt wurde.
diesen Beitrag möchte ich nicht unkommentiert lassen:

- in jedem Fall solltest Du den anwaltlichen Rat eines Urheberrechtsexperten einholen; denn im Fall vom Rapper ist die Verwendung des Logos (auch als Tattoo an seinem Hals ... ) im Gegenstandswert durchaus schwierig zu beurteilen.
[nach eigenen Angaben sind alle seine Produkte und Merchandising-Zeugs mit diesem Abbild versehen und damit hat man schnell schlechte Karten]
Ggf. ist die Marke B. auch noch eingetragen und somit die Verwendung im Zusammenhang mit bestimmten Artikelgruppen (Musik, Bekleidung etc.) ein Markenrechtsverstoß.
In diesem Fall ist sogar eine Unterscheidung nach privat / gewerblich unerheblich, da Du unter Nutzung der Marke versucht hast bei eBay etwas zu verkaufen ( oder hast Du vorher eine Lizenz bei Herrn Rapper erworben )

Was die weiterhin von der Kanzlei geforderten Auskünfte angeht (Erlöse usw.) - auch da sollte Dir ein versierter Anwalt weiterhelfen können.
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Alt 12.02.2012, 10:58 # --
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