Gewerblich oder Privat ?


Alt 17.09.2008, 02:50   # 1
takeiteasyxxl
Gastposter
 
…vll. fragt sich der eine oder andere das…

hierzu mal kurz etwas, was sich zugetragen hat :

ein verkäufer hat bei ebay über eine längere zeit artikel eingestellt und war als privat registriert.
er bekam im laufe der zeit über 200 bewertungspunkte.
dann kam ein schreiben von einer rechtsanwaltskanzlei mit einer abmahnung bzgl. gewerblicher tätigkeit.

diese abmahnung hatte ein anderer ebay-verkäufer veranlasst, der auch artikel dieser marke eingestellt hatte. vll. verständlich, da dieser es ja gewerblich tat & private konkurrenz ausschließen wollte (abgesehen von den steuern, die ihn noch betreffen). komisch nur : der veranlasser war in süddeutschland ansässig, die kanzlei in norddeutschland…

nun fragt man sich vll. : reichen 200 bewertungspunkte schon für eine gewerbliche tätigkeit ?

hierzu gibt es natürlich auch schon etwas :

http://www.heise.de/newsticker/eBay-...meldung/77927/

http://medien-internet-und-recht.de/...mir_dok_id=420

..oder auch anderes…

allerdings hatte der abgemahnte verkäufer auch noch eine „mich seite“ bei ebay eingestellt und sich & sein wiederkehrendes sortiment beschrieben. ist natürlich nicht sonderlich clever…
denn aufgrund dieser mich seite hatte er schon verloren…

…und es kostete nicht wenig…

also aufpassen !
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Alt 17.09.2008, 11:34   # 2
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von takeiteasyxxl
[..]er bekam im laufe der zeit über 200 bewertungspunkte.[...]
Bei manchen Urteilen ist es unerheblich betreffend der Anzahl der Artikel.
Beispiel:
Zitat:
[..]
Der Sachvortrag des Beklagten, er habe nicht 10, sondern nur vier verschiedene Artikel verkauft, nötigt nicht zu einer Beweisaufnahme, weil er unerheblich ist.[..]
Quelle: medien-internet-und-recht
Wer "Neuware" zum Verkauf anbietet bewegt sich als "Privatverkäufer" auf sehr dünnem Eis.
Ein kleines Beispiel.
Man verkauft eine Neuware die eine Batterie beinhaltet.
Was muss man beachten??
Die Batterieverordnung !!!
Zitat:
Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren
§ 5 Pflichten der Vertreiber
(1) 1Wer als Vertreiber Batterien an Endverbraucher abgibt, ist verpflichtet, vom Endverbraucher Batterien in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. 2Im Versandhandel ist die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher zu gewährleisten.[...]
Und dieses muss Verkäufer dem Endverbraucher deutlich mitteilen.

Zitat:
Zitat von takeiteasyxxl
http://medien-internet-und-recht.de/...mir_dok_id=420
Guckste hier >> © ct-magazin

m.f.G.
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Alt 19.09.2008, 12:38   # 3
BlaueLili
 
Benutzerbild von BlaueLili
 
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 49
Das ist ein ganz heisses Eisen. Es gibt Urteile in alle Richtungen.

Vielfach sind es weniger die Abmahner, die kommen, als vielmehr (und viel schwieriger zu befrieden) das Finanzamt...
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