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| Gastposter |
vll. fragt sich der eine oder andere das
hierzu mal kurz etwas, was sich zugetragen hat : ein verkäufer hat bei ebay über eine längere zeit artikel eingestellt und war als privat registriert. er bekam im laufe der zeit über 200 bewertungspunkte. dann kam ein schreiben von einer rechtsanwaltskanzlei mit einer abmahnung bzgl. gewerblicher tätigkeit. diese abmahnung hatte ein anderer ebay-verkäufer veranlasst, der auch artikel dieser marke eingestellt hatte. vll. verständlich, da dieser es ja gewerblich tat & private konkurrenz ausschließen wollte (abgesehen von den steuern, die ihn noch betreffen). komisch nur : der veranlasser war in süddeutschland ansässig, die kanzlei in norddeutschland nun fragt man sich vll. : reichen 200 bewertungspunkte schon für eine gewerbliche tätigkeit ? hierzu gibt es natürlich auch schon etwas : http://www.heise.de/newsticker/eBay-...meldung/77927/ http://medien-internet-und-recht.de/...mir_dok_id=420 ..oder auch anderes allerdings hatte der abgemahnte verkäufer auch noch eine mich seite bei ebay eingestellt und sich & sein wiederkehrendes sortiment beschrieben. ist natürlich nicht sonderlich clever denn aufgrund dieser mich seite hatte er schon verloren und es kostete nicht wenig also aufpassen ! Werbung |
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| | # 2 | ||||
| Gastposter | Zitat:
Beispiel: Zitat:
Ein kleines Beispiel. Man verkauft eine Neuware die eine Batterie beinhaltet. ![]() Was muss man beachten?? Die Batterieverordnung !!! Zitat:
Zitat:
m.f.G. | ||||
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