| | # 4 |
| Registriert seit: 03.06.2008
Beiträge: 87
| Du hast aber schon auch die Ausweisrückseite mitgesendet, die ja schon 2x angefragt wurde? Sende doch auch den Ausweis deines Vaters mit! Anscheinend wird eBay nun doch endlich tätig um mißbrauch vorzubeugen. Wobei das für dich natürlich extrem nervig ist Sepp |
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| | # 5 |
| Hat immer ein offenes Ohr Registriert seit: 07.01.2008 Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent! ;)
Beiträge: 4.970
| eine versicherung/ vollmacht deines vaters für dich, in der er dich ermächtigt, sein eigentum zu veräußern, mit kopie des personalausweises deines vaters. alles zusammen mit kopien aller angeforderten unterlagen, per post ( einschreiben als nachweis, dass es auch angekommen ist?) und eine genaue erklärung, wie das alles zustande gekommen ist. mehr kann man meines erachtens wirklich nicht machen!
__________________ 9 von 10 stimmen in meinem kopf sagen, ich bin irre, eine summt!![]() das ist perdita! proggi: verkleinern von bildern |
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| | # 6 |
| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| der Verkauf von Unterhaltungselektronik, Computern (insb. Notebooks) und Mobiltelefonen wird bei eBay seit einiger Zeit besonders beobachtet.(Hier arbeitet eBay auch mit den Steuerbehörden zusammen, da solche Auktionen häufig als Ausstiegspunkt von "Umsatzsteuerkarrussels" genutzt werden. :ideen: Die rechtliche Frage zu den AGB von eBay: - gegen die hausgemachten Bedingungen kannst Du nicht viel unternehmen - außer nicht mehr eBay zu nutzen. ![]() Schicke die geforderten Unterlagen (Ausweiskopie [Vorder- und Rückseite] von Dir und deinem Vater; Rechnung / Lieferschein des Mobilfunkunternehmens; ggf. Kopie des IMEI-Aufklebers am Karton des Telefons und eine Darstellung des Sachverhalts) per Einschreiben an eBay - und setze ihnen eine ausreichende Frist (1 Woche nach Erhalt der Unterlagen) für die Reaktivierung des Kontos. Mehr kannst Du vorerst nicht machen - oder gleich einen Anwalt nehmen (der 1. kostet und 2. ggf. noch Fehler im Schriftwechsel bei Dir findet :bedrueck |
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| | # 7 | |
| Ehemaliger Mod Registriert seit: 19.12.2004 Ort: Spreeathen
Beiträge: 2.933
| Zitat:
Krass finde ich aber die von mir durch Fettschrift hervorgehobenen Teile. Da ist wohl jemand der deutschen Sprache nicht mächtig. Komisch ist auch, dass keine Umlaute genutzt werden. Haben die jetzt schon ihren Support an Subunternehmer im Ausland verkauft? Coop | |
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| | # 8 | |
| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Zitat:
Die Verwendung der Umlaute bzw. deren Nichtverwendung ist im Schriftverkehr via eMail bei eBay durchaus üblich.Häufig - besonders beim Nutzen von Tools zum Abrufen der eMails - werden die Umlaute durch Steuerzeichen ersetzt, so dass eine vernünftige Kommunikation auch daran scheitern kann. :ideen: Im Service-Bereich bei eBay sind auch ausländische Mitbürger beschaftigt, die zwar in Deutschland wohnen, aber noch erhebliche Sprachprobleme haben. (Du müsstest mal die Kommunikation mit mienem Provider sehen - - gutes Geschäftsdeutsch ist das auch nicht ) | |
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| | # 9 |
| Threadstarter Registriert seit: 29.11.2002
Beiträge: 182
| Vielen Dank für Eure Antworten. Im Grunde finde ich die Vorgehensweise von Ebay vollkommen verständlich. Was mich stört, ist die absolut stümperhafte Ausführung derselben. Ich habe mehrfach die Rückseite meines Personalausweises hochgeladen. Da scheint die Kommunikation innnerhalb des Systems nicht zu stimmen, ich bekomme auch (fast) jedesmal Antwort eines anderen Mitarbeiters. Die Idee, eine Vollmacht auf mich ausstellen zu lassen, ist mir als letzte Möglichkeit auch gekommen. Nur weiss ich nicht, ob Ebay das anerkennt, denn gefordert haben Sie es nicht. Dabei habe ich mehrfach nachgefragt, was Ebay noch alles benötigt, um mich wieder in den exklusiven Kreis des Premium-Online-Handels aufzunehmen... Werde nun heute die Vollmacht fertig machen, unterschreiben lassen und hinschicken. Greetz, Hell |
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| | # 10 |
| Threadstarter Registriert seit: 29.11.2002
Beiträge: 182
| Neuester Witz: Ich hatte gestern per Mail nachgefragt, welche Unterlagen noch benötigt werden respektive ob eine auf mich ausgestellte, zum Verkauf im Namen meines Vaters berechtigende Vollmacht in Kombination mit der Kopie seines Personalausweises einer Lösung des Problems zuträglich sei. Die Antwort Ebays: "vielen Dank fuer Ihre Nachricht. Sie haben sich noch einmal zur Aufhebung Ihres Kontos geaeussert. Ihre Argumente haben wir zur Kenntnis genommen. Jedoch koennen wir leider keine neuen Sachverhalte feststellen. Daher werden wir unsere Entscheidung, die zur Aufhebung Ihres Mitgliedskonto fuehrte, nicht widerrufen. Wir haben in dieser Angelegenheit sorgfaeltig recherchiert und koennen auch nach mehrfacher Pruefung unsere Entscheidung nicht revidieren. Wir bitten um Ihr Verstaendnis." Ohne Worte... |
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| | # 12 | |
| Gastposter | also, obwohl jetzt mittlerweile schon einen monat her & ich nicht weiß, ob es noch aktuell ist : aber ich ich verstehe dein anliegen nicht ganz.... Zitat:
wann hat sich ebay gemeldelt ? auf diese formulierung hin, oder erst nach ende der auktion ? oder hat der käufer theater gemacht ? kann mittlerweile natürlich auch sein, daß sich die ganze geschichte schon erledigt hat...? | |
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| | # 13 |
| Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 2
| Hallo Auch mein Mitgliedskonto wurde gesperrt. Ebay verlangt von mir eine Kopie meines PA's. Das ist kein Problem. Außerdem wollen die einen Eigentumsnachweis. Die Auktion wurde kurz nach Beginn gelöscht. Die Frage lautet nun,wie soll man solch einen Nachweis erbringen,wenn man keine Rechnung oder Lieferschein hat? Bei dem Artikel handelte es sich um ein gebrauchtes Handy,welches wohl so zwischen 80 bis 100 gebracht hätte. Ebay schreibt, ich hätte "einen hochwertigen Artikel" angeboten und soll nun nachweisen,dass er mir gehört. So ein Humbug. Fragt sich doch,was die unter hochwertig verstehen. Ich glaub eher,dass die das wollen,weil ich erst eine Bewertung habe und sozusagen ein Neuling bin. Ich hab extra das Postidentverfahren abgeschlossen,aber das interessiert da keinen. Der Kundenservice ist auch katastrophal. Man bekommt auf seine Nachfragen,wie man denn diesen Nachweis erbringen soll, stets die gleichen sinnfreien Blocksätze zurück. ![]() Schade ebay. Dann eben nicht. Grüße ibäier |
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| | # 14 |
| Spielhallen-Queen Registriert seit: 31.07.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 821
| @ HellDiver Also ich will nicht unhöflich klingen aber es ist ganz klar verboten Ware anzubieten, in deren Besitz man gar nicht ist. Da das Handy bereits angeboten wurde BEVOR es in Deinem Besitz war, wäre das sicher schon mal der erste Grund .... Ich selbst bin auch mal an so einen Verkäufer geraten. Letztendlich mußte ich dann exakt 4 Wochen auf den Artikel warten (nach Zahlungseingang), weil der VK eben die Ware nicht rechtzeitig erhalten hat und mir den Artikel somit eben auch nicht vor 4 Wochen zukommen lassen konnte. Also ich nenne so etwas schlichtweg Betrug wenn Ware angeboten wird, in deren Besitz man (noch) gar nicht ist ... Und nur weil ein Liefertermin ansteht heißt das eben nicht, daß das Handy Dich auch wirklich erreicht hätte. Man kann manchmal gar nicht so doof denken wie Pferde kotzen ... @ ibäier Ist richtig - Neulinge werden kritischer beobachtet - aber von ALLEN. Bei mir war´s damals nicht anders. Doch leider kommt es eben auch immer häufiger vor, daß Healerware angeboten wird. Das Nachsehen hat dann der Käufer. Oder es wird Ware angeboten, die dann gar nicht geliefert werden kann. Nimm es nicht persönlich - versuche es mal von der anderen Seite der Medaille zu sehen. Wenn Du Interessent wärst wäre es Dir sicherlich auch angenehmer wenn Ebay dann den Käufer vorher abgecheckt hätte und Du somit wenigstens wüßtest, daß es a) keine geklaute Ware ist und b) sich die Ware auch im Besitz des VKs befindet ...
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| | # 15 |
| Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 2
| Hallo Schneckenfuss. Das sehe ich Alles ein. Ein Neuer wird erstmal skeptisch behandelt. Vielleicht hast du noch einen Tipp,wie ich noch offene Gebühren bezahle bei gesperrtem Mitgliedskonto. Sind nur ein paar Euro. Ich wollte eine Einmalzahlung vornehmen, aber ich habe ja keinen Zugriff mehr auf mein Konto. Konto- bzw. Kreditkartendaten sind nicht hinterlegt. Ich würde den Account gern kündigen,aber das geht wohl auch nicht.Hab gerade erst bei ebay angefangen und auch schon keine Lust meht drauf. Grüße ibäier |
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| | # 16 |
| Spielhallen-Queen Registriert seit: 31.07.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 821
| Hallo ibäier, schau mal auf dieser Seite nach .... Dort findest Du alles zum Thema "Konto kündigen" und ganz unten - am Ende der Seite - unter dem Punkt "Ihr eBay-Verkäuferkonto kündigen" - findest Du auch einen Hinweis zu Einmalzahlungen bei einem nicht ausgeglichenem Konto. Solltest dort also eigentlich alles zu Deinen Problemen finden. Viel Glück und schade das Du gleich solche Erfahrungen machen müßtest .... Gruß Schneckenfuss
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| | # 17 |
| Registriert seit: 03.06.2008
Beiträge: 87
| Also mir kommt das spanisch vor. Sollte das Handy 100 bringen, kann es kaum älter als 2 Jahre sein. 2 Jahre beträgt die gesetzliche Garantie, dazu ist der Kassenbon erforderlich. Kein normaler Mensch schmeißt den während der Garantiezeit weg, demnach liegt der Verdacht nahe daß das Hand "gefunden" wurde, oder sonst irgendwie auf mysteriöse Weise in deinen Bestitz gekommen ist. Sepp |
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| | # 18 | ||
| Gastposter | Zitat:
Nach dieser Meinung müsste jeder "freie" Handelsvertreter ein potenzieller ******** sein.Denn die Ware die er anbietet befindet sich noch nicht in seinem Besitz. Zitat:
(kleiner Tipp >> Neues Lexikon der Rechtsirrtümer von Dr. jur. Ralf Höcker) Zu 2.)Schon einmal bemerkt das viele Kassenbons mit der Zeit unleserlich werden? m.f.G. | ||
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| | # 19 |
| Spielhallen-Queen Registriert seit: 31.07.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 821
| Für mich ist es Betrug wenn jemand Ware anbietet in deren Besitz er nicht ist. Das dort noch nicht stand interessiert mich persönlich erst einmal weniger. Dies ist meine persönliche & menschliche Meinung - keine Juristische ! Und bei solchen Auktionen stellen sich mir folgende Fragen:
Wie will der VK das dann so schnell regeln ? Mühlen mahlen langsam, daß wissen wir alle. Dann bliebe nur noch die Auktion vorzeitig zu beenden und schon sitzt man auf den Kosten für nichts. Denn ich als Käufer möchte dann nicht erst noch warten müssen, bis der VK das alles geregelt hätte .... Ergo ist es doch einfach auch für BEIDE Seiten sicherer, wenig stressiger und vor allem Nerven schonender, wenn man Ware erst dann anbietet, wenn man alles in Händen hält. Ich jedenfalls fand es nicht witzig 4 Wochen lang auf einen Artikel warten zu müssen weil der VK eben NICHT im Besitz der Ware war und mich ständig mit lächerlichen Ausreden hingehalten hat ! Just an dem Tag, an dem ich Anzeige erstatten wollte, kam der Artikel an. Reines Glück für den VK ! Es gibt Kassenbelge die auf sehr glänzendem Papier gedruckt werden und mit der Zeit verblassen, richtig. Da hilft eine Kopie zu ziehen. Wir reden hier aber auch nicht von einem normalen Geschäft sondern von Ebay. Und wenn Ebay Belege bzw. Beweise möchte, dann finde ich das nicht schlecht. Denn ich als Käufer möchte weder einem Betrug aufsitzen müssen, noch gestohlene Ware erhalten. Und wir wissen ja nun alle das gerade Ebay immer wieder sehr gerne für Betrüge jeglicher Art mißbraucht wird. Von daher ist es vielleicht für den VK ärgerlich, wenn ihm so etwas passiert, doch andererseits sollte man sich auch mal überlegen WARUM es denn bei Ebay so weit gekommen ist. Mit Sicherheit nicht weil dort nur ehrliche Menschen zu Gange sind ... Wenn man ein Handy erwirbt, sei es durch eine Vertragsverlängerung, durch Kauf in einem Geschäft, oder durch Bestellung in einem Versandhaus, dann hat man für gewöhnlich auch Unterlagen darüber. Hat man sie nicht, sieht man ja was passieren kann .... Und irgendwo muß Schutz doch auch anfangen, oder nicht ? Das geht ja auch nicht persönlich gegen die User, aber bei Ebay kann eben Jeder sein Unwesen treiben und man weiß doch nicht mit wem man es dort zu tun hat. Wenn ich als Betroffener gegen irgend etwas, oder gegen irgend Jemanden, vorgehen möchte, dann würde ich eh die Rechtsberatung vorziehen. Durch Jahre lange Tätigkeit als ReNo-Gehilfin (Rechtsanwalts- und Notargehilfin - nicht das Schuhgeschäft *g*) weiß ich selbst nur zu genau, daß es zig Türchen gibt durch die man immer wieder schlüpfen kann. Und für fast jeden § gibt es zig andere, die diesen wieder aushebeln. Insofern ab zum RA wenn man rechtlich etwas unternehmen möchte. Oder man ärgert sich einfach nur stillschweigend und macht es beim nächsten Mal einfach anders
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| | # 20 |
| Registriert seit: 29.10.2011
Beiträge: 1
| @Schneckenfuss Ich bin durch Google hierhin gelangt ... es heißt übrigens Hehlerware und nicht Healerware, es hat nichts mit dem englischen Wort "heal" (heilen) zu tun. Bist Du während Deiner Ausbildung und Tätigkeit als Rechtsanwalts- und Notargehilfin nie auf diesen Begriff gestoßen? Sorry, aber das konnte ich mir nicht verkneifen ... |
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für diese Gehirnakrobaten.

9 von 10 stimmen in meinem kopf sagen, ich bin irre, eine summt!
der Verkauf von Unterhaltungselektronik, Computern (insb. Notebooks) und Mobiltelefonen wird bei eBay seit einiger Zeit besonders beobachtet.
- gutes Geschäftsdeutsch ist das auch nicht
) 