Ebay-Konto gesperrt


Alt 11.09.2008, 15:33   # 1
HellDiver
 
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Moin zusammen!

Ich habe momentan ein ziemliches Problem mit Ebay. Mein Konto dort besteht seit 1999.

Ich hoffe, ihr lest die Geschichte trotz der Länge.

Folgendes ist passiert:

Mein Vater hat im Zuge einer Vertragsverlängerung ein Mobiltelefon geordert, welches er nicht braucht, da sein altes noch funktionstüchtig ist.
Also habe ich es für ihn bei Ebay reingestellt, mit dem Hinweis, dass es noch vor Ende der Auktion, aber erst in den nächsten Tagen ankommt.

Dann kam Ebay:

"Sehr geehrtes Mitglied,

[...]
Bitte lassen Sie uns die unten aufgefuehrten Unterlagen
schnellstmoeglich und spaetestens bis zum 23 August 2008, 14:00 Uhr,
zukommen:

1. Ausweiskopie

Bitte senden Sie uns eine Kopie der Vorder- und Rueckseite Ihres
Ausweises.
[...]
2. Eigentumsnachweise

Als Eigentumsnachweise schicken Sie uns bitte Kopien der Rechnungen bzw.
der Liefernachweise[...]"


Gut, da der Artikel noch nicht da war, bat ich um Fristverlängerung bis zum 25 August 2008, dies war der Liefertermin. Vorab hatte ich eine Kopie meines Ausweises sowie die Bestell- und Versandbestätigung des Providers übermittelt.

Antwort von Ebay:

"Hallo liebes eBay-Mitglied,

Leider koennen wir Ihre Frist nicht verlaengern. Bitte lassen Sie uns
Ihre unterlagen zukommen.[...]"


Witzig, oder? Daraufhin kam:

"Guten Tag xxx,

wir haben Ihr Mitgliedskonto aus zwei moeglichen Gruenden voruebergehend vom Handel auf eBay ausgeschlossen:

1) Sie sind unserer Aufforderung zur Uebermittlung einer Kopie Ihres Personalausweises bzw. der Eigentumsnachweise nicht fristgerecht nachgekommen.
2) Sie haben uns nur einige der angeforderten Dokumente uebermittelt, bzw. koennen wir Ihre zugesandten Unterlagen nicht als offiziell bestaetigte Dokumente nachvollziehen.[...]"


Die Auktion war natürlich auch schon gecancelt, logisch.
Ich schickte also eine Kopie der Rechnung, da das Gerät inzwischen angekommen war.

Antwort Ebay:

"Sehr geehrter Herr Heller,

vielen Dank fuer Ihre gesendeten Unterlagen.
Leider sind diese nicht vollstaendig bei uns angekommen. Daher bitten
wir Sie, uns erneut die folgenden Dokumente zuzusenden:
- Personalausweiskopie (Rueckseite)
- Rechnungen Ihres Artikel"


Ich hatte diesmal nur die noch fehlende Rechnung geschickt. Haha...
Also - nochmal alles geschickt.

Es kam:

"Sehr geehrter Herr Heller,

vielen Dank fuer Ihre gesendeten Unterlagen.

Leider sind diese unvollstaendig / nicht lesbar bei uns angekommen.
Daher bitten wir Sie, uns erneut die folgenden Dokumente zuzusenden:
- Personalausweiskopie (auch Rueckseite)
oder
- Passkopie
- Meldebescheinigung
+
- Rechnungen Ihrer Artikel
- Liefernachweise Ihrer Artikel
Bitte beruecksichtigen Sie dabei, dass sich die fuenftaegige Frist, die
wir Ihnen in unserer ersten Benachrichtigung gesetzt hatten, nicht
verlaengert. Ansonsten sehen wir uns gezwungen, Sie voruebergehend vom
Handel auf eBay auszuschliessen."


Oho. Man drohte mir mit Ausschluss vom Handel. Nicht, dass das längst passiert war. Außerdem wollte Ebay nun noch einen Liefernachweis. Ich schrieb eine nette Mail mit der Anfrage, wofür man das brauche. Weil ich gerade nichts Besseres zu tun hatte, schickte ich die Unterlagen (die Rechnung ist auch der Lieferschein...) noch einmal los.

Die Antwort kam prompt:

"Hallo,
vielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung.
Bitte beachten Sie § 3 Abs. 1 unserer Allgemeinen Geschaeftsbedingungen.
Dort heisst es:
"(&) eBay kann die Nutzung der eBay-Website oder einzelner Funktionen
der eBay-Website oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und
Services genutzt werden koennen, an bestimmte Voraussetzungen knuepfen,
wie z.B. Pruefung der Anmeldedaten, Mitgliedschaftsdauer, Anzahl
positiver Bewertungen, oeffentliches Bewertungsprofil, Nutzung der
Startzeitplanung oder Einkaufs- und Zahlungsnachweise."
Ohne die angeforderten Unterlagen koennen wir eine Freischaltung Ihres
Mitgliedskontos leider nicht pruefen."


Gleich darauf noch eine Mail, die ich Euch nicht vorenthalten möchte:

"Hallo liebes eBay-Mitglied,

vielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung zur Aufhebung Ihres Mitgliedkontos.
Leider koennen wir Ihrer Unterlagen als nicht offiziell bestaetigte
Dokumente anerkennen. Uns fehlt immernoch die Kopie der Rueckseite Ihres
ausweis. Auserdem die Rechnung ist auf einer anderen Person
ausgeschrieben, ich nicht nachvollziehen das Sie im Besitzt des Artikels
sind.
Bitte haben Sie Verstaendnis, dass wir dazu keine weiteren Angaben
machen koennen.
Auf Grund dessen sehen wir momentan keine Moeglichkeit, eine
Freischaltung Ihres Mitgliedskontos in Betracht zu ziehen.
Wir moechten Sie des Weiteren darauf aufmerksam machen, dass es Ihnen ab
sofort ausdruecklich untersagt ist, unser System, sei es unter Nutzung
falscher Namen oder ueber Strohmaenner, weiter zu nutzen. Jeglicher
Versuch sich erneut anzumelden, kann zu rechtlichen Konsequenzen fuer
Sie fuehren."


Aha. Die Namensgleichheit zwischen meinem Vater und mir, die gleiche Adresse (wir wohnen im gleichen Haus) und mein Hinweis, dass ich für ihn das Mobiltelefon versteigere, hatten nicht gereicht.

Hat irgendjemand von euch einen Rat für mich? Wen kann ich sonst noch kontaktieren? Telefonsupport ist nicht zuständig...mein Konto ist gesperrt & bleibt es auch, da ich nicht weiss, was ich noch schicken soll. Meine Nachfrage, was denn noch fehle, blieb unbeantwortet.

Ich bedanke mich im Voraus,
Greetz,
Hell
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Alt 11.09.2008, 23:08   # 2
hupsi
 
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Beiträge: 3
Hallo,

:eekdevil:fehlt ja nur noch der Totenschein für diese Gehirnakrobaten.
Aber warum meldest du nicht deinen Vater selbst an?
Damit wären alle Probs gelöst

Gruß
Hupsi
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Alt 11.09.2008, 23:28   # 3
HellDiver
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Beiträge: 182
Zitat:
Zitat von hupsi Beitrag anzeigen
Aber warum meldest du nicht deinen Vater selbst an?
Damit wären alle Probs gelöst
Ja, das ist ein guter Gedanke. Hätte ich geahnt, welche Probleme das alles mit sich bringt, hätte ich das gleich gemacht.
Da mein Vater schon 68 ist, wird er den Account nie wieder brauchen. Die Arbeit der Registrierung wollte ich mir ersparen *hust*
Außerdem habe ich seit 1999 doch die ein oder andere positive Bewertung bekommen. Das schafft etwas Vertrauen bei den Bietern, n´est-ce pas?

ABER:

Mein Konto ist unabhängig davon dauerhaft gesperrt, wenn ich nicht nachweise, dass alles korrekt war. Wie - das weiss ich nicht, ich habe alles, was ich an Unterlagen besitze, eingereicht.
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Alt 11.09.2008, 23:51   # 4
satsepp
 
Benutzerbild von satsepp
 
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Beiträge: 87
Du hast aber schon auch die Ausweisrückseite mitgesendet, die ja schon 2x angefragt wurde?

Sende doch auch den Ausweis deines Vaters mit!

Anscheinend wird eBay nun doch endlich tätig um mißbrauch vorzubeugen.
Wobei das für dich natürlich extrem nervig ist aber ich vermute dich hat ein Konkurent angeschwärzt.

Sepp
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Alt 12.09.2008, 00:23   # 5
perdita
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Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent! ;)
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eine versicherung/ vollmacht deines vaters für dich, in der er dich ermächtigt, sein eigentum zu veräußern, mit kopie des personalausweises deines vaters. alles zusammen mit kopien aller angeforderten unterlagen, per post ( einschreiben als nachweis, dass es auch angekommen ist?) und eine genaue erklärung, wie das alles zustande gekommen ist.

mehr kann man meines erachtens wirklich nicht machen!
__________________
965 augen 9 von 10 stimmen in meinem kopf sagen, ich bin irre, eine summt!2237 fliege
das ist perdita!
proggi: verkleinern von bildern anleitungen: alben und bilder bilder hochladen statt direktverlinken
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Alt 12.09.2008, 09:53   # 6
pittiplatsch
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der Verkauf von Unterhaltungselektronik, Computern (insb. Notebooks) und Mobiltelefonen wird bei eBay seit einiger Zeit besonders beobachtet.

Angebote, bei denen die Ware zum Zeitpunkt der Einstellung [noch] nicht beim Verkäufer vorliegt - sind besonders kritisch.
(Hier arbeitet eBay auch mit den Steuerbehörden zusammen, da solche Auktionen häufig als Ausstiegspunkt von "Umsatzsteuerkarrussels" genutzt werden.

:ideen: Die rechtliche Frage zu den AGB von eBay:
- gegen die hausgemachten Bedingungen kannst Du nicht viel unternehmen - außer nicht mehr eBay zu nutzen.

Schicke die geforderten Unterlagen (Ausweiskopie [Vorder- und Rückseite] von Dir und deinem Vater; Rechnung / Lieferschein des Mobilfunkunternehmens; ggf. Kopie des IMEI-Aufklebers am Karton des Telefons und eine Darstellung des Sachverhalts) per Einschreiben an eBay - und setze ihnen eine ausreichende Frist (1 Woche nach Erhalt der Unterlagen) für die Reaktivierung des Kontos.

Mehr kannst Du vorerst nicht machen - oder gleich einen Anwalt nehmen (der 1. kostet und 2. ggf. noch Fehler im Schriftwechsel bei Dir findet :bedrueck
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Alt 12.09.2008, 10:35   # 7
AgentCooper
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Zitat:
Zitat von HellDiver Beitrag anzeigen
"Hallo liebes eBay-Mitglied,

vielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung zur Aufhebung Ihres Mitgliedkontos.
Leider koennen wir Ihrer Unterlagen als nicht offiziell bestaetigte
Dokumente anerkennen. Uns fehlt immernoch die Kopie der Rueckseite Ihres
ausweis. Auserdem die Rechnung ist auf einer anderen Person
ausgeschrieben, ich nicht nachvollziehen das Sie im Besitzt des Artikels
sind.

Bitte haben Sie Verstaendnis, dass wir dazu keine weiteren Angaben
machen koennen.
Auf Grund dessen sehen wir momentan keine Moeglichkeit, eine
Freischaltung Ihres Mitgliedskontos in Betracht zu ziehen.
Wir moechten Sie des Weiteren darauf aufmerksam machen, dass es Ihnen ab
sofort ausdruecklich untersagt ist, unser System, sei es unter Nutzung
falscher Namen oder ueber Strohmaenner, weiter zu nutzen. Jeglicher
Versuch sich erneut anzumelden, kann zu rechtlichen Konsequenzen fuer
Sie fuehren."
Leider kann ich zum Sachverhalt wenig beitragen. Da hat Pitti schon Hilfreiches genannt.
Krass finde ich aber die von mir durch Fettschrift hervorgehobenen Teile. Da ist wohl jemand der deutschen Sprache nicht mächtig. Komisch ist auch, dass keine Umlaute genutzt werden. Haben die jetzt schon ihren Support an Subunternehmer im Ausland verkauft?

Coop
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Alt 12.09.2008, 10:40   # 8
pittiplatsch
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Zitat:
Zitat von AgentCooper Beitrag anzeigen
Leider kann ich zum Sachverhalt wenig beitragen. Da hat Pitti schon Hilfreiches genannt.
Krass finde ich aber die von mir durch Fettschrift hervorgehobenen Teile. Da ist wohl jemand der deutschen Sprache nicht mächtig. Komisch ist auch, dass keine Umlaute genutzt werden. Haben die jetzt schon ihren Support an Subunternehmer im Ausland verkauft?

Coop
Die Verwendung der Umlaute bzw. deren Nichtverwendung ist im Schriftverkehr via eMail bei eBay durchaus üblich.
Häufig - besonders beim Nutzen von Tools zum Abrufen der eMails - werden die Umlaute durch Steuerzeichen ersetzt, so dass eine vernünftige Kommunikation auch daran scheitern kann.

:ideen: Im Service-Bereich bei eBay sind auch ausländische Mitbürger beschaftigt, die zwar in Deutschland wohnen, aber noch erhebliche Sprachprobleme haben.
(Du müsstest mal die Kommunikation mit mienem Provider sehen - - gutes Geschäftsdeutsch ist das auch nicht )
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Alt 12.09.2008, 10:53   # 9
HellDiver
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Beiträge: 182
Vielen Dank für Eure Antworten.

Im Grunde finde ich die Vorgehensweise von Ebay vollkommen verständlich.
Was mich stört, ist die absolut stümperhafte Ausführung derselben.
Ich habe mehrfach die Rückseite meines Personalausweises hochgeladen. Da scheint die Kommunikation innnerhalb des Systems nicht zu stimmen, ich bekomme auch (fast) jedesmal Antwort eines anderen Mitarbeiters.
Die Idee, eine Vollmacht auf mich ausstellen zu lassen, ist mir als letzte Möglichkeit auch gekommen. Nur weiss ich nicht, ob Ebay das anerkennt, denn gefordert haben Sie es nicht. Dabei habe ich mehrfach nachgefragt, was Ebay noch alles benötigt, um mich wieder in den exklusiven Kreis des Premium-Online-Handels aufzunehmen...

Werde nun heute die Vollmacht fertig machen, unterschreiben lassen und hinschicken.

Greetz,
Hell
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Alt 13.09.2008, 12:52   # 10
HellDiver
Threadstarter
 
Benutzerbild von HellDiver
 
Registriert seit: 29.11.2002
Beiträge: 182
Neuester Witz:

Ich hatte gestern per Mail nachgefragt, welche Unterlagen noch benötigt werden respektive ob eine auf mich ausgestellte, zum Verkauf im Namen meines Vaters berechtigende Vollmacht in Kombination mit der Kopie seines Personalausweises einer Lösung des Problems zuträglich sei.

Die Antwort Ebays:

"vielen Dank fuer Ihre Nachricht. Sie haben sich noch einmal zur
Aufhebung Ihres Kontos geaeussert.
Ihre Argumente haben wir zur Kenntnis genommen. Jedoch koennen wir
leider keine neuen Sachverhalte feststellen. Daher werden wir unsere
Entscheidung, die zur Aufhebung Ihres Mitgliedskonto fuehrte, nicht
widerrufen.
Wir haben in dieser Angelegenheit sorgfaeltig recherchiert und koennen
auch nach mehrfacher Pruefung unsere Entscheidung nicht revidieren.
Wir bitten um Ihr Verstaendnis."


Ohne Worte...
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Alt 16.10.2008, 23:55   # 11
mickicat
Gastposter
 
Wie hast Du die Unterlagen an Ebay geschickt und an welche Adresse????

Herzlichen Gruß
mickicat
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Alt 17.10.2008, 01:37   # 12
takeiteasyxxl
Gastposter
 
also, obwohl jetzt mittlerweile schon einen monat her & ich nicht weiß, ob es noch aktuell ist : aber ich ich verstehe dein anliegen nicht ganz....

Zitat:
Mein Vater hat im Zuge einer Vertragsverlängerung ein Mobiltelefon geordert, welches er nicht braucht, da sein altes noch funktionstüchtig ist.
Also habe ich es für ihn bei Ebay reingestellt, mit dem Hinweis, dass es noch vor Ende der Auktion, aber erst in den nächsten Tagen ankommt.
sofern es noch aktuell ist, frage : was heißt in den nächsten tagen, hast du es so auch in deinem angebot formuliert ?

wann hat sich ebay gemeldelt ? auf diese formulierung hin, oder erst nach ende der auktion ?

oder hat der käufer theater gemacht ?

kann mittlerweile natürlich auch sein, daß sich die ganze geschichte schon erledigt hat...?
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Alt 06.02.2009, 17:06   # 13
ibäier
 
Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 2
Hallo

Auch mein Mitgliedskonto wurde gesperrt.

Ebay verlangt von mir eine Kopie meines PA's. Das ist kein Problem.

Außerdem wollen die einen Eigentumsnachweis. Die Auktion wurde kurz nach Beginn gelöscht.

Die Frage lautet nun,wie soll man solch einen Nachweis erbringen,wenn man keine Rechnung oder Lieferschein hat? Bei dem Artikel handelte es sich um ein gebrauchtes Handy,welches wohl so zwischen 80 bis 100 € gebracht hätte. Ebay schreibt, ich hätte "einen hochwertigen Artikel" angeboten und soll nun nachweisen,dass er mir gehört. So ein Humbug. Fragt sich doch,was die unter hochwertig verstehen. Ich glaub eher,dass die das wollen,weil ich erst eine Bewertung habe und sozusagen ein Neuling bin. Ich hab extra das Postidentverfahren abgeschlossen,aber das interessiert da keinen.

Der Kundenservice ist auch katastrophal. Man bekommt auf seine Nachfragen,wie man denn diesen Nachweis erbringen soll, stets die gleichen sinnfreien Blocksätze zurück.

Schade ebay.

Dann eben nicht.


Grüße

ibäier
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Alt 06.02.2009, 19:49   # 14
Schneckenfuss
Spielhallen-Queen
 
Benutzerbild von Schneckenfuss
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 821
@ HellDiver

Also ich will nicht unhöflich klingen aber es ist ganz klar verboten Ware anzubieten, in deren Besitz man gar nicht ist. Da das Handy bereits angeboten wurde BEVOR es in Deinem Besitz war, wäre das sicher schon mal der erste Grund ....

Ich selbst bin auch mal an so einen Verkäufer geraten. Letztendlich mußte ich dann exakt 4 Wochen auf den Artikel warten (nach Zahlungseingang), weil der VK eben die Ware nicht rechtzeitig erhalten hat und mir den Artikel somit eben auch nicht vor 4 Wochen zukommen lassen konnte.

Also ich nenne so etwas schlichtweg Betrug wenn Ware angeboten wird, in deren Besitz man (noch) gar nicht ist ... Und nur weil ein Liefertermin ansteht heißt das eben nicht, daß das Handy Dich auch wirklich erreicht hätte. Man kann manchmal gar nicht so doof denken wie Pferde kotzen ...



@ ibäier

Ist richtig - Neulinge werden kritischer beobachtet - aber von ALLEN. Bei mir war´s damals nicht anders. Doch leider kommt es eben auch immer häufiger vor, daß Healerware angeboten wird. Das Nachsehen hat dann der Käufer. Oder es wird Ware angeboten, die dann gar nicht geliefert werden kann.

Nimm es nicht persönlich - versuche es mal von der anderen Seite der Medaille zu sehen. Wenn Du Interessent wärst wäre es Dir sicherlich auch angenehmer wenn Ebay dann den Käufer vorher abgecheckt hätte und Du somit wenigstens wüßtest, daß es a) keine geklaute Ware ist und b) sich die Ware auch im Besitz des VKs befindet ...
__________________
nervlich
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Alt 06.02.2009, 21:44   # 15
ibäier
 
Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 2
Hallo Schneckenfuss.

Das sehe ich Alles ein. Ein Neuer wird erstmal skeptisch behandelt.

Vielleicht hast du noch einen Tipp,wie ich noch offene Gebühren bezahle bei gesperrtem Mitgliedskonto. Sind nur ein paar Euro. Ich wollte eine Einmalzahlung vornehmen, aber ich habe ja keinen Zugriff mehr auf mein Konto. Konto- bzw. Kreditkartendaten sind nicht hinterlegt. Ich würde den Account gern kündigen,aber das geht wohl auch nicht.

Hab gerade erst bei ebay angefangen und auch schon keine Lust meht drauf.


Grüße

ibäier
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Alt 06.02.2009, 21:54   # 16
Schneckenfuss
Spielhallen-Queen
 
Benutzerbild von Schneckenfuss
 
Registriert seit: 31.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 821
Hallo ibäier,

schau mal auf dieser Seite nach .... Dort findest Du alles zum Thema "Konto kündigen" und ganz unten - am Ende der Seite - unter dem Punkt "Ihr eBay-Verkäuferkonto kündigen" - findest Du auch einen Hinweis zu Einmalzahlungen bei einem nicht ausgeglichenem Konto.

Solltest dort also eigentlich alles zu Deinen Problemen finden.

Viel Glück und schade das Du gleich solche Erfahrungen machen müßtest ....

Gruß Schneckenfuss
__________________
nervlich
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Alt 06.02.2009, 23:20   # 17
satsepp
 
Benutzerbild von satsepp
 
Registriert seit: 03.06.2008
Beiträge: 87
Also mir kommt das spanisch vor.
Sollte das Handy 100€ bringen, kann es kaum älter als 2 Jahre sein.
2 Jahre beträgt die gesetzliche Garantie, dazu ist der Kassenbon erforderlich.

Kein normaler Mensch schmeißt den während der Garantiezeit weg, demnach liegt der Verdacht nahe daß das Hand "gefunden" wurde, oder sonst irgendwie auf mysteriöse Weise in deinen Bestitz gekommen ist.

Sepp
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Alt 07.02.2009, 09:26   # 18
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Schneckenfuss Beitrag anzeigen
@ HellDiver
[..]
Also ich nenne so etwas schlichtweg Betrug wenn Ware angeboten wird, in deren Besitz man (noch) gar nicht ist ...
[...]
Es tut mir leid,eine sehr,sehr "schwache" Aussage.
Nach dieser Meinung müsste jeder "freie" Handelsvertreter ein potenzieller ******** sein.Denn die Ware die er anbietet befindet sich noch nicht in seinem Besitz.
Zitat:
Zitat von satsepp Beitrag anzeigen
[...]
1.)2 Jahre beträgt die gesetzliche Garantie, dazu ist der Kassenbon erforderlich.

2.)Kein normaler Mensch schmeißt den während der Garantiezeit weg,
[..]

Sepp
zu 1.)Falsch,ein Kassenbon ist nicht erforderlich.Ich muss lediglich beweisen das ich den Gegenstand in dem Geschäft erworben habe.Es reicht z.B. Kontoabbuchungsbeleg,oder einfach ein Zeuge.
(kleiner Tipp >> Neues Lexikon der Rechtsirrtümer von Dr. jur. Ralf Höcker)
Zu 2.)Schon einmal bemerkt das viele Kassenbons mit der Zeit unleserlich werden?

m.f.G.
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Alt 07.02.2009, 13:00   # 19
Schneckenfuss
Spielhallen-Queen
 
Benutzerbild von Schneckenfuss
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 821
Für mich ist es Betrug wenn jemand Ware anbietet in deren Besitz er nicht ist. Das dort noch nicht stand interessiert mich persönlich erst einmal weniger. Dies ist meine persönliche & menschliche Meinung - keine Juristische ! Und bei solchen Auktionen stellen sich mir folgende Fragen:
  • Wer garantiert mir denn, daß der VK die Ware auch wirklich erhalten wird ?
  • Was wenn das Handy zwar ankommt, dann aber defekt ist ?
  • Was - wie schon tatsächlich passiert - das eigentliche Handy vergriffen ist und man stattdessen ein Ersatzgerät geliefert bekommt, oder gar keins ?

Wie will der VK das dann so schnell regeln ? Mühlen mahlen langsam, daß wissen wir alle. Dann bliebe nur noch die Auktion vorzeitig zu beenden und schon sitzt man auf den Kosten für nichts. Denn ich als Käufer möchte dann nicht erst noch warten müssen, bis der VK das alles geregelt hätte ....

Ergo ist es doch einfach auch für BEIDE Seiten sicherer, wenig stressiger und vor allem Nerven schonender, wenn man Ware erst dann anbietet, wenn man alles in Händen hält.

Ich jedenfalls fand es nicht witzig 4 Wochen lang auf einen Artikel warten zu müssen weil der VK eben NICHT im Besitz der Ware war und mich ständig mit lächerlichen Ausreden hingehalten hat ! Just an dem Tag, an dem ich Anzeige erstatten wollte, kam der Artikel an. Reines Glück für den VK !

Es gibt Kassenbelge die auf sehr glänzendem Papier gedruckt werden und mit der Zeit verblassen, richtig. Da hilft eine Kopie zu ziehen.

Wir reden hier aber auch nicht von einem normalen Geschäft sondern von Ebay. Und wenn Ebay Belege bzw. Beweise möchte, dann finde ich das nicht schlecht. Denn ich als Käufer möchte weder einem Betrug aufsitzen müssen, noch gestohlene Ware erhalten. Und wir wissen ja nun alle das gerade Ebay immer wieder sehr gerne für Betrüge jeglicher Art mißbraucht wird.

Von daher ist es vielleicht für den VK ärgerlich, wenn ihm so etwas passiert, doch andererseits sollte man sich auch mal überlegen WARUM es denn bei Ebay so weit gekommen ist. Mit Sicherheit nicht weil dort nur ehrliche Menschen zu Gange sind ... Wenn man ein Handy erwirbt, sei es durch eine Vertragsverlängerung, durch Kauf in einem Geschäft, oder durch Bestellung in einem Versandhaus, dann hat man für gewöhnlich auch Unterlagen darüber. Hat man sie nicht, sieht man ja was passieren kann ....

Und irgendwo muß Schutz doch auch anfangen, oder nicht ? Das geht ja auch nicht persönlich gegen die User, aber bei Ebay kann eben Jeder sein Unwesen treiben und man weiß doch nicht mit wem man es dort zu tun hat.

Wenn ich als Betroffener gegen irgend etwas, oder gegen irgend Jemanden, vorgehen möchte, dann würde ich eh die Rechtsberatung vorziehen. Durch Jahre lange Tätigkeit als ReNo-Gehilfin (Rechtsanwalts- und Notargehilfin - nicht das Schuhgeschäft *g*) weiß ich selbst nur zu genau, daß es zig Türchen gibt durch die man immer wieder schlüpfen kann. Und für fast jeden § gibt es zig andere, die diesen wieder aushebeln. Insofern ab zum RA wenn man rechtlich etwas unternehmen möchte. Oder man ärgert sich einfach nur stillschweigend und macht es beim nächsten Mal einfach anders
__________________
nervlich
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Alt 29.10.2011, 15:28   # 20
Reinhard62
 
Registriert seit: 29.10.2011
Beiträge: 1
@Schneckenfuss

Ich bin durch Google hierhin gelangt ... es heißt übrigens Hehlerware und nicht Healerware, es hat nichts mit dem englischen Wort "heal" (heilen) zu tun.

Bist Du während Deiner Ausbildung und Tätigkeit als Rechtsanwalts- und Notargehilfin nie auf diesen Begriff gestoßen?

Sorry, aber das konnte ich mir nicht verkneifen ...
  Mit Zitat antworten
Antwort


Alt 11.02.2012, 23:02 # --
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