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| Threadstarter Registriert seit: 09.05.2008
Beiträge: 4
| Hallo, Naja da es sich erstmal nur um eine sehr kleine Menge handelt, will sie es als Geschenk verschicken. Ich will natürlich nicht andere Leute für mich arbeiten lassen, aber ich werde jawohl andere Meinungen oder Erfahrungen einholen dürfen? Oder willst du lieber einen Post von einem User lesen der rumheult weil er betrogen wurde? danke |
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| | # 5 |
| Registriert seit: 24.03.2008 Ort: NRW
Beiträge: 487
| Du willst die Ware "als Geschenk verschicken" lassen, also hierher nach Deutschland? Und zwar zu dem Zweck, sie dann über E-Bay zu verkaufen? Da würde ich mal vermuten, dass sich neben dem Importeur wohl auch noch der Zoll freuen würde... oder hab ich das "als Geschenk verschicken" jetzt falsch verstanden? |
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| | # 7 | |
| Gastposter | Zitat:
Wen willst du für dumm verkaufen?? Wenn ein "Verbraucher", der 1 Teil bestellt hat in die Misere gerät, bin ich gerne bereit um zu helfen. Da du Dumpfbacke, ( Gerichtsurteil in Sache Dieter Bohlen; bei mir ein üblicher Ausdruck) es Gewerbsmässig betreiben willst, sehe ich keinen Sinn um dir zu helfen.Da du ja "Geschäftsmann" bist, wirst du wohl wissen das man bei "Gewerblichen" von anderen Voraussetzungen aus geht. Bei jemanden, der gewerbsmässig handelt,geht man davon aus das er sich aus kennt. Ausserdem hat solch einer mehr Möglichkeiten um die Seriösität seiner Partner zu prüfen. z.B. die nationalen/internationalen Handelskammern.Nicht zu verschweigen die üblichen Credit-Auskunfteien die auch international aktiv sind. Nochmals,solltest du kein Gewerbe haben,solltest du keine Genehmigung haben um die Artikel zu importieren, denke ich mal das eine Lieferung dich nie erreichen wird, da der Zoll diese wegen unerlaubten Import beschlagnahmt. ![]() Fazit. Suche da Hilfe wo man Gewerbetreibende hilft. ![]() m.f.G. | |
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| | # 8 |
| Rückkehrer Registriert seit: 31.01.2007 Ort: An der schönen Mainschleife
Beiträge: 2.739
| Wir sind kein b2b-Forum. Dieses Thema hier ist auch nicht dafür vorgesehen, dass wir für Händler überprüfen sollen, ob ein Verkaufspartner in China sauber ist. Wie @immorb schon sagt: Such dir ein Forum für Gewerbetreibende. |
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| | # 10 |
| Registriert seit: 24.03.2008 Ort: NRW
Beiträge: 487
| Bezüglich der "Seriösität" kann ich dir nichts sagen. Was ich dir garantieren kann, ist, dass auf Steuerhinterziehung bis zu 5 Jahre Gefängnis stehen, und ich bin mir ziemlich sicher, dass der fälschliche Ausweis gewerblich importierter Ware als "Geschenk", um Zoll zu sparen, diesen Tatbestand erfüllt. (zum nachlesen: § 370 Abs.1 AO i.V.m. § 3 Abs. 3 AO) Also schon deshalb ein klares "Ja, lass es sein" |
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| Gastposter | Zitat:
![]() Und wenn man deren Arbeit sieht,lassen die sich nicht durch so "laienhafte" Aufschriften wie "Geschenksendung,keine Handelsware" irritieren . ![]() Zitat:
Zollanmeldungen unter Gewerbetreibende sind klar geregelt. Was dieser Herr möchte ist gewerbliche Einfuhr als Geschenk zu deklarieren. @Pittipluschi würde sagen, unterschätze "unsere" Beamten nicht.![]() Für Geschenksendungen gibt es Freigrenzen. Und ich glaube nicht das eine Playstation 3 unter dieser liegt. @Stefan123_Import, wie wäre es wenn du erst einmal eine Ausbildung zum Export/Import-Kaufmann machst. ![]() m.f.G. | ||
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| | # 12 |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 22
| Was kostet eigentlich die Playstation 3 in China 50 % Weniger wie Deutschland glaube ich mal. Ich habe auch viele kleine Sachen bestellt wurde noch nie Zoll drauf gehauen, die Ware war außerhalb Europa hat ein wert von 22-28 Euro gehabt. Es wurde auch als Geschenk verschickt. Aber der Zoll kann ja nicht alle Postsendungen überprüfen aus Zeitlichengründen aber austricksen kann man den Zoll nicht, ich habe darüber mal 5 Dokumentation gesehen. |
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| | # 13 |
| Gastposter | Markenwaren aus China Sehr geehrte Forennutzer, zu Markenwaren möchte ich mich gerne äussern. Als Vermittler für Importwaren aus China habe ich in den letzten Jahren auch dazu Erfahrungen gemacht und Kenntnisse gesammelt. In erster Linie haben die Markenrechtsinhaber natürlich wie der Name schon sagt das Recht an Ihrer Marke und als Einführer in ein Zollgebiet (als Beispiel die EU) muss man das Recht an der Marke welche man einführt besitzen. Das heisst entweder ist der direkte Vertragspartner im Ausland die jeweilige Marke oder man muss vorher das Recht an der Marke erwerben. Natürlich ist es (wahrscheinlich) nicht möglich das Recht an der Marke "Playstation" um das als Beispiel zu nennen zu erlangen und wenn dann zu Preisen die sich nicht lohnen würden. Sony vertreibt ja ihre Geräte selbst weltweit. zudem sind die Originalgeräte der Firma Sony ja in China nicht billiger als in der EU. Ganz logisch denn warum sollte eine Firma in China weniger verdienen wollen als in der EU. Das heisst wenn Markenwaren im Ausland (hier als Beispiel China genannt) weit günstiger sind als bei uns in Deutschland sind es meistens Plagiate und an der Einfuhr von Plagiaten Ihrer Produkte ist natürlich kein Markeninhaber interessiert. Zudem bestehen ja auch auf einzelne Technologien wiederrum Lizenzrechte (z. B. auf die DVD-Technologie) welche vor einer Einfuhr in die EU vom Hersteller erworben werden müssten was natürlich kein Hersteller machen würde der Plagiate herstellt und vertreibt. Zum (ehrlichen) Einkauf von Markenartikeln sollte man sich direkt an den Markeninhaber (z. B. Sony) wenden und sich Adressen von Grosshändlern bzw. direkten Vertriebswegen zukommen lassen. Aus Ländern wie China können natürlich alle "billigen" Waren chinesischer Hersteller eingeführt werden die nicht gegen die Rechte Dritter verstossen. Dazu gibt es auch Importvermittlungen oder Importagenturen die Ihnen den gesamten Import organsieren und zwar bis zur Anlieferung so dass Sie sich um nichts weiter mehr kümmern müssen. Mit freundlichen Grüssen Dav1d2 |
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Wie bist du denn drauf??