Bundesgerichtshof: eBay muss Namensmissbrauch verhindern
Die Möglichkeit der Nutzung von Nicknames eröffnet auch den Missbrauch mit fremden Namen. Sobald ein Online-Auktionshaus in diesem Fall eBay von einem Betroffenen darüber informiert wird, muss es umgehend Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Dies hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urt. v. 10.04.2008 - Az. I ZR 227/05). Eine generelle Vorabprüfung aller Nutzernamen und der unter diesen Namen eingestellten Angebote müsse eBay als Hostprovider hingegen nicht leisten.