Bundesgerichtshof: eBay muss Namensmissbrauch verhindern


Alt 12.04.2008, 09:17   # 1
hungriger-wolf
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Bundesgerichtshof: eBay muss Namensmissbrauch verhindern

Die Möglichkeit der Nutzung von Nicknames eröffnet auch den Missbrauch mit fremden Namen. Sobald ein Online-Auktionshaus – in diesem Fall eBay – von einem Betroffenen darüber informiert wird, muss es umgehend Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Dies hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urt. v. 10.04.2008 - Az. I ZR 227/05). Eine generelle Vorabprüfung aller Nutzernamen und der unter diesen Namen eingestellten Angebote müsse eBay als Hostprovider hingegen nicht leisten.
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