hat der Verkaufer das Recht ?

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Alt 07.04.2008, 23:58   # 1
hawk666
einmal ist keinmal
 
Registriert seit: 08.10.2007
Beiträge: 3
Standard hat der Verkaufer das Recht ?

Hallo!
Ich habe ein Problem!
Ich habe am 11.03.2008 bei ebay einen Artikel (USB HUB 4 PORT USB HUB - USB 2.0 - 4 PORTS bei eBay.de: USB (endet 14.03.08 15:13:36 MEZ) ) erworben, den sofort per PayPal bezahlt wurde. Bis heute habe ich ihn noch nicht erhalten. Vor gestern habe ich einen Konflikt wegen nicht erhaltener Artike bei paypal gemeldet. Dann habe ich vom Verkäufer ein Email bekommen. Sie fordert von mir eine unterschriebene Eidesstattliche Versicherung. Und die Frage ist, hat der Verkaufer das Recht überhaupt es von mir zu fordern?
Helfen sie mir bitte!


Geändert von hawk666 (08.04.2008 um 00:00 Uhr)
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Alt 08.04.2008, 01:33   # 2
JeuNessE
Gastposter
 
 
Standard AW: hat der Verkaufer das Recht ?

Mich würde mal interessieren, für WAS Du einen Eid ablegen sollst ? Für den Nichterhalt der Ware oder was ??? Interessant wäre auch mal zu wissen, mit welchem Zusteller der HUB verschickt wurde. Denn dann könnte man ja da ggf. mal nachforschen ...

Also ich als Laie würde schon sagen, daß er sich so eine Eidesstattliche Versicherung von Dir besorgen kann, wenn es um den Erhalt bzw. Nichterhalt der Ware geht. Ist für ihn ja nur eine Absicherung die besagt, daß Du diese wirklich nicht erhalten hast. Nur das Du das eben unter EID aussagst - quasi *g*

Ich mußte das damals wegen eines Briefes machen, der nicht angekommen war. Dummerweise macht sich das nicht so gut, wenn man beim Anwalt arbeitet. Aber da mußte ich auch unter Eid "schwören", daß ich den Brief abgeschickt hatte. Insofern denke ich, daß das seine Richtigkeit haben könnte.

Doch wie gesagt, ich war nur ReNo, KEIN Anwalt
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Alt 09.04.2008, 21:22   # 3
beisskatze
hat wirklich was drauf
 
Benutzerbild von beisskatze
 
Registriert seit: 14.04.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 394
Standard AW: hat der Verkaufer das Recht ?

Ich habe eben mal kurz die Auktion angeklickt, ich finde, eine "Eidesstattliche Versicherung" zu verlangen, erstmal reichlich übertrieben.
Wegen 3,99€, wenn man die Versandkosten noch mit einrechnet.

Ich kann den Verkäufer ein bißchen verstehen, dass er nicht sofort "Hurra" schreit und einen neuen HUB rausschickt.
Ich hatte auch schon zweimal was bei einem ebay-Händler bestellt, was nicht ankam.
In beiden Fällen haben die Leute nicht lange diskutiert und nach ein paar Tagen (ich sollte mich nochmal melden) kostenlos einen neuen Artikel geschickt.
Damit war deren Gewinn (war eine Handytasche für 1€ - die berechnen dafür bekanntlich ja höhere Versandkosten) zumindest bei meiner Auktion weg.
War aber sehr kulant. Dazu verpflichtet sind die Leute bei unversichertem Versand nicht.

In der Regel sind die ebay-Händler oft versichert gegen Verluste, aber wenn die bei den Mengen, die die verkaufen und verschicken ("Dein" Händler hat fast 180000 Bewertungen), jedem sofort neue Ware schicken, spricht sich das rum und die können einpacken.
Davon abgesehen liegt das Versandrisiko in der Regel beim Käufer. Oft kann man auch bei Händlern wählen, ob man "versicherten Versand" will. Wollen die meisten nicht, dann darf man aber später auch nicht meckern.

"Warensendungen" können 2 Wochen bis zum Empfänger dauern, aber danach sollte die Sendung dann schon ankommen.
Die Post hatte auch mal gestreikt, wer weiß wo das Problem liegt.

Eine "Eidesstattliche Versicherung" würde ich nur im Notfall abgeben, z.B. wenn es um viel Geld geht.
Die kostet - meines Wissens nach - auch Gebühren. Wegen 3,99€ lohnt sich das nicht, 20€ oder mehr für eine Erklärung beim Notar abzugeben.

Ich bin (fast) sicher, dass der Händler die Ware verschickt hat. Warum sollte der auch nicht liefern.
Bei den großen ebay-Händlern ist ja vieles automatisiert, wie das beim Versand nunmal sein muss. Selbst Bewertungen werden häufig von einer Software abgegeben. Nicht jeder will gleich abzocken.
Schau mal in der Seite ("mich") von dem Händler nach. Der muss ja als Gewerblicher Verkäufer seine AGB offen zu legen. Da steht bestimmt was über den Versand.

Wenn Du Dich mit dem Verkäufer nicht einigen kannst, spar Dir nervenaufreibende email-Exzesse und verbuch das Ganze.
Mich haben bei ebay auch schon Kleinigkeiten geärgert, aber der Laden ist so groß geworden, da muss man sich wirklich überlegen, wie man bietet und kauft und wie und was man verkauft.

Gruß
beisskatze


Geändert von beisskatze (09.04.2008 um 21:28 Uhr)
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