| Ich denke mal, es dürfte dem Käufer egal sein, wer ihm das Geld überweist. Hauptsache er kriegt es! Ich hatte mal selbst einen Fall, da habe ich ein Handy ersteigert, und mein Freund hat das Geld von seinem Konto überwiesen (ich hab's ihm später bar gegeben). Das Handy war zwei Tage später da.
Oder: Ich habe mit meinem Account im Auftrag meiner Mutter Weihnachtsgeschenke für die Kinder ersteigert. Überwiesen hat sie, mit ihrem Namen, von ihrem Konto.
Also: Ein Ebayer ersteigert, ein anderer bezahlt. Ich sehe da grundsätzlich keine Probleme. Natürlich sollte als Verwendungszweck schon die ebay-Nummer auf dem Überweisungsformular auftauchen. |