Abmahnwahn bei eBay - Widerspruchsbelehrung

Alt 25.10.2007, 06:45   # 1
Erfinderpferd
 
Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 66
Es ist erstaunlich, daß selbst die Original-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (mit Stand bis 10/2007) eBay-Verkäufer nicht vor einer teuren Abmahnung durch eine Kanzlei Dr. Mann bewahrt.

siehe hierzu PlusMinus vom 23.10.2007 (mit dem Original-Video)

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Nachtrag 27.10.07: die Handelskammer Hamburg benutzt noch heute die o.a. "mangelbehaftete" Widerrufsbelehrung als Mustervorlage
http://www.hk24.de/produktmarken/rec...sbelehrung.pdf
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Alt 23.01.2008, 11:07   # 2
glückskatze
 
Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 5
Ich bin neu und denke hier richtig-- Ich habe eine Jeans, mit einem bushido-logo auf der rechten gesästasche, zum verkaufgestellt--dann 1tag später kam eine nachricht dass die hose aufgrund einer beschwerde, weil ich in die Artikelbeschreibung ,,Bushido´´ hinzuschrieb,aus dem verkauf genommen wurde -- so OK ich dachte sie ist raus und ich stelle sie wieder ohne das wort Bushido ein-- denkste-- jetzt soll ich beim Staatsanwalt 850-950 euro bezahlen wegen markenfälschung oder so, ebay sagte ich soll auf keinen fall bezahlen aber wenn ich länger warte rohen sie mit preiserhöhung--was soll ich machen-- gruss
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Alt 23.01.2008, 15:22   # 3
nibo1978
Gastposter
 
@glückskatze: Auf den Tipp von eBay würde ich nicht unbedingt hören sondern würde entweder eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt Deiner Wahl (evtl. einen der sich mit Markenrecht auskennt) aufzusuchen.

PS: Von wem wurdest Du denn nun verklagt in anderen Psoting schreibst Du von ner Kanzlei und in diesem Posting ist von der Staatsanwaltschaft die Rede. Falls Du von der Staatsanwaltschaft verklagt wurdest, gehe ich erstmal davon aus dass du schlechte Karten hast.

PS: Am Beispiel dieses Herren, sieht man das zuviel Erfolg schaden kann.

Wenn ich den Namen des besagten Herrn bei ebay eingebe erhalte ich folgende Artikelübersicht:
Musik
CDs (307)
Fanartikel & Merchandise (78 )
Vinyl (8 )
Kleidung & Accessoires
Herrenbekleidung (8 )
Herren-Accessoires (3)
Sammeln & Seltenes
Autogramme & Autographen (6)
Trading Cards (1)
PC- & Videospiele
PC- & Videospiele (10)
Zubehör (1)
Bücher
Zeitschriften (17)
Sachbücher & Ratgeber (8 )
Kunst & Kultur (3)
Reise & Regionales (1)
Filme & DVDs
DVD (14)
VHS (4)
TV-Fanartikel (1)
UMD (1)
Antiquitäten & Kunst
Plakate & Kunstdrucke (1)
Internationale Antiq. & Kunst (1)
Möbel & Wohnen
Dekoration (1)
Sport
Weitere Sportarten (1)
Funsport (2)
Spielzeug
Spielzeug für draußen (1)
Auto & Motorrad: Teile
Auto-Tuning & -Styling (1)

Wichtiger Link nicht nur für glückskatze: Rapper Bushido geht gegen Markenrechtsverletzungen vor

Gruß nibo1978

eigentlich hat ja der Rapper gegen Namensrecht verstossen Siehe WIKI

Zitat:
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Bushido_%28Spiel%29
Bushido (Spiel)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Bushido ist ein Samurai-Rollenspiel zur Zeit des Feudalismus in Japan. Entwickler des Spiels sind Paul Hume und Bob Charrette, Herausgeber ist Fantasy Games Unlimited.


Überblick [Bearbeiten]1981 wurde Bushido veröffentlicht. Die Basisbox bestand aus zwei Büchern. Das erste Buch – "The Heroes of Nippon" (Helden von Japan) enthielt die Spielregeln und das Handbuch für die Spieler. Das zweite Buch "The Land of Nippon" (Das Land Nippon) beinhaltete die Spielleiterinformationen sowie weitergehende Regeln.

Wie viele andere Pen-&-Paper-Rollenspiele auch, basiert das Spielsystem auf Charaktereigenschaften, Talenten, Berufsklassen und kulturellen Rahmenbedingungen.

Auch Bushido benötigt Würfel, in diesem Fall 6-seitige (W6) und 20-seitige (W20).

Das Spiel gilt nicht als typisches Hau-drauf-Spiel, da es versucht, die kulturellen Hintergründe Japans miteinzubeziehen.

Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Bushido_%28Spiel%29“
Kategorie: Pen-&-Paper-Rollenspiel
Mit gerade mal 3 besser gesagt noch früher wusste er schon, dass er sich mal Bushido nennt? Da würde ich mal denken, dass er das Namensrecht sehr grob verletzt hat. <- Meine Meinung!!!
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Alt 24.01.2008, 19:12   # 4
glückskatze
 
Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 5
Zur Klärung --
Diese hat mein Sohn geschrieben.Verklagt wurde ich von Kanzlei Bindhardt Fiedler......
Ich habe mich dann über Bushidozeichen kundig gemacht und gesehen,dass mein Sohn da falsch lag,bei ihm ist ein Karo mehr eingestickt-auf den ersten Blick sieht es wie sein Zeichen aus.Den Ursprung dieses Namens fand ich sehr interessant.Weiss trotzdem noch nicht was ich am Besten mache.
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Alt 26.02.2008, 09:49   # 5
immorb
Gastposter
 
Gestern im TiVi Die Abmahner

Zitat:
Sie sind meist unsichtbar. Ihr Aktionsfeld ist es auch: Das Internet. Es geht um Verkäufer und Käufer und die Frage: Was ist ein privater Verkauf und was ein gewerblicher Handel? Das Geschäft für einen Dritten: den "Abmahnanwalt". Er sucht im Internet nach Anzeigen, bei denen er einen gewerblichen Handel unterstellt.
Quelle: wdr/tv/diestory/
Die Sendung wird 26.02.08 um 14.15 Uhr im WDR wiederholt.

Passend dazu eine alte Sendung von c't-Magazin.
=>> Das Geschäft mit Abmahnungen bei Ebay

m.f.G.
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Alt 26.02.2008, 10:43   # 6
ghoststalker
 
Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 5
Tach, ich wurde auch schon abgemahnt Bin somit schuldig. Habe auch dem Anwalt meine Situation erklärt und wie es zum Fehler, unbeabsichtigt, meinerseits kam. Aber keine Chance, musste zahlen! Habe zum Glück, den Betrag runter handeln können
Ich war zum Beratungsgespräch beim Anwalt, der erklärte mir wie ich Brief schreiben muss. Sollte meinen Fall als "Bagatell Fall im Betrag " angeben. Hab ich getan. TROTZDEM kotzen mich die " Raubritter im Internet an" Unter dem Name werden sie bei Google geführt. Auf jeden Fall sollte jeder Betroffene seinen Fall bei " Abmahnwelle.de" melden. Die sammeln recherchieren und geben kostenlose Tips. Erwarten dafür nur Rückmeldung wie Fall verlaufen. Sehr schnelle und gute Hilfe.
Verbraucherzentrale ist auch zu empfehlen. Kostet aber ne Kleinigkeit. Viel Glück!!! Ghoststalker
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Alt 26.02.2008, 12:15   # 7
FashionSimone
 
Registriert seit: 21.02.2008
Beiträge: 14
Hallo,

also ich habe ebenfalls Jura studiert und arbeite bei einer großen, deutschen Anwaltskanzlei. Mit Abmahnungen haben wir jetzt zwar direkt nichts zu tun, aber ich persönlich finde, dass diese "unseriösen Anwälte" ein schlechtes Licht auf die gesamte Branche werfen.

Es gibt leider genug - auch größere Kanzlein - die nichts anderes machen als das Netz zu durchforsten und abzumahnen.

Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass abgemahnt wird, sofern Verstöße vorliegen, aber nicht, dass man dies als "Geldbeschaffung" ansieht. Insbesondere finde ich, dass bei nur einmaligen Verstößen man dies als Bagatellfall ansehen sollte. Insbesondere wenn es sich um Kleinigkeiten handelt. Verstößt tastächlich jemand gegen das MarkenG im Sinne des Verkaufes von Plagiaten, so ist das natürlich ein anderer Fall.

Jedem der so eine Abmahnung erhält würde ich empfehlen sich tatkräftigen Rat zu suchen. Denn nicht immer ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Es gibt auch Webseiten wie z.B. frag-einen-anwalt.de. Hier kann man für relativ wenig Einsatz, eine erste Indikation erhalten.

Gruß

Simone
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Alt 26.02.2008, 12:26   # 8
egomane
 
Benutzerbild von egomane
 
Registriert seit: 13.02.2007
Ort: Zu Hause
Beiträge: 2.402
Abgemahnt wurde ich auch schon. Nur nahm das ganze bei mir noch ein gutes Ende. Auf meiner gewerblichen Seite wurden die AGB's und insbesondere die Widerrufsbelehrung abgemahnt. Nach einigen Recherchen im Netz und nach Rücksprache mit einem Anwalt, kam ich dann zu dem Ergebnis, daß die Widerrufsbelehrung einwandfrei war. Allerdings wurden auch noch ein paar Kleinigkeiten der AGB's abgemahnt. Also forderte ich den Abmahnenden Anwalt auf, seine Abmahnung und die dazugehörige Unterlassungserklärung dahingehend zu ändern. Was folgte war dann ein noch ein Drohbrief vom Anwalt und ein Widerspruch meinerseits. Nachdem ich dann auch festgestellt habe, daß der Mandant des Anwalts (ein bekannter Abmahner der auch bei ebay sein Unwesen treibt oder trieb) auf seiner eigenen Seite teilweise die gleichen Fehler in den AGB's hatte wie ich sah ich der ganzen Sache nur noch gelassen entgegen. Mit diesem blöden Fehler hatte er seine Abmahnberechtigung mir gegenüber verloren. Ich habe jedenfalls keine weiteren Schreiben von dem Anwalt erhalten. Inzwischen hat dieser Abmahner auch noch einen entscheidenden Prozess verloren und ich glaube auch seine Abmahntätigkeit eingestellt (jedenfalls in meinem Bereich).

Fazit ist, man sollte sich im Falle einer Abmahnung immer genau informieren. Im Netz, beim Anwalt und auch über seinen Gegner. Ansonsten hätte mich der Spass ca 900,- Euro gekostet.
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putze
Das Auge eines Straußes ist größer als sein Gehirn. (Ich kenne Menschen, bei denen ist das nicht anders) 4072lo3
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