der käufer behauptet telefon sei defekt

Alt 13.08.2007, 17:44   # 1
ig2706
 
Registriert seit: 25.05.2007
Beiträge: 17
hallo,
bitte dringend um hilfe
habe über ebay mein telefon verkauft und nun behauptet der käufer es ist defekt (akku ladet nicht mehr und es wurde versucht das gerät zu öffnen).
dies stimmt aber nicht.
nun will er das gerät wieder zurück schicken und ich soll ihm den betrag erstatten.
er droht schon mit klage usw..
will mich wegen betrug anzeigen usw.

weiss einer rat was ich tun soll?

vielen dank schonmal im voraus...
gruss
ig2706
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Alt 13.08.2007, 21:55   # 2
Exitus
 
Benutzerbild von Exitus
 
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Ort: Zwischen Himmel und Hölle
Beiträge: 2.332
Hallo,

die wichtigste Frage ist: Hast Du in Deinem Angebot jegliche Gewährleistung für die ,von Dir verkaufte, Ware ausgeschloßen?

Es könnte problematisch werden.Schau mal hier>> Klick mich.

Das war keine Rechtsberatung und ich übernehme keine Haftung für die obige Erklärung.
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Alt 14.08.2007, 16:42   # 3
ig2706
Threadstarter
 
Registriert seit: 25.05.2007
Beiträge: 17
Hi,
danke das du das rausgesucht hast.

Ich hatte folgendes geschrieben im meiner Auktion:

Da dies eine Privat Auktion ist, schließe ich jegliche Gewährleistung, Garantie oder Rücknahme aus! Der Käufer erklärt sich damit einverstanden!

Meinst du das reicht?
gruss
ig2706
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Alt 14.08.2007, 17:35   # 4
silvana01101973
 
Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 8
Das müsste doch reichen.Es gibt immer schwarze Schafe,die es versuchen. LG
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Alt 14.08.2007, 22:46   # 5
manne2002
 
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Hawaii,Nordindien,selten BRD
Beiträge: 80
Zitat:
Zitat von Exitus Beitrag anzeigen
Hallo,

die wichtigste Frage ist: Hast Du in Deinem Angebot jegliche Gewährleistung für die ,von Dir verkaufte, Ware ausgeschloßen?

Es könnte problematisch werden.Schau mal hier>> Klick mich.

Das war keine Rechtsberatung und ich übernehme keine Haftung für die obige Erklärung.
Hi,
am Anfang Deines Links steht dieser Hinweis:

Hinweis: Die untenstehenden Ausführungen beziehen sich ausschliesslich den Verkauf von Händlern (d.h. Unternehmern i.S.d. BGB) an Verbraucher i.S.d. BGB

Fazit: Nehm den Artikel zurück und überprüfe, ob das stimmt.

Ich würde als E-Bay Käufer keineswegs erfreut sein, wenn jemand kaputte Teile verkauft, und sich dann mit der Ausrede verduftet, ich übernehme keine Garantie.
Dann könnte ich ja jedes Schrottteil über E-bay locker verkaufen bzw. entsorgen können.

Also: Das Ding muss funktionieren, wenigstens für einige Tage.
Sollte sich herausstellen, dass der Käufer die Unwahrheit behauptete, bleibt immer noch den Weg sich bei E-Bay zu beschweren.

Manne2002
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Alt 14.08.2007, 23:11   # 6
Exitus
 
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Registriert seit: 21.03.2005
Ort: Zwischen Himmel und Hölle
Beiträge: 2.332
Zitat:
Zitat von manne2002
Hi,
am Anfang Deines Links steht dieser Hinweis:

Hinweis: Die untenstehenden Ausführungen beziehen sich ausschliesslich den Verkauf von Händlern (d.h. Unternehmern i.S.d. BGB) an Verbraucher i.S.d. BGB
manne,Du solltest Dir aber auch alles durchlesen,was in dem Link steht:


4.Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch beim Privat(ver)kauf?

Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen


...und weiter unten in dem Link steht der folgender Hinweis:

Fazit: Versichern Sie sich VOR einem Gebot, ob es sich bei dem Anbieter um einen gewerblichen Verkäufer handelt und ob dieser die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung (und ein Widerrufsrecht) einräumt. Wer sich auf einen (rechtswidrigen) Gewährleistungsausschluss einläßt, ist selber schuld, wenn die ersteigerte Sache mangelbehaftet ist.





Zitat:
Zitat von manne2002
Ich würde als E-Bay Käufer keineswegs erfreut sein, wenn jemand kaputte Teile verkauft, und sich dann mit der Ausrede verduftet, ich übernehme keine Garantie.
Dann solltest Du halt nicht bei E-Bay kaufen und/oder Dich beim Gesetzgeber beschweren.

Es ist auch gut möglich,daß das Teil wirklich in Ordnung beim Versenden gewesen ist und durch den Transport unglücklicherweise beschädigt wurde.
Dies ist auch im BGB geregelt und besagt ,daß die "Preisgefahr" auf den Käufer nach dem Absenden der Ware auf den Käufer übergeht.



Zitat:
Zitat von ig2706
Meinst du das reicht?
Ich denke schon.

Wie schon oben erwähnt,übernehme ich keine Haftung für meine Aussage!!
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Alt 16.08.2007, 23:12   # 7
Kotty
 
Registriert seit: 20.07.2007
Beiträge: 20
Naja ich vermute, er hat zu Hause das gleiche Telefon was aber Defekt ist.

Nun ist er ja nicht dumm kauft sich bei Ebay das gleiche Telefon was funktioniert und sagt im nachhinein es sei defekt und schickt sein defektes dem Verkäufer.

Warum auch immer sei es, das er es im Laden nicht umtauschen kann oder die Garantie abgelaufen ist oder er es geklaut hat oder oder oder xD
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Alt 18.08.2007, 00:21   # 8
ig2706
Threadstarter
 
Registriert seit: 25.05.2007
Beiträge: 17
hallo,
hier das neueste...
nun hat er das bei ebay gemeldet und am mittwoch will er zur polizei strafanzeige gegen mich stellen bzgl. betrug usw....
soll ich doch das telefon zurücknehmen oder soll ich es drauf ankommne lassen....
wie sind da eure meinungen bzw. erfahrungen?
wäre sehr dankbar...denn der betrag ist es echt nicht wert....
gruss
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Alt 18.08.2007, 01:43   # 9
Exitus
 
Benutzerbild von Exitus
 
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Hallo,

ich würde es darauf ankommen lassen.das Wesentliche habe ich schon erwähnt.Vergleiche noch einmal Deine Verkaufsofferte und gut ist.
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Alt 18.08.2007, 19:24   # 10
Manolito4711
 
Registriert seit: 08.08.2007
Beiträge: 9
Hallo zusammen,
habe schon viele Käufer und Verkäufer bei Ebay kennen gelernt und kann sagen das diese zu 99,x% ehrliche Menschen waren.
Der kleine Prozentsatz der mit anderen Mitmenschen "spielt" und daraus negative Erfahrungen sammelt hält sich in Grenzen.
Das fängt schon mal an in seiner Bezahlungsweise und spiegelt sich im Schriftverkehr/Email sowie in der Bewertung.
Ich würde auf jeden Fall mal in dieser Angelegenheit Ebay informieren.

Gruß Manolito4711
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Alt 18.08.2007, 23:45   # 11
ig2706
Threadstarter
 
Registriert seit: 25.05.2007
Beiträge: 17
hi leute,
erstmal vielen dank für die tipps.
der hat mich nun bei ebay gemeldet und will das ich mich bis zum 19.08. bei ihm melde, ansonsten will er mich am mittwoch wegen betrugs anzeigen.
ich denke das ich mich nicht rühren werde, weil dank euch, ich mich im recht sehe...doch die muffe geht mir trotzdem....
gruss
ig2706
p.s. werde euch allen auf den laufenden halten
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Alt 19.08.2007, 01:09   # 12
nibo1978
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von ig2706 Beitrag anzeigen
hi leute,
erstmal vielen dank für die tipps.
der hat mich nun bei ebay gemeldet und will das ich mich bis zum 19.08. bei ihm melde, ansonsten will er mich am mittwoch wegen betrugs anzeigen.
ich denke das ich mich nicht rühren werde, weil dank euch, ich mich im recht sehe...doch die muffe geht mir trotzdem....
gruss
ig2706
p.s. werde euch allen auf den laufenden halten
Ich empfehle Dir dringend den gesamten Schriftverkehr und ein Abbild Deiner Auktion von eBay auszudrucken, damit Du dann nachweisen kannst, falls der Herr Dich wirklich anzeigen sollte, und Du eine Vorladung zur Polizei bekommst, dass Du alle Angaben korrekt gemacht hast und somit im Recht bist und nicht der Verkäufer.
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Alt 19.08.2007, 09:39   # 13
ig2706
Threadstarter
 
Registriert seit: 25.05.2007
Beiträge: 17
moin moin,
also die emails hab ich ja schon alle ausgedruckt.
doch wie bekomm ich das hin, dass ich das angebot ausdrucken kann?
gruss
ig2706
p.s. ihr seit hier alle sehr wertvoll:chatter:
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Alt 19.08.2007, 12:15   # 14
Exitus
 
Benutzerbild von Exitus
 
Registriert seit: 21.03.2005
Ort: Zwischen Himmel und Hölle
Beiträge: 2.332
Zitat:
Zitat von ig2706 Beitrag anzeigen
doch wie bekomm ich das hin, dass ich das angebot ausdrucken kann?

Hallo,

Du scheinst wohl nicht sehr lange bei E-Bay zu sein,sonst hättest Du auch dort eine Antwort finden können.

Guck mal hier>>> Ich bin ein Link.
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Alt 29.08.2007, 18:50   # 15
ig2706
Threadstarter
 
Registriert seit: 25.05.2007
Beiträge: 17
So, nun hab ich das endlich geschafft auszudrucken.
Vielen Dank nochmal dafür.

Und nun hier das - was in der Zwischenzeit passiert ist:

Er hat mich bei ebay gemeldet und den Käuferschutz beantragt.
Nun antworten/unterhalten wir nur uns noch über ebay.
Dort zwei bis dreimal täglich.
Er sagt der Techniker der das Telefon anschliessen wollte, hat gesagt das Teil wäre Schrott- ich hab den Bericht angefordert doch der ist leider im Urlaub, da Bayern Ferien hat.
Dann hat er letzte Woche Anzeige bei der Polizei gemacht, doch leider möchte er mir das Aktenzeichen nicht mitteilen.
Hmmm ich weiss nicht mehr was ich davon halten soll...
Er möchte definitiv das ich das Telefon zurücknehme und ihm das Geld erstatte und ich sage, das Telefon ist nicht Schrott.
Nun meine Frage, wer hat Erfahrung was ebay macht in einem solchen Fall?`
Was passiert wenn der Käuferschutz eintritt?
Übrigens, nun bezieht er sich darauf das es arglistige Täuschung und Betrug meinerseits ist.
Ich weiss nun wirklich nicht mehr weiter...HILFE
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Alt 30.08.2007, 00:17   # 16
nibo1978
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von ig2706 Beitrag anzeigen
hallo,
bitte dringend um hilfe
habe über ebay mein telefon verkauft und nun behauptet der käufer es ist defekt (akku ladet nicht mehr und es wurde versucht das gerät zu öffnen).
dies stimmt aber nicht.
nun will er das gerät wieder zurück schicken und ich soll ihm den betrag erstatten.
er droht schon mit klage usw..
will mich wegen betrug anzeigen usw.

weiss einer rat was ich tun soll?

vielen dank schonmal im voraus...
gruss
ig2706
Zitat:
Zitat von ig2706 Beitrag anzeigen
So, nun hab ich das endlich geschafft auszudrucken.
Vielen Dank nochmal dafür.

Und nun hier das - was in der Zwischenzeit passiert ist:

Er hat mich bei ebay gemeldet und den Käuferschutz beantragt.
Nun antworten/unterhalten wir nur uns noch über ebay.
Dort zwei bis dreimal täglich.
Er sagt der Techniker der das Telefon anschliessen wollte, hat gesagt das Teil wäre Schrott- ich hab den Bericht angefordert doch der ist leider im Urlaub, da Bayern Ferien hat.
Dann hat er letzte Woche Anzeige bei der Polizei gemacht, doch leider möchte er mir das Aktenzeichen nicht mitteilen.
Hmmm ich weiss nicht mehr was ich davon halten soll...
Er möchte definitiv das ich das Telefon zurücknehme und ihm das Geld erstatte und ich sage, das Telefon ist nicht Schrott.
Nun meine Frage, wer hat Erfahrung was ebay macht in einem solchen Fall?`
Was passiert wenn der Käuferschutz eintritt?
Übrigens, nun bezieht er sich darauf das es arglistige Täuschung und Betrug meinerseits ist.
Ich weiss nun wirklich nicht mehr weiter...HILFE
Hallo Dein Käufer scheint sich ja ständig zu widersprechen. Siehe erstes Posting von Dir und siehe das Letzte Posting von Dir.

Zuerst behauptet er Akku würde nicht laden, jetzt behauptet er dass einen Techniker versuchte hätte das Telefon anzuschließen.

Wie will er denn vorher wissen, dass das Akku defekt ist ohne es angeschlossen zu handen?

Frage ihn mal das!

Schildere mal den Sachverhalt eBay, dass sich Dein Käufer ständig widerspricht und was Du dagegen machen kannst bzw. tun sollst und was ebay evtl dagegen tun kann.

Besser wäre es evtl. wenn Du mit der Sache zu einem Anwalt gehen würdest.

PS: Ich tippe mal eher, dass Dein Käufer evtl. noch bei einem anderen ebay-Vekäufer geboten hat und die Auktion gewonnen hat und dieses Telefon besser ist als Deins und evtl. das gleiche Telefon bereits besitzt wie Du, welches aber defekt ist und jetzt auf diese miese Tour versucht das Telefon (sein defektes) zurückzugeben und sein Geld (welches ihm nicht zusteht) zurückhaben will.
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Alt 30.08.2007, 10:57   # 17
Exitus
 
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Beiträge: 2.332
Hallo,


@ig2706
was hast Du für das Telefon verlangt?Bis zu einem Wert von ca.80€ wird meistens ein mögliches Strafverfahren, wegen Geringfügigkeit eingestellt.Da Du auch nur sporadisch bzw. nie über E-Bay verkaufst,brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.

Alles andere habe ich Dir schon gepostet,bzw. Nibo1978 erläutert.
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Alt 30.08.2007, 21:04   # 18
ig2706
Threadstarter
 
Registriert seit: 25.05.2007
Beiträge: 17
Hi,
er hat das Telefon für EUR 35,50 plus 4,50 Versand ersteigert.

Na dann hör ich wohl mal auf mir die großen Sorgen zu machen,
doch sehr unheimlich ist das ganze doch schon.
Lieben Gruss
ig2706
p.s.
mich würde noch interessieren wie ebay denn nun mit mir verfährt? denn ich kann nichts anderes als jedesmal wenn er mir geschrieben hat über ebay zu antworten da ich dazu automatisch, wegen antrag auf käuferschutz seinertseits, aufgefordert werde.
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Alt 30.08.2007, 21:36   # 19
Exitus
 
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Hallo,

was meinst Du mit: "Wie wird E-Bay jetzt mit mir verfahren"?
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Alt 30.08.2007, 23:34   # 20
nibo1978
Gastposter
 
@ ig2706: Wie sehen eigentlich die Bewertungen für den Käufers aus?

Lies Dir genau die Bewertungen durch, sollte bei einer positiven noch ein Ergänzungskommentar sein, diesen genau durchlesen und falls negative Bewertungen vorkommen ebenfalls genau durchlesen.

Sollte Dein Käufer bereits bei einem anderen Verkäufer die gleiche oder ähnliche miese Tour versucht haben durchzuziehen, würde ich mich nochmals an eBay mit den Hinweis senden, dass Dein Käufer schon öfters veruscht hat diese Masche durchzuziehen. Evtl würde ich noch die anderen Verkäufer kontaktieren und nachfragen was vorgefallen ist und wie es weitergegangen bzw. ausgegangen ist.


PS: Da ich "Ergänzungskommentare" erwähnt habe: Du hast bei eBay die Möglichkeit eine bereits abgegebene Bewertung durch einen Ergänzungskommentar zuergänzen.
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Alt 28.05.2012, 09:00 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

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