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| Gastposter | Hallo, ich habe vor 13 Monaten einen Laptop bei notebooksbilliger : notebooks billiger - Notebook-Shop gekauft - einen Monat nach Ablauf der Garantie (leider nur 12 Monate) ist nun entweder Bildschirm oder die Grafikkarte kaputt. Ich hab ihn trotzdem dort eingeschickt und auf Gewährleistung gehofft. Jetzt schreibt mir der Internet-Händler, eine Kulanzanfrage bei Toshiba hätten diese abgelehnt, der Bildschirm müsste ausgewechselt werden, und das ganze kostet 450 . Wie kann ich sicher sein, dass nicht doch die Grafikkarte kaputt ist? Dann wär´s vielleicht billiger. Und müssen die mir nicht bestätigen, dass sie eine Kulanzanfrage gestellt haben? Ich hab auch schon gehört, dass gesetzlich 2 Jahre Garantie Pflicht sind. Kennt sich da jemand aus? |
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| Netzweltpionier Registriert seit: 07.12.2002 Ort: Em Alde Nüss
Beiträge: 2.517
| Zitat:
erstmal ein herzliches Willkommen in der Netzwelt. :liebegru: Deine Frage ist schnell geklärt. Es gibt 2 Begriffe in dem Zusammenhang, die man nicht verwechseln darf. Gewährleistung Hier gilt eine gesetzlich geregelte Frist von 24 Monaten. Sie gilt für den Zustand der Ware bei Auslieferung. Das heißt, sie wurde noch nicht benutzt. Garantie Diese wird von Händlern freiwillig gegeben. Sie bezieht sich auf sie Funktionsfähigkeit des Produktes während des normalen Gebrauchs. Die Frist kann er selber setzen. Viele Firmen geben über die von ihnen festgesetzte Garantiezeit hinaus noch Kulanz, d.h. sie handeln freiwillig, ohne Anerkennung einer Verpflichtug. Bei teuren Reparaturen sehe ich da aber schwarz. Siehe auch : Garantie / Gewähr
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