Privatverkäufer?

Alt 21.02.2007, 19:45   # 1
nibo1978
Gastposter
 
Hallo bin bei eBay auf den Verkäufer "tsinti" gestossen. Er ist als privater Vekäufer angemeldet, aber
der angebotenen Ware (Musiksoftware von eJay) scheint es ein
gewerblicher Verkäufer zu sein. Ich wollte nämlich zu erst auf Ware von
diesem Verkäufer bieten, dann ist mir aber aufgefallen, dass der Herr
oder die Dame kein privater Verkäufer sein kann sondern ein gewerblicher
Verkäufer sein muss: Hier die Artiekelnummern der Ware: 110092728841, 110092730564, 110092733164, 110092733393, 110092734777, 110092954582, 110092955041, 110092955303, 110092955642, 110092735037, 110093035814, 110093036319, 110093036412, 110093039730.

Was denkt Ihr privater Verkäufer oder Gewerblicher Verkäufer?


Hier ist übrigens eine Antwort von eBay:

Zitat:
Zitat von Meinung von eBay
Sie haben uns auf einen Verkaeufer "tsinti" aufmerksam gemacht, der sich
selbst als Privatverkaeufer bezeichnet, nach Ihrem Eindruck allerdings
unternehmerisch zu handeln scheint.

Die Beantwortung der Frage, ob jemand tatsaechlich als Unternehmer
handelt, haengt von der Ueberpruefung vieler Faktoren ab. Leider haben
wir keine Moeglichkeit, diese Ueberpruefung im Einzelfall vorzunehmen.

Wann handelt ein Verkaeufer als Unternehmer?

Ein Verkaeufer handelt als Unternehmer, wenn er Angebote in Ausuebung
seiner gewerblichen oder selbststaendigen beruflichen Taetigkeit macht.
Dies ist dann der Fall, wenn der Verkaeufer am Markt planmaessig und
dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet. Ob jemand als Unternehmer
handelt, laesst sich also nicht pauschal beurteilen. Es bedarf, wie
gesagt, der intensiven Pruefung des Einzelfalles. Die Pruefung wird ggf.
von Behoerden vorgenommen und die Dauer und der Umfang des Handels
genauer untersucht.

Welche Konsequenzen hat der Handel als Unternehmer?

Beispielsweise sind Unternehmer, die Verbrauchern Waren oder
Dienstleistungen anbieten, verpflichtet, diesen die gesetzlich
vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie
ueber bestehende, gesetzliche Widerrufsrechte zu belehren.

Fuer weitere Informationen koennen Sie sich unter folgendem Link
informieren:

Rechtliche Informationen des Verkäufers in Mein eBay

Auch wenn sich diese Seite in erster Linie an Verkaeufer richtet,
enthaelt sie auch viele wertvolle Informationen fuer Sie und verweist
auf weitere wichtige Themen, wie Widerrufs- oder Rueckgabebelehrung.

Ich freue mich, xxxx xxxxx, wenn ich Ihnen mit diesen Informationen
helfen konnte und wuensche Ihnen viel Erfolg bei weiteren
eBay-Auktionen. Sollten Sie noch offene Fragen haben oder weitere
Unterstuetzung benoetigen, hilft Ihnen das eBay-Sicherheitsteam gern
weiter.
Die bei eBay! Dann könnten sich ja in Zukunft alle auch die eigentlich gewerblich handeln als private Verkäufer bei eBay anmelden, wenn denen jetze schon zu aufwendig ist zu prüfen ob jemand gewerblich handelt.
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Alt 21.02.2007, 22:27   # 2
Druide
Netzweltpionier
 
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Grundsätzlich kann es eBay egal sein, und ist es auch, welchen Status ein Anbieter hat. Letztendlich ist es eine steuerliche Frage, was wiederum das Finanzamt interessiert könnte, und es ist eine Frage der Gewährleistungspflicht. Rechtlich macht´s da aber keinen Unterschied, welchen Status der Verkäufer bei eBayhat. Den Gesetzgeber, und letztlich die Gerichte, interessiert der Status nicht, sondern nur die Frage, ob der Verkäufer gewerblich handelt. Die Menge der Transaktionen deutet schon darauf hin.

Bezüglich der Gewährleistung könnte man "tsinti" sicher in die Pflicht nehmen; es wäre allerdings aufwändiger, als wenn er als gewerblicher Händler eingetragen wäre, da er dann auch seine Firmendaten deutlich offenlegen müsste ( Namen, Betriebssitz, Kontaktadresse, Steuernummer, etc).

Generell vergleiche ich Auktionsportale wie eBay mit einem Flohmarkt. Und entsprechend vorsichtig muss man beim Einkaufen vorgehen.
__________________
8wndhxtvgpen
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