| | # 4 | |
| Registriert seit: 30.01.2007 Ort: Erdhöhle 1
Beiträge: 301
| Zitat:
Auch Verkäufer sitzen nich immer gleich am Pc um die Mails abzurufen, vielleicht ist er im Urlaub? An den Bewertungen und Komentaren kann man ja auch schon erkennen ob er ein Schlitzohr ist. Aber der Weg über EBAY ist auch ein Versuch wert. Kann ich noch neinen Benutzernamen ändern? Habe leider bei der Anmeldung einen Buchstaben zuviel eingegeben! | |
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| | # 5 |
| Threadstarter Registriert seit: 28.01.2007
Beiträge: 3
| Hallo Zarefkoeb, Ich find Deinen Namen Super....keine Ahnung ob man den ändern kann. Er ist nicht in Urlaub. Ich hab die Sache eBay gemeldet und promt eine Antwort von ihm bekommen. Er gibt an,daß ihnen beim verpacken aufgefallen sei,daß mein Messer fehlerhaft ist. Als Ersatz hätten sie mir dann ein anderes Messer geschickt,weil mein Modell beim Importeur nicht mehr vorrätig sei. Als ich dann mal auf der Seite des Importeurs nachgeschaut habe musste ich feststellen ,daß das Messer sofort lieferbar ist. Das hab ich ihm unter Anderem auch geschrieben und nun warte ich auf Antwort. |
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| | # 6 |
| Registriert seit: 27.01.2007 Ort: Mainz
Beiträge: 64
| Hallo kraskob ! Was für Bewertungen hat der Verkäufer denn bisher so bekommen ? Schon irgendwelche Auffälligkeiten ? Hört sich für deinen Kauf auf jeden Fall nicht so ganz astrein an....er hätte ja auch per mail anfragen können ob das OK ist..... |
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| | # 7 | ||
| Registriert seit: 14.02.2007
Beiträge: 16
| Zitat:
du hast nun 3 möglichkeiten: 1 kaufpreisrückerstattung (differenzbetrag, falls das gelieferte messer billiger ist, als das eigentlich ersteigerte) 2 rücksendung des faschen messers + darauf bestehen, dass das richtige messer geliefert wird 3 rücktritt vom kaufvertrag + rückerstttung des gesamten kaufpreises Zitat:
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| | # 8 | ||
| Netzweltpionier Registriert seit: 07.12.2002 Ort: Em Alde Nüss
Beiträge: 2.517
| Zitat:
Zitat:
zu 2. Nein, das geht nicht. Wenn der Händler meint, dass das Messer nicht mehr lieferbar sei, so spielt dabei natürlich auch der kalkulierte Preis eine Rolle. Man kann den Händler nicht zwingen, mit Verlust zu verkaufen. Ein seriöser Händler würde es aber aus Kulanz tun. zu 3. Dies ist der richtige Weg. Rückabwicklung incl Erstattung des Portos.
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