Falsche Artikelnummer

Alt 28.01.2007, 22:28   # 1
kraskob
 
Registriert seit: 28.01.2007
Beiträge: 3
Ich habe bei eBay ein neues BUCK Taschenmesser von einem Händler gesteigert.
Das Messer,daß ich bekommen habe ist völlig anders.

Die Art.Nr. des Herstellers auf dem Lieferschein ist richtig.

Ich bin von einem Irrtum ausgegangen und habe den Verkäufer per eMail über seinen Fehler aufgeklärt.
Der Händler ist mir auch nach meiner zweiten, schon etwas deutlicheren Mail noch jede Antwort schuldig.

Meine Frage ist:

Macht es Sinn sich bei eBay über den Händler zu beschweren,oder sollte man eine Anzeige wegen Betrug machen??

Gruß kraskob
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Alt 29.01.2007, 11:29   # 2
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von kraskob Beitrag anzeigen
Macht es Sinn sich bei eBay über den Händler zu beschweren,oder sollte man eine Anzeige wegen Betrug machen??

Gruß kraskob
Erst einmal würde ich den Weg über ebay wählen, damit ebay ggf. vermitteln kann.
Wenn alles nichts bringt kannst Du dir ja immer noch weitere Schritte vorbehalten.
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Alt 30.01.2007, 19:22   # 3
kraskob
Threadstarter
 
Registriert seit: 28.01.2007
Beiträge: 3
Ok ich geb Bescheid wie es gelaufen ist
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Alt 30.01.2007, 20:10   # 4
Zarefkoeb
 
Benutzerbild von Zarefkoeb
 
Registriert seit: 30.01.2007
Ort: Erdhöhle 1
Beiträge: 301
Zitat:
Zitat von kraskob Beitrag anzeigen
Ich habe bei eBay ein neues BUCK Taschenmesser von einem Händler gesteigert.
Das Messer,daß ich bekommen habe ist völlig anders.

Die Art.Nr. des Herstellers auf dem Lieferschein ist richtig.

Ich bin von einem Irrtum ausgegangen und habe den Verkäufer per eMail über seinen Fehler aufgeklärt.
Der Händler ist mir auch nach meiner zweiten, schon etwas deutlicheren Mail noch jede Antwort schuldig.

Meine Frage ist:

Macht es Sinn sich bei eBay über den Händler zu beschweren,oder sollte man eine Anzeige wegen Betrug machen??

Gruß kraskob


Auch Verkäufer sitzen nich immer gleich am Pc um die Mails abzurufen, vielleicht ist er im Urlaub?
An den Bewertungen und Komentaren kann man ja auch schon erkennen ob er ein Schlitzohr ist.
Aber der Weg über EBAY ist auch ein Versuch wert.


Kann ich noch neinen Benutzernamen ändern? Habe leider bei der Anmeldung einen Buchstaben zuviel eingegeben!
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Alt 31.01.2007, 22:33   # 5
kraskob
Threadstarter
 
Registriert seit: 28.01.2007
Beiträge: 3
Hallo Zarefkoeb,
Ich find Deinen Namen Super....keine Ahnung ob man den ändern kann.

Er ist nicht in Urlaub.
Ich hab die Sache eBay gemeldet und promt eine Antwort von ihm bekommen.

Er gibt an,daß ihnen beim verpacken aufgefallen sei,daß mein Messer fehlerhaft ist.
Als Ersatz hätten sie mir dann ein anderes Messer geschickt,weil mein Modell beim Importeur nicht mehr vorrätig sei.
Als ich dann mal auf der Seite des Importeurs nachgeschaut habe musste ich feststellen ,daß das Messer sofort lieferbar ist.

Das hab ich ihm unter Anderem auch geschrieben und nun warte ich auf Antwort.
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Alt 31.01.2007, 22:42   # 6
Umckaloabo
 
Benutzerbild von Umckaloabo
 
Registriert seit: 27.01.2007
Ort: Mainz
Beiträge: 64
Hallo kraskob !

Was für Bewertungen hat der Verkäufer denn bisher so bekommen ? Schon irgendwelche Auffälligkeiten ?
Hört sich für deinen Kauf auf jeden Fall nicht so ganz astrein an....er hätte ja auch per mail anfragen können ob das OK ist.....
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Alt 15.02.2007, 12:00   # 7
chrizzz
 
Benutzerbild von chrizzz
 
Registriert seit: 14.02.2007
Beiträge: 16
Zitat:
Er gibt an,daß ihnen beim verpacken aufgefallen sei,daß mein Messer fehlerhaft ist.
Als Ersatz hätten sie mir dann ein anderes Messer geschickt,
es darf nicht sein, dass der verkäufer, ohne deine zustimmung, einen ersatz liefert.

du hast nun 3 möglichkeiten:
1 kaufpreisrückerstattung (differenzbetrag, falls das gelieferte messer billiger ist, als das eigentlich ersteigerte)
2 rücksendung des faschen messers + darauf bestehen, dass das richtige messer geliefert wird
3 rücktritt vom kaufvertrag + rückerstttung des gesamten kaufpreises

Zitat:
Es handelt sich um mangelhafte Ware i. S. d. § 434 BGB. Dir stehen die Mängelgewährleistungsrechte des § 437 BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz zu) zu.
Vorrangig musst du dem Verkäufer zur Nacherfüllung, d.h. zur Übergabe der ordnungsgemäßen Ware unter Fristsetzung auffordern. Lehnt der Verkäufer die Nacherfüllung (Mangelbeseitigung) ab oder ist dies nicht möglich kannst du vom Vertrag zurücktreten.
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Alt 15.02.2007, 12:40   # 8
Druide
Netzweltpionier
 
Benutzerbild von Druide
 
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Ort: Em Alde Nüss
Beiträge: 2.517
Zitat:
Zitat von chrizzz Beitrag anzeigen
es darf nicht sein, dass der verkäufer, ohne deine zustimmung, einen ersatz liefert.
Das ist richtig und das wäre seriöses Handeln.

Zitat:
Zitat von chrizzz Beitrag anzeigen
du hast nun 3 möglichkeiten:
1 kaufpreisrückerstattung (differenzbetrag, falls das gelieferte messer billiger ist, als das eigentlich ersteigerte)
2 rücksendung des faschen messers + darauf bestehen, dass das richtige messer geliefert wird
3 rücktritt vom kaufvertrag + rückerstttung des gesamten kaufpreises
zu 1. Nunja, dies will kraskob ja nicht

zu 2. Nein, das geht nicht. Wenn der Händler meint, dass das Messer nicht mehr lieferbar sei, so spielt dabei natürlich auch der kalkulierte Preis eine Rolle. Man kann den Händler nicht zwingen, mit Verlust zu verkaufen. Ein seriöser Händler würde es aber aus Kulanz tun.

zu 3. Dies ist der richtige Weg. Rückabwicklung incl Erstattung des Portos.
__________________
8wndhxtvgpen
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Alt 28.05.2012, 13:30 # --
News Flash
 
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