Ware weicht stark der Beschreibung ab

Alt 27.01.2007, 13:39   # 1
petiz
 
Registriert seit: 27.01.2007
Beiträge: 2
Hi Leute,

ich habe mir vor ein sechs Tagen folgenden Plattenspieler bei Ebay per Sofortkauf erworben:
eBay: Technics SL-1200 MK2 inkl. Ortofon System (Artikel 150083750580 endet 21.01.07 19:38:33 MEZ)


nun stimmt die Beschreibung meines Erachtens nun leider überhaupt nicht.
Folgende Punkte habe ich zu bemängeln

Definitive Defekte die verschwiegen wurden

- die Nadelbeleuchtung ist defekt
- die Höhenverstellung des Tonarms ist defekt
- die 33/45rpm Tasten haken
- die Tonarm-Halterung wackelt wie wild und wurde geklebt


weitere Punkte die Ich mir nicht unter einem Plattenspieler in gutem Zustand vorstelle

- der Plattenteller sieht auch ganz schön mitgenommen aus
- der Pitch (Geschwindigkeitsregler) scheint auch nichtmehr der neueste zu sein
- das Teil ist ganz schön verkratzt und mitgenommen



Sämtliche Punkte wurden in der Beschreibung verschwiegen. Ein Wohnzimmergerät in gutem Zustand stelle ich mir anders vor.

Der Artikel wurde mit Paypal bezahlt. Die Frage ist nur -> Was für Chancen habe ich und wie sollte ich jetzt vorgehen?

Ebay und Paypal bieten eine Funktion an um Unstimmigkeiten zu melden. Wo macht es mehr Sinn? Oder soll ich bei Paypal und Ebay aktiv werden?
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Alt 27.01.2007, 15:25   # 2
babbierle
 
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Ort: im schönen Schwabenland
Beiträge: 78
Hallo,
ich bin selber seit 6 Jahren bei Ebay unterwegs, inzwischen schon als Gerweblicher Händler.

Also zu deinem Problem:
Wieso fragst du nicht vorher nach besseren Bildern und Zustand?
Warum ließt du nicht die Bewertungen, daraus kann man einen Verkäufer schon ein bisschen einschätzen.
Wieso kauftst du dir einen Plattenspieler für knapp 280 €( Neupreis liegt ab ca. 480 € hab ich gesehn), und dann gebraucht, da kannst du alles kriegen nur nix neues.
Das ist jetzt nur mal aus der Sicht von mir.
Natürlich ändert das nichts an der Tatsache.

Du kannst versuchen mit dem Verkäufer erst mal zu schaun ob Du das ganze Rückgängig machen kannst.

Dann wird es schwierig, ich würde erst mal mit Ebay Kontakt aufnehmen. Wobei ich glaube das Du da wenig Chancen hast.
Es ist ein gebrauchter Artikel!
In der Beschreibung steht so gut wie nix drin.
Worauf willst du dich denn da berufen?

Habe auch gesehn das er den Artikel 2 mal verkauft hat.
Siehe auch in beendete Artikel.

Entweder war das ein Artikel den er doppelt hatte ,oder er hat beim ersten Mal einen Preistreiber eingesetzt, das heißt jemand ( den er kennt) bietet auf den Artikel um den Preis zu erzielen den er möchte.
Klappt das nicht bleibt der Artikel bei ihm.
Er setzt ihn einfach wieder rein.
Dann eben gleich mit dem Preis über "Sofortkauf" den er haben will.


Das ist alles meine persönliche Meinung dazu, ich bin kein Experte.
Was auch noch zu empfehlen wäre ist das Ebayforum
Da kommst Du hin wenn du eine Ebayseite aufmachst und ganz nach unten scrollst, das dritte von rechts "Foren und Cafe`s".
Versuch da mal dein Glück.
Und warte hier auch noch ein bissle da kommt bestimmt noch ein Beitrag von den Experten!

Falls noch Fragen da sind, und ich die helfen kann, immer her mit den Fragen.
Grüßle babbierle
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Alt 28.01.2007, 17:41   # 3
petiz
Threadstarter
 
Registriert seit: 27.01.2007
Beiträge: 2
Hallo,

erst einmal danke für deine Antwort, jedoch unterstellst du mir Sachen die du nicht beurteilen kannst!

Ich HABE den Plattenspieler deswegen gekauft WEIL das Bewertungsprofil einen seriösen Eindruck gemacht hat. 99,7% gute Bewertungen bei über 300 Käufen/Verkäufen. In der Beschreibung steht dass der Plattenspieler ein absolutes Wohnzimmergerät in einem guten Zustand ist. Wenn ein klarer Mangel in keinem Wort erwähnt wurde, warum soll man dann hinterherhaken? Ein guter Zustand beeinhaltet für mich die volle Funktionstätigkeit.

Natürlich könnte ich alles in Frage stellen und erstmal bei Adam und Eva anfragen und Ihn fragen ob er überhaupt das richtige Modell angegeben hat. Wo nichts unklar ist, kann auch nichts gefragt werden. Wenn kein Mangel erwähnt worden ist, ist auch keiner vorhanden. So sehe ich das! Eine klar weggelassene Information ist eine Fehlinformation.

Desweiteren gibt es den Plattenspieler bereits ab 450 und die fehlende Acrylhaube (die ich nicht brauche und einzeln fast 50€ kostet) drückt den Preis auch nochmal. Sogesehen ist ein Preis von 280€ meines Erachtens realistisch für ein Produkt welches von mir aus ein paar Kratzer besitzt, ansonsten jedoch einwandfrei funktioniert.

Aber es geht ja nicht darum zu bewerten ob der Preis fair ist oder nicht, sondern inwiefern die Beschreibung "Wohnzimmergerät in gutem Zustand (ohne irgendwelche erwähnten Defekte)" nach unten interpretierbar ist, bevor es sich um eine ganz klar falsche Beschreibung handelt. Und meiner Ansicht nach liegt das Gerät weit unterhalb dieses Bereiches
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Alt 01.02.2007, 04:10   # 4
...Unregistriert...
Gastposter
 
Hallo,

ich hatte auch mal einen solchen Fall. Ich habe mich zu erst mit dem Verkaeufer in Verbindung gesetzt und mit diesem abgemacht das ich entweder das ganze zuruecksende oder eben das wir den Betrag mit Versandkosten teilen. Zweiteres wurde dann angenommen.

Wenn die Beschreibung stark abweicht kann man auch eBay einschalten, es gibt ebenfalls einen solchen Punkt bei den Moeglichkeiten zu einer Auktion.

Ich kann nun von mir nicht behaupten schon Jahrelang eBay zu nutzen, jedoch mache ich keine Spielchen mit und kenne daher die Prozesse.
eBay ist zu sehr auf den Schutz der Verkaeufer getrimmt, das ist durchaus negativ, das bedeutet aber nicht das du allein da stehst.
Da ich kein eigenes Konto bei eBay habe, ich stimme den AGB´s nicht zu, ist es immer wieder erfrischend ein gesperrtes Konto zu haben. Am schoensten war die Sperrung wegen eines nicht bezahlten Artikel wo ich aber nie die Kontodaten erhalten habe aber zich Nachrichten geschrieben hatte. Es ist fuer eBay somit nachweisbar.

Deswegen tritt in den Kontakt mit eBay, ich bin mir sicher das dort etwas zu machen ist. Ebenfalls schreibe den Verkaeufer an.

Ansonsten ist gebraucht nicht defekt. Und defekte Geraete werden immer auch so beschrieben "fuer Bastler" etc. Daher ist der Unmut zu verstehen.

Mich wuerde es interessieren wie es weitergeht!
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Alt 15.02.2007, 11:34   # 5
chrizzz
 
Benutzerbild von chrizzz
 
Registriert seit: 14.02.2007
Beiträge: 16
hallo,

mir ist schon einmal eine ähnliche sache passiert, jedoch mit einem warenwert von weniger als 50 euro.

Zitat:
Es handelt sich um mangelhafte Ware i. S. d. § 434 BGB. Dir stehen die Mängelgewährleistungsrechte des § 437 BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz zu) zu.
Vorrangig musst du dem Verkäufer zur Nacherfüllung, d.h. zur Übergabe der ordnungsgemäßen Ware unter Fristsetzung auffordern. Lehnt der Verkäufer die Nacherfüllung (Mangelbeseitigung) ab oder ist dies nicht möglich kannst du vom Vertrag zurücktreten.
ich würde an deiner stelle folgendes ancheinaner machen, sofern das vorherige nicht funkionierte:
< kontakt mit verkäufer aufnehmen, um die sache zu klären
< ebay kontaktieren - schritt für schritt
< ()anwalt() !?!?
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Alt 28.05.2012, 13:30 # --
News Flash
 
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