| | # 2 | ||||
| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Vielleicht solltest Du dir mal Gedanken machen, was DU falsch gemacht hast ![]() Ich bin bereits seit Jahren zufriedener Kunde bei diesem Händler. :chatter: Wenn ich etwas bestellt habe - und ein/mehrere Artikel der Bestellung nicht lieferbar waren - so bekam ich auch nur die Rechnung über die gelieferten Artikel. Nachsendungen wurden nur mit dem Artikelpreis berechnet - auch dies ist ok. ![]() Über die Qualität der Angebote kann man sich streiten - doch dafür hast Du ja auch andere Informationsmöglichkeiten!"Wer nur die bunten Bilder im Katalog als Angaben nutzt - muss sich auch nicht wundern, wenn in der Erklärung etwas mehr gestanden hat!" Eine [berechtigte] Lastschrift für gelieferte Waren zurückzuholen ist ebenfalls nicht unter "normalem" Geschäftsgebahren einzustufen. Mit solchen Kunden möchte ich als Lieferant auch nichts mehr zu tun haben. Und die Aussage mit Betrug würde ich ganz vorsichtig in den Mund nehmen - auch bei der relativen Anonymität im Internet - genug Daten hast DU hier schon preisgegeben --> eine Schadenersatzklage wegen Rufschädigung ist auch nicht gerade ein Zuckerschlecken! ![]() Zitat:
Nachtrag: Deshalb auch für Dich der Hinweis auf das Posting von GreasySpoon! Nachtrag 2: Zitat:
:idea: nur was will ich für knapp 70.00 Euro eigentlich verlangen Zitat:
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Zitat:
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| | # 7 |
| Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 2
| ....es gibt sie aber trotzdem, die Pearl-Geschädigten. (Googel: pearl geschädigte) Auch ich zähle mich seit Neuestem dazu, obwohl ich schon jahrelang Pearl-Kunde bin (war). Ende November bestellte ich 7 Artikel, die in 3 Lieferungen ankamen. Lieferzeit war in Ordnung. Von diesen Artikeln wollte ich 2 zurücksenden, da sie nicht gefielen. Wie von Pearl verlangt, forderte ich RMA-Retourenaufkleber an - und das insgesamt 5 Mal, den ganzen Dezember durch, ohne dass ich eine Reaktion von dieser Firma bekam - nur mit dem Bankeinzug: da waren die fix! Anfang Januar nun wusste ich mir nicht mehr zu helfen. Ich schrieb nochmal eine Mail an Pearl und setzte eine Frist von ein paar Tagen, in denen sie mir diesen RMA-Aufkleber zuschicken sollten, andernfalls drohte ich mit Widerspruch gegen den Bankeinzug. Ich gab in diesem Schreiben auch an, dass ich die nicht erwünschte Ware dann per Hermes zurücksende und eine Überweisung für die von mir angenommenen Artikel durchführe. So geschah es dann auch, da ich von dem Laden keinerlei Antwort bekam. Für mich schien die Sache erledigt, leider nicht für Pearl. Sie sandten mir einen Artikel zurück mit der Begründung, dass defekte Artikel nur ausgetauscht und nicht zurückgenommen würden. Von defekt war aber nie die Rede! Also forderte ich wieder diesen Sch....RMA-Aufkleber an. Antwort: die 14tägige Rücknahmefrist sei verstrichen und man könne die Ware nicht mehr zurücknehmen. Nach einigem Hin- und Her bekam ich doch noch überraschenderweise diesen RMA-Dings. Ich sandte also schnellstens im Originialkarton + Umkarton zurück. Das war's - dachte ich. Mit dieser Firma will ich doch nichts mehr zu tun haben. Leider dachte Pearl nicht so: sie wollen weiterhin mit mir zu tun haben! Nun vor ein paar Tagen kam eine Zahlungsaufforderung für eine Rechnung die ich nachweislich (per Überweisung) bezahlt habe. Gleichzeitig wurde mir mit Inkasso gedroht. ....und nun? Soll ich einfach die 16 EUR (Rechnungsbetrag + Mahngebühr + Rücklastschriftgebühr) bezahlen? Ist der Einzelne wirklich so machtlos? Was gibt es für Möglichkeiten in der knappen Zeit (bis Mittwoch, 5.3. müsste der Betrag bei Pearl gutgeschrieben sein). Ach ja, habe ich noch nicht erwähnt: bat mehrere Male per Mail und Fax um Klarstellung, jedoch keine Reaktion. Telefon: Warteschleife. Werde es morgen nochmal per Telefon versuchen. Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben? Ansonsten bezahle ich die Rechnung unter Vorbehalt (was das auch immer bedeuten mag). Gruss ein Pearl-Geschädigter |
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| | # 8 |
| Gastposter | Pearl blockierte rechtswidrig Warenrücksendung Erfahrungsbericht von maxteamwork über Pearl 28. Mai 2008 Produktbewertung des Autors: Pro: Kein Nennenswertes Pro Kontra: Schlechter Kundendienst, mangelhafte Warenlieferung, blockierte Warenrücksendung Empfehlenswert? nein Kompletter Erfahrungsbericht -------------------------------------------------------------------------------- Warenrücknahme durch Pearl rechtswidrig blockiert! Nur völlig verspätet lieferte mir "Pearl" unvollständig und zum Teil defekte Ware. Entgegen jeder gesetzlichen Grundlage lehnte Pearl eine unfreie Warenrücksendung ab und machte die Rücknahme von der Ver- wendung eines noch zuzusendenden Retourescheines abhängig. Dieser Retoureschein blieb trotz diesseitiger wiederholter Erinnerungen und mehrfacher Zusagen durch Pearl über die Folgemonate aus und die Ware musste hier fortdauernd eingelagert werden. Statt eines Retourescheines folgte im Herbst vergangen Jahres die Übermittlung eines Mahnbescheides und nach Widerspruch das Klageverfahren. Die zustaendige Richterin maß der Tatsache, dass ich immer noch im Besitz der Ware war, mehr Bedeutung bei, als dem rechts- bzw. wettbewerbswidrigen Verhalten von "Pearl" und verurteilte mich zur Kaufpreiszahlung auch für unbestritten nicht erhaltene Ware und für die teilweise defekte Artikel. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Fa. Pearl für ihr rechtswidriges Vorgehen vor Gericht nicht mit einem klageabweisenden Urteil "abgestraft" wurde, hat sie mit ihrem Ver- halten, die Übersendung eines Retourescheines fortdauernd zu unterlassen und die Annahme einer unfreien Warenrücklieferung abzulehnen sozusagen einen "aufgezwungenen Kauf" von völlig verspäteten sowie unvollständigen und zum Teil mangelhaften Warenlieferungen erreicht. Welch ein Geschäftsgebaren??? ... ... aber mit dem vorerwähnten kuriosen Urteil hat die Fa. Pearl das Ziel erreicht, trotz rechtswidriger Vorgehensweise u. a. mangelhafte und unvollständige Ware "an den Mann zu bringen" und darüber hinaus auch noch Zahlung für Ware verlangen zu können, deren Lieferung bis heute aussteht! Die Geschäftsleitung der Fa. Pearl hüllt sich -wie bereits vor der gerichtlichen Auseinandersetzung- trotz diverser Anschreiben und Nachfragen in Schweigen und überlässt der Kundenbetreuung oder der Debitorenbuchhaltung etc. belanglose und am Kern der Sache vorbeigehende Antworten, so als gäbe es weder dieses Fehlver- halten noch das folgende merkwürdige amtgerichtliche Urteil. Abgesehen davon, dass dieser schon mehr als eigenartige Fall weitergehend zu klären sein wird, werde ich mich trotz fortlaufender Übermittlung von Werbematerial davor hüten, bei diesem Unternehmen auch nur noch einen Artikel zu bestellen. Die Gefahr ist mir einfach zu groß, erneut von einem hier nicht nach- vollziehbaren Geschäftsgebaren überrascht zu werden, dass im Moment noch nicht einmal überschaubar ist, zumal sich die Geschäftsleitung nach dem bisherigen Verhalten mit einer hinreichenden Klärung der zurückliegenden Vorkommnisse möglicherweise gar nicht auseinander setzen will. Auf Nachfrage hin bleibt mitzuteilen, dass es sich bei "Pearl" um ein Versandhaus insbesondere für Elektronik- u. Elektroartikel einschl. PC-Zubehör etc. handelt; die genaue Firmen-Anschrift lautet: "Pearl Agency GmbH Pearl-Straße 1-3 79426 Buggingen". Der vorstehende Bericht wurde zur weiteren Information ergänzt um die heutige Mitteilung an den Verbraucherschutz, die wie folgt lautet: "Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! In der vorbezeichneten Angelegenheit bringe ich Ihnen in der -soweit als möglich- gebotenen Kürze folgenden Sachverhalt zur Kenntnis: Vor Weihnachten des Jahres 2006 bestellte ich bei dem vorgenannten Versandnternehmen (Elektro, Elektronik, PC-Zubehör etc.) einige Artikel, die als Weihnachtsgeschenke vorgesehen waren. Entgegen der anderslautenden Zusagen erfolgten die entsprechenden Lieferungen nur äußerst verspätet und darüber hinaus unvollständig und mangelhaft nach Weihnachten bis ins neue Jahr hinein, so dass für mich nur noch eine Rücksendung der gelieferten Artikel in Frage kam. Die Fa. Pearl GmbH sagte für die vorgesehene Rücksendung die Übermittlung eines Retourescheines zu und lehnte eine unfreie Rücksendung über die Deutsche Post AG mit dem Hinweis ab, unfreie Rücksendungen nicht anzunehmen. Die Zusendung eines Retourescheines blieb trotz wiederholter Erinnerungen und gleichermaßen trotz ebenfalls wiederholter Zusagen aus und so vergingen die Monate bis in den Spätsommer des Jahres 2007 hinein. Letztlich folgte -statt des mehrfach erbetenen und über Monate zugesagten Retourescheines- ein Mahnbscheid über die volle Kaufsumme. Eingeschlossen in diese Forderung waren u. a. die mängelbehafteten Artikel ebenso wie die nach wie vor fehlenden Artikel; ganz zu schweigen von der seit Monaten zur Rücksendung bereit stehenden Ware, für die ja die Verwendung eines Retourescheines gefordert war, der auch weiterhin nicht übermittelt wurde. Die Annahme einer unfreien Rücksendung über die Deutsche Post AG hatte die Fa. Pearl GmbH über die zurückliegenden Monate in eindeutiger Weise und eben rechtswidrig abgelehnt. So blieb mir, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen und mich im folgenden Klageverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht begründet gegen die Klage- forderung zu stellen. Es erfolgte im Klageverfahren u. a. mein Einwand, dass die Ware nur verspätet und darüber hinaus teilweise unvollständig sowie mängelbehaftet geliefert wurde und dass ich hiernach der Fa. Pearl GmbH gegenüber fristgerecht mein Rückgabeverlangen mitgeteilt hätte. Darüber hinaus wurde von mir der Klageabweisungsantrag damit begründet, dass die Fa. Pearl GmbH durch die nach wie vor ausstehende Übersendung des wiederholt angekündigten Retourescheines und ihre Weigerung, unfrei rückübersandte Ware überhaupt anzunehmen, bis zum Schluss rechtswidrig eine Warenrückgabe verhindert hatte; sie hatte durch ihre Vorgehensweise eine Warenrücknahme ja schlichtweg blockiert und im Ergebnis zwangsweise das erreicht, was freiwillig weder gewollt noch möglich gewesen wäre Die zuständige Richterin beim Amtsgericht maß in der Folge dem wettbewerbs- bzw. rechtswidrigen Verhalten der Klägerin weniger Bedeutung bei als der Tatsache, dass ich mich ja noch im Besitz der zur Rücksendung vorgesehenen Artikel befinden würde und verurteilte mich letztlich zur Zahlung der gesamten Kaufpreisforderung einschl. der mängelbehafteten Artikel sowie der unstreitig nicht übersandten Ware. Ich halte dieses Urteil für ein Kuriosum, habe aber im Moment Probleme, beispielsweise im Wege der Dienstaufsicht beim zuständigen Landgerichtspräsidenten weiter zu kommen, obwohl ich dort sehr deutlich machte, dass sich die zuständige Richterin bei ihrer Entscheidung nach diesseitiger Auffassung von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen, als sie bestimmte Rechtsnormen außer Acht ließ und insoweit auch die Entscheidungen "höherer Gerichte" nicht berücksichtigte. Nunmehr beabsichtige ich unabhängig von diesem Schreiben eine Strafanzeige gegen die zuständige Richterin wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung, da u. a. aufgrund ihrer Äußerungen in dem zurückliegenden Verfahren kaum davon auszugehen ist, dass ihr die entsprechenden Rechtsnormen und die Entscheidungen der Gerichte im Zusammenhang mit dem rechts- bzw. wettbewerbswidrigen Verhalten (u. a. Weigerung der Annahme unfreier Warenrücksendungen) von Versandunternehmen bei ihrer Entscheidung nicht bekannt waren. Unabhängig hiervon stellt sich allerdings die Frage, wie ich mich gegen das Versandunternehmen Pearl GmbH verhalte, das derzeit immerhin im Besitz eines rechts- kräftigen Urteils ist (die Berufungssumme wurde nicht erreicht)?! Sicherlich wird dieses Unternehmen, dass die Entscheidung mit der rechtswidrigen Vorgehensweise erreicht hat, auch aus dem Urteil vollstrecken wollen! Trotz diesseitiger wiederholter Bemühungen, schriftlich eine Stellungnahme der zuständigen Geschäftsleitung der Fa. Pearl GmbH zu erreichen, ist mir dies bis heute nicht gelungen und aufgrund der nur allgemein gehaltenen Antworten durch die Kundenbetreuung bzw. durch die Buchhaltung und die Mahnabteilung ist davon auszugehen, dass der Vorgang weiterhin so abgehandelt wird, wie auch mein über die Monate anhaltendes Bemühen um eine Warenrückgabe entsprechend den gesetzlichen Regelungen (letztlich wurde dieses Bemühen bis zur amtgerichtlichen Entscheidung missachtet). Es stellt sich die Frage nach dem weiterhin notwendigen Vorgehen, um so zu erreichen, dass die Fa. Pearl GmbH nicht auch noch Vorteile aus ihrem rechts- bzw. wettbewerbswidrigen Verhalten erzielt, die ihr durch das Urteil zunächst einmal erwachsen können? Abgesehen von dem vorerwähnten rechtswidrigen Verhalten der Fa. Pearl GmbH ist ja auch nicht davon auszugehen, dass dieses Unternehmen nicht wusste, dass sie mit ihrer "Blockade" einer Warenrücksendung möglicherweise einen Rechtsvorteil erreichen kann, der ihr in keinster Weise zusteht. Ich gehe nicht davon aus, dass es sich insoweit über all die Monate tatsächlich lediglich um ein Versehen der Fa. Pearl GmbH gehandelt hat, als sie den wiederholt geforderten und auch wiederholt zugesagten Retoureschein bis ins Klageverfahren hinein und auch darüber hinaus nicht übersandte und eine unfreie Warenrück- sendung per Post ablehnte. Mit freundlichen Grüßen " Quelle: ciao.de |
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| | # 9 |
| Registriert seit: 05.08.2010
Beiträge: 1
| Meine Freundin ist auch auf diesen Versand böse aufgelaufen. Sie hatte mir etwas zum Geburtstag bestellt. Ware kam auch pünktlich, aber in einem absolut unbrauchbaren Zustand. Noch bevor die Rückgabefrist nach dem Fernabsatzgesetzt zur Hälfte vorbei war, kam schon eine Mahnung mit saftigen Gebühren. Dann haben die angeblich die Ware nicht zurück bekommen und weitere Mahnungen, endlose Telefonate mit inkompetenter Hotline - das ganze Programm - um den Kunden auf Lebenszeit zu vergraulen. Dann Inkassoverfahren und irgendwie nach vier Monaten war dann doch die Rücksendung gefunden. Ein Wunder? Nein, ein Alptraum dieser Laden. |
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| | # 10 |
| Registriert seit: 20.08.2010
Beiträge: 1
| Beschwerdemail an Pearl: Sehr geehrte Damen und Herren, wie gewünscht also schriftlich in Stichpunkten. (nachdem Sie mir als Neukunde 3x verschimmelte Ware geschickt haben, obwohl ich Sie auch deutlich und mehrfach bezüglich dessen informiert habe) -Gutachten bezüglich der Schimmelpilzsorte bei Lebensmittel relevanten Produkten -Ärtzliches Attest bezüglich entstandener Gesundheitsschäden -Überlegung bezüglich einer Anzeige -vorsetztliche Körperverletzung(Sie wurden nachweislich mehrfach informiert) -Überlegung einer Sammelklage(sammelklage.pearl@arcor.de Status:aktiv) -Darlegung des Sachverhaltes in den entsprechenden Foren -Löschung meines Kundenkontos sowie meiner Daten -Bereits gelieferte Ware hier zur Abholung (wird nach 6 mon kostenpflichtig entsorgt) -Widerruf des Bankeinzuges Hochachtungsvoll Antwort von Pearl: Als Entschädigung für die Unanehmlichkeiten würden wir Ihnen gerne kostenfrei zwei Artikel anbieten. - GRA13222 "Infactory Digitale Kofferwaage (0 - 35 kg) mit LC-Display" - GRA17012 "Ultraflacher Reise-Funkwecker mit Weltzeit & Thermometer" Bitte teilen Sie uns mit für welchen Artikel Sie sich entschieden haben. Sobald uns diese Information vorliegt, werden wir Ihnen den Artikel kostenfrei zusenden. Besagter Artikel: Schleifstein, Messerschärfer rosenstein: Rosenstein & Söhne Profi Messerschärfer mit Schleifstäben aus Keramik - Keramikmesser / Silikon is aba nur halb so jut bevor du weißt dat der halbe lagerbestand dieses produkts verschimmelt war und dat einfach mal schnell mit schimmel-ex gereinigt wurde. Bei zeuch wat mit lebenmitteln in kontakt kommt extra super duper toll. |
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| | # 11 |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
| Sorry, hab den Beitrag gerade gefunden. Also, ich bin Pearl-Kunde relativ seit Anfang an. Wenn ich Probleme hatte habe ich mich entweder über Kontaktformular oder über Telefon direkt mit dem Kundendienst in Verbindung gesetzt. Das Problem mit verschimmelten Kartons hatte ich auch mal. Ich habe sofort nach Erhalt den Kundenservice angerufen und um Überprüfung des Lagerbestandes gebeten (bin Grosshandelskaufmann) kam als Danke irgend eine Kleinigkeit bei der nächsten Lieferung. Bin heute noch zufriedener Pearl-Kunde, zumal ich ältere PC´s Auf- und Umrüste und die Angebote von Pearl zwar nicht die Neuesten, aber die Passendsten sind und das zu einem angemessenen Preis. Und die Probleme mit RMA sind mir vollkommen unbekannt. Ich habe die Ware, sofort nach Erhalt, ausgepackt und gesichtet. Schäden und Mängel habe ich mir notiert und bei der RMA-Anforderung direkt mitgeteilt. 2Tage später war der RMA-Schein da und die Ware ging sofort, mit einer ausführlichen Mängelbeschreibung, zurück an Pearl. Habe dann auch gleichzeitig mitgeteilt, ob ich Gutschrft oder Autausch haben wollte, ging immer Problemlos. Ich habe mal Weihnachtsglasschmuck bestellt. Der kam hier zu mehr als der Hälfte kaputt an. Hörte ich schon beim leichten schütteln der Umkartons. Habe RMA angefordert, der schnell kam und habe alles zurückgeschickt. Geld wurde umgehend gutgeschrieben. Ich will hier5 keine Moralpredigt halten, aber: Wie man in den Wald hineinruft schallt es zurück. Nachtrag: Habe auch schon bei anderen I-Netshops bestellt und bin da weniger kulant behandelt worden, obwohl die Bestellungen mehr als €500 wert waren
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK |
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| | # 12 |
| Registriert seit: 28.11.2009 Ort: Hier
Beiträge: 628
| Ich kann auch nur vor diesem dubiosen Warenhaus warnen.Ich musste einen Artikel 2 mal umtauschen,weil defekt. Die Rechnung die bei der letzten Sendung beilag,wurde auch prompt bezahlt.Der Hammer kommt jetzt. Dieser dusselig Haufen hat bei jeder Neulieferung eine andere Rechnungsnummer benutzt.Und die meinen nun tatsächlich das ich jetzt eine Rechnung 2 mal bezahlen soll.Wie doof sind die da?Da ich im mom eh zu Fuss gehe mit meinen Nerven,hab ich den ,zum Glück,kleinen Betrag überwiesen.Um endlich Ruhe vor diesem Schrottladen zu haben. Ganz offensichtlich weiss da links wirklich nicht was rechts macht. Also mich als Kunden sind die los.Wer nicht mal die Grundrechenarten beherrscht,hat in der Geschäftswelt nix zu suchen.Es seien denn ,er ist auf Nepp aus.Und als solchen sehe ich diese Abzocke mittlereile. |
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| | # 13 |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
| Hi, hast Du Dich mal bei Pearl mit deiner Kundennummer in den Kundenbereich eingeloggt und dort Dein Kundenkonto angesehen? Wenn ich auf Ware warte kann ich jederzeit in meinem Kundenkonto den Bearbeitungsstand, über Paketverfolgung die Lieferstand und etwas tiefer meine Rechnungen und RMAs sehen. Dort wird mir auch angezeigt, welche Rechnung offen ist und welche RMA,s welchen Bearbeitungsstand haben. Hatte mal ne TV-Karte, die perdu nicht laufen wollte. Habe bei der Anforderung des RMAscheines dies mitgeteilkt, bekam den RMAschein und schickte zurück. Dann kam ein Anruf, welches Windows ich habe und in welcher Version. Hatte XP-Pro SP1. Belam als Antwort, Karte läöuft nur mit SP2 können Sie sich bei xxxxxx runterladen und installieren. Bekam eine funkelnagelneue Karte zugeschickt, SP2 und die Treiber installiert und die Karte läuft heute noch. Irgendwas macht ihr falsch. Der richtige Weg ist. Ware erhalten, sofort kontrollieren ob Beschädigungen am Lieferkarton oder an der Verpackung der Ware sind. Dann kommt kurzfristig der Funktionstest. Treten Defekte auf oder funktioniert die Ware nicht gehe ich ins Kundencenter und fordere unter Kontakt, Service, einen RMA-Schein über das Mailformular an und gebe meine Kundennummer und die Rechnungsnummer an und beschreibe kurz meine Feststellungen. Der RMA-Schein kommt. Ich verpacke die Ware in der Originalverpackung unter Hinzufügung aller mitgelieferter Teile, Beschreibungen, Handbücher etc. und verfasse eine ausführliche Beschreibung meiner Feststellungen inclusive Rechnungsnummer und Kundennummer sowie Austausch oder Rückvergütungswunsch. Ich verpacke die Ware dann in einen passenden Vertsandkarton und sichere sie ggf. gegen Stösse. Den Bericht lege ich oben auf. Verklebe das Paket sicher und klebe den RMA-Schein drauf. Dann bringe ich es zur Post/DHL. Nach etwa 3 bis 4 Tagen kann ich dann in meinem Kundenkonto den Bearbeitungsstand sehen. Noch Fragen?
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK |
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| | # 14 |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
| Habe gerade ne Lieferung bekommen, die ich noch nicht erwartet habe, da bei Postens noch nicht angekündigt. Was solls :-D Hier mal die E-mail- Anschrift zur Anforderung eines Retourenscheins (RMA) Retoure at pearl dot de Dort im Betreff Kunden und Rechnungsnummer angeben und im Text dann Anforderung für einen Rückschein für Artikel NR (die _Bestellnummer) Grund der Rücksendung. z.B. PCI-Soundkarte funktioniert nicht etc. Vlt. aucvh mal die Hinweiser auf dem Servicebegleitschein auf der Rückseite unten lesen.
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK |
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| | # 15 |
| Registriert seit: 28.11.2009 Ort: Hier
Beiträge: 628
| Sorry mein bester,aber ich habe mich genau an deren Vorgaben gehalten.ICh frage mich aber,wie es sein kann,das man für diesen meinen Vorgang 3 verschiedene Rechnungsnummer anlegen muss?Das die dann wohl nicht merh in der Lage sind,das auseinander zu halten,sieht man ja.Und mir wurde ja am Telefon zugesagt das der Krempel erledigt sei?Also der laden is für mich gestorben.Punkt. |
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| | # 16 |
| Gesperrt Registriert seit: 25.05.2011
Beiträge: 11
| Hm, also ich habe gerade gestern noch ne negative Geschichte über diese Firma gehört. Von meiner Tante. Die hat sich über Ebay einen Tablet-PC bestellt, also quasi wie das iPad nur günstiger. Der war von der Firma Pearl, wurde aber von der Frau die ihn dort gekauft hat nochmal originalverpackt weiterverkauft. Leider gewährt die Firma jedoch nur den kunden, die bei ihnen gekauft haben auch die Herstellergarantie. Das heißt, wenn das Gerät kaputt ist, kann es nur von der Person, die es von denen gekauft hat reklamiert werden und von niemandem sonst. Ganz egal ob man die Originalrechnung hat oder nicht. Ziemlich umständlich und gerade bei nem weiterverkauf über ebay nicht wirklich durchführbar. Also sollte man sich 2Mal überlegen, ob man ein Pearl-Gerät über Ebay kauft... |
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| | # 17 | |
| Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
| Zitat:
Die Gewährleistung ist ein Anspruch aus dem Kaufvertrag zwischen Erstkäufer und Händler, da der Nachkäufer keinen Vertrag mit dem Händler hat, gibt es auch keinen Anspruch auf Gewährleistung. | |
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| | # 18 |
| Registriert seit: 13.06.2005
Beiträge: 5
| Hallo, Pearl’s Geschäftsgebaren ist unerträglich. Gut, man kann diesen Anbieter meiden, aber ich denke, an die Gesetze sollte diese Firma sich trotzdem halten. Vielleicht macht sie es auch. Dazu folgende Zusammenfassung: Im Dezember erhielt ich nach Abmeldung einer Newsletter die Bestätigung dieser Abmeldung. In der Rückmeldung nannte Pearl diese E-Mails "Service-Kommunikation per E-Mail". Sehr unklar sind die Begriffe, die dort verwendet werden. „Service-Mitteilung“ nennt Pearl offensichtlich ihren (Werbe-) Newsletter. Auf der Internet-Seite soll man diese Mitteilungen (ich nenne es Spam) deaktivieren können. Ich habe es dort vergeblich gesucht. Trotz der Abmeldung (mit Bestätigung) erhielt ich vor einigen Tagen erneut eine Werbe-Mail. Inzwischen gibt es offensichtlich verschiedene Mailing-Gruppen. Die Unübersichtlichkeit ist damit komplett. So wie ich es verstanden habe wird mit der Abmeldung der Werbe-Mails, falls ich es irgendwann schaffe, auch die Bestätigung bei Bestellungen und die Versandmitteilung deaktiviert. Wenn ich also eine Bestellung aufgebe und diese Bestellung bestätigt haben will, so bin ich gezwungen, auch Werbe-Mails zu empfangen. Mit der Abmeldung des Newsletters habe ich deutlich gemacht, dass ich keine Werbung per Mail zugeschickt haben möchte (Abmeldung wurde mir ja auch bestätigt). Ich habe dem auch nicht wieder zugestimmt, als ich eine Bestellung aufgegeben habe. Bestellbestätigung habe ich erhalten. Nach Aussage von Pearl werde ich dann zukünftig wohl auch wieder Spam-Mails erhalten. Wie kann man es nennen: Ausnutzen von Gesetzeslücken, Verwirrspiel, Ignoranz der Kundenwünsche, Rücksichtslosigkeit, Belästigung, aggressive Werbung – ich denke von allem ist etwas dabei. Letzte Meldung: „Wir können die Kundenkommunikations-Mails, zu denen außerhalb der Auftrags-/Bestellbestätigung eben auch folgende Nachrichten gehören: auftragsbezogene Informationen, Lieferstatus-Mail bei Rückständen, RMA-Status bei Rücksendungen, wichtige Service-, Treiber- & Update-Informationen zu gekauften Produkten und Statusmails zur Katalog-Zustellung aus systemtechnischen Gründen nicht getrennt austragen.“ Gruß Dieter |
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| | # 19 |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
| Das was Du da schreibst ist mir als alter Pearl-Kunde vollkommen unbekannt. Bei den Infomails ist normalerweise unten ein Link zum abmelden. Wenn ich allerdings beim Anmelden alles anklicke und überall meine Fingerprints hinterlasse muss ich mich nicht wundern, wenn ich alle möglichen Mails bekomme, teils auch nicht von Pearl, sondern von deren Partnern, für die Pearl dann auch keine Abmeldung annehmen kann. Da muss ich dann bei jeder Mail gucken, wo der Abmeldelink ist und diesen dann auch ausführen. Da hilft nunmal kein Motzen. Pearl ist einer der besten Computerteileversender, wenn man ältere Systeme aufrüsten will. Das habe ich schon bei ca. 50 Compis mit Hilfe von Pearl hingekriegt. Angefangen beim 386 - 33 über den 486 - 100 bis hin zum Athlon 5000 Dualcore PC.
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK |
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| | # 20 |
| Registriert seit: 24.11.2011
Beiträge: 1
| Bei meiner ersten Bestellung bei Pearl habe ich gleich große Probleme bekommen, da die vertragsgemäße Rücksendung offensichtlich blockiert wird. Am 21.11 bat ich unter Angabe der Kundennummer um einen Retoureschein. Am 22.11.2011 bekam ich eine Mail von Pearl mit der Bitte um folgende Angaben 1. Grund für die Rücksendung 2. Artikel der Rücksendung 3. Austausch, Umtausch oder Gutschrift Diese Angabe wurden umgehend an Pearl weitergeleitet. Am gleichen Tag (22.11.2011) erneut eine Mail und wieder das gleiche Spiel. Wir bitten um Angabe der Punkte 1 bis 3. Daraufhin wurde diese Fragen erneut von mir beantwortet und ich erlaubte mir die Bemerkung, dass man wohl Probleme mit dem Lesen hätte, da diese Angaben bereits mehrfach erfolgt seien. Seitdem ist Hängen im Schacht, keine neue Mail, kein Retoureschein. Man spekuliert wohl auf das Überschreiten der Rückgabefrist. Vielleicht haben andere Pearlkunden ähnliche Erfahrungen gemacht. Wenn dem so sein sollte, sollte man den Herrschaften mal das Handwerk legen. Ich werde heute der Pearl Geschäftsleitung meine Beschwerde mit diesem Sachverhalt zur Kenntnis bringen, mal sehen, ob wenigstens der Kopf reagiert. |
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