Hallo,
ich habe ein Problem.
Ich habe für einen Freund folgendes Produkt ersteigert: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=120041068774
Da ich erst kurz vor Gebotsende darüber informiert wurde, habe ich
mitgeboten und gewonnen.
Nach genauem durchlesen viel mir erstmals auf, dass der Artikel aus
Hong Kong verschickt wird, was schon etwas seltsam ist.
Dann habe ich mir die Bewertung durchgelesen und schließlich
die abgebenen Bewertungen zurückverfolgt. Alles Bewertungen
innerhalb von zwei Tagen direkt hintereinander, obwohl der
eBay schon ewig angemeldet ist. Weiterhin sind es alles 1Cent beträge,
die ersteigert wurden, so wurden wohl durch Bots solche Produkte
gekauft und gleich die Bewertung übergeben.
Weiter hat er bei eBay eine niederländische Bank angegeben, ich soll
aber das Geld auf ein Konto in Hong Kong überweisen.
Auch seine eMail Adresse ist wohl von einem Freemail-Anbieter aus
dem Osten. Also rechtlich wohl keine Chance das Geld wiederzusehen,
wenn es erstmal weg ist. Nun verlangte er aber noch 10 Euro Versicherung
oben drauf, obwohl davon bei eBay keine Rede war. eBay selbst will
mir nicht helfen, naja sie dürfen keine Rechtsberatung machen,
allerdings fördert dies ja die Betrugsmasche.
Ich habe nun einmal eine eMail an ihn verschickt, worauf ein falsche antwort
kam, bzw das was vorher schon drinne stand über die 10 euro.
Nachdem ich ihn gefragt habe, ob es sich um ein Plagiat handelt,
habe ich wieder eine eMail mit Bankdaten erhalten.
Ich schließe daraus, dass ich 100% mein Geld nicht wiedersehen werde, wenn ich es überweise und ebenfalls kein Produkt erhalten werde.
Was soll ich jetzt tun?
mfg sddfg
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13.10.2006, 17:15
#
2
FF1980
Registriert seit: 22.09.2006
Beiträge: 48
Zur Rechtslage:
Du hast über Ebay einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen, den du nun von deiner Seite erfüllen musst. Was das mit den 10 auf sich hat, so sei gesagt, dass es sich hierbei um versteckte Kosten handelt, die du nicht begleichen musst. Du müsstest dann 310 überweisen. Das Dumme ist, dass der Verkäufer kein Paypal offeriert, wodurch du Käuferschutz bis 500 genießen würdest. Von Vornherein zu sagen, es handele sich um einen möglichen ******** ist falsch. Immerhin hättest du dich vor der Gebotsabgabe über den Verkäufer informieren müssen.
Wie heißt's so schön? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... in dem Fall die Strafe, dass du Geld verlierst bzw. die Ware nicht erhältst.
Was du machen kannst:
Nimm mit Ebay Kontakt auf und schildere denen den Sachverhalt so wie er ist und äußere deine Vermutung ganz unverbindlich. Ebay ist dazu in der Lage, nachzuprüfen / nachprüfen zu lassen, wie die Transaktionen zu Stande gekommen sind (über welche IPs etc. p.p.)
Wenn jemand mehr (bessere) Infos hat, so möge er diese liefern.
Mein Ratschlag: Gerade bei ausländischen (außereuropäischen Anbietern) genau hinschauen, da für diese Leute ein Betrugsdelikt in der Regel folgenlos bleibt.
13.10.2006, 21:11
#
3
sddfg
Threadstarter
Registriert seit: 02.04.2006
Beiträge: 9
also ich habe mich bei 123recht.net mal erkundigt und dort wurde mir geraten,
das Geld nicht zu überweisen. Ich weiß, dass ich bei eBay einen gültigen
Vertrag eingegangen bin, allerdings antwortet der Verkäufer mir nur
indem er immer wieder die Kontodaten schickt und eBay scheint sich
auch einen Dreck daraum zu scheren... Die sagen nur, dass ich einen
gültigen Vertrag eingegeangen bin...fertig. Ich glaube das die garkein
Interesse daran zeigen, Betr***r dingfest zu machen.
Hier nochma aus 123-Recht: http://123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=72830
Kann mir einer sagen, was als nächstes kommen wird, wenn er gerichtlich
klagt?
aus rechtlichen Gründen editiert
13.10.2006, 22:10
#
4
Unregistriert...
Gastposter
Also in der Uebersicht steht wo der Kaeufer ist. Es koennen also keine versteckten Kosten sein, ebenfalls werden die Versandkosten immer angezeigt beim Kauf. Ich persoenlich schaue immer hin wie die Versandkosten sind - ich rechne mit diesen und kaufe in bestimmten Faellen dann auch mehr damit es sich lohnt bei einer Person.
Du kannst dem Kaeufer also nichts vorwerfen. Du hast einfach nicht hingesehen, der Fehler liegt bei dir und nicht bei dem Verkaeufer. Er hat alle seine Daten angezeigt gehabt deswegen kannst du ihm nichts vorwerfen.
Da es eine Private Person ist hast du kein Widerrufsrecht.
Der Vorschlag ebay anzuschreiben wuerde ich als guten ansehen.
14.10.2006, 00:35
#
5
Smoky Jones
Registriert seit: 27.03.2006
Ort: Essen [NRW]
Beiträge: 182
Ich habe mir das gerade mal angesehen, da hat sich jemand bei diesem Anbieter die gleiche Kamera ersteigert wie du uns schreibt auch in der Bewerung das es ein ******** ist. Nimm einfach mal mit diesem Hinweis Kontakt zu Ebay auf und sage denen, dass du nicht Sicher bist was du machen sollst und auf deren Hilfe "angewiesen" bist. Wenn die Leute von Ebay diese negative Bewertung sehen und merken das es wirklich ein ******** ist werden die sich schon darum kümmern.
Gruß,
Smoky
14.10.2006, 00:45
#
6
Unregistriert...
Gastposter
Hmm und weswegen soll er ein Betrueber sein?
Mensch Leute ihr muesst auch mal nach den Versandkosten sehen.
Ein Betrug ist es nur dann wenn er angeben wuerde 5 Versand und spaeter von dir einen hoeren Betrag dann fordert. Aber hier ist alles in Ordnung. Nun ja du hast das alles gesehen im Vorfeld beziehungsweise hattest die Moeglichkeit. Genutzt hast DU sie jedoch nicht.
Nun ja wegen schlechten Bewertungen wird ebay da sicher nicht eingreifen. Jeder hat die Chance bei diesem Anbieter die Versandkosten zu sehen. Du kannst doch nun deinen Fehler nicht auf andere abwaelzen. Das waere ja noch schoener, sicher tust du mir leid, aber nun ja es war und bleibt dein Fehler.
14.10.2006, 11:23
#
7
sddfg
Threadstarter
Registriert seit: 02.04.2006
Beiträge: 9
nunja,
danke erstmal für eure antworten.
Ich bin von einem netten Mitglied ich glaube
aus 123-recht auf folgendes hingewiesen worden: http://groups.ebay.de/accept.jspa?co...Tks1ZWJyeFg%3D
Jetzt wrid es schon schwierig. Bitte lest mal einen Teil durch
und antwortet dann nochma.
Danke!
15.10.2006, 01:01
#
8
Unregistriert...
Gastposter
Ob Mafia oder nicht, die Versandkosten hast du vorher gesehen! Darum geht es doch letztendlich. Ein guter Freund von mir hat sich seinen mp3 Player aus China zusenden lassen und fand es alles okay, die Versandkosten waren ja auch nicht sonderlich hoch. Versichertes Paket fuer um die 10.
Deswegen bleiben alle meine Antworten gleich. Wenn du nicht hinsiehst kann ebay nichts dafuer. Das klingt hart aber so ist das nun mal.
Es trifft den Verkaeufer nicht die geringste Schuld, die trifft dich nun. Dich hat es nicht interessiert woher die Ware kommt, wie hoch die Versandkosten sind, nun musst du damit leben.
Ein Gebot ist rechtsbindend. Du kannst, wie schon desoefteren angemerkt, ebay um Hilfe fragen. Kannst aber auch den Verkaeufer anschreiben und auf ihn hoffen. Er muss dir aber nicht entgegen kommen kann es aber!
15.10.2006, 11:14
#
9
FF1980
Registriert seit: 22.09.2006
Beiträge: 48
Auszug des Textes, der mir von Ebay beim Einloggen gezeigt wurde:
Schützen Sie sich vor Online-Betrügern!
Liebes eBay-Mitglied,
wir möchten Sie als Käufer vor einer neuen Masche von Betrügern warnen, die den Online-Marktplatz eBay missbrauchen.
Dabei werden mit betrügerischen Absichten Mitgliedskonten registriert und damit aus dem Ausland angeblich hochwertige Unterhaltungselektronik-Produkte angeboten, diese dann aber nach Bezahlung nicht geliefert. Schützen Sie sich, indem Sie Artikel die die folgenden Kennzeichen aufweisen, meiden. Es könnte sich um einen Online-******** handeln.
- Der Artikelstandort ist Hongkong oder China und
- das Mitgliedskonto hat 20 oder weniger Bewertungspunkte und
- der angebotene Artikel ist ein relativ hochwertiges Unterhaltungselektronik-Produkt und
- der Artikelzustand ist neu und
- der Artikel wird von einem privaten Verkäufer angeboten.
die zusätzliche 10 Euro sind eine Vertrasänderung und berechtigen nach § 150 BGB vom Vertrag zurückzutreten.
Juristischist es ein neues Angebot, daß Du nicht annenhmen mußt.
fertig
petra
03.01.2007, 19:11
#
11
Betroffene
Registriert seit: 10.12.2006
Beiträge: 5
Habt Ihr mal nachgesehen? Diese Leute sind bei ebay kein Mitglied mehr!
14.01.2007, 21:41
#
12
FF1980
Registriert seit: 22.09.2006
Beiträge: 48
Dafür kommen andere Accounts... Gerade bei hochwertigen Elektroartikeln lese ich sehr häufig, dass sie angeblich aus Hongkong oder China versendet werden. Klar: Die Accounts verschwinden nach kurzer Zeit, denn negative Bewertungen lassen nicht lange auf sich warten, aber wirklich weg sind die User selbst nicht.
Naja, ist halt 'ne Onlineplattform, wo man sich ohne jegliche Ausweispflicht reggen kann. Genau da liegt der Hund begraben, wie ich finde...
21.01.2007, 13:07
#
13
schnippewippe
Gastposter
Sollten Einige von Euch auf po***ox24 und me****le24 hereingefallen sein, hier ein Beitrag von der Verbraucherzentrale Bayern Strafanzeige gegen po***ox24 und me***le24
Zitat:
Sie rät allen Geschädigten dringend, Strafanzeige wegen Betruges zu stellen bei der Staatsanwaltschaft München I, Linprunstr. 25, 80335 München oder unter der Faxnummer 089/ 5597-4131. Wer Fragen hat, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden (Adressen unter www.verbraucherzentrale-bayern.de).
31.05.2007, 16:37
#
14
Doppeljuhu
Gastposter
Hallo,
ganz so einfach ist das mit der abändernden Annahme nicht. Denn der Vertrag ist bereits durch die Auktion zu Stande gekommen. Die Versandkosten sind hier gesondert ausgewiesen daher nicht unbedingt Teil des Vertrages, sondern vielmehr lediglich die sich aus der Vereinbarung einer Schickschuld ergebenden Kosten. Man könnte, da es sich um eine Verkauf von "Privat" handelt, auch von einer Holschuld ausgehen, was zur Folge hätte, dass der Versand und dessen Kosten nciht Bestandteil des Vertrages sind. Es ist lediglich ein Entgegenkommen des Käufers, dass du den Artikel nicht abholen musst. Selbst wenn Sie Teil des Vertrages sein sollten, hat die nach Abschluss des Vertrages durch Zeitablauf der Auktion durch den Verkäufer vorgenommene Änderung keine Wirkung auf den bereits abgeschlossenen Vertrag. Allerdings bist du, soweit sich aus der Auktion nichts anderes ergibt, nicht vorleistungspflichtig. Gemäß § 320 Abs. 1 S. 1 BGB kannst du vielmehr die Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zurückbehalten. Wenn nun der Verkäufer allerdings klagt, wirst du zur Leistung Zug um Zug verurteilt., dass heißt, dass du nur leisten musst, wenn dir die Leistung tatsächlich angeboten wird.
Zur Kostenverteilung gilt dann Folgendes:
Wenn der Beklagte erst im Rechtsstreit die Einrede des nichterfüllten Vertrages erhebt und die Parteien sodann (u.a.) über den Bestand der Einrede streiten, ist es im Regelfall angemessen, bei Erfolg des Beklagten mit seiner Einrede über die Kosten nach § 92 ZPO zu entscheiden. Nur wenn der Kläger von vornherein in seinem Antrag die Einrede des Beklagten berücksichtigt hatte oder doch nach Erhebung der Einrede sofort seinen Antrag entsprechend einschränkt, sind die Kosten gemäß § 91 ZPO in vollem Umfang dem Beklagten aufzuerlegen, während umgekehrt der Kläger (das wäre in diesem Fall der Verkäufer) sämtliche Kosten tragen muss, wenn der Beklagte keine Veranlassung zur Klage gegeben hatte und nach Klageerhebung den Anspruch alsbald unter dem Vorbehalt der Einrede des § 320 anerkennt, so dass gegen ihn entsprechendes Anerkenntnisurteil ergeht (§ 93 ZPO).
Am besten benutzt du daher einen Treuhandservice zur Abwicklung. Wenn sich dein Verkäufer damit nicht einverstanden erklärt, würde ich sagen, dass an der Sache was faul ist.
Viele Grüße
31.07.2007, 18:55
#
15
Dille
Registriert seit: 24.07.2005
Beiträge: 17
Zitat:
Zitat von sddfg
Hallo,
ich habe ein Problem.
Ich habe für einen Freund folgendes Produkt ersteigert: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=120041068774
Da ich erst kurz vor Gebotsende darüber informiert wurde, habe ich
mitgeboten und gewonnen.
Nach genauem durchlesen viel mir erstmals auf, dass der Artikel aus
Hong Kong verschickt wird, was schon etwas seltsam ist.
Dann habe ich mir die Bewertung durchgelesen und schließlich
die abgebenen Bewertungen zurückverfolgt. Alles Bewertungen
innerhalb von zwei Tagen direkt hintereinander, obwohl der
eBay schon ewig angemeldet ist. Weiterhin sind es alles 1Cent beträge,
die ersteigert wurden, so wurden wohl durch Bots solche Produkte
gekauft und gleich die Bewertung übergeben.
Weiter hat er bei eBay eine niederländische Bank angegeben, ich soll
aber das Geld auf ein Konto in Hong Kong überweisen.
Auch seine eMail Adresse ist wohl von einem Freemail-Anbieter aus
dem Osten. Also rechtlich wohl keine Chance das Geld wiederzusehen,
wenn es erstmal weg ist. Nun verlangte er aber noch 10 Euro Versicherung
oben drauf, obwohl davon bei eBay keine Rede war. eBay selbst will
mir nicht helfen, naja sie dürfen keine Rechtsberatung machen,
allerdings fördert dies ja die Betrugsmasche.
Ich habe nun einmal eine eMail an ihn verschickt, worauf ein falsche antwort
kam, bzw das was vorher schon drinne stand über die 10 euro.
Nachdem ich ihn gefragt habe, ob es sich um ein Plagiat handelt,
habe ich wieder eine eMail mit Bankdaten erhalten.
Ich schließe daraus, dass ich 100% mein Geld nicht wiedersehen werde, wenn ich es überweise und ebenfalls kein Produkt erhalten werde.
Was soll ich jetzt tun?
mfg sddfg
Am Besten erst alles lesen bevor mann was Kauf.Weil es bindend ist,aber in deinem Fall würde ich kein Geld Überweisen