hab ein gebrauchtes Handy bei einem gewerblichen Verkäufer ersteigert.
In der Auktion wurden einige relevante Sachen wie: kein Originalakku, Ladegerät etwas defekt etc erwähnt... ebenso läuft das Gerät nicht einwandfrei, wie beschrieben.
Ich bin etrem unzufrieden....
Nur stellt sich dieser Verkäufer von der Gewährleistung mit dem Supersatz des EU-Rechtes frei... und zwar als "Privatverkäufer" was er gar net sein kann...
ich zitiere am besten:
Zitat:
HINWEIS
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren auch bei Privatverkäufen vor. Dies gilt nun auch im Wege der EU-weiten Rechtsangleichung nach deutschem Recht, sofern dies beim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Mit der Abgabe eines Gebots stellen Sie mich von dieser Gewährleistung frei. Kein Umtausch und keine Rücknahme möglich!! Dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen eventuell gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren und Neuwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind!!! Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung des neuen EU-Rechts stehen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis! Der Höchstbieter geht einen rechtsgültigen Kaufvertrag ein (OLG Hamm, AZ 4 O 424/99). Ich werde wissentlich niemals defekte Ware (ausser es ist ausdrücklich in der Auktion erwähnt) zur Auktion freigeben
Er sieht sich als Privatverkäufer, ist aber gewerblich angemeldet.... und natürlich verkauft er mehrere Handys dieser Art.....
Nun stellt sich die Frage, was ich da tun sollte?
23.09.2006, 09:43
#
2
AgentCooper
Ehemaliger Mod
Registriert seit: 19.12.2004
Ort: Spreeathen
Beiträge: 2.933
Zitat:
Zitat von Anaphalisell
hab ein gebrauchtes Handy bei einem gewerblichen Verkäufer ersteigert.
In der Auktion wurden einige relevante Sachen wie: kein Originalakku, Ladegerät etwas defekt etc erwähnt... ebenso läuft das Gerät nicht einwandfrei, wie beschrieben.
Ich bin etrem unzufrieden....
Nur stellt sich dieser Verkäufer von der Gewährleistung mit dem Supersatz des EU-Rechtes frei... und zwar als "Privatverkäufer" was er gar net sein kann...
Da stellt sich mir die Frage, warum du ein defektes Handy kaufst und trotzdem unzufrieden bist?!
Zitat:
Zitat von Anaphalisell
Er sieht sich als Privatverkäufer, ist aber gewerblich angemeldet.... und natürlich verkauft er mehrere Handys dieser Art.....
Nun stellt sich die Frage, was ich da tun sollte?
Wenn er wirklich gewerblich angemeldet ist, dann weise ihn auf die Unwirksamkeit seines Auschlusses hin. Weiterhin weise ihn daraufhin, dass man als gewerblich angemeldeter Umsatzsteuerpflichtig ist und er sich auf diese Weise strafbar machen kann. Und die Umsatzsteuer will er ja sicherlich sparen, wenn er angibt privat zu verkaufen.
Zur Not solltest du eBay zu Rate ziehen.
Manchmal hilft auch die Frage nach der Steuernummer...
Coop
23.09.2006, 11:02
#
3
immorb
Gastposter
Zitat:
Zitat von Agent Cooper
Weiterhin weise ihn daraufhin, dass man als gewerblich angemeldeter Umsatzsteuerpflichtig ist
Nicht unbedingt,es gibt § 19 UStG.
Zitat:
Da stellt sich mir die Frage, warum du ein defektes Handy kaufst und trotzdem unzufrieden bist?!
Gute Frage.
*
Zitat:
Zitat von Anaphalisell
Nur stellt sich dieser Verkäufer von der Gewährleistung mit dem Supersatz des EU-Rechtes frei...
*
Spielt eigentlich erst einmal eine untergeordnete Rolle.
Wichtiger ist,belehrt er dich über das "Widerrufsrecht"?
Neuerdings beträgt es bei Ebay 1 Monat.
>> OLG Hamburg: Widerrufsfrist bei eBay = 1 Monat
*[]*Wenn du der Meinung bist das der Verkäufer "unlauteren Handel" betreibt,kannst du dich bei der Wettbewerbszentrale beschweren.
>> Beschwerdestelle
M.f.G.
23.09.2006, 14:35
#
4
Anaphalisell
Threadstarter
Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 106
ÄHM.. *räusper*
wer sagt denn, dass ich vor dem Erhalt des Handys wusste, dass es defekt ist?!
ich schrieb nur was von einem gebrauchten Handy und dass es nicht einwandfrei läuft.... mit "wie es beschrieben gewesen ist" meinte ich eher, dass es als einwandfrei beschrieben würde, aber dass es nicht der Fall ist..... sonst würde mein Thread wirklich wenig Sinn machen... denn wenn man mit dem Gewissen ein defektes Handy kauft, warum sollte man sich darüber aufregen....
23.09.2006, 14:38
#
5
Anaphalisell
Threadstarter
Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 106
Zitat:
Zitat von immorb
Nicht unbedingt,es gibt § 19 UStG.
Gute Frage.
**
Spielt eigentlich erst einmal eine untergeordnete Rolle.
Wichtiger ist,belehrt er dich über das "Widerrufsrecht"?
Neuerdings beträgt es bei Ebay 1 Monat.
>> OLG Hamburg: Widerrufsfrist bei eBay = 1 Monat
*[]*Wenn du der Meinung bist das der Verkäufer "unlauteren Handel" betreibt,kannst du dich bei der Wettbewerbszentrale beschweren.
>> Beschwerdestelle
M.f.G.
:roll:
man beachte den Quote @Hinweis.... (mein erster Post) .. das ist das, was er drin stehen hat @Auktion
Keine Rücknahme... kein Umtausch... bla... *ARGH*
keine Belehrung des Widerufrechtes...
23.09.2006, 15:58
#
6
immorb
Gastposter
Zitat:
Zitat von Anaphalisell
wer sagt denn, dass ich vor dem Erhalt des Handys wusste, dass es defekt ist?!
So wie du es geschrieben hast,musste man davon ausgehen,das dir dieMängel bekannt waren.
_____________
Konkret:
Zitat:
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren auch bei Privatverkäufen vor.
Ich frage mich welches EU-Recht er meint?
Warum schreibt er den Gesetzestext nicht rein?
Das wird ihm wohl schwerfallen.
Bei "Privatverkäufen " kann man die vorgeschriebene "Gewährleistung" ausschliessen.
Aber >> hier hat es jemand ausführlich erklärt.
In dem Sinne: nach BGB ,STVO,u.andere §§§,gibt es bald das "EGB" (Ebay-Gesetzbuch),so von "Oma strickt mir ein Gesetz.
M.f.G.
24.09.2006, 20:30
#
7
AgentCooper
Ehemaliger Mod
Registriert seit: 19.12.2004
Ort: Spreeathen
Beiträge: 2.933
Zitat:
Zitat von Anaphalisell
In der Auktion wurden einige relevante Sachen wie: kein Originalakku, Ladegerät etwas defekt etc erwähnt... ebenso läuft das Gerät nicht einwandfrei, wie beschrieben.
Daraus entnehme ich, dass du es wusstest.
Aber am besten ist es, wenn du uns den Auktionstext kopierst.
Coop
24.09.2006, 21:41
#
8
Anaphalisell
Threadstarter
Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 106
Zitat:
Zitat von AgentCooper
Daraus entnehme ich, dass du es wusstest.
Aber am besten ist es, wenn du uns den Auktionstext kopierst.
Coop
nochmal: ich meinte es anders, als da geschrieben...
"wie beschrieben" => bezieht sich nicht auf "es läuft nicht einwandfrei" sondern ist so gemeint: es läuft nicht einwandfrei, obwohl es als solches beschrieben wurde....
tjoa.. manchmal denkt mal viel als man tippt....
Zitat:
Verkaufe hier ein NOKIA 7650
!!!Super zustand. wie neu!!!
Farbe: BLAU
!!!Folie am Display!!!
!!!!NAVIGATION!!!!
KEIN SIMLOCK , KEIN VERTRAG , FÜR ALLE KARTEN FREI !!!
und kann mit jeder D1, D2, Eplus, O2 oder jeder anderen Sim Karte betrieben werden. Ideal auch für Base, Simyo, Blau, Aldi Talk, easyMobile, debitel-light, easy-Mobile, klarmobile, Tchibo.
!!!Vollfunktionsfähig !!!
Navigation ist sofort mgl. mit Wayfinder - ist vorinstallirrt
Auf das Handy folgende vunktionen vorinstalliert:
Videoplayer
Anti-Insekten Funktion
MP3 Player
Anti-Virus
Karaoke
NAVIGATION
Navigation Software Wayfinder DEUTSCHE VERSION SCHON VORINSTALLIERT
Spiele:
Tetris und mehr....
Software:
MP3Go, Anti-Mosquito ,Video Recorder, Anti Virus, myKaraoke, Wayfinder (demo)
Lieferumfang:
Nokia 7650, Akku(Gebraucht),Original Nokia Ladegäret
Mit diesem Handy ist alles möglich!!
Navigation (Software schon installiert)
Universalfernbedienung für fast alle IR-Geräte
Anrufbeantworter im Handy und somit
ohne Kosten abhörbar ( wie zu Hause )
Mini GPS für eine Navigation die Selbst erstellt werden kann
Und auch noch anzeigt wie die Zelle beim Netzbetreiber benannt ist
Damit kann man prima Störungen melden.
Java-Spiele und Programme
ÜBER MICH
Ich wünsche viel Spass und Erfolg beim Bieten. Meine Bewertungen sprechen für sich. Fragen zu dieser Auktion beantworte ich gerne per Mail. Bitte beachten Sie auch meine anderen Auktionen!
HINWEIS
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren auch bei Privatverkäufen vor. Dies gilt nun auch im Wege der EU-weiten Rechtsangleichung nach deutschem Recht, sofern dies beim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Mit der Abgabe eines Gebots stellen Sie mich von dieser Gewährleistung frei. Kein Umtausch und keine Rücknahme möglich!! Dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen eventuell gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren und Neuwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind!!! Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung des neuen EU-Rechts stehen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis! Der Höchstbieter geht einen rechtsgültigen Kaufvertrag ein (OLG Hamm, AZ 4 O 424/99). Ich werde wissentlich niemals defekte Ware (ausser es ist ausdrücklich in der Auktion erwähnt) zur Auktion freigeben
05.10.2006, 15:33
#
9
mondgoettin
Gastposter
hi @all
wie ist das eigentlich bei ebay mit der gewährleistung bzw. dem rücktrittsrecht bei einem gewerblichen verkäufer, wenn dieser dienstleistungen versteigert? also es in dem falle keine ware gibt, die man zurückschicken kann und das beurteilen von mängeln oder fehlern sehr schwer fällt. in meinem falle sind es beratungsleistungen. also ich biete nichts an, wo man hinterher sagen kann, "schauen sie her, wie das aussieht" oder "die ware ist kaputt".
dennoch muss ich ja laut der aktuellen gesetzeslage als gewerblicher anbieter bei ebay diese klauseln in das angebot mit hineinschreiben. allerdings widerspricht sich das ja mit der machbarkeit des ganzen.
weiß hier jemand, wie es sich hier verhält?
lg
08.10.2006, 00:47
#
10
immorb
Gastposter
Zitat:
Zitat von mondgoettin
wie ist das eigentlich bei ebay mit der gewährleistung bzw. dem rücktrittsrecht bei einem gewerblichen verkäufer, wenn dieser dienstleistungen versteigert?
Da niemand antwortet,versuche ich mal einen Dialog.
Wieso bei " ebay"? gibt es E-Bay-Gesetze?
Soweit ich informiert bin,gibt es Ländergesetze.
Was die BRD betrifft,gibt es hier das "Fernabsatzgesetz"
Grundsätzlich steht dem Käufer bei "Verträgen", die über so genannte Fernkommunikationsmittel wie Internet oder Telefon geschlossen werden, ein Widerrufsrecht zu.
Zudem ist das Widerrufsrecht auf bestimmte Vertragstypen wie Kaufverträge über bewegliche Sachen oder die Erbringung von Dienstleistungen beschränkt.
Ausgeschlossen von diesem Widerrufsrecht sind aber nach § 312d Abs.4 Nr.5 BGB Verträge, die in Form einer Versteigerung geschlossen werden.
Aber:
Bisher war die Mehrzahl der Gerichte jedoch der Auffassung, dass es sich bei Internet-Auktionen nicht um echte Versteigerungen im Sinne des BGB handelt. Je nach Ausgestaltung der jeweiligen Auktionen ging man von einem regulären Kauf- oder Dienstleistungsvertrag aus bzw. von Verträgen, die gegen Höchstgebot geschlossen werden.
Und in Erweiterung des "Schuldrechts" kommt eventuell noch die "Produkthaftung",und das kann teuer werden.
M.f.G.
08.10.2006, 10:08
#
11
AgentCooper
Ehemaliger Mod
Registriert seit: 19.12.2004
Ort: Spreeathen
Beiträge: 2.933
Vielleicht hilft dir das weiter:
Zitat:
Zitat von Fernabsatzgesetz
(3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge
1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz),
2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz),
3. über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie deren Vermittlung,
4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,
5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
7. die geschlossen werden
a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder
b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln aufgrund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.
danke euch beiden. ist schon ein schwieriges kapitel mit dem fernabsatzgesetz. normalerweise erbringe ich meine dienstleistung auf normalem wege. also mit ganz regulerem kauf des kunden. um halt am ball zu bleiben verkaufe ich dies auch noch über ebay zum festpreis. ersteigern lasse ich das nicht, ich will ja mit meinen beratungen kein schnäppchen sein.
wenn ich so die ausnahmen in dem gesetz lese, falle ich wohl doch drunter. aber wenn ich mal bissl geld übrig habe, werd ich mir das mal von nem anwalt für meinen fall erklären lassen. denn bei mir sind es esoterische beratungen. das ist leider ein sehr dünnes eis wenn es um rechtliche dinge geht. haftung und schadenersatz sind bei mir lt. meinen agb ausgeschlosssen aber man weiß ja nie, an was für nen kunden man im internet so gerät.
danke euch.
lg
09.10.2006, 21:58
#
13
immorb
Gastposter
Zitat:
Zitat von mondgoettin
wenn ich so die ausnahmen in dem gesetz lese, falle ich wohl doch drunter.
Nicht nur deswegen.
Das Thema "Esoterik" wirft bei mir negative Strahlungen auf.
Vielleicht ist dir der Name "Jomanda" bekannt.
Sie hat vor einigen Jahren einer krebskranken Frau von der "Schulmedizin" abgeraten. Sylvia Millecam
>en zocht haar heil in alternatieve geneeswijzen, onder andere begeleid door het zelfbenoemd medium "Jomanda">
>Enige tijd verbleef Millecam thuis bij een van de alternatieve genezers, die haar slechts met paracetamol behandelde<.
Auch ohne Übersetzung sollte dieses verständlich sein,Krebs behandeln mit Paracetamol?
Und recent wurde dieses Medium,esoterische Idiotin freigesprochen.
Kommentar:
Zitat:
Toen het NOS journaal mij overviel, in mijn zwijgperiode, heeft heel Nederland mogen zien; dat ik toen, via mijn mediumschap, mocht schrijven: "Nederland heeft vele stormen maar nog meer glazen water". Deze boodschap heeft mij altijd het vertrouwen gegeven op een positieve afloop. Ik heb er lang op moeten wachten terwijl de pers mij regelmatig voor moordenaar uitmaakte.
Solange solche Idioten mit Esoterik einen Haufen Geld verdienen(man sagt Jomanda ist Millionärin) sollte man als Praktikant,eine gute Versicherung haben.
M.f.G.
10.10.2006, 11:51
#
14
mondgoettin
Gastposter
@ immorb
mit solchen angeblichen "könnern" der szene will ich nichts zu tun haben. sie machen die arbeit der ehrlichen berater zunichte.
dennoch ist das ganze ein dünnes eis und man kann nur schwierig vernünftige agb's verfassen, die beiden seiten dienlich sind und gerade bei käufen über z.b. meine website oder halt ebay ist das ganze noch viel heikler. eben weil sich so viele idioten im netz tummeln und einer tollere versprechen macht als der andere.
lg
15.12.2006, 17:58
#
15
petra75
Registriert seit: 15.12.2006
Beiträge: 6
Hallo,
wenn er mehrer Geschäfte tätigt ist er kaien Privatverkäufer mehr und muß Gewährleistung bieten.
Rückgabe des Gerätes und rückgabe des Kaufpreises.
Ob eine Betrugsanzeige angenommen wird kann ich nicht voraussagen.
Probieren, zumindest androhen und dann auch durchziehen wenn es möglich sein sollte.