Schweizer Zoll?

Alt 20.07.2006, 14:35   # 1
yamiyugi227
 
Registriert seit: 25.02.2006
Beiträge: 19
Hallo. Nach einer langen Zeit, die ich hier offline verbracht habe, melde ich mich wieder mal zurück, mit einem neuen Problem.

Wie ihr wahrscheinlich alle sehr gut wisst, gilt die Schweiz als ein sehr teures Land, teurer als Deutschland, was auch stimmt. Leider lebe ich in diesem teuren Land, welches auch mir ein wenig zu teuer ist.

Daher habe ich mich kurzerhand vor ca. 2 Jahren entschlossen, Sammelkarten (Magic: The Gathering) in einem Deutschen Online-Shop zu bestellen, statt sie hier zu kaufen, denn ich sparte so um die 30%, und das waren bei ca. 200 Euro relativ viel.

Nach ca. 2 Tagen kam eine erschreckende Nachricht in meinen Briefkasten gewandert, ich musste einen Zoll bezahlen, den es nur in der Schweiz gäbe, welche ganz offensichtlich nur existiert, weil die Schweiz nicht in der EU ist.

Diese Zollgebühren entsprachen ungefähr 25% meines Einkaufs, somit wäre ich mit einem Einkauf in der Schweiz etwa gleich gut davongekommen.

Kurzerhand entschloss ich mich, nur noch Bücher per Amazon in Deutschland zu bestellen, da diese Gebühren für mich wirklich ein Schock waren, und ich überhaupt nicht darauf gefasst war.

Doch neulich (vor ca. 6 Monaten) hat doch die Schweiz über Schengen/Dublin abgestimmt, mit einem JA. Und zudem habe ich im Internet auf hallo-schweiz.de gelesen, dass für Einkäufe, welche von der EU aus einkommen, keine Gebühren bezahlt werden müssen.

Da ich aber nicht noch einmal einen Schock erleben will, möchte ich zuerst diese Experten-Liga hier fragen, was jetzt gilt, wie es jetzt ist.

Meine Frage also z.Z.:

Muss ich - als in der Schweiz Lebender - die Zollgebühren weiterhin bezahlen, auch wenn die Schweiz nun zu Schengen/Dublin JA gesagt hat?

Mit freundlichen Grüssen

YamiYugi227
  Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2006, 15:17   # 2
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von yamiyugi227
Muss ich - als in der Schweiz Lebender - die Zollgebühren weiterhin bezahlen, auch wenn die Schweiz nun zu Schengen/Dublin JA gesagt hat?
Ich bin zwar kein "Experte",aber ich würde sagen ,ja.
Die Abkommen Schengen/Dublin haben nichts mit dem Warenverkehr zu tun.
Schengen/Dublin regelt den Personenverkehr.
>Mit der Assoziierung an das Schengener Abkommenwird auch die Schweiz auf verdachtsunabhängige Personenkontrollen an der Grenze verzichten. Dafür werden die mobilen Kontrollen im Landesinnern intensiviert.<
>Das Dubliner Abkommen regelt den Umgang mit Asylsuchenden<

Beim Online-Kauf sollte man sich erst beim Zoll informieren.Da oft andere Abgaben beim Postversand fällig werden.
Guggste >> Zu beachten

M.f.G.
  Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2006, 15:46   # 3
King W.
Team SAT-Technik
 
Benutzerbild von King W.
 
Registriert seit: 01.01.2006
Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 9.170
Hallo, welcome back.

Schön, daß du mal wieder hier bist. Für diesen Zollkram bin ich kein Experte, aber der Link, den immorb freundlicherweise da gepostet hat, ist ja ganz brauchbar. Da steht etwas von Freimengen und Freigrenzen, z.B. als Geschenk. Wenn du einen Bekannten in Deutschland hast, so schenke ihm doch einfach das Geld und er schenkt dir die Sammelkarten. Bei Geld gibt es keinerlei Beschränkungen (würde mich für die Schweiz auch wundern) und für Waren gilt ein Freibetrag von 300 Fr. bei Geschenken.

Wenn der Wert höher ist, kann er dir die Sachen ja in zwei Teilen "schenken". Ich denke, dann ist der Zoll außen vor.

Ich finde es sowieso ziemlich kläglich von den Regierungen in Europa, daß es so etwas wie Zoll überhaupt noch gibt. Die USA haben es uns ja vorgemacht, aber auf die Vereinigten Staaten von Europa werden wir noch lange warten können - leider.

Übrigens - was machen unsere heißgeliebten "Freunde" von SMS-Wahn? Du hast leider nicht mehr geschrieben. Lassen sie dich jetzt endlich in Ruhe? Poste mal zurück, die Sache interessiert mich immer noch.
__________________
Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein


Nokia? Nein danke!
  Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2006, 19:30   # 4
yamiyugi227
Threadstarter
 
Registriert seit: 25.02.2006
Beiträge: 19
Ja hallo. Ich habe gehofft, dass auch du mich wi(e)dererkennen wirst

Zuerst ein Wort wegen dem Zoll:

Ich kann kaum einen Online-Shop dazu veranlassen, mir Sachen zu schenken, sodass ich ihnen dann Geld schenke ^^ Oder wie soll ich das den Zollbeamten sagen, "hey ich hab denen doch bloss 50 Euro geschenkt weil die mir mal karten geschenkt hamm" oder was?

Auf jedenfall denke ich persönlich, so würde das nicht klappen.

Aber jetzt zu dem sms-wahn.de

Mein Freund hat wie schon gesagt bereits gekündigt, bevor das ganze abgelaufen ist, und ein anderer Kollege, der etwa gleich weit war wie ich, kam zu mir und bat mich um Rat. Er kam sogar ohne Pass-Kontrolle aus dem Schneider, offenbar hatte der Inhaber keine grosse Lust, 20'000 Pässe zu kontrollieren
Und mich haben sie demnach auch ohne probleme dem Abonnement entlassen, jedenfalls bekam ich keine Mail mehr von ihnen, nur ein "Ihr Abo wurde erfolgreich gekündigt, ..." Offenbar schien der Inhaber entäuscht gewesen zu sein ^^

MfG
  Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2006, 12:02   # 5
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von King W.
Wenn der Wert höher ist, kann er dir die Sachen ja in zwei Teilen "schenken".
Bei Postversand besteht keine Wertfreistellung wie im Reiseverkehr.Freistellung bei Geschenksendung CHF100.-
Wenn man Handelsware als Geschenk deklariert,macht man sich strafbar.
Zitat:
Zitat von yamiyugi227
Ich kann kaum einen Online-Shop dazu veranlassen, mir Sachen zu schenken
Sicher nicht.
Aber der Onlineshop sollte mit "Export" Erfahrungen haben.
Der Kaufpreis ist ohne MWSt.
Dann kommt die Mehrwertsteuer des Einfuhrlandes drauf.
Übersehen wird oft das nicht der "Kaufpreis" als Berechnungsgrundlage dient,(gilt auch für die Schweiz) sonder auch Versicherung,Transportkosten usw.=Zollsatz.
Z.B. die Swiss Post GLS berechnet CHF43.- an Zollabfertigungs-, und Bearbeitungsgebühr.
Der Zollbetrag wird in der Schweiz nach Gewicht berechnet.

Demnach:
Kaufpreis ohne MwST. (16% z.B BRD)
+ Porto
+Versicherung
+Swiss Post GLS
+Zollbetrag__________
=Zollwert
+MwsT 7,6% _______
= dein zu zahlender Betrag
=============
Zitat:
ich musste einen Zoll bezahlen, den es nur in der Schweiz gäbe,
Was ist das denn für ein Zoll?

M.f.G.
  Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2006, 12:50   # 6
King W.
Team SAT-Technik
 
Benutzerbild von King W.
 
Registriert seit: 01.01.2006
Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 9.170
Sicher habe ich dich wiedererkannt. Du warst doch mein erster "Fall", nachdem ich hier Moderator geworden bin.

Deshalb freut es mich auch ganz besonders, daß du mal wieder da bist und natürlich auch, daß du aus dieser SMS-Wahn Geschichte heile herausgekommen bist.

Übrigens: Sieh dir mal diese Seite an und achte auf den Beitrag von Oli G. Da machen sich einige Affiliates (von einigen Usern auch "Affen" genannt) über dein Posting lustig. Aber lies selbst.

So, jetzt wieder zu deiner Geschichte.
Zitat:
Zitat von immorb
Bei Postversand besteht keine Wertfreistellung wie im Reiseverkehr.Freistellung bei Geschenksendung CHF100.-
Wenn man Handelsware als Geschenk deklariert,macht man sich strafbar.
Das stimmt natürlich. Falschdeklaration ist selbstverständlich strafbar. Ich bin offenbar mißverstanden worden. Nicht der Laden selbst sollte deine Ware als Geschenk deklarieren, sondern du müßtest schon einen Kollegen in Deutschland haben, der die Sachen für dich kauft.

Sobald er sie gekauft hat, handelt es sich ja nicht mehr um Handelsware. Wenn das so wäre, könnte es ja zum Beispiel auch keine Weihnachtsgeschenke mehr geben. Die Ware verliert den Status als Handelsware, wenn sie vom Endabnehmer, d.h. von deinem Kumpel, gekauft worden ist. Und wenn er dir die Ware dann schenkt, ist das völlig legal - und der Zoll außen vor. Das können die sogar ruhig wissen, daß dein Kumpel die Ware gekauft hat, um sie dir zu schenken.

Ob du ihm ebenfalls etwas schenkst, z.B. Geld, ist dabei nicht von Bedeutung.

Wie gesagt, nicht direkt über das Geschäft, sondern über einen dritten Kollegen, der die Sachen ganz normal kauft, müßte es gehen - und zwar völlig legal.
__________________
Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein


Nokia? Nein danke!
  Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2006, 14:21   # 7
yamiyugi227
Threadstarter
 
Registriert seit: 25.02.2006
Beiträge: 19
Hmm. Für dieses Geschenk gibt es dann aber keinen Zoll? Ich dachte nämlich, wenn man ein Geschenk verschickt, muss man bei einem miesgrämigen Zollbeamten auch Zoll bezahlen. Einmal hab ich über Internet Karten getauscht, und ich kriegte nen Brief vom Zoll - Basel, die wollten wissen was der Inhalt sei, wieviel Wert er habe usw. -.-

MfG
  Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2006, 15:05   # 8
King W.
Team SAT-Technik
 
Benutzerbild von King W.
 
Registriert seit: 01.01.2006
Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 9.170
Zitat:
Zitat von yamiyugi227
Hmm. Für dieses Geschenk gibt es dann aber keinen Zoll?
Nein, sofern die Freigrenze nicht überschritten wird, ist der Zoll außen vor.
Wenn dich so ein miesepetriger Zollbeamter fragt, kannst du immer noch sagen, das Geschenk hat nur einen geringen materiellen Wert, aber einen hohen ideellen Wert für dich. Ein ideeller Wert kann natürlich nicht verzollt werden, er läßt sich ja nicht realisieren, indem man den Gegenstand verkauft, zum Beispiel.

P.S. hast du die Seite der Affis mal besucht? Den Link hatte ich gepostet. Besonders frech fand ich, daß die von einem DAU sprechen. Die sollten mal lieber von einem DAA (dämlichster anzunehmender ********) reden, das würde besser passen.
__________________
Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein


Nokia? Nein danke!
  Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2006, 19:36   # 9
yamiyugi227
Threadstarter
 
Registriert seit: 25.02.2006
Beiträge: 19
Jop, hab ich gelesen, aber solche Bemerkungen von Personen, die eh keine Ahnung haben, ignoriere ich meist.

Naja, ich werd es mal versuchen, und meinen Onkel in Deutschland anrufen

Ich werde euch, falls es gut geht, auf dem Laufenden halten.

MfG
  Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2006, 20:17   # 10
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Yamiyugi227
Naja, ich werd es mal versuchen, und meinen Onkel in Deutschland anrufen
Du solltest aber erst überlegen welchen Vorteil du hättest.
Die MwSt in zb BRD beträgt 16%,demnächst 19%.In der Schweiz 7.6%
Auch mit allen zusätzlichen Kosten,könnte eine offizelle Einfuhr finanziell besser sein.
Besonders der Einkauf aus Länder mit einer noch höheren Mwst,zb Belgien 21%,oder Dänemark (ich glaube25%) lohnt sich.
Aber da ich in einem Hoch-Mwst Land lebe,bevorzuge ich die Version vom @King.
Lasse es an eine Adresse in der BRD schicken und hole es persönlich ab.

M.f.G.
  Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2006, 15:17   # 11
King W.
Team SAT-Technik
 
Benutzerbild von King W.
 
Registriert seit: 01.01.2006
Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 9.170
Zitat:
Zitat von immorb
Du solltest aber erst überlegen welchen Vorteil du hättest.
Die MwSt in zb BRD beträgt 16%,demnächst 19%.In der Schweiz 7.6%
Auch mit allen zusätzlichen Kosten,könnte eine offizelle Einfuhr finanziell besser sein.
Besonders der Einkauf aus Länder mit einer noch höheren Mwst,zb Belgien 21%,oder Dänemark (ich glaube25%) lohnt sich.
Aber da ich in einem Hoch-Mwst Land lebe,bevorzuge ich die Version vom @King.
Lasse es an eine Adresse in der BRD schicken und hole es persönlich ab.

M.f.G.
Na klar. Vorher muß der Taschenrechner in Betrieb genommen. Wenn die höhere Mehrwertsteuer den Kostenvorteil wieder auffrißt, lohnt es natürlich nicht.

@ immorb: Du lebst nicht nur in einem Hoch-Mwst Land, sondern auch noch in einem Land mit diversen Extra-Steuern.

Bei meinem letzten Auto hätte ich in den Niederlanden eine "BPM" genannte Steuer von 7.114 € zahlen müssen. Die Mehrwertsteuer "BTW" wird natürlich auch noch gefordert. Um nun überhaupt noch Autos verkaufen zu können, bietet die Industrie die Wagen zu einem wesentlich niedrigeren Grundpreis als hier an. Die NL-Steuern muß ich als Deutscher nicht bezahlen.
Aus diesem Grund kaufe ich zumindest Autos immer in NL, das letzte Mal habe ich dabei über 3000€ gespart. So etwas lohnt sich. Die Wagen sind sowieso praktisch identisch für den gesamten europäischen Markt.
__________________
Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein


Nokia? Nein danke!
  Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2006, 15:31   # 12
Sascha Gütebier
Ehemaliger Moderator
 
Benutzerbild von Sascha Gütebier
 
Registriert seit: 23.04.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.142
Und wenn dein Onkel das nicht mitmacht. In knapp einer Woche wohne ich in Konstanz. Der Zoll ist also quasi mein Nachbar. Und TCG's muss man einfach unterstützen.

greetz
sascha
  Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2011, 00:07   # 13
iDragan
 
Registriert seit: 19.02.2011
Beiträge: 1
Und wie sieht es umgekehrt aus ? Ich würde gerne iM Schweizer AppleStore ein iPhone bestellen aber damit ich keine Bösse Überraschung erlebe habe ich eine frage an euch. Wenn ich das bestelle muss ich dann mit dem Deutschen Zoll rechnen ? CHF 769.00 das wären 598,87 EUR
  Mit Zitat antworten

Alt 28.05.2012, 13:29 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:29 Uhr.