angeblich päckchen nicht erhalten

Alt 06.11.2011, 21:57   # 1
aloneinthedark89
 
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Guten Tag,

Ich habe einen Navi in ebay verkauft doch
nach 2 wochen soll angeblich das Päckchen nicht angekommen sein.
Nun will er sein Geld zurück und ich soll allein für den schaden aufkommen.
Der Versandt war unverschichert da er nicht ausdrücklich auf versichert bestand.
Ich hab jetzt einen Nachforschungsantrag gestellt und warte auf eine antwort.
Als das Navi in ebay drinne war haben wir uns auf eine summe geeinigt
und ich habe die auktion beendet.
Darauf hin hat er mir das Geld über Pay Pal gesendet
Vom Rechtlichen sinne kann er mir eigentlich nichts weil ich kein Kaufvertrag abgeschlossen habe oder ??
Den wie gesagt seh ich nicht ein alles auf meine kappe zu nehmen.

Ich hoffe auf eine rasche Antwort
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Alt 06.11.2011, 23:05   # 2
Kuerasser
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In dem Augenblick, wo Du einen Artikel bei ibäh anbietest erstellst Du ein Kaufangebot, dass hat der Typ mit seinem Kaufgesuchen angenommne, sodass ein Kaufvertrag zu Stande kam.

Das einzige was Dir noch bleibt, ist, Dein sPayPohlkonto so schnell wie möglich leerzuräumen und Deinen Account zu canzeln.

Wenn Du über z.B. DHL versandt hast und den Beleg noch hast kannst Du im Internet selber nachverfolgen wo Dein Paket geblieben ist. Das wird sPayPohl aber kaum interessieren. Die öffnen jedem unehrlichem Menschen Tür und Tor zum betrügen. aber Du hast die Möglichkeit den Typen wegen (Heiner Hemken hilf mal) irgend so nem Betrug anzuzeigen.
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
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Alt 07.11.2011, 00:09   # 3
aloneinthedark89
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Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
In dem Augenblick, wo Du einen Artikel bei ibäh anbietest erstellst Du ein Kaufangebot, dass hat der Typ mit seinem Kaufgesuchen angenommne, sodass ein Kaufvertrag zu Stande kam.

Das einzige was Dir noch bleibt, ist, Dein sPayPohlkonto so schnell wie möglich leerzuräumen und Deinen Account zu canzeln.

Wenn Du über z.B. DHL versandt hast und den Beleg noch hast kannst Du im Internet selber nachverfolgen wo Dein Paket geblieben ist. Das wird sPayPohl aber kaum interessieren. Die öffnen jedem unehrlichem Menschen Tür und Tor zum betrügen. aber Du hast die Möglichkeit den Typen wegen (Heiner Hemken hilf mal) irgend so nem Betrug anzuzeigen.
Wie gesagt habe ich das gebot beendet aber kein sofort kauf rein gemacht, es waren auch keine gebote oder sonstiges drauf rein Rechtlich könnte er mir dann nix oder ?
Das Päckchen habe ich unversichert verschickt das heist das es keine Verfolgungsnummer gibt,folglich kann ich dann nur ein Antrag abgeben wo geprüft wird wo das Päckchen zuletzts war.
Sollte ich erstmal eine Tasse Tee trinken und abwarten?
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Alt 07.11.2011, 06:50   # 4
Immorb
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Zitat:
Zitat von aloneinthedark89 Beitrag anzeigen
Sollte ich erstmal eine Tasse Tee trinken und abwarten?
Jein.

§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Das Problem ist,du mußt beweisen das du die Ware versendet hast.
Tipp.
Immer mit Zeugen verpacken und mit Zeugen zum Versender bringen.

Zitat:
Zitat von aloneinthedark89
Der Versandt war unverschichert da er nicht ausdrücklich auf versichert bestand.
Hast du es wemigstens als Paket versendet?Dann ist sowieso versichert.

m.f.G.
__________________
Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus.
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Alt 07.11.2011, 08:03   # 5
Kuerasser
Helferlein
 
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Bitte langsam lesen!!

Wenn ich bei Ibäh, oder im Geschäft um die Ecke, eine Ware anbiete und ein Käufer nimmt mein Angebot an kommt ein Kaufvertrag zustande, da hier eine übereinstimmende Willenserklärung vorliegt.

Ich will verkaufen, der Andere kaufen. In dem Moment ist dieses Rechtsgeschäft abgeschlossen.

Trete ich nun vom Kaufvertrag zurück, kann der Andere, rein rechtlich gesehen, Schadenersatz verlangen.

Ich habe in dem Augenblick wo ein Käufer mein Angebot annimmt einen Kaufvertrag an der Backe und muss zum vereinbarten Preis liefern.


Von meinem Angebot bei Ibäh kann ich nur dann zurücktreten, wenn innerhalb der Bietfrist kein Kaufangebot abgegeben wurde, oder die Ware abhanden gekommen ist, was ich dem Käufer mitzuteilen habe.
Wenn ich z.B. meinen Gameboy mit einem Mindestgebot von 5,-€ reinsetze, 30€ erwarte aber nur 12€ geboten werden ist das mein Risiko und kein Rücktrittsgrund.
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Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

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Alt 07.11.2011, 13:24   # 6
aloneinthedark89
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Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Jein.

§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Das Problem ist,du mußt beweisen das du die Ware versendet hast.
Tipp.
Immer mit Zeugen verpacken und mit Zeugen zum Versender bringen.
Hast du es wemigstens als Paket versendet?Dann ist sowieso versichert.

m.f.G.
Ich hab einen zeugen.
Am den Tag hab ich mich lähmlich noch mit einen Arbeitskollegen getroffen der beim Versandt dabei war,das bedeutet dass ich dann im Recht bin und das Geld nicht zurück überweisen muss wenn ich das richtig verstanden habe?
Das Päckchen war wie gesagt unversichert.
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Alt 08.11.2011, 19:35   # 7
aloneinthedark89
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kann mir keiner weiter helfen ??
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Alt 16.11.2011, 13:26   # 8
heiner.hemken
 
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Beiträge: 453
Also, daß ein Kaufvertrag zustandegekommen ist, hat "Kürasser" ja schon in großen Lettern im Post #5 geschrieben. Da ist völlig unerheblich, ob über eBay oder wie auch immer.

Allein ist jetzt die Frage zu welchen Bedingungen der Vertrag geschlossen worden ist.

Die Problematik steckt in den Nutzungsbedingungen von PainPal, die nämlich besagen, daß man den Versand nachweisbar durch eine der unter dem Punkt 4.2.5 der Ebay Verkäuferschutzrichtlinien Belege erbringen muß. Dazu gehört die Versendungsform Päckchen auch mit Zeugen nicht.

Eine Möglichkeit bestünde noch, in dem man sich mit der Art der Zahlungsabwicklung über PainPal nicht einverstanden erklärt hat und somit die Zahlung nicht annimmt, daraus ergäbe sich dann eine Rücküberweisung per PainPal an den Käufer unter Beibehaltung des Zahlungsanspruchs auf anderem Wege z.b. Überweisung. Allerdings ist anzunehmen, daß der Verkäufer mit dem Bezahldienst PainPal einverstanden war, denn sonst hätte der Käufer kaum die Kontodaten erhalten.

Es wird darauf hinauslaufen, daß PainPal den Betrag zurückbucht und der Verkäufer gegenüber PainPal dann in Verzug gerät, wenn er das Konto nicht ausgleicht.
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Alt 28.05.2012, 13:27 # --
News Flash
 
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