Erst Mal zur Vorgeschichte:
Hatte vor kurzem eine Grafikkarte über EBAY an einen Käufer in Spanien verkauft (ca. 43€ inkl. Versand). Bezahlung erfolgte per Paypal.
Habe die Grafikkarte ordnungsgemäß per HERMES versandt, kam aber nie beim Käufer an. Hatte dann bei HERMES nachgeforscht, daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund von Zustellungsproblemen die Karte an mich zurückgeht. Kam dann ein paar Tage später (beim Nachbarn) an, Paket war aber beschädtigt, Grafikkarte fehlte (offenbar Diebstahl). Käufer hat dann Käuferschutz beantragt. Der wurde abgelehnt weil ich den Nachweis bringen konnt, das die Ware verschickt ordnungegmäß worden war. Daraufhin hatte der Käufer Widerspruch eingelegt, dem wurde Anfang Juli stattgegeben (weil ich das Paket wieder bei mir gelandet war). M.E. nach eine fehlerhafte Entscheidung, weil ja nur die Verpackung und nicht die verkaufte Ware bei mir angekommen war.
Bekam dann ein Mail, dass mein Konto im Minus ist und nahm daraufhin Kontakt mit Paypal auf, weil ich mit der Entscheidung nicht einverstanden war. Ging dann drei Wochen hin und her, Paypal blieb bei der Entscheidung.
Habe gestern dann Post von einem Inkassounternehmen (BFS) bekommen.
Neben den 43€ soll ich noch über 60€ (insgsamt also 103€) an das Inkassounternehmen zahlen.
Das kommt mir doch sehr unseriös vor.
Zum einen hat Paypal ja eine Einzugsermächtigung für mein Konto, angeblich dürfen Sie Beträge aus Käuferschutz aber nicht abbuchen.
Weiterhin hat Paypal in der Vergangenheit die Summe weder mit Betrag noch mit Fälligkeit geltend gemacht. Sie behaupten, dass sei auch nicht nötig - ich müsse selbst "aktiv" mein Konto überwachen und ausgleichen.
Ich kenne den Zahlungsablauf normalerweise so.
Rechnung, dann Zahlungserinnerungen/Mahnungen, dann irgendwann Inkasso/Gericht. Kann man das alles so überspringen? Ich stehe auf dem Standpunkt, dass wenn ich nicht weiss das ich Betrag X bis Zeitpunkt Y zahlen soll, noch gar keine Forderung besteht. Beim Googeln stößt man auch öfter auf den Begriff "Schadensminderungspflicht".
Wie sollte man sich jetzt am Besten verhalten? Die 43 EURO zahlen (an PayPal oder das Inkasso-Unternehmen, alles (sehe ich nicht ein) oder am Besten gar nichts (mit Klagen scheint es Paypal/die Inkasso nicht so zu haben)?
20.08.2011, 14:34
#
2
heiner.hemken
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Also erstmal ist die Entscheidung von Paypal bzgl. des Käuferschutzes gerechtfertigt, da der Käufer seine Ware nicht erhalten hat. Welchen Grund das hat, ist unerheblich. Du als Absender hättest aber die Möglichkeit gehabt, einen Versandschaden (Inhaltsschmälerung) bei Hermes geltend zu machen und über die Versandversicherung, sich den Betrag zurückerstatten lassen können.
Eine Mahnung ist immer dann nicht notwendig, wenn ein Zeitpunkt der Fälligkeit einer Leistung schon bestimmt ist. Gibt es den nicht und hat Dich Paypal mit einer Fristsetzung nicht in Verzug gesetzt, bleibt Paypal auf den Kosten für das Inkasso selbst sitzen.
Nebenbei solltest Du Dir mal unbedingt die Bedingungen des Paypal-Käuferschutzes zu Gemüte führen.
20.08.2011, 15:23
#
3
hgw
Threadstarter
Registriert seit: 24.01.2010
Beiträge: 35
Danke für die Ersteinschätzung!
Habe natürlich das Ganze auch bei Hermes als Versandschaden reklamiert gehabt, die wollen (freiwillig) aber auch nicht zahlen. Paket hätte "diebstahlsicherer" verpackt werden müssen.
Das mit dem "Verzug setzen" hat man auch auch schon öfter gehört, gab es hier von Seiten Paypals auf jeden Fall schon einmal nicht.
"Eine Mahnung ist immer dann nicht notwendig, wenn ein Zeitpunkt der Fälligkeit einer Leistung schon bestimmt ist." Kann das mal mit einem anschaulichen Beispiel unterlegt werden?
Ist damit z.B. der Fall einer Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gemeint. Wenn diese Frist vorbei vorbei, bräuchte nicht gemahnt werden, sondern könnte alles gleich zum Inkasso gehen? Wo finde ich das Ganze im Gesetz (müsste doch BGB sein)?
Wie sieht es eigentlich mit EMails aus, die sind doch eigentlich nicht "gerichtsfest" (da Zugang nicht beweisbar), Paypal schickt aber alle Informationen nur per EMail.
Ich könnte ja die 43€ direkt an Paypal überweisen, dann wäre das Konto ausgeglichen.
Allerdings fordert ja das Inkassounternehmen, dass ich nur an sie zahle. Was wäre zu empfehlen?
P.S. Die Bedingungen des Paypal-Käuferschutzes kenne ich schon, dort wird allerdings ausdrücklich immer von "Artikel" gesprochen.
Zitat aus den AGB:4.1 Der bezahlte Artikel wurde durch den Verkäufer nicht versandt.
Der PayPal-Käuferschutz gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.
Wenn ich also verpackte Ware verschicke bin ich in dem Moment wo ich das Paket aufgebe aus dem Schneider. Versandrisiken werden von Käuferschutz ausdrücklich nicht erfasst!
Wenn ich nur die Verpackung zurückerhalte ist das für mich schon ein Unterschied. Zumal ich die Rücksendung an mich ja nicht "verhindern" konnte.
20.08.2011, 16:38
#
4
heiner.hemken
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Ja, Du hast das mit den Fristen richtig verstanden. Findest Du unter §286 BGB. Wenn dann überhaupt eine Zahlung zu erfolgen hat, dann die an Paypal direkt und keine weitere Kontaktaufnahme mit dem Inkassounternehmen.
Es sei denn man will letzteres richtig ärgern und verlangt einen Nachweis der Legitimierung nach §174 BGB. Das ist immer eine Originalvollmacht, was schon für dreiviertel aller Inkassounternehmen eine echte Schwierigkeit darstellt.
Hast Du denn Paypal auf den Verstoß gegen Ihre eigenen AGB mit dieser Entscheidung hingewiesen?
Bzgl. der Behauptung von Hermes solltest Du spaßeshalber von denen mal eine Beschreibung einer diebstahlsicheren Verpackung fordern. In diesem Verträgsverhältnis sprich Anspruch auf Schadenersatz solltest Du nicht nachgeben.
20.08.2011, 18:52
#
5
hgw
Threadstarter
Registriert seit: 24.01.2010
Beiträge: 35
Zitat:
Zitat von heiner.hemken
Hast Du denn Paypal auf den Verstoß gegen Ihre eigenen AGB mit dieser Entscheidung hingewiesen?
Natürlich, wie so oft wurde dann aus Textbausteinen eine Antwort zusammengestrickt. Sie sagen, anhand der Trackingnummer lässt sich nachvollziehen, dass die Sendung an mich zurückging (das stimmt ja auch). Auf den Unterschied verkaufter Artikel / Sendung sind sie natürlich nicht eingegangen.
Zitat:
Zitat von heiner.hemken
Bzgl. der Behauptung von Hermes solltest Du spaßeshalber von denen mal eine Beschreibung einer diebstahlsicheren Verpackung fordern. In diesem Verträgsverhältnis sprich Anspruch auf Schadenersatz solltest Du nicht nachgeben.
Da sehe ich leider schwarz. Im Kleingedruckten sind so viele Auflagen für den "sicheren" Versand, die man als Privatversender i.d.R. nicht erfüllt (z.B. braucht man immer eine Außen- und eine Innenverpackung, die durch Füllstoffe zu ergänzen ist).
Danke für den Hinweis auf §286 BGB, der klärt vieles.
21.08.2011, 13:29
#
6
heiner.hemken
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Na, ja als Versender sollte man schon die AGB des Transporteurs kennen und entsprechend berücksichtigen.
07.12.2011, 02:08
#
7
patrickge
Registriert seit: 07.12.2011
Beiträge: 1
Hi also ich hatte auch mal so ein problem. Hatte daeaufhin einfach mein pp konto ausgeglichen und schon gaben auch die inkasso heinis ruhe. kamen nur noch zwei briefe wo drin stand so in der art "wir geben uns mit 25€ inkasso gebühren zufrieden, dann im nächsten brief mit 15€" und dann war ruhe
30.12.2011, 22:33
#
8
Tomek1301
Registriert seit: 30.12.2011
Beiträge: 4
Hab ebenfalls derzeit dasselbe Problem mit dem BFS.
Mir wurde ebenfalls aufgrund Käuferschutz, das Konto auf einen negativen Beitrag gesetzt, hatte bei PayPal da versucht umzustimmen, dass die Ware geliefert wurde, Nachweise sind erfolgt. In erster Linie ist es am besten als Verkäufer nichts über PayPal anzubieten, denn den Verkäuferschutz kann man knicken.
Jedenfalls hab ich nach längerem vorgestern das Konto ausgeglichen. Letzte Hinweis-Mail erfolgte am 26.12. PayPal seits, am 28.12. erfolgte der Auftrag zur Überweisung und heute, den 30.12. flatterte schon ein Brief vom Inkassounternehmen ein. Aus 27€ wurden nun 86€. Hab denen bereits mitgeteilt, dass bereits eine Überweisung an PayPal erfolgt ist, aber vom BFS kommt eine Standardmail mit Geldbetragforderung.
Bin nun auf weiteres gespannt. Spätestens nach Neujahr dürfte ja der Betrag bei PayPal direkt gebucht sein, so dass das Konto auf 0€ dort steht. Weiß nun aber nicht wie das Inkassounternehmen drauf reagiert.
31.12.2011, 10:49
#
9
Immorb
Flüchtling
Registriert seit: 04.05.2011
Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 794
Zitat:
Zitat von Tomek1301
hatte bei PayPal da versucht umzustimmen, dass die Ware geliefert wurde, Nachweise sind erfolgt.
Warum ignoriert Pay-Pal deutsche Gesetze?
§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
m.f.G.
__________________ Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus.
31.12.2011, 19:28
#
10
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
@immorb,
das ist bei spaypol doch gang und gäbe, die machen sich ihre eigenen Gesetze. Diese Firma würde ich entweder beim europäischen Gerichtshof, ober beim Bundesverwaltungsgericht auf die Einhaltung deutscher und europäischer Gesetze verklagen oder das vor amerikanischen Gerichten. Die hätten schnell eine Milliardenklage am Hals.
Vlt. wird IBäh dann auch mal etwas vorsichtiger in der Auswahl von Käufern und Verkäufern. Vor allen Dingen müssten dann auch mal die Zollvorschriften bei Käufen und Verkäufen ins Ausland beachtet werden, was es z.B. der Nigeriaconnektion ihre Abzockereien erschweren würde.
Darüberhinaus könnte Ibäh bei verkäufen ins Ausland selber eine Treunhandfunktion einführen. Dies würde dann von Spaypol erfordern, dass das Geld erst dann ausgezahlt wird, wenn die Ware bei Ibäh ordnungsgemäss eingeht, egal von wem. Ibäh ist dann für die Weitersendung verantwortlich und kein Käufer kann mehr behaupten, dass die Ware vom Verkäufer fehlerhaft eingeliefert wurde, Ibäh hat sie ja geprüft. Umgekehrt genau so. der Käufer kann nicht behaupten, dass ein Ziegelstein anstelle es Iphones im Paket war, Ibäh hat geprüft.
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
01.01.2012, 11:34
#
11
mare balticum
Registriert seit: 29.12.2011
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von Kuerasser
Darüberhinaus könnte Ibäh bei verkäufen ins Ausland selber eine Treunhandfunktion einführen. Dies würde dann von Spaypol erfordern, dass das Geld erst dann ausgezahlt wird, wenn die Ware bei Ibäh ordnungsgemäss eingeht, egal von wem. Ibäh ist dann für die Weitersendung verantwortlich und kein Käufer kann mehr behaupten, dass die Ware vom Verkäufer fehlerhaft eingeliefert wurde, Ibäh hat sie ja geprüft. Umgekehrt genau so. der Käufer kann nicht behaupten, dass ein Ziegelstein anstelle es Iphones im Paket war, Ibäh hat geprüft.
Auch wenn es ein Unding ist, dass ebay sein Personal ständig zu Lasten der Kunden abbaut, ist ein solches Vorhaben von keinem Unternehmen nur im Ansatz zu verwirklichen. Täglich Millionen Waren überprüfen? Und man hat natürlich auch immer das Equipment und die unendliche Zeit parat um eine Festplatte nach fehlerhaften Sektoren, einen Router im Dauerbetrieb zu testen oder hält alle gängigen Automodelle parat, damit die Ersatzteile montiert und getestet werden können. Und wer soll eigentlich die doppelten Versandkosten zahlen? Nein, dies ist eine undurchdachte Schnapsidee.
Zitat:
Zitat von Tomek1301
Mir wurde ebenfalls aufgrund Käuferschutz, das Konto auf einen negativen Beitrag gesetzt, hatte bei PayPal da versucht umzustimmen, dass die Ware geliefert wurde, Nachweise sind erfolgt.
Darf man nachfragen, wie dieser Nachweis erfolgt ist?
01.01.2012, 12:16
#
12
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Es gibt einige Firmen, die eben dies tun.
Sie sammeln die Ware bei den Verkäufern ein,stapeln sie in Zentrallagern, überprüfen sie und versenden sie an die Käufer.
Im übrigen sollte man, z.B. als Privatkäufer/-verkäufer darauf achten, dass das Angebot in Reichweite liegt und man sich die Ware holen kann, bzw. bringen kann.
Dann braucht man auch keine dubiosen Bezahldienste, denn man kann, nach einer ersten Prüfung, bar bezahlen.
Das ich dabei eine kaputte Festplatte untergeschoben bekommen kann ist logisch, aber ich habe dann direkten Zugriff auf den Verkäufer.
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01.01.2012, 12:45
#
13
mare balticum
Registriert seit: 29.12.2011
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von Kuerasser
Es gibt einige Firmen, die eben dies tun.
Sie sammeln die Ware bei den Verkäufern ein,stapeln sie in Zentrallagern, überprüfen sie und versenden sie an die Käufer.
Ich weiß nicht, ob wir hier Äpfel mit Birnen vergleichen, aber welches Deutschland weit operierendes Online-Auktionshaus tut dies?
01.01.2012, 13:03
#
14
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Ibäh war mal ein "Auktionshaus", seitdem die den "Direktkauf" eingeführt haben ist das auch nur noch sowas wie die streitbaren Frauen
Nicht überall wo "Auktion" draufsteht ist auch eine drin.
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
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01.01.2012, 13:10
#
15
mare balticum
Registriert seit: 29.12.2011
Beiträge: 6
Das ist ja für die Abwicklung unerheblich, ob nun per Auktion oder Sofortkauf ein Vertrag zustande kam. Also nochmal meine Frage an dich: Welche Firma, die Verträge zwischen Dritten herstellt, holt die Ware bei den Verkäufern ab, überprüft diese und verschickt sie dann an die Käufer. Du hast ja geschrieben, es gäbe mehrere solcher Firmen. Nenne sie doch bitte mal, damit man Vergleiche ziehen kann.
01.01.2012, 14:30
#
16
Ernest
Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 958
Ich sag's immer wieder aus eigener Erfahrung: Bitte wer braucht Paypal? Paypal ist nur ein Finanzvermittler, den sich zweifelhafte Verkäufer mitunter für ihre dubiosen Geschäfte nutzen. Dazu kostet die Inanspruchnahme von Paypal zusätzlich Geld (wer hätte das gedacht).
Um Paypal zu vermeiden, verlasse ich mich bei Verkäufern auf folgende Eckdaten:
* Sitz des Verkäufers muß/sollte in Deutschland sein,
* der Verkäufer muß überwiegend positive Bewertungen haben,
* die Artikelbeschreibung muß eindeutig sein.
Des weitern gibt es kaum ein Unternehmen, welches Paypal nutzt. Die meisten Überweisungen fließen direkt von Konto zu Konto. In der freien Wirtschaft ist Zeit Geld - deshalb bleibt für Paypal weitestgehend keine Zeit übrig.
__________________ Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu.
02.01.2012, 09:42
#
17
Tomek1301
Registriert seit: 30.12.2011
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von mare balticum
Darf man nachfragen, wie dieser Nachweis erfolgt ist?
Sind als Screenshots erfolgt, was aber nicht relevant ist, da sich PayPal in einem solchen Fall auf seine AGB bezieht, dass immaterielle Güter nicht in den Verkäuferschutz einfließen.
Wenn PayPal aus mangelnder Überprüfungsmöglichkeit keinen Schutz für immaterielle Güter bietet, dann sollte dieses eigentlich sowohl für den Verkäufer- als auch Käuferschutz gelten, statt dessen bekommt der Käufer einfach sein Geld wieder.
Beispiel:
Wie die Gamer unter euch wissen, kann man Originale Serials zu Spielen, wie MW3, Battlefield 3, Counter-Strike, etc. per eBay kaufen.
Wenn der Verkäufer diese Serial per Nachricht oder per E-Mail zustellt, handelt es sich um immaterielle Ware, was zur Folge hat, wenn der Käufer das per PayPal bezahlt und nach 1-2 Wochen den Käuferschutz einschaltet, dann bekommt dieser bedenkenslos sein Geld wieder.
Dasselbe gilt auch für andere Sachen die bei eBay verkauft und per PayPal bezahlt werden, wie z.B. der Kauf eines Accounts für Rapidshare.
Sind als Screenshots erfolgt, was aber nicht relevant ist, da sich PayPal in einem solchen Fall auf seine AGB bezieht, dass immaterielle Güter nicht in den Verkäuferschutz einfließen.
Dann ist doch rechtlich alles korrekt abgelaufen. Der Käuferschutz greift bei derartiger Ware nicht. Wenn man eine Versicherung abschließt, dann informiert man sich in der Regel auch, wann sie greift und wann nicht. Dumm gelaufen für dich, aber man sollte PayPal nur dann einsetzen, wenn es unumgänglich ist.
@Kuerasser
Huhu! Eingeschlafen? Ich meine dich hier in der Zwischenzeit gesehen zu haben. Wie sieht es denn nun mit den Firmen aus, die du anführen wolltest?
02.01.2012, 22:40
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19
Kuerasser
Helferlein
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Beiträge: 2.179
Google doch selber mal, es gibt einige
Zwei, die ich hätte benennen können, sind von Ibäh und Amazon aufgekauft worden. Leider
02.01.2012, 23:08
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20
mare balticum
Registriert seit: 29.12.2011
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von Kuerasser
Google doch selber mal, es gibt einige
Was ist das denn für eine Antwort? Halten wir fest: Du hast irgend etwas behauptet und weil dummerweise jemand nachgefragt hat, ist nun aufgefallen, dass du dich verrannt hast.
Keine Angst, ich bohre nicht weiter nach. Ich hatte nur gehofft, ich könnte meinen Erfahrungshorizont etwas erweitern. Dafür habe ich dann aber wohl an der falschen Stelle nachgefragt.