| | # 3 |
| Threadstarter Registriert seit: 27.07.2011
Beiträge: 2
| es war ein Asus Eee Pc. Habe gerade die Rechnung von der Reparatur erhalten.. Diese ist 1 Seite lang und enthält bestimmt 10 rechtschreibfehler.. Komisch oder? ![]() ---------- Doppelpost zusammengeführt ---------- Da es sich hierbei um einen Privatkauf handelt, ist jegliche Art von Umtausch, Rückgabe, Rücknahme, Reklamationsanspruch oder ähnlich völlig ausgeschlossen. das habe ich geschrieben |
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| | # 4 | ||
| Flüchtling Registriert seit: 04.05.2011 Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 794
| Zitat:
Er kann nicht eigenmächtig die Reparatur anordnen. ps. Zitat: Ich kenne es von älteren Geräten,beim booten die Taste F9 drücken dann hat man restore factory setting. m.f.G.
__________________ Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus. | ||
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| | # 7 |
| Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 958
| @littledevil9361 Rechtlich gesehen kann der Käufer nur die Garantieleistung in Anspruch nehmen, auf die Du ihn bereits hingewiesen hast. Die von ihm angesprochene Forderung auf Rückzahlung von € 70,- ist daher als gegenstandslos zu betrachten. ---------- Doppelpost zusammengeführt ---------- Das kann der Käufer gerne machen. Jeder Anwalt (selbst sein Verteidiger) lacht sich über so einen Witzbold doch hinter vorgehaltener Hand kaputt.
__________________ Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu. |
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| | # 8 | |
| Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 958
| Zitat:
Diese sicherlich gut gemeinte Kulanz birgt Risiken und ist rechtlich gesehen keine Garantie auf eine richtige Rückabwicklung. Bei einem Privatkaufmuß der Verkäufer die Ware nicht zurück nehmen, weil Umtausch und Rücknahme beim Privatkauf rechtlich ausgeschlossen sind. Da das besagte Netbook jedoch noch über Garantie verfügt und der Verkäufer den Käufer darauf hingewiesen hat, hat sich der Verkäufer (= Threadstarter) völlig korrekt verhalten. Mehr hat er nicht zu leisten. Er hätte genauso gut sagen können, daß er nichts von einer Garantie weiß und hätte den Käufer "im Regen stehen" lassen können - hat er aber nicht. Wenn der Käufer nicht gewillt ist, diesen Hinweis auf die noch geltente Garantie zu akzeptieren, ist das seine Sache (wie hier im Thread sinngemäß schon richtig gesagt wurde). Andererseits: Wer versichert dem Verkäufer, daß der Käufer nicht am Netbook herum geschraubt hat und funktionierende Teile gegen defekte Teile getauscht hat (z.B. die Festplatte) und jetzt eine Masche durchziehen will, um wieder sein ganzes Geld oder einen Teil davon auf betrügerische Art zurück zu erhalten? Vielleicht brauchte der Käufer z.B. einfach nur eine Festplatte und hat die Masche über eBay gezogen, um "kostenlos" an eine Festplatte zu kommen. Diese These ist natürlich nur angedacht - könnte aber ein Motiv des Käufers sein. Ein anderer Fall: Angenommen, der Verkäufer sagt die Wahrheit (man sollte immer beide Seiten objektiv bewerten) und es ist wirklich nur das Windows zum Teil "zerschossen", die Technik am Netbook aber fehlerfrei. Was hätte der Verkäufer davon, der Lüge des Käufers nachzugeben und ihm das Geld zurück zu erstatten und ein ggf. technisch manipuliertes Netbook zu erhalten? Nehmen wir des weiteren aber auch mal an, daß der Käufer ein abgebrühter Bursche ist, der Verkäufer erstattet ihm das Geld zurück - der Käufer schickt aber das Netbook nicht oder schickt ein Paket, wo gar kein Netbook drin ist. Du siehst, im Nachhinein eine Klarheit in einen Rechtsstreit zu bekommen, kann nicht immer einfach sein.
__________________ Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu. | |
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