Käufer möchte einen Teil des Geldes zurück.

Alt 27.07.2011, 18:48   # 1
littledevil9361
 
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Beiträge: 2
Guten Tag.
Ich bin neu hier und würde gerne mal eure Meinung dazu hören
Ich habe vor ca. 2 Wochen ein Netbook für 151 € bei Ebay versteigert.
Bei dem Netbook war windows vorinstalliert, was allerdings fehlerhaft war. Habe es aber auch in die auktion reingeschrieben. Nachdem der Käufer das Netbook erhalten hat, meinte er das es ja nicht funktionieren würde und das Windows kaputt wäre, daraushin habe ich ihn auf den text der Auktion hingewiesen.
Das Netbook habe ich mit Quittung verschickt da es nich 1 Jahr garantie hat. Anschließend meinte der Käufer das die Kamera und die Festplatte defekt wäre, die vor Versand aber noch funktioniert haben.
Ich habe den Käufer auf die Garantie hingewiesen, die er nicht nutzen wollte da die Electrofirma in einer anderen Stadt sei.
Jetzt hat er mir heute eine E-Mail geschrieben, das er es reparieren lassen und die Rechnung 153€ beträgt. Er hätte gerne 70 € zurück ansonsten würde er es Ebay melden und mich anzeigen wegen Betrug.

Mir kommt das alles ein bisschen komisch vor. Wer zahlt 153 € für eine Reparatur wenn man es auch über die Garantie machen kann und wer verzichtet freiwillig auf 80 €? wenn die rechnung doch 153 € beträgt und er nur 70 € haben will. Man muss doch nicht zur Electrofirma hinfahren man kanns doch auch per Post schicken.

Muss ich ihm die 70 € zahlen?

Was denkt iht darüber?

Danke im vorraus..
Liebe Grüße
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Alt 27.07.2011, 19:29   # 2
Immorb
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Zitat:
Zitat von littledevil9361 Beitrag anzeigen
Ich habe den Käufer auf die Garantie hingewiesen, die er nicht nutzen wollte da die Electrofirma in einer anderen Stadt sei.
Garantie oder Gewährleistung?
Sie Müssten in die AGB des Händlers schauen,oder bei ihm nachfragen ob die Gewährleistung übertragbar ist,das gleiche beim Hersteller wenn es sich um eine Händlergarantie handelt.
Zitat:
Zitat von littledevil9361 Beitrag anzeigen
Bei dem Netbook war windows vorinstalliert, was allerdings fehlerhaft war.
Mit ein paar Handgriffen repariert man ein defektes Windows.
entweder hat man eine Recovery-CD oder man kann es mit einer Tastenkombination neu installieren. (Um welches Notbook handelt es sich?)
Zitat:
Zitat von littledevil9361 Beitrag anzeigen
Jetzt hat er mir heute eine E-Mail geschrieben, das er es reparieren lassen und die Rechnung 153€ beträgt.
Wer die Musik bestellt,der muss sie bezahlen.
Und ich denke mal das du in der Beschreibung die Gewährleistung ausgeschlossen hast.
Sollte es nicht der Fall sein,so muss er dich erst zur Nachbesserung auffordern.

m.f.G.
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Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus.
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Alt 27.07.2011, 20:04   # 3
littledevil9361
Threadstarter
 
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Beiträge: 2
es war ein Asus Eee Pc.
Habe gerade die Rechnung von der Reparatur erhalten..
Diese ist 1 Seite lang und enthält bestimmt 10 rechtschreibfehler..
Komisch oder?

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Da es sich hierbei um einen Privatkauf handelt, ist jegliche Art von Umtausch, Rückgabe, Rücknahme, Reklamationsanspruch oder ähnlich völlig ausgeschlossen.

das habe ich geschrieben
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Alt 27.07.2011, 23:39   # 4
Immorb
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Zitat:
Zitat von littledevil9361 Beitrag anzeigen
Da es sich hierbei um einen Privatkauf handelt, ist jegliche Art von Umtausch, Rückgabe, Rücknahme, Reklamationsanspruch oder ähnlich völlig ausgeschlossen.

das habe ich geschrieben
Wie gesagt,wenn der Käufer der Meinung ist das er Gewährleistungsansprüche gegen dich hat,dann muss er dir erst die Gelegenheit zur Nachbesserung geben.

Er kann nicht eigenmächtig die Reparatur anordnen.

ps.
Zitat:
Zitat von littledevil9361 Beitrag anzeigen
Bei dem Netbook war windows vorinstalliert, was allerdings fehlerhaft war.
Zitat:
Zitat von littledevil9361 Beitrag anzeigen
es war ein Asus Eee Pc.
Hilft dir zwar jetzt nichts mehr.
Ich kenne es von älteren Geräten,beim booten die Taste F9 drücken dann hat man restore factory setting.

m.f.G.
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Alt 28.07.2011, 01:12   # 5
heiner.hemken
 
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@TS

Na, dann biete ihm an vor ihm, einen Strafantrag wegen Betruges gegen ihn zu beantragen und den Ersteller der Rechnung als Zeugen vernehmen zu lassen.
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Alt 04.08.2011, 13:17   # 6
caughtup
 
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also ich finde entweder wird das ganze zurück gegeben oder jeder behaltet dass was er bezahlt/bekommen hat... teilszurück geben ist nichts... dass macht kein sinn!
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Alt 04.08.2011, 16:56   # 7
Ernest
 
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@littledevil9361

Rechtlich gesehen kann der Käufer nur die Garantieleistung in Anspruch nehmen, auf die Du ihn bereits hingewiesen hast. Die von ihm angesprochene Forderung auf Rückzahlung von € 70,- ist daher als gegenstandslos zu betrachten.

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
@TS

Na, dann biete ihm an vor ihm, einen Strafantrag wegen Betruges gegen ihn zu beantragen und den Ersteller der Rechnung als Zeugen vernehmen zu lassen.
Das kann der Käufer gerne machen. Jeder Anwalt (selbst sein Verteidiger) lacht sich über so einen Witzbold doch hinter vorgehaltener Hand kaputt.
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Alt 04.08.2011, 18:06   # 8
Ernest
 
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Beiträge: 958
Zitat:
Zitat von caughtup Beitrag anzeigen
also ich finde entweder wird das ganze zurück gegeben oder jeder behaltet dass was er bezahlt/bekommen hat... teilszurück geben ist nichts... dass macht kein sinn!
Vorsicht bitte!

Diese sicherlich gut gemeinte Kulanz birgt Risiken und ist rechtlich gesehen keine Garantie auf eine richtige Rückabwicklung. Bei einem Privatkaufmuß der Verkäufer die Ware nicht zurück nehmen, weil Umtausch und Rücknahme beim Privatkauf rechtlich ausgeschlossen sind. Da das besagte Netbook jedoch noch über Garantie verfügt und der Verkäufer den Käufer darauf hingewiesen hat, hat sich der Verkäufer (= Threadstarter) völlig korrekt verhalten. Mehr hat er nicht zu leisten. Er hätte genauso gut sagen können, daß er nichts von einer Garantie weiß und hätte den Käufer "im Regen stehen" lassen können - hat er aber nicht. Wenn der Käufer nicht gewillt ist, diesen Hinweis auf die noch geltente Garantie zu akzeptieren, ist das seine Sache (wie hier im Thread sinngemäß schon richtig gesagt wurde).

Andererseits: Wer versichert dem Verkäufer, daß der Käufer nicht am Netbook herum geschraubt hat und funktionierende Teile gegen defekte Teile getauscht hat (z.B. die Festplatte) und jetzt eine Masche durchziehen will, um wieder sein ganzes Geld oder einen Teil davon auf betrügerische Art zurück zu erhalten? Vielleicht brauchte der Käufer z.B. einfach nur eine Festplatte und hat die Masche über eBay gezogen, um "kostenlos" an eine Festplatte zu kommen. Diese These ist natürlich nur angedacht - könnte aber ein Motiv des Käufers sein.

Ein anderer Fall: Angenommen, der Verkäufer sagt die Wahrheit (man sollte immer beide Seiten objektiv bewerten) und es ist wirklich nur das Windows zum Teil "zerschossen", die Technik am Netbook aber fehlerfrei. Was hätte der Verkäufer davon, der Lüge des Käufers nachzugeben und ihm das Geld zurück zu erstatten und ein ggf. technisch manipuliertes Netbook zu erhalten?

Nehmen wir des weiteren aber auch mal an, daß der Käufer ein abgebrühter Bursche ist, der Verkäufer erstattet ihm das Geld zurück - der Käufer schickt aber das Netbook nicht oder schickt ein Paket, wo gar kein Netbook drin ist.

Du siehst, im Nachhinein eine Klarheit in einen Rechtsstreit zu bekommen, kann nicht immer einfach sein.
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