Ebay Betrug - Hilfe im Forum? Vorsicht vor goku_2***

Alt 22.07.2011, 17:38   # 1
MetalFanFrank
 
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Hallo ich bin verzweifelt!
Ich habe mir vom Verkäufer goku_2010 ein Laptop "Fujitsu-Siemens Amilo Pa 2548 2x2,0Ghz!! wie NEU!" wie in der Beschreibung stand ersteigert. Der Laptop wurde auch schnell geliefert, Aber der Laptop hat mehrere Fehler. 1. Der Akku hält nach dem unmittelbaren Laden nur 1 Minute und 20 Sekunden, also nicht wie beschrieben (Akku hält auch noch lange!)
2. Wenn man den Computer hochfährt, dann steht das Datum immer auf 01.01.2007 was darauf hin deutet, dass die CMos Batterie auf dem Board leer ist.
Daraufhin hatte ich ihn den Fall geschildert und er hat sich erst einmal nicht gemeldet. Deshalb eröffnete ich einen Fall und der Verkäufer schrieb mir zurück, dass er das bedauere und Sie schicken das Notebook zurück und schrieb mir "1. entweder bekomme ich ein Mängelfreies Austauschgerät also natürlich das genau gleiche Notebook aber dafür das sie länger warten mussten kriegen sie es mit 2,2 GHZ statt 2,0. Wäre das was? oder 2. Angebot: er schickt mir einen Akku der 1,5 Stunden hält und ich erstattet mir 35 Euro wegen der Cmos Batterie zurück, was mir übrigens nicht aufgefallen ist aber ich vertraue ihnen mal
er sendet mir einen anderen Akku und 35 € für die CMos Batterie"
Ich entschied mich für das 2. Angebot, weil der Laptop prima funktionierte und ich kein Vertrauen mehr hatte, meinen Laptop dort hin zu schicken und dann gar nichts zu haben. Sein Versand klappte auch problemlos und der Verkäufer fragte mich noch, wenn er mir das Geld überweise, ob ich ihm dann auch noch eine gute Bewertung geben wollte. Das tat ich dann leider auch und schloss den Fall, als ich alles erhalten hatte.
Nun schaffte ich den Laptop in eine Fachwerkstatt und wollte die CMos Batterie wechseln lassen. Der Fachmann dort riet mir, doch gleich eine Fehleranalyse zu machen, da er das Gerät sowieso öffnen und zerlegen muss und es ja von E-Bay stammt. Dem stimmte ich zu und nach einigen Wochen (weil die Batterie erst bestellt werden musste) wurde ich angerufen. Der Laptop ist in einem sehr schlechten Zustand. Er wurde nach einem Kurzschluss (verursacht durch einen Wasserschaden) laienhaft gelötet und zusammengebaut. So fehlten z.B. einige Schrauben im Inneren und Paketband diente als Isolator. Kabel sind verschmort. Die Bios Batterie ist nicht leer, sondern fehlt!! Mit einer neuen Batterie startet der Computer nicht mehr. Reste eines Flüssigkeitsschadens wurden entfernt und ein defekter Elko ersetzt.
Nun musste ich das Gerät mit dem selben Fehler abholen und dachte na ja es geht ja wenigstens. Aber nach nur 3 Benutzungen gab das Gerät völlig den Geist auf. Es bleibt schwarz und nach einigen Starts wird das Bild dann hell und hat kleine bunte Nadelstreifen. Manchmal geht es auch noch an, wenn es richtig warm ist. Ich habe dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich mein Geld wieder haben will, er schrieb mir: (Zitat)

"Erst einmal bitte ich sie einen Gang runter zu schalten sonst passiert von meiner Seite aus gar nichts, da ich ihnen auch schon genug entgegen gekommen bin. Also ich hatte das Notebook noch nie offen und habe es natürlich selber gebraucht erworben.

VOn Anfnag an hätte ich das Notebook zurück genommen wegen der CMOS Battierie aber das Notebook wurde jetzt schon komplett zerlegt von ihnen, oder den Technikern, es kommt kein bild mehr, deckel klemmt was alles Mängel sind die sie nicht von mir haben außer die Cmos Battie worauf wir eine Einigung getroffen haben und ich die Angelegenheit als erledigt betrachtet habe.

Umtausch und Gewährleistung wurde in der Auktion ausgeschlossen und da hatt das Notebook funktioniet bis auf die CMOS Sache. Was würden sie jetzt vorschlagen? Soll ich einen Artikel zurücknehmen der von ihnen benutzt wurde und durch auseinander bauen oder vielleich auch von selber noch kaputt gegangen ist zurück nehmen?
Schlagen sie mir was vor aber wenn sie den vollen Kaufpreis wollen das geht nicht, Notebook hatte nie ein Problem mit dem Bild.

Achja bei einem Wasserschaden würde das Notebook sicher nicht mehr dunktionieren.

Ich bitte um Antwort"

Ich schrieb ihm, das ich mein Geld wieder haben will, da der Laptop nun völlig defekt ist, aber er reagierte nicht mehr. Er habe noch herraus gefunden, das er sehr viele Laptops bei E-Bay versteigert hat, in der Regel "Siemens Amilo" Laptops, meist sogar das selbe Modell. Da will er mir doch nicht erklären, dass er die Geräte nicht auseinander nimmt. Für mich ist der Fall klar, das er die Laptops kaputt erwirbt und dann mangelhaft repariert und bei E-Bay einstellt als Top!
Und es sind schon einige Käufer unzufrieden mit ihm!
Vielleicht dient dieser Betrag als Warnung vor dem Verkäufer goku_2010, damit nicht noch andere betrogen werden.
Vielleicht hat auch Jemand noch eine Idee?? An E-Bay habe ich mich schon gewandt und die schrieben mir, das sie mir nicht helfen können und ich solle mich doch selbst mit dem Verkäufer auseinandersetzen??
Ich bin für alle Ideen dankbar, die man noch tun könnte. mfg Frank
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Alt 22.07.2011, 21:27   # 2
NeeBee44
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Zitat:
Zitat von MetalFanFrank Beitrag anzeigen
..........
Er habe noch herraus gefunden, das er sehr viele Laptops bei E-Bay versteigert hat, in der Regel "Siemens Amilo" Laptops, meist sogar das selbe Modell. Da will er mir doch nicht erklären, dass er die Geräte nicht auseinander nimmt. Für mich ist der Fall klar, das er die Laptops kaputt erwirbt und dann mangelhaft repariert und bei E-Bay einstellt als Top!
Und es sind schon einige Käufer unzufrieden mit ihm!
......
So wie du es beschreibst, sieht es nach gewerbsmässigem Betrug aus. Setze dich noch mal mit E-Bäh auseinander und schildere den Fall mit Hinweis auf die anderen unzufriedenen Käufer. Schaue vorher in die Bewertung, ob die das gleiche Problem haben wie du. Frage ob E-Bäh den anderen Käufer deine E-Mail Adresse zukommen lässt, zwecks Kontaktaufnahme. Setze dem Verkäufer ein Frist mit Hinweis, das du sonst den Fall einem Anwalt übergibst und dir das Recht auf Stellen einer Strafanzeige wegen Betrug vorbehältst.

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Alt 22.07.2011, 21:40   # 3
heiner.hemken
 
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Die Problematik, die Du (TS) hast, ist das Du in der Beweispflicht bist und den Zustand, der von der vereinbarten Beschaffenheit, "wie neu" abweicht, nachweisen mußt. Hierzu solltest Du auf die Firma zurückgreifen, die Dir gegenüber das Statement bzgl. des Zustandes des NB abgegeben hat. Verlange von denen eine schriftliche Zustandsbeschreibung. Bekommst Du die nicht, wäre das sehr bedenklich in Richtung der Firma, was die später autretenden Fehler angeht. Dann bliebe nur noch der Weg zu einem Gutachter in Vorbereitung auf einen Rechtsstreit.

Was Du aber unabhängig davon machen kannst, ist, ihm mitzuteilen, daß er wohl aufgrund der häufigen Verkäufer auch über einen größeren Zeitraum hinaus, wohl nicht mehr als Privatverkäufer anzusehen ist. Als gewerblicher Verkäufer gilt das Abbedingen der Sachmangelhaftung aber nicht mehr, so daß er Dir gegenüber nachbesserungspflichtig ist.
Das Ganze geht aber nur, wenn Du ihm das Gerät zur Reparatur übersendest.
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Alt 23.07.2011, 00:09   # 4
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von MetalFanFrank Beitrag anzeigen
Hallo ich bin verzweifelt!
Hast Du eigentlich mal darüber nachgedacht, was Du gemacht hast? Erst die Fachwerkstatt sagt Dir nach dem eBay-Deal, daß das Notebook fehlerhaft ist und hier und da repariert werden müsste.

Du hast das Notebook doch ausschließlich zum Austausch der CMOS-Batterie in Reparatur gegeben. Warum füren die dann ohne Deinen ausdrücklichen Auftrag eine allumfassende Systemanalyse durch?

Der Deal zwischen dem Verkäufer und Dir lief wohl reibungslos. Jetzt erscheint auf einmal eine zweifelhafte Fachwerkstatt die versucht, Dir noch Geld aus der Tasche zu ziehen.

Wie kann das sein?

Du sagst doch selbst, daß das Notebook ohne Mucken läuft.

Den Heinis von der sogenannten "Fachwerkstatt" würde ich an Deiner Stelle in den Hintern treten und denen sagen, daß sie nur die CMOS-Batterie austauschen sollen, wozu Du denen auch nur den Auftrag erteilt hast.

Warum lässt Du Dir von der "Fachwerkstatt" eine Fehleranalyse andrehen, wenn Du nur die CMOS-Batterie wechseln lassen willst?

Der Inhaber der lustigen "Fachwerkstatt" sollte Dir Dein Notebook sofort wieder zurück geben. Auf welche komischen Geschäftsleute bist Du da nur herein gefallen?

Sorry... ich kann nur das bewerten, was Du hier bereits geschrieben hast.
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Alt 23.07.2011, 09:43   # 5
Immorb
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Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen

Du hast das Notebook doch ausschließlich zum Austausch der CMOS-Batterie in Reparatur gegeben. Warum füren die dann ohne Deinen ausdrücklichen Auftrag eine allumfassende Systemanalyse durch?
Manchmal hilft einfaches lesen,dann wäre diese Bemerkung überflüssig.
Zitat:
Zitat von MetalFanFrank Beitrag anzeigen
Nun schaffte ich den Laptop in eine Fachwerkstatt und wollte die CMos Batterie wechseln lassen. Der Fachmann dort riet mir, doch gleich eine Fehleranalyse zu machen, da er das Gerät sowieso öffnen und zerlegen muss und es ja von E-Bay stammt. Dem stimmte ich zu
Da bei Gebrauchtwaren eine Gewährleistung von 1 Jahr besteht,ist es angebracht das ich den PC,da er doch geöffnet werden muss,gleich durchchecken lasse.
Dies auch auf Hinsicht einer eventuellen Beweislast durch einen Fachmann.

Im Angebot schreibt der Verkäufer zwar:
Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gebe ich keine Garantie oder Gewährleistungs- oder Umtauschrechte!

Ein Privatverkäufer der in etwas mehr als einem Jahr über 100 Lap-Top verkauft????
Zitat:
Zitat von MetalFanFrank Beitrag anzeigen
Vielleicht hat auch Jemand noch eine Idee??
Fordere ihn schriftlich,beweissicher auf die Gewährleistung zu erfüllen.
Das heisst,erst einmal Nachbesserung.Obligatorisch weisst du auf die Möglichkeit hin das du bei Nichterfüllung Rechtsmittel anwenden würdest.

Ich hatte früher für solche lustigen Typen ein probates Mittel;Meldung an die zuständige Gewerbeaufsicht und an das Finanzamt.
Das wirkte immer.

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Alt 23.07.2011, 11:25   # 6
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Manchmal hilft einfaches lesen,dann wäre diese Bemerkung überflüssig.
@MetalFanFrank wurde durch die sogenannte "Fachwerkstatt" zu der unnötigen allumfassenden Reparatur "gedrängt".

Noch einmal:

Zitat:
Zitat von MetalFanFrank Beitrag anzeigen
Ich entschied mich für das 2. Angebot, weil der Laptop prima funktionierte und ich kein Vertrauen mehr hatte, meinen Laptop dort hin zu schicken und dann gar nichts zu haben. Sein Versand klappte auch problemlos und der Verkäufer fragte mich noch, wenn er mir das Geld überweise, ob ich ihm dann auch noch eine gute Bewertung geben wollte. Das tat ich dann leider auch und schloss den Fall, als ich alles erhalten hatte.
Nun schaffte ich den Laptop in eine Fachwerkstatt und wollte die CMos Batterie wechseln lassen. Der Fachmann dort riet mir, doch gleich eine Fehleranalyse zu machen, da er das Gerät sowieso öffnen und zerlegen muss und es ja von E-Bay stammt. Dem stimmte ich zu und nach einigen Wochen (weil die Batterie erst bestellt werden musste) wurde ich angerufen. Der Laptop ist in einem sehr schlechten Zustand.


Nicht gelesen? Die "Fachwerkstatt" hat @MetalFanFrank eine Reparatur auf's Auge gedrückt, die er nicht in Auftrag gegeben hat. Der Threadersteller sagt ja, daß der Laptop bis auf Akku und CMOS-Batterie prima funktionerte.

Schlußendlich kann man dem Verkäufer keinen Vorwurf machen.

Das Argument mit dem "sowieso öffnen" und dem Einwand "da es von Ebay stammt" klingt für mich nach Abzocke durch die sogenannte "Fachwerkstatt". Gerne wird "Ebay" als eine Art Fehlerquelle genannt, um die durchzuführende größere Systemreparatur zu rechtfertigen.

Ein Beispiel:
Du beauftragst eine Malerfirma mit der Renovierung eines einzigen Raumes. Als der Malermeister vor Ort ist wird Dir vorgeschlagen, doch besser die komplette Wohnung neu tapezieren zu lassen, weil die Malerfirma ja sowieso schon bei Dir ist. Wie würdest Du Dich entscheiden?

Demnach ist die Sache mit dem Verkäufer abgehakt und die Fachwerkstatt muß jetzt beantworten, warum sie Geld für eine größere Reparatur nehmen will, zu der @MetalFanFrank sie erstmal gar nicht beauftragt hat.

Im Grunde genommen ist die Sache zwischen @MetalFanFrank und dem Verkäufer demnach abgehakt und der Verdacht des Betruges über eBay wurde ausreichend in diesem Thread diskutiert (dieser kann eigentlich jetzt auch beendet werden).

Jetzt geht es doch nur um die Diskussion der Notwendigkeit der allumfassenden Reparatur zwischen @MetalFanFrank und der sogenannten "Fachwerkstatt". Und das hat ja mit dem Thread eigentlich nichts mehr zu tun.

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Fordere ihn schriftlich,beweissicher auf die Gewährleistung zu erfüllen.
Das heisst,erst einmal Nachbesserung.
Wie bitte? Der an eBay gemeldete Fall wurde beendet, @MetalFanFrank hat sich für das 2. Angebot (neuer Akku und € 35,- für die CMOS-Batterie) entschieden und der Verkäufer hat von @MetalFanFrank eine positive Bewertung erhalten.

Was bitteschön soll denn der Verkäufer jetzt noch nachbessern, wenn sich @MetalFanFrank mit dem Erhalt der CMOS-Batterie selbst um einen Austausch der CMOS-Batterie kümmern will?

Eine Nachbesserung hätte @MetalFanFrank beim Verkäufer nur ansprechen können, als der Fall/der Deal bei eBay noch nicht beendet wurde.
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Alt 23.07.2011, 12:49   # 7
Immorb
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Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen

Nicht gelesen? Die "Fachwerkstatt" hat @MetalFanFrank eine Reparatur auf's Auge gedrückt, die er nicht in Auftrag gegeben hat.
Einen Rat geben heisst drängen?????
Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen
Eine Nachbesserung hätte @MetalFanFrank beim Verkäufer nur ansprechen können, als der Fall/der Deal bei eBay noch nicht beendet wurde.
Bevor du hier unqualifizierst eine Behauptung aufstellst,beschäftige dich mit dem Themen,Sachmangel,Gewährleistung.
Bei Gebrauchsgütern habe ich,da der Privatman ein verkappter Händler ist,eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
Und auch als Privatverkäufer kann er eine Sachmängelhaftung nicht ausschliessen.
Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen
Was bitteschön soll denn der Verkäufer jetzt noch nachbessern, wenn sich @MetalFanFrank mit dem Erhalt der CMOS-Batterie selbst um einen Austausch der CMOS-Batterie kümmern will?
Weil das Gerät verdeckte,überraschende Mängel hat.
Und @MetalFanFrank hat ja nicht die Erstattung des Checks und der nötigen Reparatur gefordert.
@MetalFanFrank hätte hier anders handeln müssen.Keine Beseitung der Schäden und Kiste Retour Absender.

Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen
Ein Beispiel:
Du beauftragst eine Malerfirma
Ein Beispiel was nicht nur hinkt,es kann garnicht laufen.
Richtiges Beispiel wäre:
.....der Malermeister sagt,da die Tapete eh runter muss soll ich die Wände auf Risse kontrollieren und reparieren.

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Alt 23.07.2011, 13:40   # 8
heiner.hemken
 
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Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Einen Rat geben heisst drängen?????
Du findest die Begründung der Werkstatt für eine Kostenverursachung, daß das Gerät ja von eBay stamme im Zusammenhang mit dem beschriebenen Funktionieren, bis auf den Akku und die CMOS Batterie nicht merkwürdig?
Warum sollte man ein Gerät auf andere Fehler prüfen lassen, als die einem bekannten?

Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Bevor du hier unqualifizierst eine Behauptung aufstellst,beschäftige dich mit dem Themen,Sachmangel,Gewährleistung.
Bei Gebrauchsgütern habe ich,da der Privatman ein verkappter Händler ist,eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
Und auch als Privatverkäufer kann er eine Sachmängelhaftung nicht ausschliessen.
Äußere Dich doch mal sachlich und greife die Poster nicht immer persönlich an.
Und wieso sollte es nicht möglich sein, als Privatverkäufer die Sachmangelhaftung wirksam auszuschließen?

Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Weil das Gerät verdeckte,überraschende Mängel hat.
Und @MetalFanFrank hat ja nicht die Erstattung des Checks und der nötigen Reparatur gefordert.
Wenn, heißen die verschwiegene oder versteckte.
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Alt 23.07.2011, 13:53   # 9
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Einen Rat geben heisst drängen?????



Zitat:
Bevor du hier unqualifizierst eine Behauptung aufstellst,beschäftige dich mit dem Themen,Sachmangel,Gewährleistung.
Bei Gebrauchsgütern habe ich,da der Privatman ein verkappter Händler ist,eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
Und auch als Privatverkäufer kann er eine Sachmängelhaftung nicht ausschliessen.
Die Sache mit eBay ist doch längst abgewickelt. Im übrigen hat der Verkäufer € 35,- als Kostendeckung überwiesen, wenn @MetalFanFrank die Batterie in einer Werkstatt tauschen lassen will. Jetzt liegt es doch an @MetalFanFrank bzw. an der Werkstatt. Der Verkäufer ist längst aus der Nummer raus - und auch noch berechtigter Weise.

Was soll das also, nachgträglich "das Pferd von hinten aufzuzäumen"?

Erst einen Deal beenden, den Fall bei eBay schließen, dem Verkäufer eine positive Bewertung geben (nicht verständlich, wie man sich auf sowas einlassen kann...) - und dann später aber doch den intelligenten Geistesblitz haben, nachträglich Ansprüche geltend zu machen? Vermutlich, da hat irgend jemand etwas nicht so ganz mitbekommen.

Zitat:
Weil das Gerät verdeckte,überraschende M@ängel hat.
Jaja... auf einmal tauchen diese merkwürdigen Fehler am Laptop auf.... "rein zufällig"...

Nur die "Fachwerkstatt" ist doch der alleinigen Meinung, daß der Laptop noch Fehler hat. @MetalFanFrank ist der Meinung, daß der Laptop fehlerfrei läuft (hat er selbst geschrieben). Noch mal: Der Deal über eBay ist beendet und der Verkäufer muß jetzt für gar nichts mehr haften. So einfach ist das leider.
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Alt 23.07.2011, 15:26   # 10
Immorb
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Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Wenn, heißen die verschwiegene oder versteckte.
Das sagt?? Dein Jura-Prof??
Warum wird dann hier über - Verborgene oder verdeckte Mängel, § 377 II HGB a.E. geschrieben?
Nun ja,auch die Wiki,ist zwar kein juristisches Fachjournal schreibt über verdeckte Mängel.
"Es werden offene Mängel, verdeckte Mängel und arglistig verschwiegene Mängel unterschieden".

Ps.
Man kann beide Formulierungen anwenden.

Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Warum sollte man ein Gerät auf andere Fehler prüfen lassen, als die einem bekannten?
??
Gerade im Reparaturgewerbe ist dies eine legitime Frage.
Wenn ich mein Auto wegen verschlissenen Bremsklötze in die Werkstatt bringe,dann kommt sehr oft die frage ob auch Bremsscheiben,-Flüssigkeit und -schläuche überpruft werden sollen.
Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Und wieso sollte es nicht möglich sein, als Privatverkäufer die Sachmangelhaftung wirksam auszuschließen?
1.)Geht es hier nicht um einen Privatverkáufer.
2.)Wenn es sich um verschwiegene Mängel geht.

Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Äußere Dich doch mal sachlich und greife die Poster nicht immer persönlich an.
Welche Antwort verlangst du auf einen unsachlichen Kommentar?
Sein Kommentar geht nahe ans anprangern und wenn ich es genau nehme Beleidigung.
Für solche Ausdrücke
Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen
Auf welche komischen Geschäftsleute/Pe**** bist Du da nur herein gefallen?
wurde man früher verwarnt.

Ps.
Sonne dich im Wohlgefühl deiner juristischen Fachkenntnisse.

Ente patente das Thema.

m.f.G.
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Alt 23.07.2011, 15:38   # 11
heiner.hemken
 
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@Immorb

Keine Ahnung, wie der Verfasser zu seiner Wortwahl gekommen ist.

Unabhängig davon hast Du aber sicher auch gelesen, daß die Anwendung des §377 HGB hier nicht zum tragen kommt, da kein Handelskauf.

In Deinem "Autobeispiel" um es auf vom hinkenden Bein wehzuholen, müsstest Du aber Auftrag erteilen, den gesamten Wagen inkl. Motor zu überprüfen und nicht nur die direkt mit dem Defekt in Verbindung stehenden Teile.

Und klar ist doch, daß das NB bis auf die sich zurückstellende Zeit problemos funktionierte.

Weiterhin muß der Verkäufer das Öffnen des Gerätes durch einen anderen nicht hinnehmen.
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Alt 23.07.2011, 16:15   # 12
MetalFanFrank
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Zitat:
Zitat von NeeBee44 Beitrag anzeigen
So wie du es beschreibst, sieht es nach gewerbsmässigem Betrug aus. Setze dich noch mal mit E-Bäh auseinander und schildere den Fall mit Hinweis auf die anderen unzufriedenen Käufer. Schaue vorher in die Bewertung, ob die das gleiche Problem haben wie du. Frage ob E-Bäh den anderen Käufer deine E-Mail Adresse zukommen lässt, zwecks Kontaktaufnahme. Setze dem Verkäufer ein Frist mit Hinweis, das du sonst den Fall einem Anwalt übergibst und dir das Recht auf Stellen einer Strafanzeige wegen Betrug vorbehältst.

Du kannst dir bei der Verbraucherzentrale eine Rechtberatung holen. Ist für ALG2 Bezieher kostenfrei, für alle anderen wird ein kleiner Obolus fällig
Danke für diese Hinweise, das werde ich versuchen.

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen
Hast Du eigentlich mal darüber nachgedacht, was Du gemacht hast? Erst die Fachwerkstatt sagt Dir nach dem eBay-Deal, daß das Notebook fehlerhaft ist und hier und da repariert werden müsste.

Du hast das Notebook doch ausschließlich zum Austausch der CMOS-Batterie in Reparatur gegeben. Warum füren die dann ohne Deinen ausdrücklichen Auftrag eine allumfassende Systemanalyse durch?

Der Deal zwischen dem Verkäufer und Dir lief wohl reibungslos. Jetzt erscheint auf einmal eine zweifelhafte Fachwerkstatt die versucht, Dir noch Geld aus der Tasche zu ziehen.

Wie kann das sein?

Du sagst doch selbst, daß das Notebook ohne Mucken läuft.

Den Heinis von der sogenannten "Fachwerkstatt" würde ich an Deiner Stelle in den Hintern treten und denen sagen, daß sie nur die CMOS-Batterie austauschen sollen, wozu Du denen auch nur den Auftrag erteilt hast.

Warum lässt Du Dir von der "Fachwerkstatt" eine Fehleranalyse andrehen, wenn Du nur die CMOS-Batterie wechseln lassen willst?

Der Inhaber der lustigen "Fachwerkstatt" sollte Dir Dein Notebook sofort wieder zurück geben. Auf welche komischen Geschäftsleute bist Du da nur herein gefallen?

Sorry... ich kann nur das bewerten, was Du hier bereits geschrieben hast.
Das hilft mir überhaupt nicht!! 1. Kenne ich diese Werkstatt schon lange und hab mir dort schon PCs zusammenstellen lassen. Dann musste der Laptop ja in die Werkstatt und ich habe der Analyse zugestimmt. Ohne diese Analyse hätte ich nichts über die versteckten Mängel erfahren! Das Zerlegen hätte fast genau so viel gekostet! Sie haben mir das nicht aufgedrängt, sodern empfohlen. Wie soll man sonst die versteckten Mängel feststellen?? Außerdem geht es darum, dass der Verkäufer mir so ein Schrott angedreht hat!! Ich habe mir auch von der Werkstatt den Zustand schriftlich geben lassen, wo hervorgeht, dass der Laptop laienhaft repariert wurde!!
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Alt 23.07.2011, 16:54   # 13
MetalFanFrank
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Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen



Die Sache mit eBay ist doch längst abgewickelt. Im übrigen hat der Verkäufer € 35,- als Kostendeckung überwiesen, wenn @MetalFanFrank die Batterie in einer Werkstatt tauschen lassen will. Jetzt liegt es doch an @MetalFanFrank bzw. an der Werkstatt. Der Verkäufer ist längst aus der Nummer raus - und auch noch berechtigter Weise.

Was soll das also, nachgträglich "das Pferd von hinten aufzuzäumen"?

Erst einen Deal beenden, den Fall bei eBay schließen, dem Verkäufer eine positive Bewertung geben (nicht verständlich, wie man sich auf sowas einlassen kann...) - und dann später aber doch den intelligenten Geistesblitz haben, nachträglich Ansprüche geltend zu machen? Vermutlich, da hat irgend jemand etwas nicht so ganz mitbekommen.

Jaja... auf einmal tauchen diese merkwürdigen Fehler am Laptop auf.... "rein zufällig"...

Nur die "Fachwerkstatt" ist doch der alleinigen Meinung, daß der Laptop noch Fehler hat. @MetalFanFrank ist der Meinung, daß der Laptop fehlerfrei läuft (hat er selbst geschrieben). Noch mal: Der Deal über eBay ist beendet und der Verkäufer muß jetzt für gar nichts mehr haften. So einfach ist das leider.
Was soll das?
Der Zustand wurde durch die Fachwerkstatt festgestellt, also sind es versteckte Mängel, weil sie vorher schon vorhanden waren. Das Datum stellte sich immer wieder zurück - was auf die C-Mos Batterie schließen lässt. Der Akku hielt nur kurz. Die laienhafte Reparatur des Verkäufers führte dazu, dass der Laptop noch funktionierte!!. Es funktioniert nun nicht mehr und wäre auch ohne Fachwerkstatt ausgestiegen. Der Fachmann dort hat mir prophezeit, dass der Laptop bald den Geist aufgibt!! Der Zustand des Gerätes ist dafür verantwortlich und nicht die Werkstatt!! Die Bewertung habe ich gegeben, weil der Laptop scheinbar in Ordnung war und ich die 35 € erhalten habe! Der Verkäufer hat das Gerät schnell verschickt. Ich konnte nicht ahnen, dass dieses Gerät so ein Schrott ist. Wann soll man denn eine Bewertung schicken - nach 2 Monaten?? Es ging mir auch darum, dass andere eventuellen Käufer vor diesen Verkäufer gewarnt werden. Dafür ist so ein Forum doch da, oder?
Wieso ist der Verkäufer raus und in berechtigter Weise? Soll so ein Betrug an der Tagesordnung sein und die ******** auch noch Recht bekommen? Der Laptop ist ein teures Gerät! Und der Verkäufer verkauft viele davon! Soll er weitere Leute reinlegen, oder ist es nicht besser, das wieder Ehrlichkeit und die Wahrheit bei E-Bay Einzug halten und solche Verkäufer verschwinden!! Es kann Jeden treffen, daran sollte man denken. Ich finde es nicht in Ordnung, dass man Ganoven in Schutz nimmt.

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Manchmal hilft einfaches lesen,dann wäre diese Bemerkung überflüssig.


Da bei Gebrauchtwaren eine Gewährleistung von 1 Jahr besteht,ist es angebracht das ich den PC,da er doch geöffnet werden muss,gleich durchchecken lasse.
Dies auch auf Hinsicht einer eventuellen Beweislast durch einen Fachmann.

Im Angebot schreibt der Verkäufer zwar:
Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gebe ich keine Garantie oder Gewährleistungs- oder Umtauschrechte!

Ein Privatverkäufer der in etwas mehr als einem Jahr über 100 Lap-Top verkauft????

Fordere ihn schriftlich,beweissicher auf die Gewährleistung zu erfüllen.
Das heisst,erst einmal Nachbesserung.Obligatorisch weisst du auf die Möglichkeit hin das du bei Nichterfüllung Rechtsmittel anwenden würdest.

Ich hatte früher für solche lustigen Typen ein probates Mittel;Meldung an die zuständige Gewerbeaufsicht und an das Finanzamt.
Das wirkte immer.

m.f.G.
Danke für die Ideen, das werde ich mal probieren. Mal sehen, was dabei raus kommt

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Die Problematik, die Du (TS) hast, ist das Du in der Beweispflicht bist und den Zustand, der von der vereinbarten Beschaffenheit, "wie neu" abweicht, nachweisen mußt. Hierzu solltest Du auf die Firma zurückgreifen, die Dir gegenüber das Statement bzgl. des Zustandes des NB abgegeben hat. Verlange von denen eine schriftliche Zustandsbeschreibung. Bekommst Du die nicht, wäre das sehr bedenklich in Richtung der Firma, was die später autretenden Fehler angeht. Dann bliebe nur noch der Weg zu einem Gutachter in Vorbereitung auf einen Rechtsstreit.

Was Du aber unabhängig davon machen kannst, ist, ihm mitzuteilen, daß er wohl aufgrund der häufigen Verkäufer auch über einen größeren Zeitraum hinaus, wohl nicht mehr als Privatverkäufer anzusehen ist. Als gewerblicher Verkäufer gilt das Abbedingen der Sachmangelhaftung aber nicht mehr, so daß er Dir gegenüber nachbesserungspflichtig ist.
Das Ganze geht aber nur, wenn Du ihm das Gerät zur Reparatur übersendest.
Danke für die Hinweise. Eine Zustandsbeschreibung der Fachwerkstatt habe ich schon. Der Hinweis, dass er als gewerblicher Verkäufer gilt, ist auch sehr gut. Das Gerät zu ihm zu senden ist nicht gut, weil er es dann einfach einbehält und nichts tut. Er reagiert ja jetzt schon nicht auf meine E-Mails und man hätte noch nicht mal den Beweis (das Gerät). Aber ich werde mich noch mal mit E-Bay verständigen.
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Alt 23.07.2011, 17:17   # 14
heiner.hemken
 
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Dein Problem besteht aber nunmal darin, daß Du, wenn Du eine Nacherfüllung vom Verkäufer verlangen willst, ihm auch in Form der Zusendung des NBs auch die Gelegenheit dazu geben musst.

Sollte er dann nichts machen, kannst Du ihm ja eine Frist setzen und dann vom Vertrag bei anhaltendem Nichtstun zurücktreten und Dein Geld zzgl. entstandener Kosten zurückverlangen.

Anders wirst Du da ohne erhebliche Kosten für einen Gutachter nicht viel erreichen.

Im Besonderen solltest Du darauf achten, zu erwähnen, daß die Feststellung der weiteren Fehler bei dem notwendigen Zerlegen des NBs zur Reparatur der CMOS-Batterie erfolgt ist. Bevor der Verkäufer noch auf die Idee kommt, wegen des Fremdeingriffs, die Nachbesserung zu verweigern.
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Alt 23.07.2011, 17:21   # 15
MetalFanFrank
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Beiträge: 12
Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Manchmal hilft einfaches lesen,dann wäre diese Bemerkung überflüssig.


Da bei Gebrauchtwaren eine Gewährleistung von 1 Jahr besteht,ist es angebracht das ich den PC,da er doch geöffnet werden muss,gleich durchchecken lasse.
Dies auch auf Hinsicht einer eventuellen Beweislast durch einen Fachmann.

Im Angebot schreibt der Verkäufer zwar:
Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gebe ich keine Garantie oder Gewährleistungs- oder Umtauschrechte!

Ein Privatverkäufer der in etwas mehr als einem Jahr über 100 Lap-Top verkauft????

Fordere ihn schriftlich,beweissicher auf die Gewährleistung zu erfüllen.
Das heisst,erst einmal Nachbesserung.Obligatorisch weisst du auf die Möglichkeit hin das du bei Nichterfüllung Rechtsmittel anwenden würdest.

Ich hatte früher für solche lustigen Typen ein probates Mittel;Meldung an die zuständige Gewerbeaufsicht und an das Finanzamt.
Das wirkte immer.

m.f.G.
Danke da sehe ich, dass ich doch von Einigen verstanden wurde. Ich habe ja nicht aus Spaß eine Fachwerkstatt aufgesucht. Hätte ich es nicht getan, wüsste ich nichts über den wahren Zustand des Laptops. Also war das mit der Fehleranalyse richtig und ich habe alles schwarz auf weiss.

Danke für die Beiträge & lg Frank
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Alt 23.07.2011, 17:32   # 16
heiner.hemken
 
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Ganz so einach ist es aber nicht. Schließlich hat das NB vorher bis auf die bekannten Fehler funktioniert, somit lag also kein erkennbarer Defekt vor. Eine Überprüfung eines Gerätes ohne Anlaß nach dem Kauf ist dann aber Privatvergnügen des Käufers.
Du hast hier nur das Glück gehabt, daß der Verkäufer der Reparatur durch ein anderes Unternehmen zugestimmt und damit den Eingriff erlaubt hat.

Bedenke, daß Du als Käufer beweispflichtig bist.
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Alt 23.07.2011, 19:11   # 17
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von MetalFanFrank Beitrag anzeigen
Danke da sehe ich, dass ich doch von Einigen verstanden wurde. Ich habe ja nicht aus Spaß eine Fachwerkstatt aufgesucht. Hätte ich es nicht getan, wüsste ich nichts über den wahren Zustand des Laptops. Also war das mit der Fehleranalyse richtig und ich habe alles schwarz auf weiss.

Danke für die Beiträge & lg Frank
Schön und gut. Nur: Warum hast dann nicht das erste Angebot des eBay-Verkäufers angenommen (länger warten aber dafür besseres Notebook)? Du hättest dann nichts zusätzlich bezahlen müssen (wie jetzt die Fachwerkstatt). Ich meine: Du hast jetzt zusätzlich Geld ausgegeben für etwas, das Du nicht hättest bezahlen brauchen...
__________________
Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu.
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Alt 23.07.2011, 19:48   # 18
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von MetalFanFrank Beitrag anzeigen
Was soll das?
Der Zustand wurde durch die Fachwerkstatt festgestellt, also sind es versteckte Mängel, weil sie vorher schon vorhanden waren.
Genau: Was soll das?

Du hast doch selbst geschrieben, daß das Notebook vor dem Aufsuchen der Fachwerkstatt (bis auf Akku und CMOS-Batterie) anstandslos funktionierte. Hätte Dir die Fachwerkstatt nichts gesagt, hättest Du nur die Batterie austaschen lassen und fertig. Ist Dir nicht auch nur ansatzweise mal der Funke eines kleinen Gedankens gekommen, daß Dich die Fachwerkstatt auf die Idee mit dem reparaturbedürftigen Notebook brachte? Aber naja... es ist ja Dein Geld....


Zitat:
Der Zustand des Gerätes ist dafür verantwortlich und nicht die Werkstatt!! Die Bewertung habe ich gegeben, weil der Laptop scheinbar in Ordnung war und ich die 35 € erhalten habe*! Der Verkäufer hat das Gerät schnell verschickt. Ich konnte nicht ahnen, dass dieses Gerät so ein Schrott ist. Wann soll man denn eine Bewertung schicken - nach 2 Monaten?? Es ging mir auch darum, dass andere eventuellen Käufer vor diesen Verkäufer gewarnt werden. Dafür ist so ein Forum doch da, oder?
Wieso ist der Verkäufer raus und in berechtigter Weise? Soll so ein Betrug an der Tagesordnung sein und die ******** auch noch Recht bekommen? Der Laptop ist ein teures Gerät! Und der Verkäufer verkauft viele davon!
*= Wow! Das Gerät wurde von Dir also (wie zuerst behauptet) nicht gründlich geprüft und Du gibst dem Verkäufer "mal eben" eine positive Bewertung und entbindest ihn schlußendlich auch noch von seiner Verantwortung der Nachbesserung - die Du auch noch aus eigener Tasche an die Fachwerkstatt finanzierst. Wie kann das sein?

Und wie kann man die Qualität einer Sache bewerten, nur weil die Sache schnell verschickt wurde? Ich kann auch einen Karton mit Luft verschicken.

Der Verkäufer ist aus der Sache raus weil Du den Fall bei eBay geschlossen und dem Verkäufer auch noch eine positive Bewertung gegeben hast. Insofern kann sich der Verkäufer (der das Zeug schließlich privat verkloppt) immer auf seine Rechte als privater Verkäufer berufen. Diese Rechte hast Du akzeptiert: Von der Abgebotsabgabe bis zum Abschluß der Auktion. Du kannst jetzt noch so sehr über den Verkäufer schimpfen. Er ist raus - und das ist auch noch rechtlich abgesegnet. Fertig!

Im übrigen muß man mit dem Wort Betrug sehr vorsichtig sein. Denn rechtlich gesehen liegt ein Betrug nur dann vor, wenn jemand wegen Betruges vom Gericht verurteilt ist. Bis dahin gelten besagte Personen allenfalls als zweifelhafter oder unseriöser Vertragspartner.

Es ist doch shice-egal, wann Du eine Bewertung schickst. Bis man vom ordnungsgemäßen Zustand der Ware überzeugt ist, muß man erstmal keine Bewertung abgeben. Es ist ja auch keine Pflicht, überhaupt eine Bewertung abzugeben. Klar: Es wird zwar gerne gesehen, aber wer bitte kann Dir was wollen, wenn Du keine positive Bewertung abgibst? Niemand.

Du hättest den Verkäufer ja auch "neutral" bewerten können.

Zitat:
Soll er weitere Leute reinlegen, oder ist es nicht besser, das wieder Ehrlichkeit und die Wahrheit bei E-Bay Einzug halten und solche Verkäufer verschwinden!! Es kann Jeden treffen, daran sollte man denken. Ich finde es nicht in Ordnung, dass man Ganoven in Schutz nimmt.
Hast Du es immer noch nicht begriffen? Du hast den Fall bei eBay geschlossen, bis auf die Nachlieferung des Akku und Erhalt der € 35,- nichts weiter gefordert und den Verkäufer auch noch "als Dank" positiv bewertet. Was denken also die zukünftigen Kunden des Verkäufers? Genau: "Oh prima! Der hat ha so viele positive Bewertungen! Bei dem kaufe ich auch etwas!". Wo bitte soll denn da von einem Hinweis auf die eBay-Gemeinschaft die Logik sein, wenn Du dieser selbst widersprochen hast?

Wie gesagt: Das Ding ist bei eBay Geschichte. Jetzt musst Du aus eigegen Mitteln (Deine Finanzen!) selbst sehen, was Du aus der Geschichte machst.

Klar: Die Sache ist für Dich wirklich verdammt mies gelaufen. Aber der Verkäufer kann sich immer darauf berufen, daß alles seine Richtigkeit hatte - denn das hat Du ihm ja auch noch bestätigt.
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Alt 23.07.2011, 20:41   # 19
MetalFanFrank
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Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen
Genau: Was soll das?

Du hast doch selbst geschrieben, daß das Notebook vor dem Aufsuchen der Fachwerkstatt (bis auf Akku und CMOS-Batterie) anstandslos funktionierte. Hätte Dir die Fachwerkstatt nichts gesagt, hättest Du nur die Batterie austaschen lassen und fertig. Ist Dir nicht auch nur ansatzweise mal der Funke eines kleinen Gedankens gekommen, daß Dich die Fachwerkstatt auf die Idee mit dem reparaturbedürftigen Notebook brachte? Aber naja... es ist ja Dein Geld....




*= Wow! Das Gerät wurde von Dir also (wie zuerst behauptet) nicht gründlich geprüft und Du gibst dem Verkäufer "mal eben" eine positive Bewertung und entbindest ihn schlußendlich auch noch von seiner Verantwortung der Nachbesserung - die Du auch noch aus eigener Tasche an die Fachwerkstatt finanzierst. Wie kann das sein?

Und wie kann man die Qualität einer Sache bewerten, nur weil die Sache schnell verschickt wurde? Ich kann auch einen Karton mit Luft verschicken.

Der Verkäufer ist aus der Sache raus weil Du den Fall bei eBay geschlossen und dem Verkäufer auch noch eine positive Bewertung gegeben hast. Insofern kann sich der Verkäufer (der das Zeug schließlich privat verkloppt) immer auf seine Rechte als privater Verkäufer berufen. Diese Rechte hast Du akzeptiert: Von der Abgebotsabgabe bis zum Abschluß der Auktion. Du kannst jetzt noch so sehr über den Verkäufer schimpfen. Er ist raus - und das ist auch noch rechtlich abgesegnet. Fertig!

Im übrigen muß man mit dem Wort Betrug sehr vorsichtig sein. Denn rechtlich gesehen liegt ein Betrug nur dann vor, wenn jemand wegen Betruges vom Gericht verurteilt ist. Bis dahin gelten besagte Personen allenfalls als zweifelhafter oder unseriöser Vertragspartner.

Es ist doch shice-egal, wann Du eine Bewertung schickst. Bis man vom ordnungsgemäßen Zustand der Ware überzeugt ist, muß man erstmal keine Bewertung abgeben. Es ist ja auch keine Pflicht, überhaupt eine Bewertung abzugeben. Klar: Es wird zwar gerne gesehen, aber wer bitte kann Dir was wollen, wenn Du keine positive Bewertung abgibst? Niemand.

Du hättest den Verkäufer ja auch "neutral" bewerten können.

Hast Du es immer noch nicht begriffen? Du hast den Fall bei eBay geschlossen, bis auf die Nachlieferung des Akku und Erhalt der € 35,- nichts weiter gefordert und den Verkäufer auch noch "als Dank" positiv bewertet. Was denken also die zukünftigen Kunden des Verkäufers? Genau: "Oh prima! Der hat ha so viele positive Bewertungen! Bei dem kaufe ich auch etwas!". Wo bitte soll denn da von einem Hinweis auf die eBay-Gemeinschaft die Logik sein, wenn Du dieser selbst widersprochen hast?

Wie gesagt: Das Ding ist bei eBay Geschichte. Jetzt musst Du aus eigegen Mitteln (Deine Finanzen!) selbst sehen, was Du aus der Geschichte machst.

Klar: Die Sache ist für Dich wirklich verdammt mies gelaufen. Aber der Verkäufer kann sich immer darauf berufen, daß alles seine Richtigkeit hatte - denn das hat Du ihm ja auch noch bestätigt.
Das ist ja ganz toll, wie du die Leute unterstützt, die andere Müll andrehen. Wieso bis du nicht Anwalt geworden, dann kannst du wenigstens damit Geld verdienen indem du die Interessen von E-Bay vertritts. Du nimmst die Gauner in Schutz und hackst auf die Opfer rum, mir ist damit nicht geholfen. Wenn ein Gerät nicht in Ordnung ist, was von der Werkstatt bestätigt wurde und als Top deklariert wurde und noch andere E-Bayer Schriott erhalten haben, oder gar nichts? Was ist es denn dann? Sollen also diese Leute so weiter machen und den Menschen Dreck andrehen? Der E-Bayer hat nämlich inzwischen weitere manhafte Laptops versteigert - siehe seine Bewertungen. Sie sollten den Fehler nicht immer bei mir suchen und sich über mich lustig machen. Sonst bitte ich sie, mir ihre komischen Hinweise nicht mehr zu schreiben, wenn sie mich nicht verstehen. Ich denk hier bekommt man Hilfe?? Oder wird alles nur breit getrampelt??

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen
Schön und gut. Nur: Warum hast dann nicht das erste Angebot des eBay-Verkäufers angenommen (länger warten aber dafür besseres Notebook)? Du hättest dann nichts zusätzlich bezahlen müssen (wie jetzt die Fachwerkstatt). Ich meine: Du hast jetzt zusätzlich Geld ausgegeben für etwas, das Du nicht hättest bezahlen brauchen...
Was soll das bringen, ich hätte ein anderes Schrottgerät bekommen oder gar keines und hätte keinen Beweis! Er hat von einem anderen E-Bayer in der Bewertung gehabt "Mainboard war nicht korrekt angeschlossen" also war die Idee nicht so gut. Außerdem hat er vor Kurzem ein Laptop gar nicht verschickt.
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Alt 23.07.2011, 20:54   # 20
NeeBee44
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Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen
... Du kannst jetzt noch so sehr über den Verkäufer schimpfen. Er ist raus - und das ist auch noch rechtlich abgesegnet. Fertig!...
Sorry, sagt wer, steht wo?? Er verkauft in einem Zeitrahmen 100 oder mehr LT der gleichen Marke bzw andere Marke. Damit ist er kein Privatanbieter mehr. Hierüber gibt es mehrere Verbindliche Urteile. Also hat er bei Geräten eine Garantie zu Leisten.

Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen
... Du hast doch selbst geschrieben, daß das Notebook vor dem Aufsuchen der Fachwerkstatt (bis auf Akku und CMOS-Batterie) anstandslos funktionierte. Hätte Dir die Fachwerkstatt nichts gesagt, hättest Du nur die Batterie austaschen lassen und fertig. Ist Dir nicht auch nur ansatzweise mal der Funke eines kleinen Gedankens gekommen, daß Dich die Fachwerkstatt auf die Idee mit dem reparaturbedürftigen Notebook brachte?....
Was ist daran Verwerflich? Ist doch ein Kundenservice, darauf hinzuweisen, das dies Gerät Mängel hat. Wenn in der Auktion steht, das Gerät sei im Topzustand, liegt hier eine Täuschung vor. Eine Täuschung rechtfertig eine Preisminderung oder den Rücktritt vom Kauf. Auch hierfür gibt es entsprechende Urteile.

Eine bei E-Bäh abgegebene Bewertung kann noch mit einem Zusatz kommentiert werden.
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Marco & Dante für eine geile Zeit
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Alt 28.05.2012, 13:27 # --
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