Betrug beim Verkauf von SD Karten bei eBay

Alt 15.07.2011, 13:49   # 1
peril
 
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Neulich wollte ich mir mal wieder eine MicroSD Karte kaufen. Es sollte eine 32 GB Karte sein. Also ich hin zu Ebay und eine Karte mit Adapter ersteigert. Der kauf ging schnell und unkompliziert über die Bühne. Die Karte kam auch super schnell bei mir an. Also gleich probiert ob sie in meinem HTC Desire HD funktionierte. Ich also die Karte in das Handy gepackt und sie funktionierte. Abends wollte ich dann meine Musik auf die Karte überspielen, was auch ohne Probleme funktionierte. Nur als ich mir die Musik dann anhören wollte, konnte das Handy angeblich die Musik nicht finden, obwohl ich sie ja auf der Karte gesehen hatte. Dann sah ich aber woran es lag. Es waren zwar alle Dateien da, aber die hatten alle nur 0 Bytes. Ich mich also im Netz schlau gemacht und siehe da, es gibt eine neue Betrugsmasche. Speicherkarten und Sticks werden im großen Stil einfach gefälscht und in den Handel gebracht. In den Karten ist nur ein Bruchteil an Kapazität vorhanden von dem was drauf steht, der beim Beschreiben immer wieder wenn der Platz zu Ende geht überschrieben wird. Da gibt es ein Testprogramm mit dem Namen H2Test - einfach mal googlen - womit man die Karten und Sticks auf Fälschungen prüfen kann.

Nun kommt aber der Hammer. Diese Karten werden tausendfach bei eBay angeboten. Immer mit dem Hinweis es seien neue original verpackte Artikel, - die man nicht prüfen könne, da sie ja im Blister eingeschweißt sind - und deshalb als defekt angeboten werden. Ich habe eben nochmal bei eBay nachgesehen und habe auf Anhieb hunderte solcher Angebote gesehen. Man kann gar keine - oder nur überteuerte - Speicher mehr bei eBay kaufen ohne den Zusatz, dass die Ware zwar neu ist aber als defekt verkauft wird. Ohne die Möglichkeit des zurückgebens. Es wird so dargestellt, das die Ware ok ist und man sich nur gegen das zurücksenden schützen will.

Das habe ich auch eBay geschrieben, aber noch keine Reaktion erhalten. Also aufpassen beim Speicherkauf. Bevor man dem Verkäufer gut bewertet, erst mit dem Programm H2Test prüfen. (beim Heiseverlag - heise online - IT-News, c't, iX, Technology Review, Telepolis) Ich hatte leider schon positiv bewertet, weil ich es zu spät gemerkt hatte.

Peril
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Alt 15.07.2011, 16:40   # 2
NeeBee44
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Du kannst aber die Bewertung Korrigieren bzw Ergänzen. Habe ich auch mal gemacht. So können andere Käufer Sehen, was Sache ist.
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Alt 15.07.2011, 17:31   # 3
Kuerasser
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Sowas kaufe ich nicht bei ibäh, sondern im Fachhandel. Diese Masche ist so alt wie die Speicherkarten.
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Alt 15.07.2011, 18:49   # 4
chimaera
 
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hmm...

drum immer drauf achten, was zu günstig ist ist oft hinterher teuer und mit ärger verbunden ... zum suchbegriff speicherkarten spuckt google genügend seriöse onlineshops aus ...

auch bei grauimporten kommt soetwas sehr oft vor ... wir haben in unserem onlineshop nur noch kingston und sandisk karten von autorisierten retailern ...
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Alt 15.07.2011, 22:53   # 5
heiner.hemken
 
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Hast Du mal einen Link zu (D)einem Angebot?
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Alt 15.07.2011, 23:18   # 6
Kuerasser
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Dann geh doch mal selber auf ibäh.

Wenn ich z.B, bei pearl, alternate u.a. nach Speicherchips suche bekomme ich absolut sichere Angebote, die , leider oder sollte ich besser sagen Gott sei Dank, teurer und realer sind als das was bei I- Bäh abläuft.

Wenn ich SD-Speicherkartn benötige gehe ich grundsätzlich nur zu den seriösen Anbietern. Dort bekomme ich das was ich benötige und keinen Schrott für, dann auch noch, treures Geld.


Ich kaufe seit mehr als 10 Jahren bei einem Provider und bin da nochnie reingelegt worden. Im Gegensatz zu I-bäh.

So und jetzt kannst Du mal wieder was von Angebot und rechtsgültigen Verträgen hier reinsetzen, Ich glaube, Du musst mal Dein Gehirn entschrotten.

Das römische Recht kennt nur das Recht des Stärkeren. Erst Napoleon hat uns ein annehmbares Rechtssystem gebracht. Doch das wurde , Dank unserer Politiker, wieder total verwässert.

Bevor Du jetzt hier wieder für den von Dir vertretenen Vertragsschwachsinn eintrittst, mach Dich erst mal über Goggle schlau, oder lies mal das BGB, HGB, PAngV etc. mit vollem Verstand durch.

Glaub mir, ich bin 60, mit dem Kopf durch die Wand kommst Du nicht weiter. In welchem Semester bist Du? Im ersten? Bevor Du nicht das 6. Semester hinter Dir hast äussere Dich besser hier nicht mehr. Du triffst hier auf erfahrene und erprobte Kämpfer gegen das Unrecht die wissen wos langgeht.
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
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Alt 15.07.2011, 23:26   # 7
peril
Threadstarter
 
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Meine Karte hatte ich mit Druck zurück geben können. Ich hatte mich mit dem Verkäufer geeinigt. Aber hier sind ein paar Beispiele. Artikelnummer: 270744762681, 200630640991, 200627540724, 270777148229

Ich hatte ja, weil ich mich geärgert hatte zwei Verkäufer deswegen angeschrieben. Darauf haben sie ihre Artikel raus genommen. Es sind aber noch genug drin, siehe die obigen 4. Ich hätte dir noch einige mehr raus suchen können. Das wird so richtig zur Seuche. Einer fängt damit an und Andere springen auf den Zug mit auf. Wenn man da nichts macht, machen es dann alle. Ich hatte ja auch eBay deswegen angeschrieben. Mal sehen was die machen.

Peril
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Alt 16.07.2011, 00:38   # 8
heiner.hemken
 
Registriert seit: 30.04.2011
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Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
...
Glaub mir, ich bin 60, mit dem Kopf durch die Wand kommst Du nicht weiter. In welchem Semester bist Du? Im ersten?
Da wundert es mich dann doch, daß Du trotz Deines "hohen" Alters immer noch die unsachliche Diskussion der sachlichen vorziehst.
Und ich verstehe auch, daß man, wie Du aus der Praxis viel erzählen kann, diese subjektive Erfahrung jedoch zu verallgemeinern und als allgemeingültig, ja fast schon als gesetzesgleich darzustellen, ist wohl nicht wenig fahrlässig. Es gibt nunmal gesetzliche Normen als Grundlage des Handelns, wenn man sich nicht daran hält, kann man auch nur aufführen, welche Ansprüche der Hilfesuchende auf Grundlage dieser hat.
Ihm aber Handlungsanweisungen bis ins kleinste Detail zu geben, heißt ihn einerseits unselbständig und abhängig vom Rat anderer zu halten.

An Deinen Posts ist deutlich erkennbar, daß Du anstatt dem Fragenden Hilfe zu Selbsthilfe angedeihen zu lassen und ihm so zu helfen, die Zusammenhänge und Grundlagen zu verstehen, um daraus eigenes Handeln ableiten zu können, ihm lieber èn detail vorgibst, was er schreiben, machen oder sagen soll.

Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
Du triffst hier auf erfahrene und erprobte Kämpfer gegen das Unrecht die wissen wos langgeht.
Was willst Du damit sagen, daß es nur Dir obliegt, als einzig Sehender unter den Blinden, anderen Rat zu erteilen und Dir deshalb zu huldigen?
Ist das Deine Art, Selbstbestätigung zu erfahren?

Machst Du Dich nicht unnötig wichtiger als die, die hier wirklich nach Antworten auf ihre Fragen suchen?

P.S.:
Gerade Deine Unterstellung bzgl. der Semester zeigt, wie weit an der Realität Deine Einschätzung ist.

Also fokussiere Dich nicht auf andere, die einen richtigen Beitrag leisten können, indem Du sie wegzubeissen versuchst, sondern auf die, die um Hilfe gebeten haben. Es geht hier nicht um Konkurrenz, wer den besseren Rat erteilen kann.

Weiteres zu diesem Thema ist absolut unnötig und zeigt nur, daß Du nicht an dem Thread-Thema an sich interessiert bist.

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Zitat:
Zitat von peril Beitrag anzeigen
Meine Karte hatte ich mit Druck zurück geben können. Ich hatte mich mit dem Verkäufer geeinigt. Aber hier sind ein paar Beispiele. Artikelnummer: 270744762681, 200630640991, 200627540724, 270777148229

Ich hatte ja, weil ich mich geärgert hatte zwei Verkäufer deswegen angeschrieben. Darauf haben sie ihre Artikel raus genommen. Es sind aber noch genug drin, siehe die obigen 4. Ich hätte dir noch einige mehr raus suchen können. Das wird so richtig zur Seuche. Einer fängt damit an und Andere springen auf den Zug mit auf. Wenn man da nichts macht, machen es dann alle. Ich hatte ja auch eBay deswegen angeschrieben. Mal sehen was die machen.

Peril
Warum gibst Du die Ware dann nicht zurück? Bzw. verlangst die Ware, die Du auch gekauft hast?
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Alt 16.07.2011, 09:11   # 9
Immorb
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Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen

Warum gibst Du die Ware dann nicht zurück? Bzw. verlangst die Ware, die Du auch gekauft hast?
??Andere kritisieren,aber selbst (*) ***** Ratschläge geben.Und mal die Beiträge gut lesen.

Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf.

Zitat:
Zitat von peril Beitrag anzeigen
Meine Karte hatte ich mit Druck zurück geben können. Ich hatte mich mit dem Verkäufer geeinigt.
Ein Privatverkäufer kann die Gewáhrleistung nicht ausschliessen,da muss man keinen Druck machen.
Ein Privatmann verkauft 200x den gleichen Artikel?Und dann noch ein No-Name Produkt.
das stinkt nach Ärger.

m.f.G.


Ps.
(*) steht für dumme
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Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus.
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Alt 16.07.2011, 10:57   # 10
heiner.hemken
 
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Ich habe gefragt, warum er etwas nicht macht und ihm keine Ratschläge gegeben.

? steht für Frage.

Wenn ich schreibe: "Warum bist Du nicht schlauer?" ist das eine Frage und "Mach Dich schlau!" eine Anweisung zum Handeln, also Ratschlag.

Schon komisch, daß man hier den Unterschied nicht erkennt.
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Alt 16.07.2011, 11:41   # 11
Immorb
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Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Wenn ich schreibe: "Warum bist Du nicht schlauer?" ist das eine Frage und "Mach Dich schlau!" eine Anweisung zum Handeln, also Ratschlag.
Versuche es doch einfach mal mit lesen?
Zitat:
Zitat von peril,15.07.23:26 Beitrag anzeigen
Meine Karte hatte ich mit Druck zurück geben können. Ich hatte mich mit dem Verkäufer geeinigt.
am 16.07 um 00:38 "fragst" du
Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen

Warum gibst Du die Ware dann nicht zurück? Bzw. verlangst die Ware, die Du auch gekauft hast?
Warum "fragst" etwas wenn es die Antwort schon gibt?
Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Wenn ich schreibe: "Warum bist Du nicht schlauer?" ist das eine Frage und "Mach Dich schlau!" eine Anweisung zum Handeln, also Ratschlag.
Ein Beisspiel was nicht nur hinkt,es kann garnicht laufen.
Das Beispiel müsste heissen,"Warum machst du dich nicht schlau?" und "Mach dich schlau". in dem Fall ist die Frage eine Aufforderung um etwas zu tun.

Ps.
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Wer will was von wem woraus?
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m.f.G.
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Alt 16.07.2011, 13:26   # 12
heiner.hemken
 
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Tja, den Post #7 habe ich übersehen, was einem Forenprofi natürlich nicht passieren kann.
Ebenso, wie den logischen Schluß zu ziehen, daß dieses nur der einzige Grund dafür sein kann, wenn jmd., der zu argumentieren weiß, eine Nachfrage stellt, deren Antwort/Info schon gegeben worden ist.

Um es mal festzuhalten: Ich habe nicht mit den Nebenschauplätzen angefangen und habe für die rein emotionale Beurteilung eines anderen Posters überhaupt kein Verständnis, denn es ist doch wohl klar, daß in erster Linie die Fragendes hier im Mittelpunkt stehen (sollten), nicht wahr?
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Alt 16.07.2011, 13:27   # 13
Kuerasser
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Zitat:
Was willst Du damit sagen, daß es nur Dir obliegt, als einzig Sehender unter den Blinden,
Versuch es mal mit denken beim lesen. Ich sprach in der Mehrzahl und meinte damit u.A. Goofy62, Arthus, Perdita, Immorb uvAm. Aber Dich nicht.

Für mich kommt ein Kaufvertrag erst dann rechtwirksam zustande, wenn ich dem Verkäufer eine Bestellung aufgebe und er die annimmt, indem er mir z.B. eine Bestätigungsmail schickt. Schreib er aber z.B. "Tut mir Leid, Ware ausgegangen" ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, da kann ich zehn Bestellungen aufgeben.
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Alt 16.07.2011, 13:38   # 14
heiner.hemken
 
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Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
Versuch es mal mit denken beim lesen. Ich sprach in der Mehrzahl und meinte damit u.A. Goofy62, Arthus, Perdita, Immorb uvAm. Aber Dich nicht.

Für mich kommt ein Kaufvertrag erst dann rechtwirksam zustande, wenn ich dem Verkäufer eine Bestellung aufgebe und er die annimmt, indem er mir z.B. eine Bestätigungsmail schickt. Schreib er aber z.B. "Tut mir Leid, Ware ausgegangen" ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, da kann ich zehn Bestellungen aufgeben.
Also ich fange mal mit dem Denken an.

Das, was Du beschreibst, ist die "Invitatio ad offerendum", heißt der Verkäufer gibt eine Offerte zur Abgabe eines Angebotes an den potentiellen Käufer ab. Macht nun der Käufer das Angebot, den Gegenstand kaufen zu wollen, kann der Verkäufer annehmen oder auch nicht. Bei Annahme kommt es zum Vertragsschluß.

Bei eBay liegt es aber genau anders herum. Hier stellen alle Angebote bereits eine verbindliches Angebot auf Abschluß eines Kaufvertrages dar, wenn man so will, fällt also der erste Schritt, wie o.b. weg.
Nimmt nun ein potentieller Käufer dieses Angebot an und die Angebotszeit ist beendet, sei es durch Zeitablauf oder vorzeitige Beendigung, ist der Kaufvertrag durch diese Annahme geschlossen.
Und genau aus diesem Grund reicht es nicht, mittels Mitteilung von eBay den Käufer zu informieren, die Ware steht nicht mehr zum Verkauf.
Hier muß die eigene Willenserklärung formal nach §119 BGB angefochten werden, um klar und deutlich zu machen, sich nicht mehr an den geschlossenen Vertrag halten zu wollen oder eben zu können. Und diese Anfechtung muß begründet werden, da es einen guten Grund braucht, um seine einmal abgegebene Willenserklärung zurück zu nehmen.

Stell Dir mal vor, daß wäre nicht so schwer, dann verfällt die Wirtschaft in Agonie, da man nie weiß, ob der Kunde bis zum Ende seinen Vertrag einhalten will und man bleibt auf allen Kosten, die man im Rahmen des Vertragsverhältnisses eingegangen ist, sitzen.

Da magst Du in Deinem Verständnis vom Wort geben und halten, sicher der "alten Schule" angehören, aber es denkt schon lange nicht mehr jeder so. Bestes Beispiel bei mündlich geschlossenen Verträgen, die haben auch Gültigkeit nur hat meistens eine Partei "Gelegenheitsalzheimer", wenn es für sie vorteilhaft ist.
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Alt 16.07.2011, 17:39   # 15
Kuerasser
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Du hast bei I bäh drei Möglichkeiten: Das Ende der Auktion abzuwarten, oder den Direktverkauf, oder aber das Angebot zu annullieren, so wie es Immorb beschrieb.

Bietet mir ein Direktkäufer einen für mich akzeptablen Preis ist die Ware futsch. Die Auktion weiterlaufen zu lassen wäre dann nicht akzeptabel. Daher die Möglichkeit die Auktion zu canzeln. Ebenso geht es, wenn ich feststelle, dass ich die Ware behalten will, also selber ein Höchstgebot abgebe. Dann wäre es ebenfalls unfair die Auktion weiterlaufen zu lassen.

Es gibt dann zwar, wie Dich, einige die auf dem Angebot bestehen. Doch wo ist da die rechtliche Grundlage?

Die Ware ist weg, basta, ein Anspruch auf die Ware besteht m.E. nicht. Und nicht nur m.E.

Um zum Thema dieses Freds zurückzukommen. Es werden auch in anderen Verkaufplattformen SD Karten die getürkt sind angeboten. Kommen, scheints, aus China wo man alles kopiert was geht.

Wie schonmal gesagt, ich kaufe nur bei bekannten Elektronikpartnern wie Alternate, Mediamarkt, Reichelt etc. da weiss ich, dass das drin ist was draufsteht.
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Alt 16.07.2011, 18:10   # 16
heiner.hemken
 
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Ich muß Dir als Kaufmann jetzt aber nicht erklären, wie man per Suchmaschine sich die einschlägigen Urteile, in denen Verkäufer zu Schadenersatzzahlungen verurteilt wurden, weil sie die Angebote vorzeitig beendet haben, findet?

Mir scheint, da ist bei Dir immer noch ein Wissensdefizit, wie Kaufverträge
zustandekommen und das diese eingehalten werden müssen.

Ach und bevor ihr (Du und Immorb) jetzt mit dem BGH-Urteil vom 08.06.11 kommt, nachdem die Schadensersatzforderung eines Bieter bei eines wegen angebl. Diebstahls der angebotenen Ware vorzeitig beendeten Angebotes, abgelehnt worden ist. Laßt Euch dazu gesagt sein, das der Kläger den Fehler gemacht hat, den Diebstahl nicht zu bestreiten, den ätte dann nämlich der Anbieter nachweisen müssen.

Ich biete dir hiermit an, daß ganze in der Realität auszuprobieren.
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Alt 16.07.2011, 18:54   # 17
Immorb
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Lass mich raten.... Man hat dich als Kind nicht mit Muttermilch sondern mit den Blättern des BGH gefüttert.

Wenn ich einen Vertrag eingehe,dann záhlt erst einmal das was in den AGB steht.
Bin ich der Meinung, Klauseln sind überraschend oder nicht Gesetzkonform,dann muss ich klagen.Das hatte ich schon in dem anderen Thread erwähnt.

Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Ach und bevor ihr (Du und Immorb) jetzt mit dem BGH-Urteil vom 08.06.11 kommt, nachdem die Schadensersatzforderung eines Bieter bei eines wegen angebl.
Jong,wenn ich der Meinung wáre das dieses Urteil zur Diskussion passt,dann hátte ich dieses schon lange zitiert.
Da du aber so schlau bist, warum erwähnst du nicht das Ricardo.de-Urteil?
Damit hättest du schon in dem anderen Thread deine Meinung klarstellen können. ist auch ein BGH-Urteil.Und sogar ein uraltes.
Bei diesem Streit kam das Landgericht zu dem Ergebnis, dass ein Kaufvertrag in Höhe des Höchstgebotes nicht zustande gekommen war.
Nun du Rechtsexperte,da war aber ein Richter nicht deiner Meinung.
Das OLG hat das Urteil dann gecancelt und das BGH hat die Entscheidung bestätigt.
Aber wie du siehst,ersteinmal war kein vertrag zustande gekommen.

Ich muss dir als Rechtsexperten nicht erklären wo man das Urteil des BGH und der unteren Gerichte findet.

m.f.G.
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Alt 16.07.2011, 20:11   # 18
heiner.hemken
 
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Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Lass mich raten.... Man hat dich als Kind nicht mit Muttermilch sondern mit den Blättern des BGH gefüttert.
Klar nicht nur aus den Blättern des BGH, sondern auch aus dem BGB und HGB hat man mir meine Gute-Nachtgeschichten erzählt.

Und unglaublich aber war, die fingen nicht "mit es war einmal..." an, trotzdem stimmen die Inhalte heute noch mit leichten Änderungen.

Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Wenn ich einen Vertrag eingehe,dann záhlt erst einmal das was in den AGB steht.
Mit der Einschränkung, daß die AGB nicht gegen geltendes Recht verstoßen, gelten Sie tatsächlich, da hast Du Recht, Großer.

ABER, Du kannst mit doch auch bestimmt sagen, wie die AGB von eBay auf einen Vertrag wirksam werden können, der zwischen zwei Mitgliedern geschlossen wird? Die Mitglieder als solche verwenden nämlich diese AGB zur Vertragsgestaltung nicht.

Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
...
Bei diesem Streit kam das Landgericht zu dem Ergebnis, dass ein Kaufvertrag in Höhe des Höchstgebotes nicht zustande gekommen war.
Nun du Rechtsexperte,da war aber ein Richter nicht deiner Meinung.
Das OLG hat das Urteil dann gecancelt und das BGH hat die Entscheidung bestätigt.
Aber wie du siehst,ersteinmal war kein vertrag zustande gekommen.
Wohl war, wohl wahr. Und da alle neuen Erdenbürger, das Rad nicht nochmal erfinden müssen, obwohl das einige wohl gerne tun, sollte es sich herumgesprochen haben, daß man mit dem Urteil des BGH, den Zustand des Unwissenden verlassen kann und gleich auf LOS vorrücken kann, ohne die Geschichte erneut durchzukauen.

Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Ich muss dir als Rechtsexperten nicht erklären wo man das Urteil des BGH und der unteren Gerichte findet.
m.f.G.
Vielen Dank, aber ich sehe mich weder als solchen, noch habe ich mich bei dieser Plattform angemeldet, um einen Status, Titel oder eine Bestätigung zu finden, wie gut ich doch bin, im Gegensatz zu so manchen Profilierungsbemühen anderer Member. Anwesende natürlich ausgeschlossen.
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Alt 17.07.2011, 11:57   # 19
Hardcore10
 
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Zitat:
Zitat von peril Beitrag anzeigen
Neulich wollte ich mir mal wieder eine MicroSD Karte kaufen. Es sollte eine 32 GB Karte sein. Also ich hin zu Ebay und eine Karte mit Adapter ersteigert. Der kauf ging schnell und unkompliziert über die Bühne. Die Karte kam auch super schnell bei mir an. Also gleich probiert ob sie in meinem HTC Desire HD funktionierte. Ich also die Karte in das Handy gepackt und sie funktionierte. Abends wollte ich dann meine Musik auf die Karte überspielen, was auch ohne Probleme funktionierte. Nur als ich mir die Musik dann anhören wollte, konnte das Handy angeblich die Musik nicht finden, obwohl ich sie ja auf der Karte gesehen hatte. Dann sah ich aber woran es lag. Es waren zwar alle Dateien da, aber die hatten alle nur 0 Bytes. Ich mich also im Netz schlau gemacht und siehe da, es gibt eine neue Betrugsmasche. Speicherkarten und Sticks werden im großen Stil einfach gefälscht und in den Handel gebracht. In den Karten ist nur ein Bruchteil an Kapazität vorhanden von dem was drauf steht, der beim Beschreiben immer wieder wenn der Platz zu Ende geht überschrieben wird. Da gibt es ein Testprogramm mit dem Namen H2Test - einfach mal googlen - womit man die Karten und Sticks auf Fälschungen prüfen kann.

Nun kommt aber der Hammer. Diese Karten werden tausendfach bei eBay angeboten. Immer mit dem Hinweis es seien neue original verpackte Artikel, - die man nicht prüfen könne, da sie ja im Blister eingeschweißt sind - und deshalb als defekt angeboten werden. Ich habe eben nochmal bei eBay nachgesehen und habe auf Anhieb hunderte solcher Angebote gesehen. Man kann gar keine - oder nur überteuerte - Speicher mehr bei eBay kaufen ohne den Zusatz, dass die Ware zwar neu ist aber als defekt verkauft wird. Ohne die Möglichkeit des zurückgebens. Es wird so dargestellt, das die Ware ok ist und man sich nur gegen das zurücksenden schützen will.

Das habe ich auch eBay geschrieben, aber noch keine Reaktion erhalten. Also aufpassen beim Speicherkauf. Bevor man dem Verkäufer gut bewertet, erst mit dem Programm H2Test prüfen. (beim Heiseverlag - heise online - IT-News, c't, iX, Technology Review, Telepolis) Ich hatte leider schon positiv bewertet, weil ich es zu spät gemerkt hatte.

Peril
Ich würde auch machen was sache ist bei ihm steht die Adress oda?
Dan fährst du zu ihm oder zeigst ihn an ;P
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Alt 18.07.2011, 02:46   # 20
webjunkie
 
Registriert seit: 19.06.2009
Beiträge: 217
Geiz war immer schon der Tod jeglicher Qualität:

Schau dir mal die Preise einer 32GB Karte von Panasonic, Kingston oder Sandisk an.

Die Karten in den erwähnten Auktionen... was war das für eine Marke???

Minderwertige NAND Chips verbaut, die nach vier Wochen den eist aufgeben.
China Hinterhofschrott.

Du bist über deinen eigenen Geiz gestolpert und auf die Nase gefallen.



MfG


Hier hilft nur der aufgeklärte Kunde der den Anbieter auf sollcher ware sitzen läßt!
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Alt 28.05.2012, 13:26 # --
News Flash
 
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