Eltern haben ein problem mit Big*tra

Alt 06.07.2011, 22:12   # 1
webjunkie
 
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Hallo,

habe heute folgendes mitbekommen.

Meine Eltern haben schon häufiger Reisen bei BigXtra gebucht.
Das ganze läuft ja per Telefon und E-Mail.

Hatte auch immer gut geklappt, bis jetzt!

Heute kam olso eine Mahnung für eine Anzahlung von zwei Reisen.

Die eine war wohl klar und unstrittig, aber die andere, gebucht angeblich am selben Tag, aber mit anderem Termin, nämlich über Weihnachten.

Witzig ist, das gestern die 14 Tage Frist abgelaufen ist, die bei Geschäften via Telefon/Internet gilt. Gilt das Fernabnahmegestz auch bei sowas?

Ich habe mal etwas von einer vier Wochen Frist gehört. Schmeiss ich was durcheinander???

Wäre für einen Tip dankbar.


MfG
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Alt 07.07.2011, 09:30   # 2
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
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Im Wesentlichen ist alles im BGB geregelt.
Demnach wird bei einem telefonischen Vertrag ein Widerrufsrecht eingeräumt.
Zitat:
Zitat von BGB
§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
Im erwähnten Paragraph 355 ist von einer 14-tägigen Frist die Rede.
Zitat:
Zitat von BGB
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Wird die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher nach dem gemäß Satz 1 oder Satz 2 maßgeblichen Zeitpunkt mitgeteilt, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu einem späteren als dem in Satz 1 oder Satz 2 genannten Zeitpunkt unterrichten darf.
Das soll heissen: Vorraussetzung für die 14-tägige Frist ist, dass bei Vertragschluss eine Widerrufsbelehrung in Textform übermittelt wurde.
Wenn deine Eltern die Widerrufsbelehrung erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalten haben, dann verlängert sich die Frist auf einen Monat.
Die Widerrufsfrist beginnt aber erst nach dem Erhalt der Belehrung. Solange die Widerrufsbelehrung nicht in Textform angekommen ist, kann immer noch widerrufen werden,da die Frist dann ja noch nicht begonnen hat.
Das bringt dich hoffentlich weiter.
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Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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Alt 07.07.2011, 09:52   # 3
Immorb
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Beiträge: 794
Zitat:
Zitat von webjunkie Beitrag anzeigen

Witzig ist, das gestern die 14 Tage Frist abgelaufen ist, die bei Geschäften via Telefon/Internet gilt. Gilt das Fernabnahmegestz auch bei sowas?

Zitat:
Zitat von vanHelsing Beitrag anzeigen
Im Wesentlichen ist alles im BGB geregelt.
Demnach wird bei einem telefonischen Vertrag ein Widerrufsrecht eingeräumt.
Hier liegt ein kleiner Irrtum vor.
Für Reisen,Hotelunterbringung gibt es kein Widerrufsrecht.
Siehe:> § 312b BGB Fernabsatzverträge
(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
[....]
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,

m.f.G.
__________________
Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus.
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Alt 07.07.2011, 18:13   # 4
webjunkie
Threadstarter
 
Registriert seit: 19.06.2009
Beiträge: 217
Aha,

Reisen etc . sind also ausgeschlossen.

Danke für den Link.

Jetzt sehe ich klarer.

MfG
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Alt 07.07.2011, 18:25   # 5
vanHelsing
hell-singer
 
Benutzerbild von vanHelsing
 
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Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Für Reisen,Hotelunterbringung gibt es kein Widerrufsrecht.
Stimmt, da hast Du recht.
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