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| hell-singer Registriert seit: 02.07.2006 Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
| Im Wesentlichen ist alles im BGB geregelt. Demnach wird bei einem telefonischen Vertrag ein Widerrufsrecht eingeräumt. Zitat:
Zitat:
Wenn deine Eltern die Widerrufsbelehrung erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalten haben, dann verlängert sich die Frist auf einen Monat. Die Widerrufsfrist beginnt aber erst nach dem Erhalt der Belehrung. Solange die Widerrufsbelehrung nicht in Textform angekommen ist, kann immer noch widerrufen werden,da die Frist dann ja noch nicht begonnen hat. Das bringt dich hoffentlich weiter.
__________________ Statt Rechtsberatung eine Linkempfehlung: Nachdenkseiten Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama) | ||
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| | # 3 | |
| Flüchtling Registriert seit: 04.05.2011 Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 794
| Zitat: Für Reisen,Hotelunterbringung gibt es kein Widerrufsrecht. Siehe:> § 312b BGB Fernabsatzverträge (3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge [....] 6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, m.f.G.
__________________ Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus. | |
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