| | # 2 | |||
| Flüchtling Registriert seit: 04.05.2011 Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 794
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ein Grund warum ich bei dem Kasperltheater nicht angemeldet bin.m.f.G.
__________________ Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus. | |||
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| | # 6 |
| Registriert seit: 28.02.2011 Ort: Passau
Beiträge: 54
| Am besten du telefonierst mal mit Ebay selbst. Die haben das Problem bestimmt schon viele Male gehört und können dir genauere Auskunft darüber geben. Dazu gehst einfach auf Kundenservice -> Ebay kontaktieren.. Da kannst auswählen, um was es sich handelt und die passende Kontaktmöglichkeit rauslassen. Viel Glück dabei noch.. P.S.: Meine Mutter hat da selbst schon ein paar mal angerufen, als es Probleme mit Käufern gab. Funktioniert scheinbar recht gut.. geb ich aber keine Garantie drauf.
__________________ Diese Worte in diesem Satz agieren, im Sinne der Traditionen des allumfassenden Internets, als Charakteristikum meiner inneren Gesinnung. |
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| | # 7 |
| Threadstarter Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 42
| Ja, soweit war ich auch schon, aber leider gibt es keinen direkten Zugang mehr. Nur vorgefertigte Auswahlen. Mein Problem läßt sich nicht bearbeiten, da auch der Artikel nicht mehr im Verkauf steht. Dann könnte ich wenigstens einen Fall öffnen. Tel.Nr. finde ich auch keine... Früher konnte man wenigstens noch ein Problem wie dieses, einfach per Mail melden... |
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| | # 9 |
| Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 958
| @Papa1966: Wie @Immorb schon richtig sagte, hast Du alles richtig gemacht und Du musst Dich um gar nichts kümmern und schon gar nicht mit dem Typen diskutieren. Lass den doch - wenn er so doof ist - klagen, oder was auch immer der vorhat. Wenn er Dich über Deine private eMail-Adresse anschreibt, setzt Du einfach einen Spamfilter auf seine eMails und fertig.
__________________ Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu. |
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| | # 10 |
| Threadstarter Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 42
| wie ich inzwischen herausgefunden habe, gibt es so einiges was man ihm vorwerfen könnte: - gewerbliches Handeln als privater - ausnutzen von Unwissenden, wie mich, 1600 abgegebene Gebote nur im Bereich Handy und Laptops. Vermutlich gerade soviel geboten, das er bei Abbruch der Höchstbietende ist...und schon schnappt die Falle zu - vermutlich Jurist, studierender...Amtsanmaßung??... Allgemein müsste ebay gezielter darauf hinweisen, dass man bei vorzeitigem Beenden trotzdem zum Verkauf an den Höchstbietenden verpflichtet ist (genau das weis kaum jemand), sprich mehrfach nachfragen ob man wirklich Abbrechen will... |
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| | # 11 | |
| Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 958
| Zitat:
Wie gesagt: Gar nicht lange fackeln und Anzeige erstatten!
__________________ Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu. | |
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| | # 12 |
| Threadstarter Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 42
| also von der Rechtslage her, ist er im Recht, das ist unbestritten. War halt mein Fehler blindlinks zu Beenden. Das er aber "mein Handy" unbedingt will, kann ich nicht glauben, er bietet mittlerweile bei 1780...ach nee, sind schon 1821 Auktionen mit Habe mal nur bei iphones geguckt: bietet immer 299 oder 359 egal ob schwarz oder weiß, auch egal ob frei, t-mobile -oder vodafone simlock. Aber alle Neu, bzw. Neu (sonstige) Also meins will er gar nicht, nur meine Kohle... |
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| | # 13 |
| Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
| Das ist völlig unerheblich. ---------- Doppelpost zusammengeführt ---------- @Ernest eine schlechteren Rat als den nichts zu tun, kann man in dieser Lage nicht geben, es sei denn Du willst dem TS raten, zu riskieren, ob der Käufer wirklich klagt. Beteiligst Du Dich aber dann an den Kosten? So, so Du meinst also das Festhalten bzw. Bestehen auf die Erfüllung eines Vertrages, ist ein Straftatbestand, der zur Anzeige kommen muß. Sehr Seltsame Ansicht vertrittst Du da. @TE Zum Zeitpunkt des Einstellens hast Du ein verbindliches Angebot über den Kaufgegenstand abgegeben. Diese Willenserklärung beinhaltet, daß Du den Gegenstand zum höchstmöglich erzielbaren Preis bei Beendigung des Angebotes verkaufen willst. Das Ende des Angebotes hast Du vorzeitig herbeigeführt und es hat einen Höchstbietenden gegeben, da Gebote abgegeben wurden. Somit ist ein Kaufvertrag zwischen Dir und dem Käufer zustandegekommen. Der Käufer braucht sich im Übrigen nur an Ebay wenden und erhält Deine Anschrift, hierzu hat sich eBay nach den AGB ja verpflichtet. Zu Deinen Vorwürfen ist zu sagen, daß selbst, wenn er gewerblich handeln würde, was zu beweisen wäre, es keinen Einfluß auf die Wirksamkeit des Vertrages hat. Tja, Unwissenheit ist abgesehen davon, daß es eine Vermutung ist, keine Entschuldigung. Dann könnte sich jeder mit plötzlichem Alzheimer aus den Verträgen stehlen. Und mit der Vermutung, er biete gerade soviel um Höchstbietender zu sein, begibst Du Dich auf dünnes Eis und gestehst dem Käufer hellseherische Fähigkeiten zu, da er ja nicht wissen kann, ob die Angebote vorzeitig beendet werden. Zum letzten Vorwurf spar ich mir den Kommentar. Wie Du schon festgestellt hast, ist er von der Gesetzesslage im Recht. Wenn er Dir nun anbietet, gegen die Zahlung eines Betrages auf die Erfüllung des Kaufvertrages zu verzichten, ist das sein gutes Recht. Deine Anfechtung ist übrigends nicht wirksam, da sie keinen Grund für die Anfechtung enthält. So und nun meine persönlich Frage an Dich, wenn Du dieses Verhalten als niederen Beweggrund ansiehst, was ist den mit dem iPhone passiert, daß Du es nicht mehr bei eBay anbieten konntest? |
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| | # 14 | |||
| Flüchtling Registriert seit: 04.05.2011 Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 794
| Ach ja?Und der Grund ist? 1.) Räumt iBää die Möglichkeit ein. 2.)Siehe AGB iBää: Zitat:
Was gesetzlich berechtigt ist. Siehe dazu BGH-Urteil vom 8. Juni 2011 – VIII ZR 305/10 Grund der Berechtigung hier>> Diebstahl. Zitat:
Aber,sie muss zeitgleich erfolgen. In diesem Fall,sofort nach Beendigung des Angebots an den Höchstbieter. Zitat:
Denen geht es nicht um die Ware,deren Ziel sind die Schadensersatzansprüche. m.f.G.
__________________ Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus. | |||
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| | # 15 | ||||
| Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Etwa: "Der Vertrag kommt aufgrund böser Gedanken des Bieters nicht zustande?" Wenn soetwas überhaupt möglich sein sollte, müsste es der Verkäufer in die Angebotsbedinungen hineinschreiben. | ||||
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| | # 16 | ||
| Flüchtling Registriert seit: 04.05.2011 Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 794
| Zitat:
In den AGB steht etwas von einer gesetzlichen Berechtigung. Die Anfechtung einer Willenserklärung z.B. wegen Irrtum, ist eine gesetzliche Berechtigung um ein Angebot vorzeitig zu beenden. Zitat:
__________________ Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus. | ||
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| | # 17 |
| Threadstarter Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 42
| ich schreibe jetzt nicht mehr viel, nur soviel das ich das iphone noch habe, danach wurde gefragt. und nochmal er bietet immer 299 oder 359 bei neuen iphones...mehr nicht. ...und das sage und schreibe 1850 mal...hallo Wenn ich was ersteigern will, biete ich solange mit wie mein Limit ist, bei einem iphone müsste ich schon jenseits der 400 gehen, also bitte was will er dann wohl... übrigens gibt es einen weiteren Fall mit einem iphone, welches vorzeitig beendet wurde....wer war wohl der Höchstbietende... Er hat angeblich einen Anwalt um Rechtsbeistand gebeten, dieser will bei ebay meine realdaten anfordern...bis jetzt noch nichts...werde ja von ebay darüber informiert. wenn ich mit allem durch bin, melde ich mich wieder die 100€ werde ich evtl. zahlen, mal abwarten wie sich das alles weiter darstellt. edit: mittlerweile über 10 Fälle bekannt mit vorzeitiger Beendigung...wer ist der Höchstbietende....na???, genau, der Also nicht immer Denken die Welt ist schön, es gibt genügend Leute die sich bereichern wollen |
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| | # 18 | ||
| Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
| Nein, es las sich aber so. Selbst wenn eBay es untersagen würde, wäre das nicht möglich. Letztlich hat es keinen erlaubenden oder verbietenden Charakter. Zitat:
---------- Doppelpost zusammengeführt ---------- Zitat:
Wie aber nennt man dann jemanden, der nicht bereit ist, seine abgegebene Willenserklärung in Form des angebotenen iPhones, also ein verbindliches Vertragsangebot, einzuhalten? Sich also an sein gegebenes Wort nicht halten will? Wer von beiden ist da besser, bedenkt man das das Handeln des Verkäufers erst das Verhalten des Bieters ermöglicht? | ||
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| | # 19 |
| Threadstarter Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 42
| @heiner.hemken: ich weis jetzt gar nicht, warum Sie auf mir rumhacken wollen. Ich bin doch bereit meine Schuld zu bezahlen. Das ist doch nicht der Kernpunkt. Wenn Sie bei ebay was kaufen wollen, steigern Sie solange mit, bis Ihr Limit erreicht ist. Bieten evtl. bei dem einen oder anderen Artikel auch noch mit, aber sicher nicht bei über 2000 (!!!) Auktionen. Das ist der aktuelle Stand. Glauben Sie allen Ernstes, er braucht so viele Handy als Student?? Ein bisschen naiv finde ich diese Sichtweise schon Mein "Freund" bietet nie weiter mit, also, was sagt uns das...und das auch noch als Jura-Studend... |
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| | # 20 |
| Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
| Es geht hier nicht um Naivität, sondern das Einhalten von Verträgen und die Vertrauenswürdgikeit von Vertragspartnern. Wer will denn dem Bieter die Geschäftsfähigkeit, Verträge schliessen zu können, absprechen? Muß man nun neuerdings, den Grund angegeben, aus welchem man Verträge schliessen will? Selbst wenn er darauf spekuliert, daß einige Angebote vorzeitig beendet werden, die Ursache hierfür liegt in dem Verhalten des Verkäufers, der widerrechtlich, soweit nicht aus gutem Grund, das Angebot vorzeitig beendet und somit das weitere Handeln erst ermöglicht. Wie kann sich jemand, der selbst nicht bereit ist, sich an die Regeln zu halten, zum Moralapostel über das Verhalten des anderen aufschwingen? Gibt es hier zwei unterschiedliche Maßstäbe für Moral? Unglaublich. Das Ganze wäre doch nicht geschehen, wenn das Angebot nicht abgebrochen worden wäre. Und was war nochmal der Grund hierfür? Das einzige, was man ihm zur Last legen könnte, wäre, daß er den gezogenen Gewinn nicht bei seiner Steuererkläung angibt. |
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