Höchstbietender droht mit Klage nach vorzeitiger Beendung einer Auktion

Alt 18.06.2011, 20:21   # 1
Papa1966
 
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Hier geht es um ein iphone 4 welches ich angeboten hatte und vorzeitig gemäß ebay-Regeln beendet hatte, es wurde nicht wieder eingestellt.

Der Höchstbietende droht jetzt massiv mit einer Schadensersatzklage, Gang zum Anwalt etc. Gleichzeitig hat er mir angeboten, 250€ zu zahlen, und die Sache wäre erledigt. Nach einigen Mails via ebay ist er schon auf 100€ runtergegangen. Hier geht es so oder so nur ums Geld, nicht um ein iphone.

Soweit ich mich schlau gemacht habe, ist er scheinbar im Recht, allerdings habe ich auch meine Willenserklärung:

"Ich fechte den mit ihnen am *Datum* bei ebay über *Artikelbezeichnung*
geschlossenen Vertrag aufgrund eines Eigenschaftsirrtums lt. § 119 Abs.2 BGB an
und erkläre hiermit ausdrücklich, dass das Geschäft nicht bestehen bleibt.
Der Irrtum liegt in der Echtheit der Sache, die Auktion wurde unverzüglich nach Bekanntwerden des Irrtums von mir vorzeitig beendet.“

widerrufen. Er meint das wäre nicht möglich.

Die entschiedenen Fragen sind:

- geht er rechtmäßig vor (Verhandeln einer Schadensersatzes)
- kann ein beauftragter Anwalt meine Adresse bei ebay anfordern, zwecks Versendung Klageschrift und ähnlichem

Mal so nebenbei, kann ein normaler Mensch so niedere Beweggründe haben...unglaublich. Verstehen könnte ich es noch, wenn es um ein seltenes Stück geht, aber bei rund 1000 iphones jeden Tag...
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Alt 18.06.2011, 20:45   # 2
Immorb
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Zitat:
Zitat von Papa1966 Beitrag anzeigen

Die entschiedenen Fragen sind:

- geht er rechtmäßig vor (Verhandeln einer Schadensersatzes)
- kann ein beauftragter Anwalt meine Adresse bei ebay anfordern, zwecks Versendung Klageschrift und ähnlichem
Es kommt darauf an wann und wie die Auktion beendet wurde.

Zitat:
Wenn Gebote für den Artikel vorliegen, müssen Sie entscheiden, wie Sie Ihr Angebot beenden möchten.

Wenn das Angebot in 12 Stunden oder mehr endet, wählen Sie "Gebote streichen und Angebot vorzeitig beenden" oder „Artikel an den Höchstbietenden verkaufen“.

Wenn das Angebot in weniger als 12 Stunden endet, können Sie nur die Option "Artikel an den Höchstbietenden verkaufen" wählen.
Quelle: eBay/Wie beende ich mein Angebot vorzeitig?
Zitat:
Zitat von Papa1966 Beitrag anzeigen
- geht er rechtmäßig vor (Verhandeln einer Schadensersatzes)
Meine allgemeine Erfahrung;wer verhandelt hat schlechte Karten.
Zitat:
Zitat von Papa1966 Beitrag anzeigen
Mal so nebenbei, kann ein normaler Mensch so niedere Beweggründe haben...unglaublich. Verstehen könnte ich es noch, wenn es um ein seltenes Stück geht, aber bei rund 1000 iphones jeden Tag...
Ein Grund warum ich bei dem Kasperltheater nicht angemeldet bin.

m.f.G.
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Alt 18.06.2011, 21:06   # 3
Papa1966
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Erstmal Danke für die schnelle Rückinfo!

Das Angebot wurde ca. 1 Tag vor Ende beendet, Gebote gestrichen, Artikel steht nicht mehr zur Verfügung.

Also er verhandelt (versucht es zumindest), ich nicht!!!

Gruß
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Alt 18.06.2011, 21:15   # 4
Immorb
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Zitat:
Zitat von Papa1966 Beitrag anzeigen

Das Angebot wurde ca. 1 Tag vor Ende beendet, Gebote gestrichen, Artikel steht nicht mehr zur Verfügung.
Dann hast du nach meiner Meinung alles richtig gemacht.

Ps.
sollte er dich weiter belästigen dann teile ihm mit das du alles weitere als Nötigung,wenn nicht sogar Erpressung ansiehst.

Vermutlich wird er dir eine negative Beurteilung verpassen.

m.f.G.
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Alt 18.06.2011, 21:17   # 5
Papa1966
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Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Dann hast du nach meiner Meinung alles richtig gemacht.

Vermutlich wird er dir eine negative Beurteilung verpassen.

m.f.G.
Er kann mich doch gar nicht bewerten. Genau genommen besteht das Angebot doch gar nicht mehr.
Er hat mich einfach so kontaktiert.
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Alt 18.06.2011, 21:36   # 6
Proscribere
 
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Am besten du telefonierst mal mit Ebay selbst. Die haben das Problem bestimmt schon viele Male gehört und können dir genauere Auskunft darüber geben. Dazu gehst einfach auf Kundenservice -> Ebay kontaktieren.. Da kannst auswählen, um was es sich handelt und die passende Kontaktmöglichkeit rauslassen.

Viel Glück dabei noch..

P.S.: Meine Mutter hat da selbst schon ein paar mal angerufen, als es Probleme mit Käufern gab. Funktioniert scheinbar recht gut.. geb ich aber keine Garantie drauf.
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Diese Worte in diesem Satz agieren, im Sinne der Traditionen des allumfassenden Internets, als Charakteristikum meiner inneren Gesinnung.
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Alt 18.06.2011, 21:49   # 7
Papa1966
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Ja, soweit war ich auch schon, aber leider gibt es keinen direkten Zugang mehr. Nur vorgefertigte Auswahlen. Mein Problem läßt sich nicht bearbeiten, da auch der Artikel nicht mehr im Verkauf steht. Dann könnte ich wenigstens einen Fall öffnen. Tel.Nr. finde ich auch keine...

Früher konnte man wenigstens noch ein Problem wie dieses, einfach per Mail melden...
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Alt 18.06.2011, 22:41   # 8
opelastra
 
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abend

geh mal auf dein mitgliedskonto scrolle bis ganz nach unten klicke dort auf übersicht
dort bei kundenservice schauen dort suchst du dir dann aus kontakt oder telefonsupport

mfg
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Alt 19.06.2011, 08:58   # 9
Ernest
 
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@Papa1966:

Wie @Immorb schon richtig sagte, hast Du alles richtig gemacht und Du musst Dich um gar nichts kümmern und schon gar nicht mit dem Typen diskutieren. Lass den doch - wenn er so doof ist - klagen, oder was auch immer der vorhat. Wenn er Dich über Deine private eMail-Adresse anschreibt, setzt Du einfach einen Spamfilter auf seine eMails und fertig.
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Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu.
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Alt 19.06.2011, 10:29   # 10
Papa1966
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wie ich inzwischen herausgefunden habe, gibt es so einiges was man ihm vorwerfen könnte:
- gewerbliches Handeln als privater
- ausnutzen von Unwissenden, wie mich, 1600 abgegebene Gebote nur im Bereich Handy und Laptops. Vermutlich gerade soviel geboten, das er bei Abbruch der Höchstbietende ist...und schon schnappt die Falle zu
- vermutlich Jurist, studierender...Amtsanmaßung??...

Allgemein müsste ebay gezielter darauf hinweisen, dass man bei vorzeitigem Beenden trotzdem zum Verkauf an den Höchstbietenden verpflichtet ist (genau das weis kaum jemand), sprich mehrfach nachfragen ob man wirklich Abbrechen will...
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Alt 19.06.2011, 10:49   # 11
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von Papa1966 Beitrag anzeigen
wie ich inzwischen herausgefunden habe, gibt es so einiges was man ihm vorwerfen könnte:
- gewerbliches Handeln als privater
- ausnutzen von Unwissenden, wie mich, 1600 abgegebene Gebote nur im Bereich Handy und Laptops. Vermutlich gerade soviel geboten, das er bei Abbruch der Höchstbietende ist...und schon schnappt die Falle zu
- vermutlich Jurist, studierender...Amtsanmaßung??...

Allgemein müsste ebay gezielter darauf hinweisen, dass man bei vorzeitigem Beenden trotzdem zum Verkauf an den Höchstbietenden verpflichtet ist (genau das weis kaum jemand), sprich mehrfach nachfragen ob man wirklich Abbrechen will...
Der Typ gehört bei der Polizei angezeigt und der Verbraucherschutzzentrale gemeldet. Möglicherweise wird der Account auch von mehreren Leuten/einer Bande genutzt, die versuchen durch diese Masche an Geld zu kommen.

Wie gesagt: Gar nicht lange fackeln und Anzeige erstatten!
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Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu.
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Alt 19.06.2011, 21:23   # 12
Papa1966
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also von der Rechtslage her, ist er im Recht, das ist unbestritten. War halt mein Fehler blindlinks zu Beenden.
Das er aber "mein Handy" unbedingt will, kann ich nicht glauben, er bietet mittlerweile bei 1780...ach nee, sind schon 1821 Auktionen mit

Habe mal nur bei iphones geguckt: bietet immer 299 oder 359 egal ob schwarz oder weiß, auch egal ob frei, t-mobile -oder vodafone simlock. Aber alle Neu, bzw. Neu (sonstige)

Also meins will er gar nicht, nur meine Kohle...
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Alt 20.06.2011, 00:43   # 13
heiner.hemken
 
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Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Es kommt darauf an wann und wie die Auktion beendet wurde.
Das ist völlig unerheblich.

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

@Ernest
eine schlechteren Rat als den nichts zu tun, kann man in dieser Lage nicht geben, es sei denn Du willst dem TS raten, zu riskieren, ob der Käufer wirklich klagt. Beteiligst Du Dich aber dann an den Kosten?

So, so Du meinst also das Festhalten bzw. Bestehen auf die Erfüllung eines Vertrages, ist ein Straftatbestand, der zur Anzeige kommen muß.

Sehr Seltsame Ansicht vertrittst Du da.

@TE
Zum Zeitpunkt des Einstellens hast Du ein verbindliches Angebot über den Kaufgegenstand abgegeben. Diese Willenserklärung beinhaltet, daß Du den Gegenstand zum höchstmöglich erzielbaren Preis bei Beendigung des Angebotes verkaufen willst.
Das Ende des Angebotes hast Du vorzeitig herbeigeführt und es hat einen Höchstbietenden gegeben, da Gebote abgegeben wurden.
Somit ist ein Kaufvertrag zwischen Dir und dem Käufer zustandegekommen. Der Käufer braucht sich im Übrigen nur an Ebay wenden und erhält Deine Anschrift, hierzu hat sich eBay nach den AGB ja verpflichtet.

Zu Deinen Vorwürfen ist zu sagen, daß selbst, wenn er gewerblich handeln würde, was zu beweisen wäre, es keinen Einfluß auf die Wirksamkeit des Vertrages hat.
Tja, Unwissenheit ist abgesehen davon, daß es eine Vermutung ist, keine Entschuldigung. Dann könnte sich jeder mit plötzlichem Alzheimer aus den Verträgen stehlen.
Und mit der Vermutung, er biete gerade soviel um Höchstbietender zu sein, begibst Du Dich auf dünnes Eis und gestehst dem Käufer hellseherische Fähigkeiten zu, da er ja nicht wissen kann, ob die Angebote vorzeitig beendet werden.
Zum letzten Vorwurf spar ich mir den Kommentar.

Wie Du schon festgestellt hast, ist er von der Gesetzesslage im Recht. Wenn er Dir nun anbietet, gegen die Zahlung eines Betrages auf die Erfüllung des Kaufvertrages zu verzichten, ist das sein gutes Recht.

Deine Anfechtung ist übrigends nicht wirksam, da sie keinen Grund für die Anfechtung enthält.

So und nun meine persönlich Frage an Dich, wenn Du dieses Verhalten als niederen Beweggrund ansiehst, was ist den mit dem iPhone passiert, daß Du es nicht mehr bei eBay anbieten konntest?
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Alt 20.06.2011, 09:46   # 14
Immorb
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Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Das ist völlig unerheblich.
Ach ja?Und der Grund ist?

1.) Räumt iBää die Möglichkeit ein.
2.)Siehe AGB iBää:
Zitat:
Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande.
Quelle: §10 Abs.1 AGB iBää
Es stellt sich natürlich die Frage nach dem Grund der Rücknahme.
Was gesetzlich berechtigt ist.
Siehe dazu BGH-Urteil vom 8. Juni 2011 – VIII ZR 305/10
Grund der Berechtigung hier>> Diebstahl.
Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Deine Anfechtung ist übrigends nicht wirksam, da sie keinen Grund für die Anfechtung enthält.
Eine Anfechtung ist immer möglich.
Aber,sie muss zeitgleich erfolgen.
In diesem Fall,sofort nach Beendigung des Angebots an den Höchstbieter.
Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Und mit der Vermutung, er biete gerade soviel um Höchstbietender zu sein, begibst Du Dich auf dünnes Eis und gestehst dem Käufer hellseherische Fähigkeiten zu, da er ja nicht wissen kann, ob die Angebote vorzeitig beendet werden.
?? Es soll Bieter geben die nur auf fehlerhafte Angebote bieten.
Denen geht es nicht um die Ware,deren Ziel sind die Schadensersatzansprüche.

m.f.G.
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Alt 20.06.2011, 10:37   # 15
heiner.hemken
 
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Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Ach ja?Und der Grund ist?

1.) Räumt iBää die Möglichkeit ein.
2.)Siehe AGB iBää:
Hab ich was nicht mitbekommen? Seit wann hat eBay gesetzgebende Befugnisse?

Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Es stellt sich natürlich die Frage nach dem Grund der Rücknahme.
Was gesetzlich berechtigt ist.
Siehe dazu BGH-Urteil vom 8. Juni 2011 – VIII ZR 305/10
Grund der Berechtigung hier>> Diebstahl.
Tja, da hat aber der gute Kläger, die Behauptung die Ware sei gestohlen worden, nicht bestritten. Das hätte der Beklagte/Verkäufer nämlich beweisen müssen.

Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Eine Anfechtung ist immer möglich.
Aber,sie muss zeitgleich erfolgen.
In diesem Fall,sofort nach Beendigung des Angebots an den Höchstbieter.
Ich habe nicht geschrieben, daß eine Anfechtung nicht möglich ist, sondern, daß seine der Form und den engen Vorgaben nicht entspricht.

Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
?? Es soll Bieter geben die nur auf fehlerhafte Angebote bieten.
Denen geht es nicht um die Ware,deren Ziel sind die Schadensersatzansprüche.
m.f.G.
Das müsste man dem Bieter erstmal nachweisen, was schwer möglich ist und wie soll es dann das Zustandekommen beeinflussen/verhindern?

Etwa:

"Der Vertrag kommt aufgrund böser Gedanken des Bieters nicht zustande?"

Wenn soetwas überhaupt möglich sein sollte, müsste es der Verkäufer in die Angebotsbedinungen hineinschreiben.
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Alt 20.06.2011, 11:10   # 16
Immorb
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Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Hab ich was nicht mitbekommen? Seit wann hat eBay gesetzgebende Befugnisse?
Steht dort etwas über gesetzgebende Befugnisse?

In den AGB steht etwas von einer gesetzlichen Berechtigung.
Die Anfechtung einer Willenserklärung z.B. wegen Irrtum, ist eine gesetzliche Berechtigung um ein Angebot vorzeitig zu beenden.

Zitat:
Die in dieser Bestimmung enthaltene Bezugnahme auf eine "gesetzliche" Berechtigung zur Angebotsbeendigung ist nicht im Sinne einer Verweisung nur auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Anfechtung von Willenserklärungen zu verstehen.
Quelle: Bundesgerichtshof
m.f.G.
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Alt 20.06.2011, 14:13   # 17
Papa1966
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ich schreibe jetzt nicht mehr viel, nur soviel das ich das iphone noch habe, danach wurde gefragt.

und nochmal er bietet immer 299 oder 359 bei neuen iphones...mehr nicht.
...und das sage und schreibe 1850 mal...hallo

Wenn ich was ersteigern will, biete ich solange mit wie mein Limit ist, bei einem iphone müsste ich schon jenseits der 400 gehen, also bitte was will er dann wohl...
übrigens gibt es einen weiteren Fall mit einem iphone, welches vorzeitig beendet wurde....wer war wohl der Höchstbietende...

Er hat angeblich einen Anwalt um Rechtsbeistand gebeten, dieser will bei ebay meine realdaten anfordern...bis jetzt noch nichts...werde ja von ebay darüber informiert.

wenn ich mit allem durch bin, melde ich mich wieder

die 100€ werde ich evtl. zahlen, mal abwarten wie sich das alles weiter darstellt.

edit:

mittlerweile über 10 Fälle bekannt mit vorzeitiger Beendigung...wer ist der Höchstbietende....na???, genau, der

Also nicht immer Denken die Welt ist schön, es gibt genügend Leute die sich bereichern wollen
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Alt 20.06.2011, 14:54   # 18
heiner.hemken
 
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Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Steht dort etwas über gesetzgebende Befugnisse?
Nein, es las sich aber so. Selbst wenn eBay es untersagen würde, wäre das nicht möglich. Letztlich hat es keinen erlaubenden oder verbietenden Charakter.
Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
In den AGB steht etwas von einer gesetzlichen Berechtigung.
Die Anfechtung einer Willenserklärung z.B. wegen Irrtum, ist eine gesetzliche Berechtigung um ein Angebot vorzeitig zu beenden.
m.f.G.
Was das Zitat aus der Urteilsbegründung für Konsequenzen haben soll, ist mir in der Wirkung her nicht klar, denn auch wenn die AGB mehr darstellen sollen als nur den Hinweis auf die gesetzliche Anfechtungsmöglichkeit, gibt es aber keine rechtliche Wirkung, die die engen Anfechtungskriterien übersteigen kann.

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Zitat:
Zitat von Papa1966 Beitrag anzeigen
...
und nochmal er bietet immer 299 oder 359 bei neuen iphones...mehr nicht.
...und das sage und schreibe 1850 mal...hallo

Wenn ich was ersteigern will, biete ich solange mit wie mein Limit ist, bei einem iphone müsste ich schon jenseits der 400 gehen, also bitte was will er dann wohl...
übrigens gibt es einen weiteren Fall mit einem iphone, welches vorzeitig beendet wurde....wer war wohl der Höchstbietende...

Er hat angeblich einen Anwalt um Rechtsbeistand gebeten, dieser will bei ebay meine realdaten anfordern...bis jetzt noch nichts...werde ja von ebay darüber informiert.

wenn ich mit allem durch bin, melde ich mich wieder

die 100€ werde ich evtl. zahlen, mal abwarten wie sich das alles weiter darstellt.

edit:

mittlerweile über 10 Fälle bekannt mit vorzeitiger Beendigung...wer ist der Höchstbietende....na???, genau, der

Also nicht immer Denken die Welt ist schön, es gibt genügend Leute die sich bereichern wollen
Hier wird als jemand an den Pranger gestellt als jemand der sich bereichern will, weil er Deiner Meinung nach auf zuviele iPhones bietet ohne evtl. eine vorhandene Kaufabsicht zu haben, was zu beweisen wäre.

Wie aber nennt man dann jemanden, der nicht bereit ist, seine abgegebene Willenserklärung in Form des angebotenen iPhones, also ein verbindliches Vertragsangebot, einzuhalten? Sich also an sein gegebenes Wort nicht halten will?

Wer von beiden ist da besser, bedenkt man das das Handeln des Verkäufers erst das Verhalten des Bieters ermöglicht?
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Alt 22.06.2011, 16:12   # 19
Papa1966
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Beiträge: 42
@heiner.hemken:

ich weis jetzt gar nicht, warum Sie auf mir rumhacken wollen. Ich bin doch bereit meine Schuld zu bezahlen. Das ist doch nicht der Kernpunkt.

Wenn Sie bei ebay was kaufen wollen, steigern Sie solange mit, bis Ihr Limit erreicht ist. Bieten evtl. bei dem einen oder anderen Artikel auch noch mit, aber sicher nicht bei über 2000 (!!!) Auktionen. Das ist der aktuelle Stand. Glauben Sie allen Ernstes, er braucht so viele Handy als Student?? Ein bisschen naiv finde ich diese Sichtweise schon

Mein "Freund" bietet nie weiter mit, also, was sagt uns das...und das auch noch als Jura-Studend...
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Alt 22.06.2011, 16:52   # 20
heiner.hemken
 
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Es geht hier nicht um Naivität, sondern das Einhalten von Verträgen und die Vertrauenswürdgikeit von Vertragspartnern.

Wer will denn dem Bieter die Geschäftsfähigkeit, Verträge schliessen zu können, absprechen? Muß man nun neuerdings, den Grund angegeben, aus welchem man Verträge schliessen will?

Selbst wenn er darauf spekuliert, daß einige Angebote vorzeitig beendet werden, die Ursache hierfür liegt in dem Verhalten des Verkäufers, der widerrechtlich, soweit nicht aus gutem Grund, das Angebot vorzeitig beendet und somit das weitere Handeln erst ermöglicht.

Wie kann sich jemand, der selbst nicht bereit ist, sich an die Regeln zu halten, zum Moralapostel über das Verhalten des anderen aufschwingen? Gibt es hier zwei unterschiedliche Maßstäbe für Moral? Unglaublich.

Das Ganze wäre doch nicht geschehen, wenn das Angebot nicht abgebrochen worden wäre.
Und was war nochmal der Grund hierfür?

Das einzige, was man ihm zur Last legen könnte, wäre, daß er den gezogenen Gewinn nicht bei seiner Steuererkläung angibt.
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Alt 28.05.2012, 13:26 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
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